Geld von PayPal zurückbuchen lassen?

Diskutiere Geld von PayPal zurückbuchen lassen? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; BWL - Jura 1. Semester Warenschulder sind Holschulden Geldschulden sind Bringschulden 2. Semester Auch wenn der Verkäufer auf Wunsch des...
tremola

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BWL - Jura 1. Semester

Warenschulder sind Holschulden
Geldschulden sind Bringschulden

2. Semester
Auch wenn der Verkäufer auf Wunsch des Käufers den Versand übernimmt ändert dies nichts an dem vorstehenden.

3 Semester und ff
Andere als der vorstehend genannte Gefahrenübergänge müssen explizit vereinbart werden.

@alle Juristen, simplifiziertes Jura für alle BWLer. :-)

Ich darf das bin auch BWLer.
 
Andreas800gs

Andreas800gs

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@Polozwei
Privat an Privat oder ?

@tremola
BGB oder HGB - Nümmerchen ?
 
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Polozwei

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Ja, privat. Ich musste nur meinen Beleg abgeben, ab da war ich raus.... Das hat aber PayPal nicht interessiert, die haben dem Käufer das Geld einfach wieder erstattet und mir vom Konto abgezogen, hab mich im Netz ein wenig schlau gemacht, scheint keine Seltenheit zu sein und es soll Menschen geben die das ganz gezielt machen weil PayPal zu 99 % für den Käufer endscheidet.

Deshalb ich und PayPal, nein danke.
 
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sampleman

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Ich hatte diese Woche den Fall. Smartwatch aus China bestellt (59 Euro), Ware an meine Büroanschrift liefern lassen. DHL meldet, dass Empfänger an der Anschrift unbekannt, Ware ging zurück an Empfänger, die behaupten, es sei erneut zugestellt worden. Ich habe das offizielle Verfahren bei Ebay in Gang gesetzt. Resultat: ich bekam eine kaum verständliche Mail, offenbar per Google Translate übersetzt, ich solle doch im Haus nachfragen, ob die Sendung irgendwo für mich abgegeben worden sei. Ich habe stattdessen bei Ebay angerufen und meinen Fall geschildert. Die haben mir zugesagt, dem Verkäufer zu schreiben, "wenn wir das machen, dann bringt das vielleicht mehr", allerdings müsse ich eine Karenzzeit von zehn Tagen einhalten. Nach Ablauf der Frist keine Reaktion vom Verkäufer, also habe ich das Ebay mitgeteilt, und noch am selben Tag wurde mir mein Geld von Paypal zurückgebucht. Fall erledigt.

Ich kann jeden verstehen, der nach schlechten Erfahrungen sagt, er kündigt sein Paypal-Konto. Aber ohne Paypal lassen sich bestimmte Sachen online kaum bestellen. Und eine Kreditkartenzahlung kann man auch nicht einfach so zurückbuchen lassen, weil die Ware nicht angekommen ist. Die Kreditkartenfirma interessiert sich primär dafür, ob die Zahlung korrekt autorisiert wurde - was sie in solchen Fällen ja auch ist. Ansonsten bleibt nur Vorkasse, und dann ist das Geld auf jeden Fall futsch.
 
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Polozwei

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Ich habe ja PayPal noch, wie Du schon sagst bei online Käufen funktioniert das tadellos, nur verkaufen tue ich nichts mehr über PayPal.
 
Klausmong

Klausmong

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Ich habe ja PayPal noch, wie Du schon sagst bei online Käufen funktioniert das tadellos, nur verkaufen tue ich nichts mehr über PayPal.
Detto

Als Käufer kaufe ich nur über paypal, wegen der Sicherheit.
Als Verkäufer akzeptiere ich das nicht mehr.
In erster Linie aber deswegen, weil ich mein Geld von Paypal erst sehr spät bekomme und es mich nicht interessiert, eine Ware abzugeben und dann 2-3 Wochen auf das Geld zu warten, wenn der Käufer keine Bewertung abgibt oder Einspruch macht.
 
tremola

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433ff BGB - Gilt gerade auch unter privatleuten
 
Andreas800gs

Andreas800gs

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§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (Grundsatz)

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Bezieht sich aber ledglich auf den Kauf an sich (händische Übergabe wenn Du so willst) wenn Du den Versand inkludierst landest Du wieder bei

§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf (Privat an Privat)

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich

und landest damit schlussendlich wieder bei

§ 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs (Gewerblich an Privat)

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

(2)
Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.


Ergo - einmal im Kreis gedreht
Ich hab allerdings nur ne mittlere Reife, erworben durch nen halbwegs guten Schnitt in der Berufsschule f.Speditionskaufleute - kann also mit miner Interpretation auch vollkommen daneben liegen :)

Vll haben wir ja nen ausgebildeten Volljuristen im Forum der Licht ins Dunkel bringen vermag ?

Gruß
Andreas
 
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Polozwei

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Die Sache ist doch ganz einfach, ich als Verkäufer hafte bis zur Übergabe an z.B DHL, die haften dann so lange bis das Paket übergeben ist.
Wurde es an jemand übergeben der nicht durch den eigentlichen Empfänger bevollmächtigt gewesen ist so haftet DHL, wurde z.B das Abstellen vor der Tür vereinbart und das Paket ist verschwunden, auch das Problem vom Empfänger, denn das hat er in der Abstellvollmacht unterschrieben.
 
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Polozwei

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Hallo,

danke für eure Statements.

Ich hatte das Käuferschutzprozedere schon bis zum Schluß mit Einspruch durchexerziert und verloren. Das Problem ist, dass vermtl. DPD den Brief unterschlagen hat und hier nur der Zusteller für den Einwurf unterschreiben musste - was er auch getan hat.

Somit hatte exisitert eine offizielle Zustellmeldung von DPD und ich kann nur behaupten, dass es nicht gekommen ist.

Jetzt müsste der Verkäufer - ich darf das nicht - einen Nachforschungsauftrag stellen. Das tut er einfach nicht. Meine negative Bewertung hat Ebay gelöscht, weil ich ja das Käuferschutzverfahren verloren habe...
Ich werde ihm wohl nochmal nen 1 € Artikel abkaufen, damit ich wenigstens das wirksam nachholen kann.

Im übrigen sind das nicht meine ersten Probleme mit DPD. Bisher brauchten Sie halt immer meine Unterschrift. Da waren sie dann etwas bemühter das Paket jeweils beizubringen.

Gruß
matze
Ich finde das sehr unverschämt von dir, warum willst Du auf biegen und brechen dem Verkäufer eine schlechte Bewertung geben obwohl er nichts für dein Problem kann???
Wenn DPD eine Zustellung beweisen kann ist das ganz alleine dein Problem was DU mit DPD hast!

Sorry aber wenn DU ständig Probleme mit DPD hast fang mal bei Dir selber an zu suchen und verzichte auf DPD
 
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Majo

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Ich finde das sehr unverschämt von dir, warum willst Du auf biegen und brechen dem Verkäufer eine schlechte Bewertung geben obwohl er nichts für dein Problem kann???
Wenn DPD eine Zustellung beweisen kann ist das ganz alleine dein Problem was DU mit DPD hast!

Sorry aber wenn DU ständig Probleme mit DPD hast fang mal bei Dir selber an zu suchen und verzichte auf DPD

Jetzt müsste der Verkäufer - ich darf das nicht - einen Nachforschungsauftrag stellen.
Ich weiß nicht wirklich was dein Problem ist. Wenn du richtig liest habe ich geschrieben, dass der Verkäufer bei DPD reklamieren muss, weil er der Auftraggeber ist. Das tut er einfach nicht und meldet sich nicht mehr. Dafür hat er ganz klar ne schlechte Bewertung verdient.
DPD ist natürlich schon mein Problem. Bestimmt habe ich den ständig wechselnden Zusteller, den ich sowieso nie zu Gesicht kriege irgendwie verärgert. Meine Haustüre ist natürlich auch 10m von der Strasse weg. Das ist natürlich schon unzumutbar weit.
Ich werde wohl ein Entschuldigungsschreibne an DPD schicken.... :worthy:
 
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Polozwei

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Ne Du verstehst es nicht, der Verkäufer hat doch nachgewiesen das sein Paket bei dir angekommen und angenommen wurde, damit ist die Sache erledigt für ihn, oder hab ich das falsch verstanden?
 
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