Mmmmh, ob das richtig ist?

Diskutiere Mmmmh, ob das richtig ist? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; ich bin selbständig und kann daher aus Erfahrung nicht mitreden. Ich kann mir aber vorstellen, dass das flexibel gehandhabt wird. Fehlt jemand...
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Schlonz

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ich bin selbständig und kann daher aus Erfahrung nicht mitreden. Ich kann mir aber vorstellen, dass das flexibel gehandhabt wird. Fehlt jemand auffällig oft, wird man ihn wohl dazu verdonnern, sofort ein Attest vorzulegen. Kommt es nur gelegentlich vor, wird man bei den 3 Tagen bleiben.

Ich selber hatte schon oft genug z.B. Anflüge einer Erkältung, deren Symptome ich mit einem Tag Hausmittelchen und viel Schlaf in den Griff bekam, aber arbeiten konnte ich da nicht. Hätte ich mich da auch noch zum Arzt schleppen sollen, wegen so einem Scheiss? Kanonen aufSpatzen sage ich mal
 
BMW Peter

BMW Peter

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Da hast Du recht, ganz bloede Frage! Mit heutzutagigen Kommunikationsmitteln sollte doch wohl jeder in der Lage sein, so etwas dem AG zukommen zu lassen? Ich kann davon ein Bild mit meinem cellphone machen und per e-mail oder als message durchschicken. Oder ist so etwas aus Hildesheim nicht moeglich? Ehrlich jetzt. Wer will, der kann auch. Stimme dem ueberein, dass ein Anruf schon mal ok ist, alles andere danach.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebuesch.
"Auf Verlangen des Chefs müssen Beschäftigte schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen."

Nachdem ich diesen Satz gelesen habe, kam ich etwas ins Grübeln und habe hier mal nachgefragt.
"Vorlegen" heißt für mich, der Chef muss es auf dem Tisch liegen haben.
Du willst mir doch nicht erzählen, das jeder Arbeitnehmer jetzt verpflichtet ist, sich die zur Übermittlung nötigen Mittel zu kaufen.
Telefon kann ich ja noch verstehen, aber mehr bestimmt nicht.
Auch in Hildesheim ist es möglich, sich dieser Mittel zu bedienen, wir leben ia schließlich nicht im australischem Busch. :zunge:

Ps.: Mein Arzt gibt mir schon seit 6 Jahren einfach keine AU, der meint als Rentner brauch ich das nicht. :coo8ol:
 
G

Gast 7673

Gast
§ 5 Entgeldfortzahlungsgesetzt

lautet im hier relevanten Teil "..... dauert die AU länger als drei Tage, hat der AN eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der AU sowie deren voraussichliche Dauer spätestens am darauffolgenden Tage vorzulegen. Der AG istberechtigt die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen...."

VERLANGT der AG also die Vorlage am ersten Tage, so muss sie grundsätzlich auch vorgelegt werden. KANN der AN dies tatsächlich nicht, so wird unverzügliches (ohne schuldhaftes Zögern) Vorlegen und eine mündliche Ankündigung vorab - auch telefonisch durch Dritte - ausreichen. Die Bestätigung muss aber vom ersten Krankheitstag an datieren.

Steiche ein T in der Überschrift :o
 
BMW Peter

BMW Peter

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O.K.

Das hört sich für mich nicht anders an wie die letzten Jahrzehnte.

Damit sind alle Klarheiten beseitigt.:spin:
 
Speefee

Speefee

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... aber arbeiten konnte ich da nicht. Hätte ich mich da auch noch zum Arzt schleppen sollen, wegen so einem Scheiss? Kanonen aufSpatzen sage ich mal
.. und überhaupt bei so einem Sch... - und zwar von der dünnflüssigen Sorte. Da hilft nur ein mobiles Klo. :kotzen: ;)

Das Beispiel das im Gerichtsurteil behandelt wurde ist für mich sehr aussagekräftig. Die Mitarbeiterin deren Diensreisegesuch abgelehnt wurde nimmt sich halt über einen Krankheitstag frei um doch dorthin zu gehen. So zumindest die Vermutung des Arbeitgebers. Und so kommen wir zum Hauptgrund für die ein Tage Regelung: Vertrauensbruch!!! Ich Arbeitgeber glaube dir Arbeitnehmer nicht das du krank warst.

Sollte ein Arbeitgeber die Krankmeldung am ersten Tag generell für alle Arbeitnehmer einführen wollen entzieht er der Belegschaft das Vertrauen mit weitreichenden Folgen für die Unternehmenskultur. Dazu kommen die beschriebenen längeren Krankheitstage dadurch, das der Mitarbeiter statt einem Tag nun den kompletten Rest der Woche krankgeschrieben wird und deshalb fehlt.

Es gibt aber leider nicht nur Mitarbeiter die sich krank melden wenn sie krank sind. Es gibt auch solche die nach dem Motto handeln: "Oh, ich hatte meine zwei Krankheitstage diesen Monat noch gar nicht. Wann nehm' ich die denn?" Oder diese die auffällig oft am Montag arbeitsunfähig sind. Hier hat der Arbeitgeber die Möglichkeit zu sagen: "Ich glaube dir nicht. Bitte zukünftig die Krankmeldung am ersten Tag". Hier ist der Vertrauensbruch bereits schon da.

Die Reglung, das der Arbeitgeber die Krankmeldung bereits für den ersten Krankheitstag anforden kann ist übrigens nicht neu. Er wurde nur in einem aktuellen Fall bestätigt. Obwohl die Reglung schon lange möglich ist weiss ich von bislang keinem Arbeitgeber der dies generell umgesetzt hätte. Die 3 Tage Regel hat sich bewährt und wird sicherlich auch weiterhin bestand haben, Einzelfälle ausgenommen.

Nichts wird so heiß gegessen wie's gekocht wird.

Gruß
Uwe
 
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