Kamera in Steueroasen kaufen?

Diskutiere Kamera in Steueroasen kaufen? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; .... entspr. Uhren haben ihre Dokumente .... die sollte man eigentlich nicht entsorgen ;)
JOQ

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...... Die Sache mit der Uhr ist ja mal witzig... da würd ich aber besonders dolle ausflippen, wenn mir sowas passieren würde. Und wie soll ich nach 15 Jahren Besitz noch belegen, woher ich welche Uhr habe???
.... entspr. Uhren haben ihre Dokumente .... die sollte man eigentlich nicht entsorgen ;)
 
AMGaida

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Aber evtl. hat ja noch jemand den "ultimativen" Tipp für mich (nicht "vom LKW gefallen"!).
England war lange Zeit ein heißer Tipp... letztes Jahr waren die Preisunterschiede extrem attraktiv, gerade bei höherpreisigen Kameras.

.... entspr. Uhren haben ihre Dokumente .... die sollte man eigentlich nicht entsorgen ;)
Klar, aber 1. habe ich die Referenznummer nicht auswendig gelernt, 2. nicht bei jedem Grenzübertritt dabei und 3. gibt es auch Fälle, in denen man nicht alle notwendigen Dokumente zu einer Uhr hat, und sich trotzdem beim Erwerb keines Verbrechens schuldig gemacht hat. ;)
 
HaJü

HaJü

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................
Die Sache mit der Uhr ist ja mal witzig... da würd ich aber besonders dolle ausflippen, wenn mir sowas passieren würde. Und wie soll ich nach 15 Jahren Besitz noch belegen, woher ich welche Uhr habe???
Hai Gaida,

ich kenn da jemand, der hat ne schöne Breitling-Uhr. Das Uhrband habe ich in ganz Europa noch nicht gesehen. Allerdings in der Karibik ;)

Was ich erkenne, kennen die Zöllner schon lange :rolleyes:

Nebenbei bemerkt:
Es gibt doch dumme Zöllner. Hab in Basel 32 Zigarren und meine Frau 2 Paar Sandalen (Beleg < € 200,-) gekauft.

An der Grenze werden wir von einer Zöllnerin gefragt, ob wir was zu verzollen hätten. Ich verneinte die Frage.

Es kommt zur Prüfung, der Kollege bläst sich auf, ich hätte auf seine Frage der Anmeldung diese Waren anmelden müssen. Es hat ihm überhaupt nicht gefallen, daß ich ihm sagte, ich müsse gar nix, weil es nämlich weniger als 50 Zigarren und weniger als € 300,- seien, anmelden müsse ich erst darüber. Er hat noch ziemlich rumgestänkert, konnte aber nix machen.

Uns hat es eine halbe Stunde gekostet. Aber das wars mir wert. Da könnt ja jeder kommen
 
MacDubh

MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Aaalso, gerade bei Kameras habe ich zwei Erfahrungen:

1. Canon EOS300 vor vielen Jahren bei amazon gekauft, weils so günstig war.
zum Glück keine Probleme. doch nach Jahren habe ich bei einem Kamera-Händler hier vor Ort eine Reinigung durchführen lassen. Wenn ich die 20 EUR draufrechne, habei ch dasselbe bezahlt wie mein Kumpel bei besagtem Händler, nur das seine Kamera kostenlos gereinigt wurde....

2. Neue Kamera beim Händler im Ort gekauft, tatsächlich günstigster Preis im Vergleich zum Internet. Ansprechpartner, tadellose Bedienung, und der defekte Akku wurde nach einem 3/4 Jahr anstandslos getauscht.

Fazit: billig hin oder her, irgendwann und irgendwo zahlst du bei so einem Gerät drauf. Und dann habe lieber einen dem ich die Ohren langziehen kann....
:D
 
kolli

kolli

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Es hat ihm überhaupt nicht gefallen, daß ich ihm sagte, ich müsse gar nix, weil es nämlich weniger als 50 Zigarren und weniger als € 300,- seien, anmelden müsse ich erst darüber.

Sicher? Meines Wissens muß auf Nachfrage alles angemeldet werden, auch wenn es innerhalb der Zollfreigrenzen liegt. Deswegen wird auch kein Zollbeamter fragen, ob man etwas zu verzollen hat. Die fragen immer nur, ob man etwas anzumelden oder zu deklarieren hat. Je nachdem, ob der Deutsche Zoll oder die Grenzwache fragt ;)

Gruß vom Hochrhein
 
tweise

tweise

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Hi

England war glaube ich der beste Tip bis jetzt, habe letztes Jahr zweimal da drueben zugeschlagen. Leider is deren Maerchensteuer letzten Monat wieder auf den alten Satz erhoeht worden, wobei 17,5 gegen 19% auch noch einen Vorteil bei hoeherpreisigne Geraeten bringen kann. In Samnaun hab ich auch schon ein Objektiv gekauft, die stehen zwar tatsaechlich an jedem Feldweg aber kontrolliert wurde bestenfalls stichprobenartig.

mfg tweise
 
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FTC

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Sicher? Meines Wissens muß auf Nachfrage alles angemeldet werden, auch wenn es innerhalb der Zollfreigrenzen liegt. Deswegen wird auch kein Zollbeamter fragen, ob man etwas zu verzollen hat. Die fragen immer nur, ob man etwas anzumelden oder zu deklarieren hat. Je nachdem, ob der Deutsche Zoll oder die Grenzwache fragt ;)
Da liegst Du absolut richtig. Anmelden muß man immer, also Ware welche Zollpflichtig werden können durch Mengen-, bzw. Preisbeschränkungen, usw...., auch wenn sie innerhalb der Freimenge liegen.
Also, bei Frage "...hab sie was anzumelden..." schön ja sagen (wenn man anmeldepflichtige Ware hat) und bei Frage "haben sie was zu verzollen..." je nachdem was in diversen Hohlräumen versteckt ist und wie gut... ;):cool:
 
HaJü

HaJü

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Sicher? Meines Wissens muß auf Nachfrage alles angemeldet werden, auch wenn es innerhalb der Zollfreigrenzen liegt. Deswegen wird auch kein Zollbeamter fragen, ob man etwas zu verzollen hat. Die fragen immer nur, ob man etwas anzumelden oder zu deklarieren hat. Je nachdem, ob der Deutsche Zoll oder die Grenzwache fragt ;)

Gruß vom Hochrhein

Hai Kolli,

hab jetzt das Faltblättchen nicht bei mir :mad:

Aber guck mal hier:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

oder hier:

http://www.edmo-airport.de/Neue_Dateien/merkblatt zoll_edmo_deutsch_V2.pdf

Ich kann mich nicht erinnern gelesen zu haben, daß abgabefreie Waren und Mengen einer Anmeldepflicht unterliegen. Und es war das erste Mal, daß mir ein Zöllner so quer kam (kam mir vor wie ein junger mit wenig Gewicht auf den Schultern :p)

Auch auf den Seiten des Zolls ist nirgends zu lesen, daß abgabefrei Waren der Anmeldepflicht unterliegen.

Solange nicht das Gegenteil auf dem Tisch liegt, gilt für die Definition:
Was abgabefrei ist, ist nicht meldepflichtig.

Und solange ich die Limits nicht überschreite kann mir kein Zöllner was ;)

Was in meinem vorherigem Post nicht deutlich war, daß ich die Frage nach der Verzollung verneint habe, der Zöllnerin aber sagte, was ich habe. Daraufhin hat sie die Quittungen genommen und im Büro den Kollegen angesprochen.

Man kann jetzt anfangen, das Haar 10x zu spalten. Auch wenn der "Gute" meinte "Beim nächsten Mal...." kriegt er die gleiche Antwort :rolleyes:
 
kolli

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Hai Kolli,

hab jetzt das Faltblättchen nicht bei mir :mad:

Aber guck mal hier:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

oder hier:

http://www.edmo-airport.de/Neue_Dateien/merkblatt zoll_edmo_deutsch_V2.pdf

Ich kann mich nicht erinnern gelesen zu haben, daß abgabefreie Waren und Mengen einer Anmeldepflicht unterliegen. Und es war das erste Mal, daß mir ein Zöllner so quer kam (kam mir vor wie ein junger mit wenig Gewicht auf den Schultern :p)

Auch auf den Seiten des Zolls ist nirgends zu lesen, daß abgabefrei Waren der Anmeldepflicht unterliegen.

Solange nicht das Gegenteil auf dem Tisch liegt, gilt für die Definition:
Was abgabefrei ist, ist nicht meldepflichtig.

Und solange ich die Limits nicht überschreite kann mir kein Zöllner was ;)

Was in meinem vorherigem Post nicht deutlich war, daß ich die Frage nach der Verzollung verneint habe, der Zöllnerin aber sagte, was ich habe. Daraufhin hat sie die Quittungen genommen und im Büro den Kollegen angesprochen.

Man kann jetzt anfangen, das Haar 10x zu spalten. Auch wenn der "Gute" meinte "Beim nächsten Mal...." kriegt er die gleiche Antwort :rolleyes:
In den Links steht jetzt nichts gegenteiliges zu meinem Kenntnisstand, vor allem im 2. Link auf der linken Seite

Ich bin durch den Wohnort etwas näher an einer EU-Aussengrenze dran, als Hessen (auch wenn die Schweiz mittlerweile Schengen-Mitglied ist), von daher kommt es öfter vor, daß man mal durch den Zoll muss und das Thema interessiert mehr ;)

Fragt der Zöllner, ob man etwas anzumelden hat, dann sind alle Waren anzugeben, auch wenn keine Abgaben mehr fällig werden. Für größere Geldbeträge oder Wertgegenstände gilt das Gleiche, wobei bei Geldbeträgen auch noch Mittelherkunft nachgewiesen werden muß (Geldwäschegesetz). Da redet jetzt keiner von der Reisekasse für den Moppedurlaub o. ä. Es vergeht hier kaum ein Monat, in dem nicht wieder jemand rausgefischt wird, der sich für besonders schlau gehalten hatte.

justmyCent
 
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Mortenhh

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Aaalso, gerade bei Kameras habe ich zwei Erfahrungen:

1. Canon EOS300 vor vielen Jahren bei amazon gekauft, weils so günstig war.
zum Glück keine Probleme. doch nach Jahren habe ich bei einem Kamera-Händler hier vor Ort eine Reinigung durchführen lassen. Wenn ich die 20 EUR draufrechne, habei ch dasselbe bezahlt wie mein Kumpel bei besagtem Händler, nur das seine Kamera kostenlos gereinigt wurde....

2. Neue Kamera beim Händler im Ort gekauft, tatsächlich günstigster Preis im Vergleich zum Internet. Ansprechpartner, tadellose Bedienung, und der defekte Akku wurde nach einem 3/4 Jahr anstandslos getauscht.

Fazit: billig hin oder her, irgendwann und irgendwo zahlst du bei so einem Gerät drauf. Und dann habe lieber einen dem ich die Ohren langziehen kann....
:D


Erst einmal möchte ich MacDubh recht geben, dies ist auch meine Erfahrung!

Aber nun zu der Ursprünglichen Frage:

Sofern die Kamera oder auch jedes andere Produkt in einem Land der Europäischen Union gekauft wird ist dies Abgaben frei und bedarf auch keiner Anmeldung bei Grenzübertritt sofern dies für den Eigengebrauch bestimmt ist.

Dies gilt z.B. auch für Zigaretten, wer also z.B. in Spanien im Urlaub ist und gerne Fortuna Zigaretten zurück nehmen möchte, kauft diese einfach in einem normalen Geschäft (versteuert in Spanien).
Die Freigrenze von 800 Zigaretten gilt nur für Zollfrei gekaufte!

Wer mir dies nicht glaubt oder Zoll Informationen benötigt bekommt hier Antwort:

Informations- und Wissensmanagement Zoll

Erreichbarkeit
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr

Auskunft für Privatpersonen
Tel.: 0351/44834-510

Auszug aus der Zollbestimmung:

Voraussetzung für die Abgabenfreiheit von Reisemitbringseln ist, dass sie zu den Bedingungen des Binnenmarktes erworben wurden und aus dem zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union stammen.
Das hört sich komplizierter an, als es ist: Die Bedingungen erfüllen Sie automatisch, wenn Sie die Waren in einem ganz normalen Geschäft und nicht in einem Duty-free-Laden kaufen. Als Nachweis bei Anfrage genügt die Rechnung oder der Kassenzettel.
 
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