mein auto wurde geblitzt

Diskutiere mein auto wurde geblitzt im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; servus irgendjemand;) ist mit meinem auto mit 36 km/h durch eine 30erzone gerast und jetzt hab ich einen zeugenfragebogen (komisches wort)...
Almöhi

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Yamaha XJ 550; Suzuki DL 650 V-Strom; Husaberg FE 400 e; MZ ETZ 250 (Gespann); KTM 1190 Adventure
servus

irgendjemand;) ist mit meinem auto mit 36 km/h durch eine 30erzone gerast und jetzt hab ich einen zeugenfragebogen (komisches wort) zugeschickt bekommen. das ganze soll 15 euronen kosten.

meine 1. frage an die erfahrenen hier wäre: wenn ich angebe, dass ich nicht gefahren bin und ich nicht wisse wer es war, bekomm ich dann das foto zugeschickt?
und die 2. frage wäre: ist das ganze dann mit mehrkosten (verwaltungsgebühren usw.) verbunden oder bleibt es bei den 15 euro?

wohlgemerkt, mir geht's nicht darum, dass ich mich vor den 15 euro drücken will, ich will nur das foto haben.
aber es soll auch nicht so sein, dass aus den 15 euros am ende dann 50 oder mehr werden.
 
B

Bollo

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Einfach anrufen und um Zusendung des Fotos bitten, da Du Dir nicht sicher bist wer am Steuer gesessen haben könnte.
Kostet nix.
 
apfelrudi

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servus

irgendjemand;) ist mit meinem auto mit 36 km/h durch eine 30erzone gerast und jetzt hab ich einen zeugenfragebogen (komisches wort) zugeschickt bekommen. das ganze soll 15 euronen kosten.

meine 1. frage an die erfahrenen hier wäre: wenn ich angebe, dass ich nicht gefahren bin und ich nicht wisse wer es war, bekomm ich dann das foto zugeschickt?
und die 2. frage wäre: ist das ganze dann mit mehrkosten (verwaltungsgebühren usw.) verbunden oder bleibt es bei den 15 euro?

wohlgemerkt, mir geht's nicht darum, dass ich mich vor den 15 euro drücken will, ich will nur das foto haben.
aber es soll auch nicht so sein, dass aus den 15 euros am ende dann 50 oder mehr werden.
ich habe Deine Frage an den C-Übel-Treiber weitergeleitet, ich denke, der wird Dir helfen!

Ist Dir das recht?
 
W

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Hallo!

Schlechter Service des Bussgeldstelle :rolleyes:

Habe auch gerade ein Knöllchen für 38 anstatt 30 bekommen und da war das Foto vom Fahrer gleich mit gedruckt.


Hatte mal vor Jahren eine Bussgeldstelle zwecks "familieninterner Verechnung" um ein Foto gebten und auch prompt per Post erhalten.
 
C-Treiber

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Sei ein Mann und zahle!:)

Nee, Foto haben wollen kostet nix. Um das zu sehen, brauchst Du noch nicht mal ne Begründung. Die lustige Angewohnheit einiger Polizeibehörden, de Beweismittel nicht gleich mit zu geben, ist, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit.

Ich fordere vor jeder Äusserung zum Sachverhalt das Foto an, hat bisher nichts gekostet.
 
Theo.Turnschuh

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servus

irgendjemand;) ist mit meinem auto mit 36 km/h durch eine 30erzone gerast und jetzt hab ich einen zeugenfragebogen (komisches wort) zugeschickt bekommen. das ganze soll 15 euronen kosten.

meine 1. frage an die erfahrenen hier wäre: wenn ich angebe, dass ich nicht gefahren bin und ich nicht wisse wer es war, bekomm ich dann das foto zugeschickt?
und die 2. frage wäre: ist das ganze dann mit mehrkosten (verwaltungsgebühren usw.) verbunden oder bleibt es bei den 15 euro?

wohlgemerkt, mir geht's nicht darum, dass ich mich vor den 15 euro drücken will, ich will nur das foto haben.
aber es soll auch nicht so sein, dass aus den 15 euros am ende dann 50 oder mehr werden.
Also entweder Du bist BETROFFENER (der BESCHULDIGTE im Owi-Recht) oder ZEUGE. Wenn Du zahlen sollst, kannst Du keinen Zeugenfragebogen erhalten. Der BETROFFENE erhält das Recht, sich vor Abschluss der Ermittlungen, zur Sache zu äußern (Formvorschrift). Musst Du aber nicht!
Der ZEUGE muss sich äußern (außer es handelt sich um nahe Verwandte oder sich selbt, steht aber alles drauf). Der ZEUGE bekommt aber auch keine Zahlungsaufforderung.
Einsichtnahme in die Unterlagen kann dem BETROFFENEN/ BESCHULDIGTEN verwehrt werden. Das Recht dazu hat an sich nur der Rechtsanwalt. Aber das ist KANN. Und ja, entstehende Kosten können dem BETROFFENEN/BESCHULDIGTEN auferlegt werden (Verwaltungsverfahrensgesetz). Ist auch KANN, wird aber in der Regel nur bei Bußgeldern (mehr als 35 €us) gemacht.

Wenn Du Dir nicht 100% sicher bist, dass Du es nicht warst, zahle! Billiger wird es nicht!
 
C-Treiber

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Falsch. Die Akten-Einsicht kann dem Beschuldigten nicht verwehrt werden, nur die Aushändigung wird in der Regel verweigert, und erfolgt nur an den Anwalt.

Zahlen ist nie billiger, das die Leute einfach zahlen, macht es erst zur Einnahmequelle. Beweisfoto und weitersehen.
 
Zörnie

Zörnie

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Ich kenne es auch so, dass mit dem Anhörungsbogen auch gleich die Mitteilung kommt, dass man bei sofortiger Begleichung günstiger und ohne weitere Verwaltungskosten davon kommt.
 
peco-achim

peco-achim

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Du weißt das Du geblitzt wurdest. Wofür brauchst Du ein Foto? Schau in den Spiegel und bezahl!
Was für ein Aufriss um € 15.- :confused:
 
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der niederrheiner

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Naja, vielleicht will er aber wissen, welchem seiner Kinder er die 15€ vom Taschengeld abziehen muß. . .
 
Almöhi

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Nee, er schreibt:



Das heißt für mich schon mal, dass er es selbst war.



Woher wusste er, dass ein Foto gemacht wurde?

Nene, er weiß schon, wer es war.;)

darum gehts doch gar nicht, du schlaufuchs!

natürlich weiss ich wer's war. und es geht auch nicht um die 15 flocken. ich will einfach nur (ohne mehrkosten) das foto haben, mehr nicht.
 
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QVIENNA

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schreibst du doch eh schon, der abzug kostet 15 euro (ohne urheberrechte).
 
Almöhi

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Also entweder Du bist BETROFFENER (der BESCHULDIGTE im Owi-Recht) oder ZEUGE. Wenn Du zahlen sollst, kannst Du keinen Zeugenfragebogen erhalten. Der BETROFFENE erhält das Recht, sich vor Abschluss der Ermittlungen, zur Sache zu äußern (Formvorschrift). Musst Du aber nicht!
Der ZEUGE muss sich äußern (außer es handelt sich um nahe Verwandte oder sich selbt, steht aber alles drauf). Der ZEUGE bekommt aber auch keine Zahlungsaufforderung.
Einsichtnahme in die Unterlagen kann dem BETROFFENEN/ BESCHULDIGTEN verwehrt werden. Das Recht dazu hat an sich nur der Rechtsanwalt. Aber das ist KANN. Und ja, entstehende Kosten können dem BETROFFENEN/BESCHULDIGTEN auferlegt werden (Verwaltungsverfahrensgesetz). Ist auch KANN, wird aber in der Regel nur bei Bußgeldern (mehr als 35 €us) gemacht.

Wenn Du Dir nicht 100% sicher bist, dass Du es nicht warst, zahle! Billiger wird es nicht!
ich bin mir ganz sicher, dass ich es nicht war. aber mir geht's nicht ums bezahlen, sondern ums foto.

in dem schreiben steht:

dieses schreiben ergeht an sie als halter des pkw..........dem fahrer wird zur last gelegt ........... folgende verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben:
sie überschritten die zulässige höchstgeschw.............
beweismittel: poliscan speed blablabla film nr blablabla
zeuge: blabla
die ordnungwiedrigkeit ist mit einem verwarnungsgeldbetrag in höhe von 15 euro belegt.

bitte senden sie den fragebogen...............

auf die rücksendung kann verzichtet werden, wenn die für den verstoss verantwortliche person mit der verwarnung einverstanden ist und........................... bezahlt.


daher auch die beigelegte zahlungsaufforderung.
 
cc-angel

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Schreib denen zurück, dass du nicht genau weißt wer gefahren ist und bittest um Übersendung eines Beweisfotos.
Dem wird in der Regel so nachgekommen. Deswegen werden die Kosten nicht gleich höher. Das ist erst der Fall, wenn du eine angebotene Verwarnung ablehnst. Aber das machst du ja nicht, wenn du ein Foto anforderst. Das ist nämlich dein gutes Recht.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall und hörte nichts mehr nach meiner Anfrage wegen des Fotos davon. Das lag wahrscheinlich daran, dass die Qualität des Fotos derart schlecht war, dass die vor Gericht hätten nichts beweisen können. Und genau das müssen sie, wenn es nicht um ruhenden Verkehr (Halterhaftung bei Parkverstößen) geht.
Gruß Daniel
 
Almöhi

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also, hat sich erledigt.

aussage der netten dame am telefon: aber natürlich schicken wir ihnen das foto zu, gar kein problem.

danke für die antworten! auch dem (nicht mehr) c-treiber ;)
 
Thema:

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