Gutschein

Diskutiere Gutschein im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Leute! Habe im August von meinen Freunden einen Gutschein über 80€ von einem ortsansässigen Motorradshop bekommen. Nun wollte ich am...
Reeleray

Reeleray

Themenstarter
Dabei seit
13.01.2009
Beiträge
25
Ort
Würzburg
Modell
100GS 610er Husky
Hallo Leute!
Habe im August von meinen Freunden einen Gutschein über 80€ von einem ortsansässigen Motorradshop bekommen.
Nun wollte ich am Wochenende das Teil einlösen und habe mir ein paar Handschuhe ausgesucht.Der Verkäufer an der Kasse hat mir dann eröffnet das die Firma Konkurs angemeldet hat und er den Gutschein nicht einlösen darf.

Hat hier im Forum jemand ne Ahnung ob das rechtlich so richtig ist?

Kann ich mir die Kohle ans Bein schmieren?

Soll ich wegen 80€ zum Rechtsanwalt?

Soll ich Amok laufen?

Ich hab soooooo nen Hals
 
Batzen

Batzen

Dabei seit
26.04.2008
Beiträge
4.655
Ort
Oberfranken
Modell
2 Italienerinnen, 1 Kürbis
Servus,

ans Bein schmieren kannst du ihn dir praktisch, die Firma/Laden unter Insolvenzverwaltung braucht den Gutschein nicht einzulösen. Aber du kannst m.W. nach als Gläubiger einen Antrag beim Insolvenzverwalter stellen wegen einer Masseforderung an die alte Firma, bekommen wirst da allerdings nicht viel bis gar nichts beim einem Laden, soweit zur Theorie. Einen RA brauchst dafür nicht. Soweit meine Laienhafte Meinung und Erfahrung, aber es werden bestimmt noch ein paar fundiertere Antworten kommen ;)
 
palmstrollo

palmstrollo

Dabei seit
22.08.2006
Beiträge
5.833
Ort
Engelskirchen
Modell
F 650 ST, R 1100 GS, R 1150 GS, R 1200 GS, R 1200 GS LC, F 850 GS, F 900 XR, R 1200 GS LC
Hmm, existiert der Laden denn nun noch, verkauft der noch Ware und lediglich das Insolvenzantrag ist gestellt? Dann muss der Gutschein eingelöst werden.
Wenn der "alte" Laden jedoch bereits im Insolvenzverfahren ist und mittlerweile ein "neuer" Laden (evtl. unter gleichem Namen) die Warenbestände übernommen hat, so muss der Gutschein nicht eingelöst werden. In letzterem Fall könnte da wirklich nur der Insolvenzverwalter dafür sorgen, dass du einen %ualen Anteil deiner Forderung erhältst.
 
KlausisGS76

KlausisGS76

Dabei seit
09.06.2008
Beiträge
1.088
Modell
1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Der Gutschein wurde doch von dem Motorradhändler ausgestellt und nicht von der Produktionsfirma der Handschuhe oder ???

Wenn mir zum Beispiel von Firma Louise ein Gutschein geschenkt wird, kann doch ruhig ein Hersteller eines Handschuhs pleite gehen ...es könnte nur bei Gewährleistungsansprüchen Probs geben...



oder meinste den Laden der den Gutschein ausgestellt hat ist Pleite ? Aber selbst dann müßte ( tja nun muß ich mutmaßen ) er den Gutschein doch annehmen

habe eben noch das gelesen...

http://news.idealo.de/news/25014-karstadt-gutscheine-pleite-einloesen-arcandor/
 
Zuletzt bearbeitet:
HvG

HvG

Dabei seit
15.09.2005
Beiträge
3.342
Ort
Hildrizhausen
Modell
1200 GSA, jetzt riacht se nimma frisch
wenn der Händler der den Gutschein ausgestellt hat, von deinen Kumpels die 80 Euros kassiert hat und jetzt Konkurs ist, dann kommt der Gutschein in die Konkursmasse, ob du was bekommen wirst....das seht dann in den Sternen...
ich glaubs eher nicht....... da es bestimmt noch andere Gläubiger...wie die Lieferanten und das liebe Finanzamt gibt, denen er um einiges mehr schuldet als "nur" 80 Euros.
 
KlausisGS76

KlausisGS76

Dabei seit
09.06.2008
Beiträge
1.088
Modell
1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Aber wenn ich den Laden noch betreten kann und mir sagt einer "Dein Gutschein" ist nix wert, dann glaube ich nicht , daß ich okay danke sagen würde. Gesetz hin oder her

:mad:
 
HvG

HvG

Dabei seit
15.09.2005
Beiträge
3.342
Ort
Hildrizhausen
Modell
1200 GSA, jetzt riacht se nimma frisch
Aber wenn ich den Laden noch betreten kann und mir sagt einer "Dein Gutschein" ist nix wert, dann glaube ich nicht , daß ich okay danke sagen würde. Gesetz hin oder her

:mad:
ja Klaus.....das mitn Gesetz das ist wieder ganz was anders und werden wir nicht immer verstehen...
 
HaJü

HaJü

Dabei seit
07.07.2009
Beiträge
3.240
Ort
Südhessen
Modell
R1200GS-LC, R1200GS, CB750K6, CB400FourSS
Hai Reeleray,

hab mir Deinen Fred mehrfach durchgelesen, um nix zu überlesen.

Leider ist nicht zweifelsfrei zu ersehen, wer nun in der Insolvenz-Klemme steckt :confused::confused::confused: Ein Motorradladen ist nicht nur ein Laden, sonder auch eine sog. Fa. in irgendeiner Rechtsform -> GmbH, KG, OHG und wie sie alle heißen.

Wer ist den nun in der Insolvenz - der Motorradladen oder der Handschuhhersteller :confused::confused::confused:
 
Hilli

Hilli

Dabei seit
09.02.2009
Beiträge
165
Ort
Bergisches Land
Modell
R 1200 GS
Aber wenn ich den Laden noch betreten kann und mir sagt einer "Dein Gutschein" ist nix wert, dann glaube ich nicht , daß ich okay danke sagen würde. Gesetz hin oder her

:mad:


Ähnliches gilt übrigens aus eigener Erfahrung für Notebooks, deren Hersteller noch während der Herstellergarantie Insolvenz anmelden. Da gibts nix zu wollen.
 
Batzen

Batzen

Dabei seit
26.04.2008
Beiträge
4.655
Ort
Oberfranken
Modell
2 Italienerinnen, 1 Kürbis
Aber wenn ich den Laden noch betreten kann und mir sagt einer "Dein Gutschein" ist nix wert, dann glaube ich nicht , daß ich okay danke sagen würde. Gesetz hin oder her

:mad:

Aber real ist das so, als wenn du mit einem Gutschein vom Metzger zum Bäcker gehst....rechtlich 2 verschiedene Läden. Und "Wert" ist der Gutschein ja noch was, aber nicht einlösungspflichtig beim jetzigen Betreiber, ob das ein neuer ist oder der Insolvenzverwalter, das Geld wurde an den alten Betreiber gezahlt und der hat es nicht mehr, warum sollte also der Neue Ware ohne erhaltenen Gegenwert verschenken :confused: Es wären auch viele kleine Unternehmen am Ende, wenn es da keine genrelle Trennung gäbe zwischen alt und neu bei einer Insolvenz oder Konkurs. Ärgerlich ist es immer für die Gläubiger, da sie auf ihren Forderungen meist sitzenbleiben, und ein Gutschein ist nichts anderes als eine Forderung! Ob Ware geliefert und kein Geld erhalten oder Geld gezahlt und keine Ware erhalten.
 
KlausisGS76

KlausisGS76

Dabei seit
09.06.2008
Beiträge
1.088
Modell
1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Langsam, ist der Mann der an der Kasse stand bereits bei einem neuen Chef angestellt oder leitet die Geschäfte nun "nur" der Insolvenzverwalter...?
Aber in Deutschland sich mit den Gesetzen auszukennen ist so als würde eine Kuh Eier legen
 
Raubritter

Raubritter

Dabei seit
26.01.2008
Beiträge
3.905
Ort
Nellenburg
Modell
Marlboro R 80 GS, Montesa 4ride
Bei so ungenauen Angaben ist keine richtige Antwort möglich.

Die "Firma" ist der Name des Kaufmannes, unter dem er im Geschäftsverkehr handelt.

Wer ist in Konkurs gegangen?
Wer hat den Gutschein ausgestellt? Eine natürliche Person? Eine juristische Person?
 
Reeleray

Reeleray

Themenstarter
Dabei seit
13.01.2009
Beiträge
25
Ort
Würzburg
Modell
100GS 610er Husky
Hallo allemann

Bei der Firma handelt es sich um eine GmbH vertr.durch den Geschäftsführer Thomas ..... und die hat am 8.12.2009 beim Amtsgericht Würzburg eine Eröffnung eines Insolvensverfahrens über das Vermögen der Firma beantragt.

Gem.§ 5Abs.1 InsO wird Herr Rechtsanwalt ..... ...... Würzburg beauftragt,binnen 6 Wochen ein Gutachten-in zweifacher Fertigung-zu folgenden Fragen zu erstellen:

1.Liegt ein Eröffnungsgrund vor?
2.Deckt das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens?
3.Ist bei einer eventuellen Eröffnung des Verfahrens mit einer alsbaldigen Einstellung des Verfahrens nach §§ 208 ff InsO zu rechnen?

Vielen Dank an alle die bisher auf den Fred geantwortet haben.

Zitat von KlausisGS76
Aber wenn ich den Laden noch betreten kann und mir sagt einer "Dein Gutschein" ist nix wert, dann glaube ich nicht , daß ich okay danke sagen würde. Gesetz hin oder her

:mad:


Genau das ist es ja.

Ich habe den Inhaber gefragt was er tun würde wenn ich mir die Ware nehme(Handschuhe für 80€)und den Gutschein auf´n Thresen packe und den Laden verlasse!
Antwort: dann biste dran
 
KlausisGS76

KlausisGS76

Dabei seit
09.06.2008
Beiträge
1.088
Modell
1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Das schlimme in diesem Land ist es , der verarscht und betrügt Dich und alles ist legal...
Ich sage bewußt legal, von Menschlichkeit oder Ethik gar nicht dran zu denken.

Aber sollte der Typ nochmals nen Laden eröffnen, würde ich ihm versprechen entsprechende Werbung zu machen :D
 
Raubritter

Raubritter

Dabei seit
26.01.2008
Beiträge
3.905
Ort
Nellenburg
Modell
Marlboro R 80 GS, Montesa 4ride
Ich bin jetzt nicht gerade der Fachmann für Insolvenzrecht, meine aber, dass vor Eröffnung des Verfahrens durch das InsO-Gericht der Schuldner schon noch die gegen ihn erhobenen Forderungen "bezahlen" kann bzw. muss.

Erst wenn das Verfahren rechtskräftig durch Beschluß des InsO-Gerichts eröffnet ist (veröffentlicht im Internet in einem besonderen Portal
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ ) besteht ein Veräusserungsverbot. Dann darf der Schuldner auch keine Waren aus der Konkursmasse mehr hergeben oder Geldscheine aus der Kasse "zurückgeben".
Gläubiger können dann ihre Forderung ( Gutschein im Wert von 80,--€ auf Herausgabe von Ware oder Rückerstattung von Geld ) beim InsoVerwalter zur Tabelle anmelden.

Theoretisch kann es mehrere Monate bis zur Eröffnung dauern und es kann genausogut das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die verwertbare Masse nicht die Kosten des Verfahrens deckt. Dann wird das Verfahren "mangels Masse" abgelehnt - nicht durchgeführt. Gut, dann wird die GmbH von Amts wegen gelöscht -sie stirbt- aber eröffnet ist damit auch kein InsO-Verfahren.

Wenn ein Verfahren dann tatsächlich eröffnet wird, kann der InsOVerwalter tatsächlich von Gläubigern des Schuldners die kurz vor der Eröffnung erzwungenen Leistungen zurück fordern.
"§ 129 Grundsatz InsO


(1) Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130 bis 146 anfechten."

Ausserdem soll oder darf der Schuldner keine Gläubiger bevorzugen. Ab wann das gilt weiss ich leider nicht.
Ob ein Verwalter von Dir 80,-- € oder die ggfs. ausgehändigten Handschuhe zurück verlangen würde, wage ich zu bezweifeln.

Ich meine, Du wärst im Recht, wenn Du unter Androhung einfacher körperlicher Gewalt (Spass- meine massiv) die Rückzahlung des beim Schuldner "hinterlegten" Bargeldbetrages herausverlangst mit dem Hinweis auf "Unterschlagung", da er für Deine Freunde diesen Betrag in Verwahrung genommen hat und sich jetzt weigert, diesen herauszugeben.
Ich würde auch von einer Strafanzeige nicht zurück schrecken, wodurch die Forderung zu einer "Deliktforderung" wird, die durch eine Restschuldbefreiung durch das Inso-Verfahren nicht erlischt, sondern 30 Jahre lang vollstreckt werden könnte (falls die GmbH nicht stirbt).
Ob Deine Forderung ein Absonderungsrecht von der Inso-Masse begründet, weiss ich leider auch nicht. Das wäre sicherlich ein Kundenmotorrad, das zur Reparatur bei dem Extremfreundlichen stand und als in dessen Besitz stehend vorerst vom Inso-Verwalter als zur Konkursmasse gehörend angesehen wird.

Alles ein bissle kompliziert für 80,--€, gell?
Hau ihm doch für 80,-- € aufs Maul - dann hast Du was davon gehabt.:D:D
 
M

Mortenhh

Dabei seit
17.06.2009
Beiträge
527
Ort
Hamburg
Modell
F 800 GS
Ihm aufs Maul zu hauen ist keine gute Idee, wird wohl nicht als Rechtfertigender Notstand durchgehen.

Ich fasse einmal zusammen wie ich das ganze jetzt Verstanden habe.

Das Geschäft ist noch im Besitz der GmbH und vertreten durch den Geschäftsführer Thomas... .

Es gibt noch keine Übernahme durch einen neuen Inhaber und noch keine neue Rechtsform und die Insolvenz wurde bisher nur beantragt ist aber noch nicht rechtskräftig.

Sofern dies alles so ist, hast du ein recht auf Einlösung des Gutscheins, macht er dies nicht gehe einfach zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Unterschlagung bzw. Betruges.

Sobald die Insolvenz Rechtskräftig und/oder das Geschäft Geschlossen und/oder das Unternehmen Verkauft ist bist du Chancenlos!

Ein folge Inhaber ist natürlich nicht Verpflichtet diesen Gutschein Einzulösen,
währe ja auch ungerecht, oder würdest du die Schulden deines Vormieters
bezahlen!

MfG
 
nypdcollector

nypdcollector

Dabei seit
03.05.2006
Beiträge
2.727
Ort
Schopfheim
Modell
R1200GS Adv + F800GS + KTM 450 EXC Factory
Wenn der Gutschein bereits im Rahmen des laufenden und nicht abgeschlossenen Insolvenzverfahrens nicht mehr anerkannt wird, ist das ungefähr so, wenn der Verkäufer das Bargeld in die Kasse nimmt, den Artikel aber nicht aushändigt.
Ein Gutschein ist erst dann in der Konkurmasse, wenn der Konkurs (!) angemeldet wurde.
Ansonsten wäer bei letztes Jahr bei Quelle kein einziger Artikel bei der Liquidation im Rahmen des Insolvenzverfahrens mehr raus gegangen, sondern nur noch die Gelder eingenommen worden.
 
HaJü

HaJü

Dabei seit
07.07.2009
Beiträge
3.240
Ort
Südhessen
Modell
R1200GS-LC, R1200GS, CB750K6, CB400FourSS
.....................
Ich habe den Inhaber gefragt was er tun würde wenn ich mir die Ware nehme(Handschuhe für 80€)und den Gutschein auf´n Thresen packe und den Laden verlasse!
Antwort: dann biste dran



Bei so was krieg ich das


Ich hoffe, Du hast Chancen und kriegst noch was für den Gutschein (außer Frust).
 
Reeleray

Reeleray

Themenstarter
Dabei seit
13.01.2009
Beiträge
25
Ort
Würzburg
Modell
100GS 610er Husky
So jetzt ist es Amtlich!

Heute um 8.00Uhr wurde das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet.
Das heißt der Bastard hat mich letzte Woche nur hingehalten:mad:um den Gutschein nicht einlösen zu müssen.

Jetzt ist´s wohl rum.Bleibt höchstens noch der Gang zur MOSKAU-CONNEKTION um dem Bruder auf den Zahn zu fühlen.

Ist aber nicht meine Art.

Werde jetzt meine Insolvenzforderung schriftlich an den Insolvenzverwalter stellen und hoffen das noch was dabei rumkommt.
Ansonsten läuft das ganze unter dem Thema : LEHRGELD BEZAHLEN!!!

Danke für alleTips
 
Thema:

Gutschein

Gutschein - Ähnliche Themen

  • Louis Gutschein DEVK

    Louis Gutschein DEVK: Nachdem ich hier im Forum erfahren habe, daß die DEVK jedes Jahr Gutscheine verteilt, habe ich im letzten Jahr auch einen bekommen. Ich sollte...
  • Polo Webseite Problem Geschenk Gutschein

    Polo Webseite Problem Geschenk Gutschein: Hallo, Ich möchte mal meinen Frust loswerden. Mein Kumpel feiert heute einen runden Geburtstag. Er wünscht sich einen Polo Gutschein. Der Polo...
  • Erledigt 150 € Gutschein für ein Enduro Training oder eine Reise

    150 € Gutschein für ein Enduro Training oder eine Reise: Hallo, biete einen 150 € Gutschein für 75 € an - gültig bis 21.11.2024 (also 11 Monate) - für Reisen (Europa, Namibia, Marokko, ...) oder ein...
  • Moto Akut - 20% Gutschein

    Moto Akut - 20% Gutschein:
  • Biete Sonstiges Gutschein Motorrad Training

    Gutschein Motorrad Training: Ich verkaufe hier einen Gutschein im Wert von 299€ für ein Motorrad Training von dem Unternehmen Motorrad Training 24. Das Unternehmen ist...
  • Gutschein Motorrad Training - Ähnliche Themen

  • Louis Gutschein DEVK

    Louis Gutschein DEVK: Nachdem ich hier im Forum erfahren habe, daß die DEVK jedes Jahr Gutscheine verteilt, habe ich im letzten Jahr auch einen bekommen. Ich sollte...
  • Polo Webseite Problem Geschenk Gutschein

    Polo Webseite Problem Geschenk Gutschein: Hallo, Ich möchte mal meinen Frust loswerden. Mein Kumpel feiert heute einen runden Geburtstag. Er wünscht sich einen Polo Gutschein. Der Polo...
  • Erledigt 150 € Gutschein für ein Enduro Training oder eine Reise

    150 € Gutschein für ein Enduro Training oder eine Reise: Hallo, biete einen 150 € Gutschein für 75 € an - gültig bis 21.11.2024 (also 11 Monate) - für Reisen (Europa, Namibia, Marokko, ...) oder ein...
  • Moto Akut - 20% Gutschein

    Moto Akut - 20% Gutschein:
  • Biete Sonstiges Gutschein Motorrad Training

    Gutschein Motorrad Training: Ich verkaufe hier einen Gutschein im Wert von 299€ für ein Motorrad Training von dem Unternehmen Motorrad Training 24. Das Unternehmen ist...
  • Oben