Im Wald und auf der Heide

Diskutiere Im Wald und auf der Heide im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Moin! Nachdem wir hier an anderer Stelle eine kleine Aussprache zum "Fahren im Wald" hatten, habe ich mich mal juristisch schlau machen lassen...
Nordisch

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Moin!

Nachdem wir hier an anderer Stelle eine kleine Aussprache zum "Fahren im Wald" hatten, habe ich mich mal juristisch schlau machen lassen, auch weil mir das Thema am Herzen liegt und ich auch alle Seiten verstehen kann. Schließlich wohnen wir in einer der am dichtesten besiedelten Kulturlandschaften, und jeder hat ein Recht auf Erholung und gegenseitigem Respekt.

Feldwege dürfen befahren werden, sofern sie öffentlich gewidmet (kann bei der Gemeinde erfragt werden) sind und das Befahren nicht durch Sperren oder Verkehrsschilder verboten ist. Ein Feldweg, der faktisch zugänglich ist, wo also das Befahren nicht durch Sperren oder Verkehrsschilder verboten bzw. verhindert wird, gilt im Allgemeinen als öffentlicher Weg. Die Regelungen zur Widmung einer Straße sind in den jeweiligen Landesstraßengesetzen geregelt. Dort können abweichende Regelungen getroffen werden, z.B. das Wege zur Bewirtschaftung von Forst- und Landwirtschaftsflächen nicht öffentlich sind (z.B. in Rheinland-Pfalz).
Ob in einem Wald gefahren werden darf oder nicht regelt das Landesforstgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Das Land kann dem eigentlichen Waldbesitzer wieder freistellen, das Befahren zu verbieten oder zuzulassen.
Mit anderen Worten: Es kann sehr unterschiedlich sein. Je nach Bundesland und individueller Regelungen.

Im Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) steht folgendes: § 4 Befahren

(1) Das Fahren in Feld und Wald mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen sind:
1. Personen mit Einwilligung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten, jedoch nicht zu motorsportlichen Zwecken,
2. Personen im Rahmen der befugten Jagdausübung, 3. Bedienstete von Behörden und Personen mit behördlichem Auftrag, soweit das Befahren zur Erfüllung ihres Dienstes erforderlich ist.
Diese Aussage verstehe ich so, dass sie sich nicht auf die Wege sondern auf das Befahren der Flächen an sich bezieht (sonst würde das ja auch dem ersten Zitat widersprechen). Aber die Flächen an sich sind aus meiner Sicht sowieso tabu.

Aber (zum Beispiel) finden sich dann im BayNatSchG unter Abschnitt V. noch detailliertere Regelungen:

Art. 23 Benutzung von Wegen; Markierungen

  1. Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Dem Fußgänger gebührt der Vorrang.
Hier also wieder das Problem: Wie erkenne ich einen privaten Weg? Im Zweifel wohl doch wieder das erste Zitat beachten ("Ein Feldweg, der faktisch zugänglich ist...").


Aber was ist ein Wald eigentlich?
Nach §2 Bundeswaldgesetzt: (1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.
(2) Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind Grundflächen auf denen Baumarten mit dem Ziel baldiger Holzentnahme angepflanzt werden und deren Bestände eine Umtriebszeit von nicht länger als 20 Jahren haben (Kurzumtriebsplantagen), Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen (agroforstliche Nutzung), mit Forstpflanzen bestockte Flächen, die am 6. August 2010 in dem in § 3 Satz 1 der InVeKoS-Verordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Mai 2010 (eBAnz AT51 2010 V1) geändert worden ist, bezeichneten Flächenidentifizierungssystem als landwirtschaftliche Flächen erfasst sind, solange deren landwirtschaftliche Nutzung andauert und in der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden.
Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.

Das Bundeswaldgesetz ist ein Rahmengesetz, die Länder haben alle eigene Landeswaldgesetze entwickelt. Diese sind im Internet auf den Landesseiten der Forstbehörden erhältlich.

Mein ganz persönliches Fazit: Ich beachte Verkehrszeichen und bleibe auf den Wald- und Feldwegen. Im Zweifel lasse ich die Finger davon. Gegenüber der Natur und anderen Naturfreunden bleibe ich rücksichtsvoll und freundlich. Im Zweifel lieber eine Antwort zu wenig, dafür Verständnis zeigen und um Verständnis bitten.
Aber ich werde auch weiterhin kleine Wege befahren, denn ich kann nicht jede einzelne Landes- und individuelle Regelung kennen.

Nun hoffe ich, dass das Thema etwas mehr Basis zum Diskutieren hat. Ggf. schaffen wir es ja auch, uns hier rücksichtsvoll und freundlich auszutauschen.

Viele Grüße
Heinz
 
AmperTiger

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Mono kannst du vielleicht meinen Beitrag von gestern hier einstellen, da paßt er doch und ich bin zu faul ihn nochmal zu schreiben? ;)
 
Intermezzo

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Wenn Du mal nach Feld- oder Waldwege im Forum suchst, wirst Du einige dieser Themen finden. U. a. auch mit Gesetzestexten, Interpretationen und Auslegungen der Texte. Und mit vielen unterschiedlichen Meinungen hierzu.

Will damit sagen, das Thema ist schon sehr alt und kommt immer wieder mal hoch. Die Ergebnisse sind immer gleich.

Nur einiges daraus zusammengefaßt:

Grundsätzlich ist das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung nicht zulässig.
Feldwege sind gemäß STVO keine Straßen unterliegen damit auch nicht den Regeln der STVO. Allerdings die Zufahrt von den öffentlichen Straßen gem. Sperrschild.

Feldwege unterliegen der Aufsicht der kommunalen Behörden. Die legen beispielsweise die Widmung der Feldwege fest, regeln also den Bestimmungszweck. In der Regel ist das die Landwirschaft bzw. die Zufahrt zu (meist) landwirtschaftlichen Anwesen.

Man kann lesen und interpretieren wie man will, außer einigen Bereichen in Neufünfland ist bei uns in Deutschland so ziemlich alles verboten. darüber soll man sich im Klaren sein. Machen kann man trotzdem was man will. Man muß halt ggf. für die Konsequenzen seines Handelns gerade stehen.

Im Übrigen sind auch in Frankreich nicht alle Wege legal befahrbar. Und je nach Region in Italien schon lange nicht mehr. Und die Sperrungen werden zunehmen. Auch auf dem Balkan. Der Stol ist schon seit Jahren für Motorräder zu, interessanterweise dürfen aber Kleinbusse hoch. Ob' s an den Paraglidern und deren Lobby liegt?

Gruß Tom
 
AmperTiger

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nee der lange Textbeitrag, in dem ich sagen wie ich es in Wald und Flur halte.
 
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Man muß halt ggf. für die Konsequenzen seines Handelns gerade stehen.
Der Satz ist der alles entscheidende.

Begründungen wie, ich mach das, weil da vor 30 Jahren noch Panzer gefahren sind, oder ich mach das, weil der Harvester grössere Schäden anrichtet, sind nicht zielführend.

Genauso gut könnte man sagen, ich halte mich nicht ans Tempolimit, weil es in 50er Jahren auch keins gab oder weil sich der Nachbar auch nicht ans Tempolimit hält.

Weiter gedacht:

Ich fahre durch den Wald/auf dem Weg (evt noch in den Alpen) wann/wo es mir passt, weil mir das persönlich legitim erscheint.

Das sehen dann auch Stefan, Jürgen und Heinz so, weil die haben sich grad jeweils nen Crosser gekauft und immer in der Kiesgrube ist auch fad.

Das sehen dann auch Murat, Mohammed und Piotr so, weil, die haben sich grad jeweils ein Quad gekauft und immer auf der Strasse ist auch langweilig.

Das sehen dann auch Thomas, Franz und Eckhardt so, weil, die haben sich grad jeweils ne GS, ne AT und ne KTM gekauft und die Dinger wollen schliesslich auch mal artgerecht bewegt werden.

Und die treffen sich dann alle (incl ein paar Kindern mit ihren Yamaha PWs, die sonst auf die weitergelegene Crossstrecke gefahren werden müssten und ein paar Fahranfängern, die sich Fahrstunden sparen wollen und deshalb Praxis auf nicht öffentlichem Verkehrsgrund sammeln möchten) Sonntag Nachmittag im (selben) Wald.

Schliesslich sind da vor ein paar Jahren noch Panzer gefahren und der Harvester richtet eh mehr Schaden an...

Schöne Vorstellung.
 
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Intermezzo

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nee der lange Textbeitrag, in dem ich sagen wie ich es in Wald und Flur halte.
Das wissen wir doch.

Außerdem könnte man all die alten Beiträge zu dem Thema aus den vergangenen Jahren kopieren und einstellen. Und die Photos der Schandtaten (inkl. Gewässerverschmutzung;) ).

Gruß Tom
 
AmperTiger

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Begründungen wie, ich mach das, weil da vor 30 Jahren noch Panzer gefahren sind, oder ich mach das, weil der Harvester grössere Schäden anrichtet, sind nicht zielführend.
natürlich sind sie das nicht, es zeigt nur, dass von den "Kleinen" verlangt wird, was bei den "Großen" niemanden interessiert.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die man für sich selber abwägen muß. Mach ich es und stehe grade, wenn man mich erwischt, wo es nicht erlaubt ist oder laß ich es gleich.
Mir persönlich ist es da wiederum egal, wie Ahmed, Stefan, Mohammed, Jürgen, Murat, Heinz und die andern Deutschen es halten, solange sie auch dafür grade stehen. Ist wie mit dem zu schnell fahren.

ich versuche (wenn auch nur mit dem Fuß) Fußgänger immer zu grüßen, besonders wenn ich sie naß gemacht habe :lol:

 
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Andreas800gs

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...ist doch wieder typisch für die heutige Heizerjugend...345 x an einem Nachmittag durch die gleiche Pfütze knattern und dann sieht der Weg eben so aus...schäm Dich Du ungehobelter Rabauke !

 
AmperTiger

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ja ich hab extra nen 245er Reifen auf die Yamaha, damit die Furchen auch schön breit werden
 
Landbüttel

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ich versuche (wenn auch nur mit dem Fuß) Fußgänger immer zu grüßen
Also ein symbolischer Tritt in den H...? Schlimm, schlimm.

Viel toller käme es, wenn Du in der Situation im Bilde die Hand vom Lenker nehmen würdest und freundlich winkst.
Dann hätten die Fussgänger auch ihren Spass. :cool:
 
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AmperTiger

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So freundlich bin ich nicht, die mich kennen wissen das :)
 
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Mooooment,

:fragezeichen:

erst sollte der "Bild des Tages"-Threat nicht mit dieser Diskussion vollgemüllt werden, nun bleibt also auch bitte mit diesen Bildern hier weg.... :boese::boese_2::nein:


... wo sind die Moderatoren, wenn man die mal braucht?



:wink:
 
AmperTiger

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das Bild ist eindeutig Themenbezogen! gelle
 
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Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit bei der gezeigten Schlammfahrt einen Fußgänger/Wanderer naß zu spritzen gering bis vernachlässigbar.

Daß irgendein Ordnungshüter sich dorthin verirrt, in blau (in Bayern grün) oder auch kommunal, selbst allradbestückt, äußerst gering.

Desweiteren stelle ich wieder fest, tatsächlich im falschen Bundesland und in der falschen Region zu leben. Regen hätten wir hier allerdings auch.

Schön, sowas weckt Begehrlichkeiten und Neid.

Nimmst Du Dein Moppedchen anschließend mit unter die Dusche? Oder rentiert sich das nicht?

Gruß Tom
 
Mister Wu

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Klar muß man sich klar sein was man macht.

Manchmal muß man halt auch Glück haben wo man wohnt.
Als Berliner gibts halt keine Berge in der Nähe, dafür ist das Feldwegfahren im Land Brandenburg nun wirklich kein Problem.


Beispiel:


 
Thema:

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