Ist das noch Notwehr?

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Quhpilot

Quhpilot

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eine schwarze Quh,
Also ich hab da beim Waffenrecht so was im Hinterkopf: Notwehr-Affekt !
Sinngemäß, "..........wird in einer Notwehrsituation die notwendige Gegenwehr
übermäßig erfolgt, auf Grund der Todesangst des Opfers, darf dies nicht
strafend bewertet werden.................Also wenn der Täter nach dem ersten
Schuss schon tot umfällt, der Hausbesitzer aber das ganze Magazin der 9mm
in den Mistkerl reingeballert hat und erst dann aufhörte als der Schlitten in
der hinteren Position war, ja dann war das ein Notwehr-Affekt. Im konkreten
Fall kann der Bub weder Karate noch sonst was körperliches zur Verteidigung,
kein Teleskopschlagstock, kein Pfefferspray dabei, nur ein kleines Klappmesser
um sich gegen die körperliche Übermacht der Idioten zu wehren.........Was
soll er damit machen, mit dem Messer? Sich demonstrativ vor den Jungs auf-
bauen und den Dreck unter den Fingernägeln rauskratzen? Wenn ers nicht be-
nutzt sondern nur damit droht dann hat er verloren. Die kloppen den klein,
nehmen ihm sein Spielzeug weg und mit Glück überlebt er das Ganze.

So sehe ich das, aber ich bin ja auch ein "Böser"..........gell?:D
 
G

Gogool

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Ich bin der Meinung, dass jemand der überfallen wird, jedes erdenkliche Mittel zur selbstverteidigung ergreifen sollte dürfen.

Dass das Opfer jetzt bestraft werden soll, halte ich für eine Farce, ist aber typisch für Deutschland. Wie oft hier die Täter zu Opfern gemacht werden ist in meinen Augen eine erbärmliche Frechheit.

Ich finde die selbstverteidigung in diesem Fall jedenfalls gerechtfertigt, fraglich ist jedoch ob er das Messer hätte mit sich führen dürfen.

Natürlich müssen auch Grenzen gesetzt werden. Wenn jemand seinem Gegner beispielsweise im Zuge einer recht harmlosen Rangelei erschießt - so muss das natürlich bestraft werden.

In diesem Fall war das Opfer den Angreifern aber zahlenmäßig unterlegen, wurde wahrscheinlich sogar überraschend angegriffen. Was hätte er also tun sollen?
 
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