GUTEN MORGEN!

Diskutiere GUTEN MORGEN! im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Guten Morgen, 9.8° und windiges Schauerwetter so siehts da draußen aus.... Ich wünsche Euch einen schönen Tag, Gute Besserung Wer`s braucht. :)
cat61

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Guten Morgen, 9.8° und windiges Schauerwetter so siehts da draußen aus....





Ich wünsche Euch einen schönen Tag, Gute Besserung Wer`s braucht. :)
 
chlöisu

chlöisu

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Q 09 Mü, und andere
Guten Morgen
Kathrin, vielen Dank für das Frühstück.
Das Wetter hier ist sonnig, aber noch etwas kalt; heute ist frei, also wird sich eine nette Rund ergeben, noch keine Ahnung, wohin.
Erfreulichen Tag wünsche ich Euch
 
K

Kira

Gast
Der Motor von der 65er zieht sehr schön gleichmäßig aus dem Keller, da beißt keine Maus einen Faden ab. Evtl.ist das Spiel im Gas etwas zuviel, müßte evtl. eingestellt werden, hinzu kommt noch deine etwas geringe Mopederfahrung. Ich würde das Ritzel nicht wechseln.

Weil man holzt den Wald erst ab wenn man den Wald versteht und da brauchst Du noch eine kleine Weile liebe Sophie:):)
Andreas und ich pflichten Dir im vollen Umfang zu.:) Vor allem das mit dem hoch steigenden Vorderrad sollte man nicht außer Acht lassen.
Ich finde es auch nicht gut einem Anfänger der sein Moped noch gar nicht kennt und voll ausgefahren hat, solche Flöhe ins Ohr zu setzen.
Sophie das schreibe ich nur aus Sorge um Dich, was Du letztendlich machst ist allein Deine Sache. Nur wir Beiden haben erst spät den Führerschein gemacht und da ist man nicht so übermütig wie mit 18;), allerdings bin ich ich seit meinem Führerschein vor 7Jahren 160.000km gefahren, das schaffen andere in 30 Jahren nicht. Ich rate Dir such Dir jemand erfahrenen und ruhigen (welcher sich nichts mehr beweisen muss,sondern weiß,das er es kann) als Vorausfahrer und dann üben,üben......
Alles Gute
 
Grille

Grille

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F650 GS - Einzylinder
Guten Morgen ihr Lieben
Wetter - hat sich noch nicht entschieden
2Tage noch, dann hab ich auch langes Wochenende;)
und es soll hochsommerlich werden:):cool:
ich freu mich schon richtig doll auf´s Gumotreffen.
Wünsche Euch einen prima Tag, allen kranken gute Besserung und allen Reisenden tolle Touren
 
marmidesign

marmidesign

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Guten Morgen hier ins GuMo.............

den Rest von heute und denn noch morgen mit´n Chef und denn iss Wochenende. :):)
 
Roter Oktober

Roter Oktober

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Gisèle Red R 1200 GS TBRed 09/2011
Moin moin, es ist Donnerstag, macht was draus:) Bremen Wetter: daran muß noch geschraubt werden:eek:







Schmutziges Geschirr gammelt nicht wenn man es einfriert:D
 
marmidesign

marmidesign

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achja................ konnte die Zuladung meiner GS in den lezten Wochen auch um 4 kg erhöhen:p:p
 
Frosch'n

Frosch'n

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Unser :) hat das Ritzel problemlos für 20 Euro eingebaut.
Das mit dem erlöschen der Betriebsgenehmigung ist wohl korrekt, da die Übersetzung was mit Drehzahl zu tun hat und diese mit Abgasverhalten.
Darüber würde ich mir aber keinen Kopf machen. Aber so super bombastisch merkbar ist der Effekt der Übersetztungsänderung jetzt auch wieder nicht.
Wenn man eine falsche Lampe einbaut ist die Genehmigung auch weg , und und und...
Kettenspannung war bei uns kein Problem, nach 10.000 km war in alle Richtungen genügend Luft . Die befindet sich anscheinend gerade in ihrer Lebensmitte.:D
...ich will ja nicht unken....aber...wenn es dumm läuft und Sophie,nur mal angenommen, einen Rentner erlegt und der ist nicht sofort tot..dann kann es passieren das die Versicherung sagt ..... njet... zahlen wir nicht...Betriebserlaubniss erloschen...dann zahlt Sophie .....solange wie der Rentner dann noch lebt.....nur mal ganz doof in den Raum gestellt..

das wäre es mir nicht Wert...Kosten Nutzen Faktor auserhalb jeder Range....
 
Frosch'n

Frosch'n

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Neues vom

UrlauBär.....

es regnet...da kann ich mir noch ein wenig Zeit nehmen und noch 2-3 Käffchen schlürfen...man soll ja nicht hetzen..:D

in der Ruhe liegt die Kraft...ja genau

hab eh noch ein paar Sachen zu verpacken...die Verpackungsarie ist jedemal die gleiche...man hat eigentlich weniger mit wie beim letzen mal, aber passen tuts trotzdem irgendwie nicht....letztes mal hatte ich mehr mit und noch Platz wie Sau....irgendwas läuft nicht rund..:D:D

nun denn ......Kaffee komm in mich....:D
 
A

Alex2104

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...ich will ja nicht unken....aber...wenn es dumm läuft und Sophie,nur mal angenommen, einen Rentner erlegt und der ist nicht sofort tot..dann kann es passieren das die Versicherung sagt ..... njet... zahlen wir nicht...Betriebserlaubniss erloschen...dann zahlt Sophie .....solange wie der Rentner dann noch lebt.....nur mal ganz doof in den Raum gestellt..

das wäre es mir nicht Wert...Kosten Nutzen Faktor auserhalb jeder Range....
Moin,...

würd ich mir in diesem Fall keine Sorgen drum machen - da gibt es Rechtssprechung zu...

Solange der "Mangel" unerheblich ist für den Schaden, den du anrichtest, kann sich die Versicherung so leicht nicht aus der Haftung ziehen....
Will meinen: Wenn du einen Rentner erlegst, weil der dir vors Mopped rollt, ist das Abgasverhalten völlig unerheblich und auch mit einem ordnungsgemäßen Mopped wär der Unfall mit diesem Schade so eingetreten.
Bei der falschen Lampe könnte man hingegen argumentieren, dass du deswegen schlechter gesehen wurdest und daher der Unfall zustande kam etc...

Ist immer eine Einzelfallbetrachtung, und natürlich ist es richtig, dass man -will man auf der sicheren Seite sein- ein vorschriftsgemäßes Mopped fahren muss..

Aber selbst dann kannst du u.U. über die sog. "Betriebsgefahr" noch mit haftbar gemacht werden....

So long,
allen gute Fahrt und einen schönen Tag....

Al
der sich jetzt der Welt des Rechnungswesens widmen muss.....
 
doublex

doublex

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Noch was ganz kurz: Ich glaube, auch wenn Sophie wollte, bekäme sie das Vorderrad an der 650 nicht vom Boden... Also: Keine Panik
 
marmidesign

marmidesign

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@Andreas: nee hatte vorher 2 Dämpfer, nu nur noch einen :eek::eek:

@chlöisu: vielen Dank, ich kämpfe auch schon seid Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahren, hab mir nun vor 2 Wochen noch´n Rad für Querdurch geholt und bin nun fast jeden Tag zu gange. Dachte erst da geht nixx, aber nu laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaagsam doch;);)
 
marmidesign

marmidesign

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@Werner, jepp danke und nu soll das auch so weiter gehn, schaun wir mal:p
 
Frosch'n

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Moin,...

würd ich mir in diesem Fall keine Sorgen drum machen - da gibt es Rechtssprechung zu...

Solange der "Mangel" unerheblich ist für den Schaden, den du anrichtest, kann sich die Versicherung so leicht nicht aus der Haftung ziehen....
Will meinen: Wenn du einen Rentner erlegst, weil der dir vors Mopped rollt, ist das Abgasverhalten völlig unerheblich und auch mit einem ordnungsgemäßen Mopped wär der Unfall mit diesem Schade so eingetreten.
Bei der falschen Lampe könnte man hingegen argumentieren, dass du deswegen schlechter gesehen wurdest und daher der Unfall zustande kam etc...

Ist immer eine Einzelfallbetrachtung, und natürlich ist es richtig, dass man -will man auf der sicheren Seite sein- ein vorschriftsgemäßes Mopped fahren muss..

Aber selbst dann kannst du u.U. über die sog. "Betriebsgefahr" noch mit haftbar gemacht werden....

So long,
allen gute Fahrt und einen schönen Tag....

Al
der sich jetzt der Welt des Rechnungswesens widmen muss.....
ich rede vom erlöschen der Betriebserlaubniss..da ist es unerheblich was das erlöschen verursacht hat..die Versicherung wird es dankend annehmen nicht zahlen zu müßen....kennt man doch...
 
Frosch'n

Frosch'n

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Abfahrt...............


..allen nen schönen Tach...ich werd ihn haben...ob mitRegen oder ohne..:D:D
 
G

Gast 7673

Gast
GLÜCK AUF

aus dem regnerischen Pott, wann kommt der versprochene Sommer :mad::):)

Thema : Betriebserlaubnis

Alex hat es zutreffend formuliert. 1. OWi 2. Haftung der Versicherung nur dann nicht wenn Ursache des Erlöschend der BE auch causa für Unfall. 3. Bei weniger als 8% Änderung der Übersetzung kein automatisches Erlöschen der BE.

Nur wenn auch Geschwindigkeit sich in diesem Rahmen ändert ist eine Eintragung insofern nötig. Ebenso wie bei Geräusch.

Alles auszuführen würde zu weit führen.;)

Bei der 650 sollte es unproblematisch sein.:cool:
 
A

Alex2104

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ich rede vom erlöschen der Betriebserlaubniss..da ist es unerheblich was das erlöschen verursacht hat..die Versicherung wird es dankend annehmen nicht zahlen zu müßen....kennt man doch...
Ich weiss nicht, woher du das kennst....aber wie gesagt ist dieses pauschale Urteil so nicht richtig!!!

Nochmal,...ich rede gerade davon, dass sich dir Versicherung nicht pauschal auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis berufen und deswegen die Zahlung verweigern kann....

Sorry, dass ich mich da nicht deutlich genug ausgedrückt habe.
Die Versicherung wird i.d.R. immer dann die Zahlung (also den Versicherungsschutz) nicht verweigern können, wenn sich kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Mangel (der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt) und dem Unfallschaden nachweisen lässt....

Bsp: Reisst bei deinem getunten Golf der angeklebte Heckspoiler (ohne ABE etc., führt daher zum Erlöschen der Betriebserlaubnis) ab und schlägt dem nachfolgenden Auto in die Frontscheibe, dann kann die Versicherung die Haftung verweigern (also kein Versicherungsschutz).
Parkt die Frau das gleiche Auto (getung mit Heckspoiler, damit ohne Betriebserlaubnis) in eine zu enge Parklücke ein und fährt vorne an ein anderes Auto dran, kann die Versicherung nicht die Übernahme des Haftpflichtschadens mit Hinweis auf die Erloschene Betriebserlaubnis verweigern....

Es kommt letztlich immer auf eine Einzelfallbetrachtung an....

Der VGH Mannheim (Urteil vom 31.05.2011 - 10 S 1857/09) hat entschieden:
Für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeuges gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in der zum 01.01.1994 in Kraft getretenen Fassung genügt weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern. Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer geschaffen wird; dies setzt zwar nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung, aber jedenfalls eine Gefährdungserwartung voraus.

In der Regel wird der Versicherer auch die Übernahme des Schadens nicht verweigern können, da dies den Haftpflichtversicherungsgedanken ad absurdum führen würde, sondern muss im Außenverhältnis (also Geschädigter - Versicherung) leisten. Hier setzt dann die Möglichkeit ein, im Innenverhältnis (Versicherung- Versicherungsnehmer) Regressansprüche geltend zu machen.
Hier wurde seitens des Gesetzgebers jedoch eine Haftungsobergrenze eingeführt, um den Verbraucher vor existenzgefährdenden Regressforderungen zu bewahren....

Soll meinen: Würdest du wirklich mit dem Mopped (mit technischen Veränderungen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen) jemanden schädigen, so müsste die Versicherung in Vorleistung gehen und könnte sich dann (vermutlich nur geringen Anteil der Gesamtkosten) bei dir im Wege der Regressforderung zurückholen. (z.B. die Versicherung zahlt 20 Mio Euro, dann haftest du nur bis zur Regressobergrenze.....)

Allerdings muss man darauf hinweisen, dass man auch erst einmal am kürzeren Hebel sitzt und im Zweifelsfall gegen seine eigene Versicherung prozessieren muss....

Deswegen,....sicherer ist es natürlich, am Fahrzeug keine Veränderungen vorzunehmen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (können)....

Heikles Thema, das nicht pauschal beantwortet werden kann sondern differenziert betrachtet werden muss....

So long,
Alex
 
Thema:

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