Man hat mich geblitzt, oder auch nicht???

Diskutiere Man hat mich geblitzt, oder auch nicht??? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Leute! Ich habe gestern Post vom Landkreis bekommen! ...und ich sage Euch :eek::eek::eek::eek::eek::eek: Geblitzt worden mit 109Km/h in der...
matze2810

matze2810

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Hallo Leute!
Ich habe gestern Post vom Landkreis bekommen!
...und ich sage Euch :eek::eek::eek::eek::eek::eek:
Geblitzt worden mit 109Km/h in der 70er Zone!!!
Jetzt mein Problem.
Ich bin mir 100%ig sicher das ich zu dem Zeitpunkt nicht da lang gefahren bin, schon garnicht mit 39 Km/h zuviel!!!
Ich wurde noch nie geblitzt und fahre max 5-10 Km/h schneller als erlaubt.
Auf dem Foto bin ich auch nicht wirklich zu erkennen.
Es ist halt bloß eine Q zu sehen und mein Kennzeichen halt auf einem Extrafoto.
Habt ihr einen Tipp was ich in den Anhörungsbogen schreibe, oder wie kann ich beweisen das ich das nicht war???

GrusS Matze
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zörnie

Zörnie

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Die müssen beweisen, dass du mit deiner Q dort geblitzt worden bist. Da wir keine Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen haben, fordere ein Foto an, auf dem zweifelsfrei zu erkennen ist, wer gefahren ist. Mehr würde ich auf dem Anhörungsbogen gar nicht schreiben. Sollte der Sachverhalt auch mehr als zwei Wochen her sein, kannst du auch angeben, dich nicht mehr erinnern zu können, wer gefahren ist.

Grüße
Steffen
 
T

TomTom-Biker

Gast
Ich bin mir 100%ig sicher das ich zu dem Zeitpunkt nicht da lang gefahren bin

...

Auf dem Foto bin ich auch nicht wirklich zu erkennen.

G
rusS Matze
Erkennst Du Dich nun oder nicht? Du wirst ja wissen was Du anhattest und so schlecht sind die Bilder nun auch nicht, daß man sich nicht selbst erkennen kann. Deine beiden obigen Aussagen sind für mich da etwas widersprüchlich.

Wenn Du es warst, dann zeige Rückgrat und zahle.

Ansonsten was Zörnie bereits gesagt hat, Widerspruch einlegen Photo zusenden lassen auf dem Gesicht eindeutig erkennbar ist. Dann allerdings auch bereit sein weitere Schritte zu unternehmen wenn das nicht akzeptiert wird.

Gruß Thomas.
 
reverant

reverant

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Auf dem Foto bin ich auch nicht wirklich zu erkennen.
Es ist halt bloß eine Q zu sehen und mein Kennzeichen halt auf einem Extrafoto.
GrusS Matze
Das ist kein Extrafoto. Die schicken dir nur den Ausschnitt vom Bild mit dem Kennzeichen als Extrabild. Also dein Moped war es dann auf jeden Fall. Wer nun gefahren ist.... :cool: Das wirst sicherlich nur du wissen können.
 
buffel

buffel

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Wenn Du wirklich nicht gefahren bist, dann laß Dich anwaltlich beraten und mit ihm den Anhörungsbogen ausfüllen.
So was kann auch mit der Auflage zum führen eines Fahrtenbuches enden :(. Ich glaube nicht, dass die Ordnungsbehörden hier bewusst Beweise frisieren. Ggf. muss die Messung rechtlich überprüft werden.
 
M

Momber

Gast
Sag' einfach "Ich war's nicht". Wenn der Fahrer nicht feststellbar ist, ist das schlimmste, das Dir passieren kann, die Anordnung für eine gewisse Zeit ein Fahrtenbuch zu führen. Das wird aber beim ersten Vorfall dieser Art normalerweise nicht angeordnet.
 
G

Gast 7673

Gast
Einfach

wie Momber schon schrub (war zu langsam) nur anworten dass Du das Fahrzeug am fraglichen Tage nicht geführt hast und Dich nicht erinnern kannst wer evtl. das Fahrzeug führte.

Alle anderen Tips (2 Wochen usw usw..AUßER RA fragen !!!) sind gut gemeint aber Unfug;).

NOCHmal und zum letzten Mal : Es gilt in D NICHT die Halterhaftung bei Geschwindigkeitsvertößen und was es mit 'Rückrat zeigen' zu tun hat eine Geldbuße zu zahlen wenn einem der Verstoß nicht nachgewiesen werden kann, erschließt sich mir nicht :confused::confused::rolleyes:!
Fahrtenbuch gibt es erst dann wenn man solche Einlassungen ein Dutzend mal macht.

Zu etwas zu stehen was man getan hat, ist löblich und ehrenvoll. Aber bei einem Geschwindigkeitsverstoß ????.... Hier fehlt mir echt der "ich kratz mir die Rübe" - Smilie
 
Zörnie

Zörnie

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Hier steht auch noch etwas dazu.

Grüße
Steffen
 
B

Baumbart

Gast
Wenn Du auf dem Foto nicht zu erkennen bist - so what? Solln die nächstes Mal ihre Linse besser putzen. Selbst WENN sie dir ein Fahrtenbuch reindrücken, was macht das?
 
G

Geronimo

Gast
Hallo,
Das wichtigste zuerst, du musst auf den Anhörungsbogen nicht reagieren d.h. du kannst ihn einfach ignorieren. Es spielt dabei keine Rolle wie in dem Schreiben formuliert wird. Das ist so geschrieben als müsstest du den ausfüllen, das ist aber nicht der Fall.
Kannst du eigentlich in den Müll schmeissen, genauso wie die "Erinnerung an den Anhörungsbogen" die dann etwas später im Briefkasten steckt.

Du musst noch nicht mal erscheinen wenn die Polizei dich vorlädt (auch wenn es in allen Fernsehkrimis anders aussieht), vorladen kann nur die Staatsanwaltschaft.

Es kann passieren das die Behörde bei dir anruft oder gar bei dir vor der Haustür steht. Dann heisst es keinerlei Auskünfte geben, dazu ist man nicht verpflichtet. Auch die Angehörigen müssen nichts aussagen !.

Um die Wurst geht es erst wenn der Bussgeldbescheid kommt, dann heisst es einen Anwalt einzuschalten. Nur ein Anwalt bekommt Akteneinsicht und die kann entscheidend sein.Manche Rechtsschutzversicherungen bieten auch kostenlose Telefonauskünfte bei einem Anwalt an, da kann man sich vorab Infos einholen. (Woher ich das wohl alles erfahren habe :D )

http://www.recht-find.de/fahrzeughalter_schweigt_besser.htm

http://www.t-anwaelte.de/Bussgeldsachen.252.0.html

grüße,
Jürgen
 
Zörnie

Zörnie

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Hallo,
Das wichtigste zuerst, du musst auf den Anhörungsbogen nicht reagieren d.h. du kannst ihn einfach ignorieren. Es spielt dabei keine Rolle wie in dem Schreiben formuliert wird. Das ist so geschrieben als müsstest du den ausfüllen, das ist aber nicht der Fall.
Kannst du eigentlich in den Müll schmeissen, genauso wie die "Erinnerung an den Anhörungsbogen" die dann etwas später im Briefkasten steckt.

Du musst noch nicht mal erscheinen wenn die Polizei dich vorlädt (auch wenn es in allen Fernsehkrimis anders aussieht), vorladen kann nur die Staatsanwaltschaft.

Es kann passieren das die Behörde bei dir anruft oder gar bei dir vor der Haustür steht. Dann heisst es keinerlei Auskünfte geben, dazu ist man nicht verpflichtet. Auch die Angehörigen müssen nichts aussagen !.

Um die Wurst geht es erst wenn der Bussgeldbescheid kommt, dann heisst es einen Anwalt einzuschalten. Nur ein Anwalt bekommt Akteneinsicht und die kann entscheidend sein.Manche Rechtsschutzversicherungen bieten auch kostenlose Telefonauskünfte bei einem Anwalt an, da kann man sich vorab Infos einholen. (Woher ich das wohl alles erfahren habe :D )

http://www.recht-find.de/fahrzeughalter_schweigt_besser.htm

http://www.t-anwaelte.de/Bussgeldsachen.252.0.html

grüße,
Jürgen
Die persönlichen Daten würde ich schon bestätigen und ansonsten die Behörde um den exakten Nachweis des Verursachers bitten. Dann kommt entweder der Nachweis o. die Sache wird eingestellt. Auf die Anhörung nicht zu reagieren, um anschließend beim Bußgeldbescheid einen Anwalt hinzuzuziehen, halte ich für absolut übertrieben. Die Angelegenheit kann man auch mit weniger Aufwand für beide Seiten bereinigen.

Grüße
Steffen
 
A

ArmerIrrer

Gast
witzig, da schreibt ein Anwalt was man zu tun und lassen hat und es wird immer weiter und weiter spekuliert, was man vielleicht tun könnte, tststs... :D:D:confused::confused:
 
G

Geronimo

Gast
Die persönlichen Daten würde ich schon bestätigen und ansonsten die Behörde um den exakten Nachweis des Verursachers bitten. Dann kommt entweder der Nachweis o. die Sache wird eingestellt.
Warum bestätigen wenn es nicht sein muss.

Auf die Anhörung nicht zu reagieren, um anschließend beim Bußgeldbescheid einen Anwalt hinzuzuziehen, halte ich für absolut übertrieben.
Es ist mein Recht und das kann ich in Anspruch nehmen, zumal der Threaderöffner meint nicht gefahren zu sein, bzw. nicht so schnell gefahren zu sein.

grüße,
Jürgen
 
B

Baumbart

Gast
Die persönlichen Daten würde ich schon bestätigen und ansonsten die Behörde um den exakten Nachweis des Verursachers
Das steht explizit drauf dass man die Daten nur ggf. korrigieren soll, bestätigen braucht man nicht. Und um den exakten Nachweis muss man sie auch nicht extra bitten, den müssen sie eh liefern. Ich hatte das 2x, einmal haben sie gleich dazu geschrieben dass sie mich anhand meines Passfotos eindeutig identifiziert hätten (wusste ich vorher auch nicht dass die so einfach da dran kommen) und beim 2. Mal hat mich der Pozilist der vor der Haustür stand auch nicht auf dem Foto erkannt.
 
Zörnie

Zörnie

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Es ist mein Recht und das kann ich in Anspruch nehmen, zumal der Threaderöffner meint nicht gefahren zu sein, bzw. nicht so schnell gefahren zu sein.

grüße,
Jürgen
Das mag ja sein, aber erstens muss ich es nicht zu einem Bußgeldbescheid kommen lassen. Das spart der Behörde und mir Ressourcen. Und Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit dem Hinweis, dass ich zwar Halter des Fahrzeugs, als Fahrer jedoch nicht nachgewiesen bin, bekomme ich trotz Rechtsschutzversicherung noch selbst hin. Und wenn der Bescheid dann nicht zurückgenommen wird, kann ich immer noch einen Anwalt konsultieren. Ich bin ja der Meinung, dass man solche Angelegenheiten möglichst schnell, einfach, kostengünstig und geräuschlos erledigen kann.

Grüße
Steffen
 
Zörnie

Zörnie

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Und um den exakten Nachweis muss man sie auch nicht extra bitten, den müssen sie eh liefern.
Was sie aber nicht tun, wenn man auf die Anhörung nicht reagiert. Dann flattert nämlich die Zahlungsaufforderung samt Bescheid ins Haus, ohne Nachweis. So war es zumindest bei meinem einzigen Verwarnungsgeld wegen Unterschreitung des Mindestfahrzeit. Beim Einspruch habe ich dann einen Nachweis angefordert, der natürlich nicht kam, dafür aber die Mitteilung über die Einstellung.

Grüße
Steffen
 
B

Baumbart

Gast
Einen noch, hier geht's um 39 km/h außerorts (denke ich), also kein Führerscheinurlaub. sollte man abwägen ob ein weiterer Aufwand (Anwalt etc) lohnt. nicht reagieren und abwarten wie die Behörde die eigene Position einschätzt. Wenn das Bild schlecht ist stellen einige bei einem solchen eher minderschweren Fall schon mal von selbst ein.
 
G

Gast 7673

Gast
SO Falsch

Einen noch, hier geht's um 39 km/h außerorts (denke ich), also kein Führerscheinurlaub. sollte man abwägen ob ein weiterer Aufwand (Anwalt etc) lohnt. nicht reagieren und abwarten wie die Behörde die eigene Position einschätzt. Wenn das Bild schlecht ist stellen einige bei einem solchen eher minderschweren Fall schon mal von selbst ein.
Behörden pflegen absolut NICHTS zu lesen im Vorverfahren. EXTREM selten wird entsprechend reagiert. Wer's nicht glauben mag, frage einen beliebigen Bußgeld-Richter bzw Anwalt.


39 km außerorts = 1 Monat zu Fuß WENN innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Überschreitung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Ob das hier nicht so ist ist unbekannt.

Außerdem kostet das ganze außerorts 120 Ökken und bringt 3 Punkte.
Innerorts 160 Ökken 3 Pkte und 1 Monat Laufgebot.
 
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