Menschliches zum Thema Flüchtlinge!!

Diskutiere Menschliches zum Thema Flüchtlinge!! im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; er meinte vermutlich die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung vorzugehen. Zitat: inwieweit das tatsächlich häufiger passiert, kann ich nicht sagen...
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generalgarden

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Zitat aus dem Link:
Der Anwalt kann sich nur dann an höhere Gerichte wenden, wenn es um ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung geht oder um Fragen, die von den Gerichten unterschiedlich entschieden wurden.
Gegebenenfalls kann ein Flüchtling nach der Ablehnung einen neuen Antrag stellen. Ein solcher Asylfolgeantrag wird aber nur bearbeitet, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird) oder Beweise für die Verfolgung eines Flüchtlings auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen



Wenn ein Serbe hier Asyl beantragt und dort nicht plötzlich ein Krieg ausgebrochen ist, dann ist er auf dem Rückweg.
Ohne wenn und aber !
er meinte vermutlich die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung vorzugehen. Zitat:

Lehnt das BAMF einen Asylantrag ab, kann der Flüchtling dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Meist ist er dabei auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes angewiesen, der sich im Asylrecht gut auskennt
inwieweit das tatsächlich häufiger passiert, kann ich nicht sagen. Zahlen habe ich dazu nicht gefunden. Die wären aufgrund der sich aktuell ziemlich schnell ändernden Lage aber vermutlich auch veraltet und nicht mehr aussagekräftig.
 
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Wenn schon verlinken, dann auch den Inhalt durchlesen....

Zitat aus dem Link:
Der Anwalt kann sich nur dann an höhere Gerichte wenden, wenn es um ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung geht oder um Fragen, die von den Gerichten unterschiedlich entschieden wurden.
Gegebenenfalls kann ein Flüchtling nach der Ablehnung einen neuen Antrag stellen. Ein solcher Asylfolgeantrag wird aber nur bearbeitet, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird) oder Beweise für die Verfolgung eines Flüchtlings auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen



Wenn ein Serbe hier Asyl beantragt und dort nicht plötzlich ein Krieg ausgebrochen ist, dann ist er auf dem Rückweg.
Ohne wenn und aber !

Nicht nur Durchlesen, sondern auch verstehen.

Die erste Instanz ist das Verwaltungsgericht.

Erst danach kommt ggf. ein höheres Gericht unter den von Dir (selektiert) zitierten Vorausetzungen in Betracht. Und wenn Du also schon zitierst, dann tu es doch vollständig, um hier nicht unötig in die Irre zu führen!

"Lehnt das BAMF einen Asylantrag ab, kann der Flüchtling dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Meist ist er dabei auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes angewiesen, der sich im Asylrecht gut auskennt. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das Asylverfahren in der Regel beendet.

Der Anwalt kann sich nur dann an höhere Gerichte wenden, wenn es um ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung geht oder um Fragen, die von den Gerichten unterschiedlich entschieden wurden.

Gegebenenfalls kann ein Flüchtling nach der Ablehnung einen neuen Antrag stellen. Ein solcher Asylfolgeantrag wird aber nur bearbeitet, wenn sich die Rechtslage geändert hat (zum Beispiel die Situation im Herkunftsland inzwischen anders beurteilt wird) oder Beweise für die Verfolgung eines Flüchtlings auftauchen, die im ersten Verfahren noch nicht vorlagen."

Ich helfe ja gern......
Dnf
 
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generalgarden

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owl-dixi: Und wie erklärst du dir dann das 600000 immerhin eine ganze Großstadt, ausreisepflichtig sind und immer noch da?
meine Vermutung (ohne dafür Fakten zu haben): ausreisepflichtig heisst nicht "du, raus! jetzt!" sondern "bitte Angelegenheiten klären und ausreisen". Da wird ein ständiger Wechsel zwischen neuen Ausreisepflichten und gerade ausgereisten abgelehnten Asylbewerbern bestehen. Je mehr Bewerber, desto größer die Zahl derer, die sich in dieser Phase befinden.

Und natürlich reisen die nicht alle freiwillig aus. Aber sie sind dann halt illegal hier, erhalten auch keine Unterstützung mehr und damit eigentlich auch nicht mehr Thema dieser Diskussion.
 
owl-dixi

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Ich habe dafür keine andere Erklärung als das unser System derzeit völlig überlastet ist und die
entsprechenden Funktionäre nicht mehr in der Lage sind, diese Menschenstrom in die richtigen
Bahnen zu lenken.

Es wird sich wieder relativieren!
 
AmperTiger

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Es wird sich wieder relativieren!
ja wird es, spätestens wenn zu den bestehenden Parteien noch eine am rechten Rand dazu gekommen ist. Befürchte ich fast, dass es so kommen wird.
Was man vergißt, unsere verständigen Demokraten bereiten den Nährboden für eine politische Partei, die ich nicht haben möchte, durch schlichtes Nichtstun. Unsere Demokratie war mal eine sog. wehrhafte.
 
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vierventilboxer

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:smiley-laughing:
Wenn ein Serbe hier Asyl beantragt und dort nicht plötzlich ein Krieg ausgebrochen ist, dann ist er auf dem Rückweg.
Ohne wenn und aber !
Der Witz des Tages. Ich habe herzhaft gelacht. Danke (ernsthaft) hierfür!

Bitte nachvollziehbare Daten und Fakten für deine Behauptungen bringen.
Sämtliche Statistiken die ich gesehen habe zeigen das krasse Gegenteil von dem was du hier schreibst.
Istaufenthalt 3 Wochen? Glaube ich nicht!
 
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Aber sie sind dann halt illegal hier, erhalten auch keine Unterstützung mehr und damit eigentlich auch nicht mehr Thema dieser Diskussion.

Stimmt nicht. Sie erhalten weiter Leistungen nach dem AsylbLG. Danach erhalten Leistungen materiell hilfebedürftige Asylbewerber, geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer, auch wenn kein legaler Aufenthalltsstatus mehr vorliegt.
 
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generalgarden

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Stimmt nicht. Sie erhalten weiter Leistungen nach dem AsylbLG.
reden wir jetzt von denen, die demnächst ausreisen müssen (ja, die dürften weiter Leistungen erhalten, bis sie ausgereist sind) oder denen, die sich der Ausreise verweigern? Weil die werden ja normalerweise dann zur Ausreise gezwungen oder entziehen sich der Ausreise durch Flucht, da würde ich davon ausgehen, daß die auch keine Leistungen mehr erhalten.
 
QVIENNA

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Es muss sowieso eine große Lösung her. Die ganzen Verfahren kann man in Kürze vergessen, da soviele in D ankommen, dass es nicht mehr administrierbar sein wird. Von GR bis AUT winken alle die Menschen nach D durch (ok, ein paar wollen auch nach SWE oder NOR).

Die Lösung wird nicht heißen "return to sender".
 
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Gast 5187

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reden wir jetzt von denen, die demnächst ausreisen müssen (ja, die dürften weiter Leistungen erhalten, bis sie ausgereist sind) oder denen, die sich der Ausreise verweigern? Weil die werden ja normalerweise dann zur Ausreise gezwungen oder entziehen sich der Ausreise durch Flucht, da würde ich davon ausgehen, daß die auch keine Leistungen mehr erhalten.
Hier stehts....
 
AmperTiger

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Es muss sowieso eine große Lösung her. Die ganzen Verfahren kann man in Kürze vergessen, da soviele in D ankommen, dass es nicht mehr administrierbar sein wird. Von GR bis AUT winken alle die Menschen nach D durch (ok, ein paar wollen auch nach SWE oder NOR).
Die Lösung wird nicht heißen "return to sender".
für D kann ich dir schon eine Lösung anbieten. Wir stellen die Polizei an eure/unsere Grenzen und verweigern denen, wie in Schengen vorgesehen, die Einreise nach D, dann hat A das Problem, weil sie die überhaupt reingelassen haben.
Find ich nen guten Vorschlag
 
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generalgarden

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ja, das habe ich auch schon gelesen. Für mich liest sich das so (im Prinzip sind die abgelehnten Asylbewerber in Absatz 5 erfasst): die, die ausreisepflichtig sind, aber noch nicht über eine Abschiebeandrohung zur Ausreise aufgefordert worden sind, sind noch leistungsberechtigt. Aber wenn jemand eben schon so eine Androhung erhalten hat, ist er nicht mehr leistungsberechtigt. Wer sich also der Abschiebung entzieht, erhält auch keine Leistungen mehr. Damit bleiben diejenigen, die zwar kein Asyl bekommen, aber noch auf ihre Abschiebung warten.
 
Rock-Ola

Rock-Ola

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Ist einfach zu erklären
Wenn unsere Politiker mal wirklich gefordert sind , sind Sie überlastet.
Für diese Personen welche ja meistens bei einer Sitzung nicht im Parlament nicht anwesend sind ist jedes wirkliche Problem eine Belastung.
Für den schmalen Gehalt incl. Aufwandsentschädigung sind wichtigere Dinge angesagt.
Bin mal echt gespannt wann unsere Abgeordneten aufwachen.
 
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vierventilboxer

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Die Lösung wird nicht heißen "return to sender".
Hätten wir einen Flughafen der groß genug wäre eine schiere Masse an Fluggästen abzufertigen, dann würde man sämtliche Flüchtlinge deren Asylantrag abgelehnt wurde, umgehend ausfliegen können.
Leider ist das Projekt BER der gleiche Rohrkrepierer wie das Asylgesetz an sich.
 
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generalgarden

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Ist einfach zu erklären
Wenn unsere Politiker mal wirklich gefordert sind , sind Sie überlastet.
Für diese Personen welche ja meistens bei einer Sitzung nicht im Parlament nicht anwesend sind ist jedes wirkliche Problem eine Belastung.
Für den schmalen Gehalt incl. Aufwandsentschädigung sind wichtigere Dinge angesagt.
Bin mal echt gespannt wann unsere Abgeordneten aufwachen.
das ist etwas viel Polemik. Unsere Politiker haben damit eigentlich gar nicht so viel zu tun. Die treffen höchstens die großen Entscheidungen, aktuell mangelt es eher an der Organisation in den Behörden. Die sind einen solchen Ansturm nicht gewohnt und dementsprechend auch nicht darauf eingestellt. Man hat ja deutlich mehr Personal zugesagt, aber die kann man nicht alle einfach am Montag einstellen und am Dienstag ins Büro setzen, die müssen alle angelernt werden. Und was mit denen passiert, wenn die Flüchtlingssituation sich entspannt hat, weiß auch noch keiner. So effektiv und klein wie möglich sollen Behörden ja auch sein, sonst kosten sie zuviel. Die Regeln, die wir haben, sind grundsätzlich nicht ganz verkehrt, aber um sie halbwegs zeitnah umsetzen zu können, bräuchte man aktuell überall deutlich mehr Personal. Hat man das Personal aber ohne Not vorrätig, wird man der Geldverschwendung bezichtigt, weil die Beamten ja alle rumsitzen und nichts zu tun haben. Insofern kann man da gar nicht richtig agieren (sondern nur reagieren), wenn man nicht grad ne gut funktionierende Glaskugel im Schrank liegen hat.
 
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vierventilboxer

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ja, das habe ich auch schon gelesen. Für mich liest sich das so (im Prinzip sind die abgelehnten Asylbewerber in Absatz 5 erfasst): die, die ausreisepflichtig sind, aber noch nicht über eine Abschiebeandrohung zur Ausreise aufgefordert worden sind, sind noch leistungsberechtigt. Aber wenn jemand eben schon so eine Androhung erhalten hat, ist er nicht mehr leistungsberechtigt. Wer sich also der Abschiebung entzieht, erhält auch keine Leistungen mehr. Damit bleiben diejenigen, die zwar kein Asyl bekommen, aber noch auf ihre Abschiebung warten.
Was glaubst du was los ist wenn D 100000 und mehr Anträge ablehnt, die Leute jedoch nicht ausreisen und kein Geld mehr bekommen?
 
AmperTiger

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Dahoam
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hier mal was zu den erwarteten Kosten. Danke Frau Nahles aus ihrem Elfenbeinturm mag das ja so aussehen...
"
"Wir werden davon auch etwas haben", betonte Nahles. "Denn wir sind auf Zuwanderung angewiesen." Schon heute sei in manchen Regionen ein Mangel an Fachkräften deutlich zu spüren.

Andrea Nahles gibt bekannt: Bis zu 3,3 Milliarden Sozialkosten zusätzlich für Flüchtlinge 2016 - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten

in Wahrheit ist das nur ein von der Industrie verbreitetes Märchen, die möchten Fachkräfte haben, aber denen deutlich weniger bezahlen, als sie einer deutschen Fachkraft bezahlen. bestes Beispiel war die groß angekündigte Greencard, die keiner von den Indern genutzt hat, weil die Lohnangebote im Vergleich zum Ausland lächerlich waren.
 
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Gast 5187

Gast
ja, das habe ich auch schon gelesen. Für mich liest sich das so (im Prinzip sind die abgelehnten Asylbewerber in Absatz 5 erfasst): die, die ausreisepflichtig sind, aber noch nicht über eine Abschiebeandrohung zur Ausreise aufgefordert worden sind, sind noch leistungsberechtigt. Aber wenn jemand eben schon so eine Androhung erhalten hat, ist er nicht mehr leistungsberechtigt. Wer sich also der Abschiebung entzieht, erhält auch keine Leistungen mehr. Damit bleiben diejenigen, die zwar kein Asyl bekommen, aber noch auf ihre Abschiebung warten.
Die Leistungsberechtigung endet mit der (faktischen) Ausreise!
 
Foo'bar

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(...) Das ist dann von den zuständigen Behörden nicht mehr zu bewältigen und es muss ein neues Verfahren her. In Ausnahmefällen werden das dann Polizeidienststellen übernehmen und die Flüchtlinge so lange vor Ort festgehalten bis der Asylantrag bearbeitet wurde.(...)
Nee, ich glaube eher, dass das zur Regel wird. Der von mir weiter oben verlinkte Zeitungsartikel ist erst der Anfang.
 
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