Motorrad-Trailer

Diskutiere Motorrad-Trailer im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; @zyklotrop: wo hast du deine Angaben her? für "B" oder "BE" zählt das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes - also Zugfahrzeug zuzüglich Anhänger...
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Gast 23485

Gast
@zyklotrop:
wo hast du deine Angaben her?

für "B" oder "BE" zählt das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes - also Zugfahrzeug zuzüglich Anhänger - da war mal etwas mit 3,5 t.

für die 100 Km/h - Zulassung zählen andere Dinge denn das zulässige Gesamtgewicht - zum Beispiel Stoßdämpfer und Bremsen am Anhänger.

Gruß, Gunter
 
G

Gast 23485

Gast
so, gerade mal geschaut, seit 19.01.2013 gibt es neue Bestimmungen:

ich muss meine alten Ausführungen korrigieren:
es heißt nicht zulässiges Gesamtgewicht, sondern zulässige Gesamtmasse.

Zitate TüV-Nord:

"Klasse B:

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE)."

"Klasse B mit Schlüsselzahl 96:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg"

"Klasse BE:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg"



bezüglich der 100 Km/h-Zulassung von Anhängern und entsprechenden Gespannen zitiere ich nochmal den TüV-Nord:

"Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an jeder unserer TÜV-STATIONEN begutachten lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde. Die technischen Voraussetzungen sind:

Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos beträgt maximal 3500 kg Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und
haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L Die Reifen sind jünger als sechs Jahre

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie uns einfach an Ihrer nächsten TÜV-STATION darauf an. Wir beraten Sie gerne.

Achten Sie auf Ihr Gewicht
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.



Technische Ausrüstung des Anhängers:

ohne hydraulische Stoßdämpfer:
0,3

mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
Wohnwagen:
0,8 bzw. 1,0*

andere Anhänger:
1,1 bzw. 1,2*



Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:

der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)ausgerüstet ist."

Noch Fragen?

Gruß, Gunter
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
winnie59

winnie59

Dabei seit
04.05.2009
Beiträge
606
Ort
Großostheim
Modell
R1250GS ADV Bj 20 / R1250GS Bj 20
Hallo Zusammen,

also, die Rennleitung hat in der Regel eine Waage dabei. Die ist heute nicht mehr viel größer als ein Aktenordner. Das geschriebene mit der 100 KM/h Zulassung stimmt nur zum Teil. Der Anhänger darf das 1,1 fache des Zugfahrzeugs wiegen. Bis zu dieser Grenze ist eine 100 KM/h Zulassung möglich sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiel: PKM hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500 Kg. Dann darf er damit einen Anhänger von bis zu 1650 Kg mit 100KM ziehen. Die erlaubte Anhängelast kann durchaus höher sein. Allerdings darf man ab 1650 KG nur noch 80 KM/h fahren.

Mit den neuen Führerscheinklassen kenne ich mich nicht so gut aus. Ich darf alles fahren was Räder hat und nicht mehr als 8+1 Personen geladen hat :-)


ok ich war zu langsam
 
Pfälzer

Pfälzer

Dabei seit
29.03.2006
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1.319
Modell
HP2 MM 1200GS LC 1250GS LC
Hallo
Wir waren dieses Wochenende wieder unterwegs mit dem Hänger
Er entspricht genau meinen Ansprüchen
1 Absenkbar leicht zu beladen
2 Er ist bis 100km zugelassen
3 Es passen 3 BMWs drauf
20150501_081155.jpg
Gruß Pfälzer
 
G

Gast 23485

Gast
mir ging es darum, andere Forumsmitglieder nicht in die "Anhängerfalle" fahren zu lassen.
Ich denke mal, jetzt gibt es etwas mehr Klarheit.

Herzliche Grüße und allzeit gute Fahrt

Gunter
 
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005LzI

Gast
so, gerade mal geschaut, seit 19.01.2013 gibt es neue Bestimmungen:

ich muss meine alten Ausführungen korrigieren:
es heißt nicht zulässiges Gesamtgewicht, sondern zulässige Gesamtmasse.

Zitate TüV-Nord:

"Klasse B:

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE)."

"Klasse B mit Schlüsselzahl 96:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg"

"Klasse BE:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg"



bezüglich der 100 Km/h-Zulassung von Anhängern und entsprechenden Gespannen zitiere ich nochmal den TüV-Nord:

"Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an jeder unserer TÜV-STATIONEN begutachten lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde. Die technischen Voraussetzungen sind:

Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos beträgt maximal 3500 kg Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und
haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L Die Reifen sind jünger als sechs Jahre

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie uns einfach an Ihrer nächsten TÜV-STATION darauf an. Wir beraten Sie gerne.

Achten Sie auf Ihr Gewicht
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.



Technische Ausrüstung des Anhängers:

ohne hydraulische Stoßdämpfer:
x=0,3

mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
Wohnwagen:
x=0,8 bzw. 1,0*

andere Anhänger:
x=1,1 bzw. 1,2*



Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:

der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)ausgerüstet ist."

Noch Fragen?

Gruß, Gunter
Ich gehe mal davon aus, dass das auf den Führerschein III auch zutrifft. D.h. ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse, Bremse und hydraulischem Stoßdämpfer kann/darf von einem Fahrzeug mit 750/0,8 = 937,5 kg Leergewicht mit 100km/h gezogen werden.

Es ist sogar möglich ein Fahrzeug mit lediglich 750/1,1=682 kg Leergewicht als Zugfahrzeug zu verwenden wenn wir fahrdynamische Stabilitätssysteme haben und diese in der Zulassungsbescheinigung bestätigt sind.


Fazit: mit der Isetta geht es nicht denn dort haben wir keine zulässige Anhängelast von 750 kg oder mehr und auch ein geringeres Leergewicht als 682 kg.

Schade.
 
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005LzI

Gast
so, gerade mal geschaut, seit 19.01.2013 gibt es neue Bestimmungen:

ich muss meine alten Ausführungen korrigieren:
es heißt nicht zulässiges Gesamtgewicht, sondern zulässige Gesamtmasse.

Zitate TüV-Nord:

"Klasse B:

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE)."

"Klasse B mit Schlüsselzahl 96:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg"

"Klasse BE:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg"



bezüglich der 100 Km/h-Zulassung von Anhängern und entsprechenden Gespannen zitiere ich nochmal den TüV-Nord:

"Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an jeder unserer TÜV-STATIONEN begutachten lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde. Die technischen Voraussetzungen sind:

Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos beträgt maximal 3500 kg Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und
haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L Die Reifen sind jünger als sechs Jahre

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie uns einfach an Ihrer nächsten TÜV-STATION darauf an. Wir beraten Sie gerne.

Achten Sie auf Ihr Gewicht
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.



Technische Ausrüstung des Anhängers:

ohne hydraulische Stoßdämpfer:
x=0,3

Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
x=0,8 bzw. 1,0*

andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
x=1,1 bzw. 1,2*



Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:

der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)ausgerüstet ist."

Noch Fragen?

Gruß, Gunter
Wäre es dann so richtiger?

Weil dann:

Ich gehe mal davon aus, dass das auf den Führerschein III auch zutrifft. D.h. ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse, Bremse und hydraulischem Stoßdämpfer kann/darf von einem Fahrzeug mit 750/1,1 = 682 kg Leergewicht mit 100km/h gezogen werden.

Es ist sogar möglich ein Fahrzeug mit lediglich 750/1,2=625 kg Leergewicht als Zugfahrzeug zu verwenden wenn wir fahrdynamische Stabilitätssysteme haben und diese in der Zulassungsbescheinigung bestätigt sind.
 
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