Geblitzt von Hinten

Diskutiere Geblitzt von Hinten im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Doch, das kann ich durchaus nachvollziehen. Wie von mir auch geschrieben ärgere ich mich auch über Bußgelder. Jedoch sollte man sich doch eher...
SUZM9

SUZM9

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und ärgert sich....und das kannst du nicht nachvollziehen ...???:confused:
Doch, das kann ich durchaus nachvollziehen. Wie von mir auch geschrieben ärgere ich mich auch über Bußgelder. Jedoch sollte man sich doch eher über sich selber ärgern, dass man zu schnell gefahren ist.
Wenn man der Meinung ist, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnlos ist, kann man z.B. den Bürgermeister darauf ansprechen. Er kann das ändern oder zumindest eine Begründung liefern, warum es so ist.
Das ist aber immer noch keine Abzocke.
Abzocke ist meiner Meinung nach eine Umweltplakette, deren erlöse nicht für die Umwelt verwendet werden.
Abzocke ist eine KFZ-Steuer und gleichzeitig eine extrem hohe Steuer auf Kraftstoff.

Gruß
Peter
 
pilles-Q

pilles-Q

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Moin...

Oldershausen...:confused:
Das ist ja gleich bei mir auf der anderen Elbseite... Putenbieter eben :p

Also die Polizei in WL ist ja schon dafür bekannt, so allerlei technischen Neuschnickschnack der Verkehrüberswachung zu besitzen:
Wir erinnern uns doch ans AKLS (autom. Kennzeichen Lesesystem) der Fa. Vitronic, welche im fließenden Verkehr online nach Steuer & Versicherungssündern prüft (was ja gerichtlich deutlich eingeschränkt wurde).
Zum sogenannten "Nachschuß" ...
Dieser ist (noch) nicht in D als alleiniges Beweismittel zugelassen (Im Gegensatz zu Österreich, wo an Tunnelausfahrten gerne von hinten abkassiert wird).
Beim Verwarnungsgeldangebot ein Foto mitzuschicken ist auch nicht immer üblich, meist nur, wenn Halter & Tatort nicht im gleichen Landkreis sitzen, um einige Ausflüchte schon mal im Keim zu ersticken.

Es muß, solche Überwachungssysteme sind im Einsatz, die fotographieren von vorne & von hinten zeitgleich, hierzu steht die Kamera eben etwas vor der Meßstelle, sodaß es ein Gesamtbild v/h gibt.

Sprich: es gibt auch immer noch ein Frontphoto, welches bedarfshalber gezeigt werden kann.
Wobei zeigen vor Ort als s/w Kopie oder der tatsächliche Blick auf das Bild digital nachbearbeitet am 22" Monitor ganz erstaunliche Qualität der eingesetzten Aufnahmetechnik offenbart und die "ich war's nicht" Argumentation wie Schnee in der Sonne schmelzen läßt.
 
H

hbokel

Gast
Sprich: es gibt auch immer noch ein Frontphoto, welches bedarfshalber gezeigt werden kann.
Rein interessehalber: gilt schon ein Helmverbot für Motorradfahrer?

So ein Motorradhelm verdeckt nämlich den größten Teil des Gesichts und verstößt somit ganz klar gegen das Vermummungsverbot. Der Helm behindert polizeiliche Ermittlungsarbeiten, weil man dem Kennzeichen (Rückfoto) kein Gesicht (Frontfoto) zuordnen kann.

Gruß
Heinz

P.S. Meine Frage bedeute nicht, dass ich mich vor der Zahlung drücken würde. Es geht nur um die Absurdität de Fahrer-Ermittlung. Die 25 Euro sind die Diskussionen meines Erachtens nicht wert.
 
pilles-Q

pilles-Q

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Rein interessehalber: gilt schon ein Helmverbot für Motorradfahrer?

Der Helm behindert polizeiliche Ermittlungsarbeiten, weil man dem Kennzeichen (Rückfoto) kein Gesicht (Frontfoto) zuordnen kann.
Moin,

DAS hätte natürlich was.... Helm ab zum Gebet :D

Nein hier muß man ganz klar differenzieren, was rein vom Verfahren her der Halterermittlung(!) Notwendiges zu tun ist.
Und da kommt zunächst einmal das Kennzeichen ins Spiel. In der Annahme, daß die Halter = Fahrer Deckung bei Motorrädern >90% ist, geht man diesen Weg (und hofft, der Halter möge sich automat. verantworten & den Verstoß als seinen Eigenen akzeptieren).
Für eine Owi mit Halterhaftung reicht das allemal, das zeitgleiche Frontphoto (...daß auch einer mit Gesicht gefahren ist) verleiht dem die abschließende rechtl. Relevanz.

Wie gesagt, man unterschätze nicht die Auflösung der angefertigten Bilder, die neueren Geräte arbeiten auch mit der "Dunkelblitztechnik" (da wird auch 'ne Sonnenbrille oder Visier rel. durchsichtig), das ergibt zwar keine schönen, aber wiedererkennbare Bilder.

Die Halterhaftung im Bereich bußgeldbewehrter Tatbestände ist da ganz anders zu beurteilen.
Das volle Bußgeld kann dem Halter nicht auferlegt werden (Unschuldsvermutung), aber so ein Fahrtenbuch "tut auch weh".
Fehler in dessen Führung rechtfertigen den Tatbestand der Urkundenfälschung...
 
G

GS-Treiber75

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Klar kommt man damit durch nein zu sagen.
Nur bei 25 euro lohnt sich doch das Risiko nicht sich evt. Ärger ein zu handeln.
Zahlen und freundlich sein, und nächstes mal langsamer fahren.
 
N

Nordlicht

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Sich über Abzocke beschweren, aber dann seitenlang lamentieren und überlegen, wie man sich mit miesen bis blöden AUsreden aus der eigenen Verantwortung stehlen kann.
Prima.
Auf der Skala der unangenehmen Dinge liegen für mich beide Verhaltensweisen exakt auf einer Linie.
Das musste mal gesagt werden.
 
Thema:

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