Gebrauchtwagen gekauft. Ich fasse es nicht...

Diskutiere Gebrauchtwagen gekauft. Ich fasse es nicht... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich habe mir am vergangenen Montag einen Gebrauchten gekauft. Händler mit 100ten von 3jährigen. Allesamt Laufleistungen um die 100 tkm (Diesel)...
palmstrollo

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Ich habe mir am vergangenen Montag einen Gebrauchten gekauft.
Händler mit 100ten von 3jährigen. Allesamt Laufleistungen um die 100 tkm (Diesel).

Meine Wahl fiel auf einen 3jährigen Golf VI TDI, 140 PS und Highline-Ausstattung. Sah aus, wie frisch aus dem Verkaufsraum. Laufleistung 104 tkm.
Für mich lohnt sich ein Neuwagen eher nicht, da ich ca. 30 tkm/ Jahr fahre. Da hätte ich nach 3 Jahren schon die Hälfte des Neupreis verloren.
Probefahrt; alles bestens.
Scheckheft gepflegt bei VW.
Kaufvertrag gemacht und darauf hingewiesen worden, dass der linke Kotflügel und die Motorhaube lackiert wurden. Dies hat ein DEKRA-Gutachter in sein Gutachten geschrieben. (hab ich sehen dürfen. Steht da wirklich so drin. Lackdickenabweichung an Kotflügel und Motorhaube). Da konnte ich mit leben.

Nachdem mir meine Bank beim 200km entfernten Händler dann sagte, dass ich das Geld (11500 €) erst vorbestellen müsse, sank meine Laune schon etwas. Wollen die mir mein Geld nicht geben? Haben die keins mehr?
Ich dürfe aber ausnahmsweise nach der Mittagspause (14:00 Uhr) vorbeikommen; dann hätten sie es da.

Na gut. Zurück zum Händler und ihm gesagt, dass es 2 1/2 Stunden dauern wird, bis das Geld gedruckt sei.
"Kein Problem, überweisen Sie es doch einfach.". Cool, finde ich, setze mich in den Wagen und fahre los. Mein Nachbar, der mich hingefahren hat, fährt vorne weg.

90 km später auf der Autobahn. Piepen aus'm Bordcomputer und "Motorstörung Werkstatt" steht im Display.
Notlaufprogramm. 110 km/h maximal...
Nächste Ausfahrt runter und PC (hab ich zufällig dabei) mit Auslesesoftware dran.
AGR-Ventil Fehlfunktion.
Fehler gelöscht und weiter geht's.
Auf der weiteren Fahrt fehlt zwar etwas Leistung, das schreibe ich aber dem vermutlich nicht sauber schließenden AGR-Ventil zu.
Zu Hause angekommen, erstmal den Händler informiert.
Der sagt "kein Problem, kennen wir. Kommt leider häufiger vor. Ist teuer und wir holen den Wagen ab, reparieren und bringen ihn repariert wieder zurück."
Na gut.
Am nächsten Morgen (Dienstag) rufe ich meinen Nachbarn an, der bei VW arbeitet.
Ein kurzer Blick in die Reparaturhistorie zeigt Erschreckendes. Vorne ist so ziemlich alles erneuert worden, was auf einen heftigen Crash hindeutet.
Stoßstange
Kühlergrill
Querträger
Scheinwerfer links
beide! Radhausschalen
Motorhaube und Kotflügel (ok, das wusste ich)
Luftfilterkasten (muss gebrochen sein...)
irgendein Teil am Querlenker
und das linke Vorderrad.

Fein, den Händler direkt wieder angerufen: "das Abholen ist eine gute Idee. Sie können ihn aber auch gleich da behalten."
Bei meinem "Glück" hatte ich jetzt mit einer ablehnenden Antwort gerechnet, aber er war sofort einverstanden.
Mein Glück war allerdings, dass die Bank das Geld nicht sofort rausrückte und ich somit noch nicht bezahlt hatte.

Wieso hakt ein "Gutachter", wenn er so etwas feststellt nicht einfach bei VW nach? Wenn ich das kann, sollte er es auch können. Ich könnte kotzen wegen dem verlorenen Tag und den sinnlos gefahrenen Kilometern.

Eben ist die Gurke dann abgeholt worden.

Nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen...
 
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Sorry Herrmann,

aber die Hinweise auf dickere Lackstärken sind eindeutige Hinweise auf Unfallschäden (welcher Intensität auch immer) Sei froh wenn der Händler das ohne Zicken zurück nimmt. Sonst hätte sich eine längere Geschichte angebahnt.

Echt Glück gehabt !!
 
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PStranger

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War neben der Neulackierung kein Unfallschaden vermerkt im Vertrag?
 
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Ui Glück gehabt nicht jeder kennt sich so gut aus (und weiss wie man Fehler auslesen und löschen kann). Dem nächsten Käufer wird das vermutlich nicht auffallen und dann hat sichs für den Händler trotzdem gelohnt ;)
 
Quallentier

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Da haste wirklich Glück gehabt, puhhh...
ta-rider hat vermutlich recht....
 
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Also für mich sieht das eher nach vorsätzlicher Täuschung aus. Du kannst mir doch nicht erzählen, dass ein gewissenhafter Händler sich nicht für die Fahrzeughistorie interessiert. Aus meiner Sicht hätte der Dich auf den Unfallschaden hinweisen müssen! Er kann sich als "Fachmann" auch nicht mit "habe von einem Unfall nichts gewusst" rausreden.
Es ist in meinen Augen wirklich traurig, dass diese Branche aufgrund solcher schwarz Schafe so leiden muss. Glücklicherweise ist in Deinem Fall alles ziemlich reibungslos rückabgewickelt worden.

Gruß
Tobias
 
palmstrollo

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Ich habe witzigerweise auch keinen "Kaufvertrag" unterschrieben, sondern eine verbindliche Bestellung.
An diese bin sowohl ich wie auch der Verkäufer nur 10 ? Tage gebunden.
Die Bestellung wird zum Kaufvertrag, wenn entweder der Verkäufer schriftlich bestätigt oder aber die Lieferung erfolgt ist.
Die Lieferung ist nach meiner Ansicht noch nicht erfolgt, da die Fahrzeugpapiere noch nicht bei mir sind.
Da ich gestern morgen schriftlich die Bestellung widerrufen habe und der Händler den Wagen eben abgeholt hat, sehe ich mich
auch nicht mehr an die Bestellung gebunden.
Ich denke, es wäre schwierig für den Verkäufer geworden, auf Abnahme bzw. Bezahlung zu bestehen.
Bei der Größe des Schadens halte ich diesen für offenbarungspflichtig. Eine Angabe "Lackdickendifferenz Kotflügel und Motorhaube und/oder Unfallschaden" reicht mMn nicht aus.
Momentan sieht es aber nicht nach Streit aus. Püüh.
...
Es ist in meinen Augen wirklich traurig, dass diese Branche aufgrund solcher schwarz Schafe so leiden muss. Glücklicherweise ist in Deinem Fall alles ziemlich reibungslos rückabgewickelt worden.

Gruß
Tobias
Yip.
 
Dexter

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Das ist schon harter Tobak.
Und das war ein Volkswagenbetrieb, bei dem Du das Auto geholt hast??

Ist ja nicht zu glauben.
Wem kann man überhaupt noch sein Vertrauen geben?

Zumindest scheint Dir weiterer Ärger erspart zu bleiben, aber einen neuen fahrbaren Untersatz hast Du deswegen ja auch noch nicht.

Wünsche Dir ein glücklicheres Händchen bei der weiteren Suche!
 
palmstrollo

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...
Und das war ein Volkswagenbetrieb, bei dem Du das Auto geholt hast??
...
Nein, ein riesiger freier Händler, der wohl ausschließlich Leasingrückläufer ankauft.

Seit dem der Wagen vor ein paar Stunden abgeholt wurde, ist er auch beim gleichen Händler in mobile.de wieder eingestellt. Gleicher Preis und gleicher Anzeigentext.
Hoffentlich wird der nächste Käufer genauer darüber aufgeklärt, was als Unfallschaden wirklich existiert hat. Und ob die AGR-Einheit nun ausgetauscht wird oder nur gereinigt; dreimal darf geraten werden :D
 
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Gambri74

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Mein letztes Auto war auch ein Gebrauchtwagen, bei dem habe ich vor dem Kauf einen Gebrauchtwagen Check machen lassen.

ADAC-Leistungslexikon: Alle Leistungen auf einen Blick

Es wurden nur die Bremsen beanstandet (Standschaden durch Rost), was der Händler auch prompt beseitigt hat. Die paar Euro sollte man mmn ausgeben, dann ist man auf der sicheren Seite. Das Auto, auch ein VW, fahre ich übrigens seit 10 Jahren, ohne nennenswerte Probleme.
 
Hans BHV

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Nein, ein riesiger freier Händler, der wohl ausschließlich Leasingrückläufer ankauft.

Seit dem der Wagen vor ein paar Stunden abgeholt wurde, ist er auch beim gleichen Händler in mobile.de wieder eingestellt. Gleicher Preis und gleicher Anzeigentext.
Hoffentlich wird der nächste Käufer genauer darüber aufgeklärt, was als Unfallschaden wirklich existiert hat. Und ob die AGR-Einheit nun ausgetauscht wird oder nur gereinigt; dreimal darf geraten werden :D
es stellt sich die Frage, ob man nicht nachfolgende Kunden vor einem entsprechenden Kauf warnen könnte. Beziehungsweise, dem Händler das Handwerk legen sollte.
 
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Eine (verbindliche) Bestellung unterschreibe ich nur bei Neuwagen, bei Gebrauchtwagen macht ein solches Papier gar keinen Sinn, da das Fahrzeug am Hof steht (oder sich zumindest im Zulauf befindet - in dem Fall unverbindliche Bestellung) und der Brief bereits existent ist. Somit wird direkt ein Kaufvertrag abgeschlossen und sonst gar nichts. Wer kauft denn schon blind ein Gebrauchtfahrzeug das er weder gesehen noch probegefahren hat??
Bei Leasingrückläufern wird bei Rücknahme ein Rundum-Check vom Händler durchgeführt und alle (Vor)Schäden dokumentiert um den Rückkaufswert zu ermitteln. Der Unfallschaden war dem Händler bekannt, da gibt es gar kein Vertun. In einem ordentlichen Kaufvertrag hätte er dies erwähnen müssen.

Sei froh dass du so sauber aus der Nummer heraus gekommen bist, das erspart dir erneuten Ärger. Du scheinst kein glückliches Händchen zu haben was den Gebrauchtkauf von Fahrzeugen anbelangt.
Sofern es nicht in der Anzeige steht, ist die Frage ob unfallfrei oder nicht eine der ersten die ich stelle. Auf 100 tkm kann viel passieren.....
Du tätest gut daran nicht immer so blauäugig in die Verkaufsgespräche zu stolpern, sonst verlierst du irgendwann einmal richtig viel Geld. Ist nicht böse gemeint, aber du solltest dich in Zukunft besser darüber informieren was du dir da immer so anlachst bzw. anlachen willst. Fahrzeuge mit einer gewissen Laufleistung gehören in entsprechende Hände. Unklarheiten in Sachen Realzustand sind hier Fehl am Platz. Ich will dem Händler mal nichts unterstellen, aber es ist geradezu offensichtlich was hier am laufen war.
 
palmstrollo

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Die Frage, ob unfallfrei oder nicht, war die erste, die ich gestellt habe.
Er hat mir das "Gutachten" der DEKRA gezeigt.
Dort stand "Lackdickenabweichung Kotflügel links/ Motorhaube".
Das habe ich dann auch so in die Bestellung mit hineinschreiben lassen.
Der Gutachter gehört "in den Arsxx getreten"!
Für den Fehler an der AGR kann der Händler nix. Mehr Info zum Schaden hatte er auch nicht. Die Schuld liegt beim "faulen" Gutachter. Wenn ich als Gutachter eine Nachlackierung feststelle, hake ich nach und nehme das nicht einfach so hin!
Aber vermutlich wird der "Gutachter" nach Restwert bezahlt. 😉
 
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vierventilboxer

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Dieses Fahrzeug stand nicht umsonst bei diesem Händler und nicht bei VW im Showroom für 4000€ mehr - und das hat einen triftigen Grund.
Genau diesen Grund wollte er dir nicht nennen und hat deswegen ein "Pseudo-Gutachten" von der Dekra machen lassen.

Hermann, nochmal: UNFALLFREI muss klipp und klar im Kaufvertrag stehen, sonst fährst du damit erst gar nicht vom Hof! Ende!
Der Kerl kann sich die Zunge aus dem Hals labern - es gilt nur was schriftlich festgehalten ist. Wenn man auf mündlichen Zusagen derlei Zeitgenossen vertraut, steht man in aller Regelmäßigkeit mit heruntergelassenen Hosen da. So ein Pseudo-Dekra-Wisch ist komplett für die Tonne wenn da nicht explizit UNFALLFREI drin steht. Das kann er sich an die Wand nageln - du kannst damit nichts, aber überhaupt nichts anfangen.

Die Sache mit dem AGR-Ventil ist Makulatur, so etwas passiert und ist kein Beinbruch. In deinem Fall war es sogar noch gut! Schwein gehabt!

Den Gutachter hat das Autohaus angeleiert obwohl der Vorschaden VW bzw. dem VW-Händler bekannt war. Verstehst du jetzt was da lief?

Du kannst weder den Zustand eines Fahrzeugs fachlich einschätzen und bei den rechtlichen Dingen (Kaufvertrag) machst du auch noch Fehler. Diese Kombination eignet sich nicht um ein Fahrzeug mit solch relativ hohen km-Leistungen zu erwerben. Du musst dringend deine Taktik ändern, sonst wiederholt sich dieses Szenario in Zukunft noch öfter.
 
palmstrollo

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Hab ich schon.
Der Neue hat erst 70 tkm gelaufen, ist unfallfrei, deutlich teurer und steht beim VW-Händler.
😃
 
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vierventilboxer

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Wie wäre es mit Privatkauf?

Auch da gibt es unfallfreie Wagen die mit ordentlichem Kaufvertrag zu einem deutlich günstigeren Kurs erworben werden können....
 
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Polly

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Palmstrollo, komm mal wieder runter!

Was soll der Gutachter denn sonst reinschreiben als "Lackschichtdickenabweichung"?

Hat der eine Glaskugel oder kann er übers Wasser laufen? Scheinwerfer, Radhausschale und Kühlergrill wurden lt. deiner Angabe erneuert, da ist nix mit Restunfallspuren, der Stoßfänger ist aus Kunststoff, da ist nix mit Lackschichtdickenmessung , also schreibt er das völlig korrekt auf, was er feststellen kann und auf einen fachgerecht reparierten Vorschaden hindeutet. Privatdetektiv, der über private Kanäle Infos bei VW rauskitzelt ist er nämlich nicht, ist auch nicht sein Job.
Und wenn Du auf das Alarmsignal nicht reagierst und das Auto trotzdem mitnimmst, gehörst vielleicht Du " in den A ... getreten", vielleicht mal vorher denken, wenn man als erwachsener Mensch einen Kaufvertrag unterschreibt.

Klingt jetzt vielleicht hart, aber es nervt, wenn hier immer die anderen Schuld sein sollen, in diesem Fall ein Gutachter, der seinen Job korrekt gemacht hat, nur leider Du mit dem Ergebnis nichts anzufangen wusstest.

Polly
 
Frangenboxer

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Wie definiert sich eigentlich "unfallfrei"? Schäden an tragenden Teilen? Parkrempler mit neuem Kotflügel?

Gruß Rob,
der mit dem T3 Syncro mit 279Tkm, aber das ist eine andere Geschichte...
 
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Palmstrollo, komm mal wieder runter!
...
Da bin ich schon lange :D
...
Was soll der Gutachter denn sonst reinschreiben als "Lackschichtdickenabweichung"?

Hat der eine Glaskugel oder kann er übers Wasser laufen? Scheinwerfer, Radhausschale und Kühlergrill wurden lt. deiner Angabe erneuert, da ist nix mit Restunfallspuren, der Stoßfänger ist aus Kunststoff, da ist nix mit Lackschichtdickenmessung , also schreibt er das völlig korrekt auf, was er feststellen kann ...
Wenn der Gutachter im Auftrag der Leasinggesellschaft ein Fahrzeug "begutachtet", dann hat er auf Nachfrage auch sämtliche Infos zum Unfallschaden. Und wenn er einen Schaden wegen eines Kratzers, wo Motorhaube und Flügel lackiert wurden, nicht von einem Schaden in Höhe von ca. 7500 € unterscheiden kann (es gab auch "Ausbesserungsarbeiten am Längsträger" und vieles mehr), dann hat er seinen Job einfach nicht gründlich genug gemacht.
Mit einem nachlackierten Blechteil kann ich problemlos leben; dieser Schaden hätte aber wesentlich deutlicher dargestellt werden müssen. Ansonsten kann doch jedes Gutachten in die Tonne getreten werden.

Ist jetzt aber eh "Geschichte".

Einen gleichwertigen von Privat habe ich übrigens nicht gefunden. Klar gab es auch Privatangebote; diese erfüllten aber alle nicht die gestellten Kriterien. OK, einer war dabei, aber 600 km weg. Das war mir zu weit.
 
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