Kündigungsschreiben

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Klaus123

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Hallo zusammen,

ich benötige Eure hilfe beim richtigem aufsetzen einer Kündigung. Ich arbeite seit 19 Jahren als Tech.-angestellter im Maschinenbau und möchte jetzt meinen Arbeitsplatz zum 31.01.2011 kündigen.

Was muß ich beachten?
Wo finde ich ein Kündigungsschreiben?
Ist es ratsam, um eine Freistellung zu bitten?

Für jeden Tipp oder Hinweis bin ich Euch dankbar.

Gruß Klaus
 
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084ergolding

Gast
Wie stehts denn mit nem gegenseitigen Aufhebungsvertrag, evt. kannst Du eine Abfindung verhandlen.
Grüße Jan, alles Gute, mögen Deine Pläne so eintreten wie Du Dir es vorstellst.
 
palmstrollo

palmstrollo

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...
Was muß ich beachten?
...
Ist es ratsam, um eine Freistellung zu bitten?
...
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und du solltest dir eine Bestätigung des Erhalts geben lassen.

Wenn ein Angestellter in einem "kritischen Bereich" arbeitet und bei gestörtem Verhältnis zum AG größeren Schaden anrichten könnte, wird ihn der Arbeitgeber i.d.R. vom Dienst freistellen.
 
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Perseus

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Hallo zusammen,

ich benötige Eure hilfe beim richtigem aufsetzen einer Kündigung. Ich arbeite seit 19 Jahren als Tech.-angestellter im Maschinenbau und möchte jetzt meinen Arbeitsplatz zum 31.01.2011 kündigen.

Was muß ich beachten?
Wo finde ich ein Kündigungsschreiben?
Ist es ratsam, um eine Freistellung zu bitten?

Für jeden Tipp oder Hinweis bin ich Euch dankbar.

Gruß Klaus
Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber hier einige Infos die ich beachten würde:
Nach 19 Jahren gilt prinzipell das Kündigungsschutzgesetz. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer reicht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. des Monats, oder zum Ende des Monats.
Andere Kündigungsfristen können im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart sein, die dann beachtet werden müssen.
Über Resturlaubsansprüche und/oder die Auszahlung oder das Abfeiern von Überstundenansprüchen würde ich das persönliche Gespräch suchen.
Der Arbeitgeber hat prinzipiell Anspruch auf Arbeitsleistung bis zum letzten Arbeitstag. Dem Abfeiern von Resturlaub oder von Überstunden muss er nicht statt geben.
In einem Aufhebungsvertrag kann man prizipiell alles vereinbaren. Allerdings können Zahlungen aufgrund eines Aufhebungsvertrages beim Arbeitslosengeld angerechnet werden und eine Sperrzeit eintreten.
Im Kündigungsschreiben würde ich um die Ausstellung eines "Qualifizierten Arbeitszeugnisses" bitten. Ich hoffe Du hast bereits eine neue Stelle und bist nicht auf ein "wohlwollendes" Arbeitszeugnis angewiesen. Du hast in jedem Fall anspruch auf ein neutrales qualifiziertes Arbeitszeugnis. Evtl. brauchst Du das erst einige Jahre später bei einer anderen Bewerbung.
U.U. kann auch eine Rückzahlung von Weihnachtsgeld o.ä. in Betracht kommen.
"Ausgleichsquittungen" oder Erklärungen dass alle Ansprüche an den Arbeitgeber abgegolten sind, würde ich nicht unterschreiben. Hier hat schon mancher den Anspruch auf eine Betriebsrente oder ähnliches verschenkt.

Viel Erfolg bei der neuen Arbeit!
 
sampleman

sampleman

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Für jeden Tipp oder Hinweis bin ich Euch dankbar.
Hinweis vorab: Ich bin kein Anwalt, alles was ich sage, kann falsch sein.

Die Frage, die du dir selbst beantworten musst: Gehst du im Streit oder gehst du im Frieden.

Wenn du im Frieden gehst, dann ist das alles sehr einfach. Das Kündigungsschreiben hat nur die Funktion, den Vertrag zu kündigen, den du mit deinem Arbeitgeber hast. Eine schriftliche Kündigung ist allgemein üblich, in vielen Arbeitsverträgen ist sie sogar fest vorgesehen. Du musst also lediglich in deinem Arbeitsvertrag (bzw. in dem dazugehörigen Manteltarifvertrag für deine Branche) nachsehen, welche Kündigungsfristen du einhalten musst und dann die Kündigung entsprechend datieren.

Kündigen kannst du grundsätzlich bei deinem Abteilungsleiter. In einigermaßen übersichtlichen Firmen würde ich beim Geschäftsführer kündigen.

Der Text für eine solche Kündigung ist im Grunde sehr kurz:

(Briefkopf mit deinem Namen und deiner Adresse)
(Ort, Datum)

Sehr geehrter Herr (Chef),

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag mit der (Firma) fristgerecht zum (letzter Tag deines Arbeitsverhältnisses).

Ich bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen (dieser Satz ist optional, klingt hübsch und macht nix kaputt).

(dein Name)
(Unterschrift)

Die Zustellung der Kündigung solltest du dir bestätigen lassen. Wenn du die Kündigung per Post schickst, dann per Einschreiben mit Rückschein. Oder du übergibst sie persönlich. Dann kannst du zum Beispiel eine Kopie der Kündigung mitnehmen und den Chef darauf unterschreiben lassen: "Original erhalten am (Datum) (Chef)"

Wenn der Chef nicht da ist, kannst du auch das Schreiben in einem Briefumschlag der Chefsekretärin geben und dir schriftlich bestätigen lassen, dass sie einen Brief von dir entgegengenommen hat.

Was ein Kündigungsschreiben nicht enthalten muss, das sind Kündigungsgründe, irgendwelche Vereinbarungen über die Übergabe, Freistellung etc. Ein Kündigungsschreiben dient nur dazu, den Arbeitsvertrag zu kündigen, sonst nix. Eine Zustimmung des AG zur Kündigung ist nicht erforderlich. Er muss sie nur erhalten haben.

Alles weitere ist Goodwill: Wenn du früher aus dem Vertrag raus willst, dann musst du dich mit deinem Chef irgendwie einigen. Unter "Freistellung" versteht man normalerweise, dass du dein Gehalt beziehst, bis dein Arbeitsvertrag abgelaufen ist, aber nicht mehr hinkommen musst. Egal ob du dich selbst (in der Regel ohne Gehalt) freistellen lässt oder ob dich der AG (in der Regel mit Gehalt) freistellt: Du solltest dir diese Freistellung auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen und reinschreiben lassen, dass sie unwiderruflich ist. Sonst ruft der Chef womöglich nach zwei Wochen an und hat es sich anders überlegt. Wenn du nicht willst, dass dir dein Chef irgendwelche Steine in den Weg legt, dann solltest du ihm den Abschied so leicht wie möglich machen, zum Beispiel indem du ihm anbietest, bei der Einarbeitung deines Nachfolgers heftig mitzuwirken oder indem ihr euch einigt, dass du gehen kannst, sobald ein bestimmtes Projekt fertig ist.

Hier schwirrte das Wort von einer Abfindung herum. Da hat IMHO jemand etwas verwechselt. Eine Abfindung gibt es bei normalen Angestellten nur, wenn der AG dem AN kündigt. Da kann dann eine Abfindung Bestandteil eines Aufhebungsvertrages sein: Du erhältst die Summe X dafür, dass du nicht auf Wiedereinstellung klagst, sondern den Aufhebungsvertrag akzeptierst. Oder du weigerst dich, die Kündigung zu akzeptieren, ihr seht euch vor Gericht, du bekommst eine Abfindung zugesprochen. Aber warum sollte dir der AG eine Abfindung zahlen, wenn du den Arbeitsvertrag kündigen willst, er aber nicht?

Wenn du nicht im Frieden gehst, sondern im Krieg, wenn das Verhältnis zum Chef total zerrüttet ist und er dir am liebsten die Eier abreißen würde, weil du es wagst, zu kündigen, dann gilt ein anderer Modus Operandi: Geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass dich beraten. Denn du hast u.a. auch Anspruch auf eine Arbeitszeugnis, das wohlwollend verfasst sein muss. Und da gibt es ungefähr 3.000 Möglichkeiten, einen Fehler zu machen und dir noch richtig eine reinzuwürgen.

Hope that helps
 
K

Klaus123

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Hallo zusammen,

ich benötige Eure hilfe beim richtigem aufsetzen einer Kündigung. Ich arbeite seit 19 Jahren als Tech.-angestellter im Maschinenbau und möchte jetzt meinen Arbeitsplatz zum 31.01.2011 kündigen.

Was muß ich beachten?
Wo finde ich ein Kündigungsschreiben?
Ist es ratsam, um eine Freistellung zu bitten?

Für jeden Tipp oder Hinweis bin ich Euch dankbar.

Gruß Klaus
Hallo, für die hilfreichen Beiträge möchte ich mich an dieser Stellen bedanken. Ich möchte noch hinzufügen, dass ich einen neuen Arbeitsplatz
beim Mitbewerber angenommen habe. Vielleicht hat jemand noch einen
nützliche Hinweis für mich. Ach ja, meine Kündigungsfrist lt. Tarifvertrag lautet: Zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Somit müss ich Ende November kündigen.

Gruß Klaus
 
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