Irgendwann ...

Diskutiere Irgendwann ... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; @all: Danke für die Glückwünsche! :o @Max: Das Alter 50 spielt seit 1998 in allen Klassen ab 3,5to eine Rolle. Wer heute eine Prüfung in einer...
Ron

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@all: Danke für die Glückwünsche! :o

@Max: Das Alter 50 spielt seit 1998 in allen Klassen ab 3,5to eine
Rolle. Wer heute eine Prüfung in einer der LKW- oder Bus-Klassen
macht, muß anschließend alle fünf Jahre (auch schon vor dem
50. Lebensjahr) zur Wiederholungsuntersuchung.

Für Besitzstände gilt folgendes: wenn die Fahrerlaubnis bis zum
31.12.1998 erteilt wurde, wird für die alte Klasse III neben B/BE
(PKW / Anhänger>750kg) auch die Klasse C1/C1E (LKW bis 7,5to /
Anhänger>750kg) unbefristet anerkannt. Das heißt auch künftig
darf man ohne ärztliche Untersuchung nach dem 50. Lebensjahr
Fahrzeuge der Klassen C1/C1E führen. Das gilt bei einer Neuerteilung
von C1/C1E nicht.

Da mit der alten Klasse III auch Züge bis 3 Achsen und mehr als
12to erlaubt waren, wird auch diese mit Auflagen (Kennziffer 79)
versehene Klasse CE auf Antrag bei der Umschreibung erteilt.
Diese wird dann bis zum 50. Lebensjahr befristet und kann verlängert
werden, wenn das entsprechende ärztliche Attest beigebracht wird.
Auch wenn es bisher keine Pflicht zur Umstellung des Führerscheins
gibt, ist das kein Freibrief. Ab 50 darf man ohne Verlängerung grund-
sätzlich keine Fahrzeuge/Kombinationen im Strassenverkehr führen,
die der Klasse C/CE (LKW>7,5to / Anhänger>750kg) entsprechen.

Übrigens wer seinen Führerschein nur umschreiben will, sollte genau
auf die anerkannten Klassen achten. Ist der Führerschein erst einmal
getauscht, dann gilt nur noch das auf dem neuen stehende. Insbe-
sondere werden die Klassen S, M, L und T gerne vergessen.

Gruß Ron
 
Zuletzt bearbeitet:
Wolfgang

Wolfgang

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Mikele schrieb:
Äääh, was sollen mir denn diese Buchstaben sagen?
M
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer Leistung von nicht mehr als 4 kW; bei vierrädrigen Leichtfahrzeugen beträgt das höchstzulässige Leergewicht 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen)
L
Für die Land- oder Forstwirtschaft bestimmte und für solche Zwecke eingesetzte Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger
T
Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, jeweils auch mit Anhängern.

Es werden wohl stündlich immer mehr...:D
 
B

BoGSer-Rüde

Gast
. Insbe- sondere werden die Klassen S schrieb:
Also was SM bedeutet weiß ich ja, aber LT:confused: Ist wahrscheinlich ein spezieller Schein für das Auto auf 2 Rädern von BMW.

Auch von mir einen herzlichen Glückwunsch. Und Ron, eine Bitte hätte ich: falls Du Dir dann so nen kleinen Laster zulegst, stell doch bitte ein Bild im Forum ein, damit wir Dir dann beim überholen freundlich zuwinken können:D

Grüße vom Wallace (der auch ohne SM und LT Moped fährt)
 
A

Andy HN

Gast
Hallo Ron,
erstmal herzlichen Glückwunsch zur Truckerpappe (Truckerplastik).
Ich musste damals nicht so viel Übungen machen und eben nur eine prakt. Prüfung. Mit dem Hängerzug 20m gerade rückwärtsfahren. das war´s !
Ich hoffe , Du willst das nicht beruflich machen. Ich war im Fernverkehr unterwegs. Es war eine schöne Zeit aber die Zeit zum Q-Treiben fehlte. Ab und zu fahre ich noch aushilfsweise Samstags Nahverkehr, tagtäglich möchte ich es nicht mehr. Also nochmals herzlichen Glückwunsch.


@Max :
ab dem 50. Lebensjahr müssen Inhaber der FS klasse 2 eine medizinische und augenärztliche Untersuchung machen und bekommen dann den FS Klasse CE auf 5 Jahre verlängert. Diese Untersuchung musst Du alle 5 Jahre wiederholen und rechtzeitig deinen neuen Führerschein beantragen. Wenn Du schon 51 bist und es versäumt hast verfällt Dein Kl.2 und Du darfst nur noch 7,5t mit Tandemachshänger (max. 12t) fahren.

Hier der Auszug:

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:
  • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
  • Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
Ich hoffe , Dir damit weitergeholfen zu haben
 
BMW-Max

BMW-Max

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Hallo Ron, Hallo Andy!

Vielen Dank für die erschöpfenden Auskünfte.

Da habe ich Rindvieh also die Frist versäumt und darf keine grossen Brummer mehr fahren:mad: .

Es ist nicht so, dass ich diese Klasse benötigen würde, stinkt mir aber trotzdem gewaltig.

Werde trotzdem mal bei der Führerscheinstelle nachfragen, ob da wirklich nichts mehr zu machen ist.

Gruß aus Bayern

MAX
 
Peter

Peter

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Hi Jungs,
Der Führerschein verfällt nicht!
Da ich den LKW Schein auch nicht brauchte, habe ich erst mit 52 die Verlängerung vorgenommen.
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Peter
 
BMW-Max

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Hallo Peter!

Mit dieser Nachricht hast du mir ein ein verfrühtes ( 12. Juni ) Geburtstagsgeschenk gemacht:) .

Also nehme ich das Rindvieh wieder zurück und freue mich auf die neue Fahrerlaubnis.

Auch wenn ich sie vielleicht nie mehr brauchen werde, ist es ein schönes Gefühl, dass man könnte wenn man wollte.

Gruß aus Bayern

MAX
 
R

Ralf-FR

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Einen Herzlichen!!

Auch von mir Glückwünsche !!! Super Sache das!

Ich durfte meinen LKW-Schein damals beim Bund machen, obwohl ich später "nur" Unimog fahren musste. Der Schein war das einzig sinnvolle, was ich da gemacht habe!

Wie ist das eigentlich: kann oder muss man den Papier-FS gegen die Karte tauschen? Und beeinflusst das die Fahrerlaubnis als solche? Meiner wurde schon ein paarmal mitgewaschen, und das Foto, naja... :eek: Ein neuer wäre nicht so schlecht.

Handzumgruß, Ralf.
 
A

Andy HN

Gast
Peter schrieb:
Hi Jungs,
Der Führerschein verfällt nicht!
Da ich den LKW Schein auch nicht brauchte, habe ich erst mit 52 die Verlängerung vorgenommen.
0 Probs
Peter

aber ab Deinem 50. Geburtstag bis zur Verlängerung darfst Du keinen Brummi fahren, wenn ich mich nicht irre.
 
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Irgendwann ...

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