FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL

Diskutiere FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hai Der Sohn meines besten Freundes hat Mist gebaut. Er (22j)hat in Hallenbad einen Spindschlüssel entwendet und aus einer Geldbörse 20€...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
kraichgauq

kraichgauq

Themenstarter
Dabei seit
20.08.2015
Beiträge
932
Hai
Der Sohn meines besten Freundes hat Mist gebaut.
Er (22j)hat in Hallenbad einen Spindschlüssel entwendet und aus einer Geldbörse 20€ gestohlen.
Der Bestohlene behauptet jetzt es waren 500€drin.
Das ganze wurde natürlich mit der Ü Kamera aufgezeichnet.
Er wurde dann von der Polizei am Arbeitsplatz abgeholt und der üblichen Prozedur unterzogen.
Da mein Freund jetzt natürlich sehr enttäuscht ist und seinem Sohn nicht helfen will hab ich dem Sohn geraten sich einen Anwalt zu nehmen.
Das er Mist gebaut hat sieht er ein.
Meine eigentliche Frage, und was ich nicht verstehe.
Der vernehmende Polizist hat ihm erklärt, weil er mit dem Auto zum Bad gefahren ist, ist das einTatfahrzeug und deshalb könnten sie ihm den FS nehmen. [emoji848]
Hab ich ja noch nie gehört?
Ich heiße die Tat natürlich nicht gut, aber wegen 20€Diebstahls den Führerschein nehmen find ich schon etwas übertrieben.
In Netz könnte ich leider nichts finden.
Vielleicht klärt ihr mich mal auf.
Zum Anwalt will er nicht da er sich zu sehr schämt.


Kraichgauer





Gesendet von meinem LLD-L31 mit Tapatalk
 
K

kuhschrauber

Dabei seit
02.05.2017
Beiträge
1.919
Ort
hannover
Modell
1100 gs 1150 gs
wenn ihm der vorsatz nachgewiesen werden kann das er in der absicht zum diebstahl ins schwimmbad gefahren ist dann ist das fahrzeug ein tatwerkzeug und die fahrerlaubnis kann entzogen werden! wenn er im affekt gehandelt hat und dies nachweisen kann dann wird die fahrerlaubnis nicht entzogen!
 
tonyubsdell

tonyubsdell

Dabei seit
04.09.2008
Beiträge
860
Ort
dritter felsbrocken von der sonne aus gesehen
Modell
R1100GS ˋ98
rate ihm dringend zum anwalt. führerschein wird im allgemeinen nur gezogen, wenn ein fahrzeug gewerbsmässig für kriminelle delikte eingesetzt wird, zb drogenkurier, hehlerware transportieren und verticken. wenn der junge glaubhaft darlegen kann, dass er diese tat spontan und nicht geplant verübt hat, wird ihm eher keine absicht in dem sinne unterstellt, dass er extra mit dem auto zum schwimmbad gefahren ist, damit er dort den spind knacken kann.
dummer jungenstreich, zieht ihm die ohren lang, er wird daraus ein einsehen haben und das nie mehr tun.

viel erfolg,

gruss
wolfram
 
C

camalot

Dabei seit
11.05.2009
Beiträge
260
Frag mal am besten den Geschädigten wie er die Sache sieht, was man mit solchen Menschen ( 22 Jahre alt ) machen soll.
 
kraichgauq

kraichgauq

Themenstarter
Dabei seit
20.08.2015
Beiträge
932
Frag mal am besten den Geschädigten wie er die Sache sieht, was man mit solchen Menschen ( 22 Jahre alt ) machen soll.
Der Geschädigte ist in meinen Augen noch ein größerer "Verbrecher".
Ich kenn den Sohn meines Freundes wirklich sehr, sehr gut und ich glaube ihm wirklich das nur 20€in der Börse waren.....
Aber das wird ihm wohl keiner glauben.
Und wie gesagt, zum Anwalt will er nicht.
Irgendwie tut er mir leid obwohl die Tat nicht zu entschuldigen ist.
Werde noch mal mit Vater und Sohn reden.

Kraichgauer

Gesendet von meinem LLD-L31 mit Tapatalk
 
Ralsch

Ralsch

Dabei seit
12.05.2017
Beiträge
5.563
Ort
In der Nähe von Darmstadt
Modell
Vorher R1200GS, aktuell BMW S1000RR, Kawa Z1000SX, KTM 690 SM
Moin,
wer der größere oder kleinere Verbrecher ist tut hier wohl nichts zur Sache. Das als Argument einzuführen würde ja Tür und Tor öffnen sich jedes "Vergehen" schön zu reden. Es gibt ja immer schlimmere Verbrecher.
Vermutlich denkt der Geschädigte genau so, der hat mir den Spind aufgebrochen, dem würge ich noch ein paar rein, als "gerechte Strafe" und die 480€ Nettoverdienst sind dann der verdiente Ausgleich für den ganzen Stress, zum Gericht rennen, etc.
Das redet sich ja danach jeder schön wie's gerade passt.
Zum Führerscheinentzug: Manchmal tut sich ja noch was in diesem unserem Lande und Gesetze werden geändert oder sogar erlassen:
https://www.motor-talk.de/news/fahrverbot-statt-knast-t6070001.html
Also - ja - er kann den Lappen verlieren.
Kann man jetzt drüber denken wie man will, oder anderen Vergehen gegenüberstellen, oder einen "Dumme Jungen Streich" für einen 22 Jährigen anführen - alles Larifari, wenn der Richter das als adäquat betrachtet geht deines Kumpels Sohn eine längere Weile zu Fuß.

Bis dann,

Ralf
 
G

Gast 5187

Gast
Das wichtigste, tritt deinem besten Freund in den Hintern, dass er seinen Junior nicht hängen lässt.
Sehe ich auch so. Egal was passiert ist, sollten sie gemeinsam versuchen, die Situation so gut wie möglich zu bewältigen.

Dazu gehört zwingend anwaltliche Hilfe.
Nicht nur bei der Frage Schämen vs. Laufen.
 
lederkombi

lederkombi

Dabei seit
22.09.2016
Beiträge
6.248
Ort
Basel-Schweiz
Modell
Honda X-Adv
Den Führerschein deswegen zu verlieren, erachte ich noch als milde Strafe und es bleibt hoffentlich ein Lerneffekt (man verliert ihn ja nicht für immer).

Aber und das ist ein grosses Aber: Wenn die 20€ Geschichte stimmt, dann würde ich dem Geschädigten schwer auf den Zahn fühlen, denn es ist klar, auch dies ist verboten und wohl ähnlich zu bestrafen wie der Diebstahl an sich! Also: Woher hatte er das Geld, kann er belegen, dass da diese 500€ drin waren etc....
 
Ralsch

Ralsch

Dabei seit
12.05.2017
Beiträge
5.563
Ort
In der Nähe von Darmstadt
Modell
Vorher R1200GS, aktuell BMW S1000RR, Kawa Z1000SX, KTM 690 SM
Sehe ich auch so. Egal was passiert ist, sollten sie gemeinsam versuchen, die Situation so gut wie möglich zu bewältigen.
Und Du bist sicher dass die Einstellung "Der Pappa wird's schon richten" nicht zu genau dem Thema geführt hat?
Keine Ahnung, ich kenne die Beiden nicht, weiß aber aus sehr vielen (viel zu vielen) Beispielen dass die Eltern nicht nur ihre Kinder unterstützen (was sie natürlich tun sollten) sondern für sie JEGLICHE Probleme aus dem Weg räumen und das als Elternliebe oder Fürsorge ansehen.
Zurück bleibt dann eben ein 22 Jähriger mit dem Selbstverständnis und der sozialen Kompetenz eines 8 Jährigen - und damit wird's irgendwie eine Art verdrehter "Dumme Jungen Streich".
In dem Alter, mit eigenem Auto, sollte man in der Lage sein so etwas selbst durchzustehen.
Ansonsten wird das nie etwas. Das bedeutet "Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen lassen" und nicht dass man sein Kind wegen so etwas verstößt.

Bis dann,

Ralf
 
G

Gast 5187

Gast
Und Du bist sicher dass die Einstellung "Der Pappa wird's schon richten" nicht zu genau dem Thema geführt hat?

Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen "Der Papa wird's schon richten" und seinem Kind in einer schwierigen Situation helfend zur Seite zu stehen.

Letzteres ist für mich als Vater eines der wichtigsten Gefühle, die ich meinen Kinder versucht habe zu vermitteln.
Ich werde für sie lebenslang rund um die Uhr bedingungslos da sein. Dass so etwas in Einzelfällen auch missbraucht werden kann, steht ausser Frage. So etwas muss man dann im Einzelfall betrachten und bewerten.
Da ist dann meist aber auch sonst irgendwo was schief gegangen.


Hier geht es doch jetzt aber darum, mit der eingetretenen Situation so gut wie möglich umzugehen, oder?
 
G

Gast 41871

Gast
Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen "Der Papa wird's schon richten" und seinem Kind in einer schwierigen Situation helfend zur Seite zu stehen.

Letzteres ist für mich als Vater eines der wichtigsten Gefühle, die ich meinen Kinder versucht habe zu vermitteln.
Ich werde für sie lebenslang rund um die Uhr bedingungslos da sein. Dass so etwas in Einzelfällen auch missbraucht werden kann, steht ausser Frage. So etwas muss man dann im Einzelfall betrachten und bewerten.
Da ist dann meist aber auch sonst irgendwo was schief gegangen.


Hier geht es doch jetzt aber darum, mit der eingetretenen Situation so gut wie möglich umzugehen, oder?
Hallo GSMän,

ich stimme Dir hier voll und ganz zu: Vater ist man immer, nicht nur beim Zeugungsakt. Wenn mein Sohn solchen Mist verzappen würde könnte er sich etwas anhören von mir, trotzdem würde ich ihm zur Seite stehen. Sonst hätte ich ihn nicht in die Welt setzen dürfen.

Wir waren auch alle mal 22, waren wir da wirklich schon erwachsen? hat nicht jeder von uns in diesem Alter irgendeinen Mist angestellt an den wir heute lieber nicht mehr denken? Kann jeder für sich mal drüber nachdenken...

MfG Gärtner
 
maxquer

maxquer

Dabei seit
14.09.2011
Beiträge
8.777
Ort
31303 Burgdorf
Modell
r1200gs TÜ
...Hier geht es doch jetzt aber darum, mit der eingetretenen Situation so gut wie möglich umzugehen, oder?..
Ich kann den Vater verstehen. Keiner von uns weiß, was im Vorfeld alles passiert ist.
Ich habe zur Zeit auch einen Spätpubertierenden zu Hause, den meine Frau und ich, ab und zu, zum Mond schießen könnten. Auch Auszug mit finanziellem Ausgleich ist ihm schon angeboten worden.
Natürlich würden wir ihn schlußendlich nicht hängen lassen, aber manchmal einen Schuß vor dem Bug kann heilsame Wirkung entfalten und die Jungs auf den Boden der Tatsachen zurück holen.
Wir als Eltern haben auch einen Anspruch auf ein eigenes Leben und müssen unsere Kinder nicht ständig pampern!

Gruß,
maxquer

PS: Wenn er sich für die Tat und nicht für das "Erwischt worden sein" schämt, ist der erste Schritt schon gemacht!
 
S

silverfox

Dabei seit
29.08.2007
Beiträge
1.518
Ort
Warmbronn
Modell
1150GS
Hallo,

<Der vernehmende Polizist hat ihm erklärt, weil er mit dem Auto zum Bad gefahren ist, ist das
einTatfahrzeug und deshalb könnten sie ihm den FS nehmen.
>

In der Vernehmung wird normalerweise Druck aufgebaut, ist ja schliesslich weder Kaffekränzchen
noch Yogastunde.

<Zum Anwalt will er nicht da er sich zu sehr schämt.>
Recht haben und Recht bekommen sind 2 grundverschiedene Sachverhalte.
Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft haben zielgerichtete Interessen - den Fall
möglichst schnell zu Ende zu bringen und dabei eine gute Figur zu machen.

Unterstützung durch einen (guten) Anwalt, der gerade nicht mit schämen beschäftigt ist, kann da nicht
schaden.

Gruß
Christian
 
kraichgauq

kraichgauq

Themenstarter
Dabei seit
20.08.2015
Beiträge
932
Den Führerschein deswegen zu verlieren, erachte ich noch als milde Strafe und es bleibt hoffentlich ein Lerneffekt (man verliert ihn ja nicht für immer).

Aber und das ist ein grosses Aber: Wenn die 20€ Geschichte stimmt, dann würde ich dem Geschädigten schwer auf den Zahn fühlen, denn es ist klar, auch dies ist verboten und wohl ähnlich zu bestrafen wie der Diebstahl an sich! Also: Woher hatte er das Geld, kann er belegen, dass da diese 500€ drin waren etc....
So sehe ich das auch, man kann nicht gleiches mit gleichem vergelten.
Vielleicht kann man auf dem Ü Video was erkennen?
Nur den Kopf jetzt in den Sand zu stecken kann auch keine Lösung sein.
Er steht zu seiner Tat und will die Strafe nat. hinnehmeninklusive der 500€.....
Wer bitteschön hat in seinem Spind soviel Geld verwahrt?
Das Gegenteil zu beweisen ist sicher schwer aber nicht unmöglich.


Kraichgauer

Gesendet von meinem LLD-L31 mit Tapatalk
 
G

Gast 5187

Gast
Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft haben zielgerichtete Interessen - den Fall
möglichst schnell zu Ende zu bringen und dabei eine gute Figur zu machen.
Dem widerspreche ich mal.
Grundsätzlich haben die das Interesse, einen Sachverhalt objektiv aufzuklären.
Dass es dort auch Mitarbeiter gibt, die vorschnell in eine Richtung ermitteln, steht außer Frage.
Ist aber m. E. die Ausnahme.

Der dort vorhanden Druck (auch medial wird stets am nächsten Tag ein Ermittlungserfolgs eingefordert) aufgrund fehlender personeller Kapazitäten macht aber das objektive Ermitteln auch nicht zwingend einfacher.
Aber Geld für Personal wollen wir ja alle nicht ausgeben. Sind doch eh alles faule Sesselfurzer im öff. Dienst. :cool:
 
judex

judex

Dabei seit
22.04.2012
Beiträge
1.720
Ort
Edewecht
Modell
K 50; K 25 ; R 65 ; CB 400 Four
Frag mal am besten den Geschädigten wie er die Sache sieht,
was man mit solchen Menschen ( 22 Jahre alt ) machen soll.
Nein! Frag ihn nicht!
Geschädigte kommen erfahrungsgemäß mit völlig überzogenen Sanktionsvorstellungen.
Da öffnest Du am besten kein weiteres Forum, zumal es Uneinigkeit über den gestohlenen
Betrag gibt.
 
GummiQ-Treiber

GummiQ-Treiber

Dabei seit
28.09.2017
Beiträge
4.650
Modell
R1200GS K25 TB, R1200GS LC Rallye, R1250GS MÜ, R75.5, R100RS Limited Nr 48, R100R, R1200C, R100CS
Tipp an der stelle. Einen Psychlogen aufsuchen.
 
juekl

juekl

Dabei seit
01.09.2007
Beiträge
11.880
Ort
Essen NRW
Modell
R100GSPD, R1100GS, R1150GS, R1150GSA, R1200GS TB, R1200GS LC TB und wieder R1200GS TÜ
Da hat er ja noch Glück gehabt, daß er nicht gelaufen ist, sonst würden die Beine amputiert werden.

Das mit der Fahrerlaubnis abnehmen, z. B. nach einem Ladendiebstahl war mal im Gespräch
war aber dann doch zu unsinnig.
 
fralind

fralind

Dabei seit
08.03.2010
Beiträge
4.679
Modell
R 1200 S, Hp2 S, Hp2 MM, R 1200 GS Rallye, HD 48, Kawa Z 1000 SX
Tja, heute kann man nur hoffen das man für ein solches nicht Lebensbedrohendes Delikt, für einen sich noch bildenden und noch nicht ausgereiften Jugendlichen, einen milden Richter bekommt. Nur wird mittlerweile der Maßstab für einen deutschen straffälligen jungen Mann der etwas Geld verdient und einen Führerschein ab 16 Jahre hat, sehr hoch gelegt.

Nach 5 Buben von 28 bis runter auf 20 Jahren habe ich da meine Erfahrungen.



Berlin – Es kommt nicht oft vor, dass der Gesetzgeber eine neue Art der Bestrafung beschließt. Der Katalog wurde historisch eher ausgedünnt. Übrig blieb im Wesentlichen: Geldstrafe und Freiheitsentzug, gegebenenfalls auf Bewährung. Ach so, und das Fahrverbot. Das kam bislang in Betracht, wenn die Straftat im Zusammenhang mit dem „Führen eines Kraftfahrzeugs“ begangen wurde.

Das ändert sich jetzt. Der Bundestag hat gestern eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Demnach kann künftig jede Tat mit Führerscheinentzug bestraft werden. Egal, ob ein Auto dabei irgendeine Rolle spielte oder nicht. Außerdem wird die maximale Dauer des Führerscheinentzugs von drei auf sechs Monate verdoppelt.
Der Bundestag hat die Gesetzesänderung, die noch zahlreiche weitere Maßnahmen beinhaltet, gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Und auch gegen die Empfehlung von vielen Verkehrsjuristen, Automobilclubs oder dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat.
Der Vorschlag ist nicht neu. Bemühungen, das Fahrverbot als Strafe auszuweiten, gibt es schon seit Jahren. Sie wurden immer wieder verworfen. Der jetzige Gesetzentwurf wurde im Dezember 2016 vorgelegt, der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) debattierte Ende Januar darüber. VGT-Präsident Kay Nehm sagte damals, ihm sei unklar, was die große Koalition zur Wiederbelebung des Plans veranlasst habe. „Tote werden nicht dadurch lebendig, dass man sie alle paar Jahre wieder ans Licht zerrt“, sagte der frühere Generalbundesanwalt.


Die große Koalition und das Justizministerium sehen in dem Fahrverbot ein zusätzliches Mittel, „zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken“, sagte Justizminister Maas beim VGT im Januar. Die Idee: Der Führerscheinentzug soll jene besonders hart treffen, denen eine Geldstrafe nicht weh tut. Das hatten SPD und CDU/CSU in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

Zum Einsatz kommen soll der Führerscheinentzug vor allem bei „kleinerer und mittlerer Kriminalität“. Also Taten, für die es üblicherweise Geldstrafen gibt oder kurze Freiheitsstrafen. Letztere sollen gegebenenfalls vermieden werden, indem ein Fahrverbot verhängt wird.


Das Fahrverbot soll nicht als alleinige Strafe verhängt werden. Es behält weiterhin den Charakter einer sogenannten „Nebenstrafe“. Der Richter soll entscheiden, ob neben der „Hauptstrafe“ (üblicherweise: Geldstrafe) auch das Fahrverbot in Frage kommt.

1. Eine Geldstrafe allein würde den Täter nicht ausreichend beeindrucken, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten. Eine Freiheitsstrafe erscheint aber als zu einschneidend und dürfte demnach nicht verhängt werden. Das Fahrverbot schließt dann die „Sanktionslücke“. Ergebnis: Geldstrafe plus Fahrverbot.
2. Das Fahrverbot wird verhängt, um die Geldstrafe reduzieren zu können. Ergebnis: Geldstrafe plus Fahrverbot.
3. Eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, wird um den Führerscheinentzug ergänzt. Ergebnis: reduzierte Bewährungsstrafe plus Fahrverbot.
4. Eigentlich wäre eine Freiheitsstrafe zu verhängen oder zu vollstrecken. Zur Vermeidung der Freiheitsstrafe wird das Fahrverbot verhängt. Ergebnis: Geldstrafe oder Bewährungsstrafe plus Fahrverbot.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema:

FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL

FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL - Ähnliche Themen

  • GPS Tracker gesucht der bei Diebstahl anruft

    GPS Tracker gesucht der bei Diebstahl anruft: Hallo Gemeinde. Ich bin auf der Suche nach einen GPS Tracker der folgende Merkmale erfüllt: (In erster Linie soll er als Diebstahlschutz dienen)...
  • WARNHINWEIS DIEBSTAHL ENGLAND!

    WARNHINWEIS DIEBSTAHL ENGLAND!: Hier ein aktueller Fall (mit Tätervideo) wie sie eine offensichtlich hochwertige GS direkt bei den Fährhäfen klauen - passt auf da drüben...
  • Triumph Tripple Street gestohlen

    Triumph Tripple Street gestohlen: Motorrad gestohlen: vom 19.-20.01. 2023 in Berlin Karow!!! Finder:innenlohn!!! Liebe Biker-Fans!!! Mein nagelneues Bike wurde gestern...
  • Motorraddiebstahl-Serie Kreis Mettmann

    Motorraddiebstahl-Serie Kreis Mettmann: Hallö Zusammen, Mir ist zwar noch kein Motorrad abhanden gekommen, aber zur Info... Hier im Kreise Mettmann/Düsseldorf macht wohl seit einiger...
  • FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL

    FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL: [emoji1655] Nach nun gerademal 6 Monaten kam nun für den Sohn des Freundes ein Strafbefehl über 3600€wegen schweren Diebstahls. Die angeblich...
  • FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL - Ähnliche Themen

  • GPS Tracker gesucht der bei Diebstahl anruft

    GPS Tracker gesucht der bei Diebstahl anruft: Hallo Gemeinde. Ich bin auf der Suche nach einen GPS Tracker der folgende Merkmale erfüllt: (In erster Linie soll er als Diebstahlschutz dienen)...
  • WARNHINWEIS DIEBSTAHL ENGLAND!

    WARNHINWEIS DIEBSTAHL ENGLAND!: Hier ein aktueller Fall (mit Tätervideo) wie sie eine offensichtlich hochwertige GS direkt bei den Fährhäfen klauen - passt auf da drüben...
  • Triumph Tripple Street gestohlen

    Triumph Tripple Street gestohlen: Motorrad gestohlen: vom 19.-20.01. 2023 in Berlin Karow!!! Finder:innenlohn!!! Liebe Biker-Fans!!! Mein nagelneues Bike wurde gestern...
  • Motorraddiebstahl-Serie Kreis Mettmann

    Motorraddiebstahl-Serie Kreis Mettmann: Hallö Zusammen, Mir ist zwar noch kein Motorrad abhanden gekommen, aber zur Info... Hier im Kreise Mettmann/Düsseldorf macht wohl seit einiger...
  • FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL

    FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL: [emoji1655] Nach nun gerademal 6 Monaten kam nun für den Sohn des Freundes ein Strafbefehl über 3600€wegen schweren Diebstahls. Die angeblich...
  • Oben