Mündliche Verhandlung nächste Woche vor dem Amtsgericht

Diskutiere Mündliche Verhandlung nächste Woche vor dem Amtsgericht im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Deine Meinung in allen Ehren, aber der Anlass geht Dich nun wirklich nichts an und ist auch für den generellen Ablauf noch nicht relevant.
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Georgslicht

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Das ist doch bisher alles nur Geplänkel, denn um in medias res zu gehen, müßte erstmal die meiner Meinung nach zentrale Auskunft (welcher gegebener Anlass) erfolgen und ausgiebigst durchdiskutiert werden.
Deine Meinung in allen Ehren, aber der Anlass geht Dich nun wirklich nichts an und ist auch für den generellen Ablauf noch nicht relevant.
 
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Georgslicht

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Mal etwas konkreter:

Zitat:" Den Kern der mündlichen Verhandlung bildet das Rechtsgespräch des Gerichts mit den Beteiligten. Dabei legt das Gericht die Sach- und Rechtslage dar und gibt den Beteiligten Gelegenheit, ihre eigenen Standpunkte vorzutragen und im Gespräch zu vertreten. Auf Verlangen gestattet der Vorsitzende jedem anderen Mitglied des Gerichts einschließlich der ehrenamtlichen Richter, Fragen zu stellen."

Was genau soll das noch bringen, wenn im Vorfeld eigentlich schon alle Argumente in den Schreiben ans Gericht ausgetauscht wurden?
 
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Georgslicht

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Ich glaube wir können an dieser Stelle auch dicht machen. Diejenigen die helfen könnten wollen nicht und diejenigen die sich sonst so bemühen können nicht. Trotzdem danke für die grammatikalische Hilfestellung (nach ei niemals ss). Das merke ich mir und nehme es als Gewinn mit aus der Runde.
 
judex

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Judex. Du bist doch laut eigener Angabe Anwalt und Notar und tätigst in zwei knappen Sätzen gleich drei Annahmen, die überhaupt nicht feststehen. Das ist doch selbst für nen Anfänger ungenügend.

Soll ich meine Frage konkreter ausformulieren, oder möchtest Du einfach nur auch mal was sagen, was mich in der Sache nicht wirklich weiter bringt.
Bei unpräzisen Fragen kannst Du nur unpräzise Antworten erwarten.

Daraus folgt: Wenn Du etwas Konkretes wissen möchest, musst Du das konkreter ausformulieren.

Letzteres mag Dich zu Deiner Frage im dritten Satz, die Du nicht einmal mit einem Fragezeichen
abschließt, veranlasst haben.

Ich stelle aber fest, dass Du etwas wissen und beraten werden willst, nicht ich - viel Glück!
 
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m.M, und aus Erfahrung:
- ein Richter versucht immer zuerst eine Gütevereinigung zu erzielen und bei dieser mündlichen Verhandlung stellt er dann Pro und contra jeder Seite gegenüber und versucht daraus eine Gewichtung einer möglichen Gütevereinbarung zu erreichen (Bsp.. die Anklage besitzt berechtigte Forderungen, jedoch sind diese nur bedingt beweisbar oder auch nur aufwendig -Gutachter, welcher in der Vorlage zu erbringen ist- und für die Beklagtenseite stellt er deren wahrscheinliche Schuld plausibel dar - wohlgemerkt, was fast schon unumstößlich ist. Daraus resultiert dann sein Vergleichsangebot an beide Parteien, welche diese annehmen können und somit ist fertig, oder mit gewissser Zeitfrist, bzw. er klärt -bei Nichtannahme einer Seite- das Verfahren für eröffnet mit dementsprechender Terminsetzung und Zeugenvernahme).

So habe ich es als Beklagter und auch Kläger selbst schon erlebt, sei es im Zivilverfahren als auch im Arbeitsgerichtswesen.

Beantwortet dies deine Frage?

lg
Harald
 
sampleman

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Zwei Bemerkungen von mir zu diesem Thread:

Georgslicht, du hast wirklich eine Art der Kommunikation am Leib, die dafür sorgen wird, dass du damit mal so richtig auf die Fresse fallen wirst. Das ist kein Wunschdenken sondern eine realistische Prognose.

Zum Fall: Vor Gericht und auf hoher See passieren merkwürdige Dinge. Ich hatte einen Fall mit einem Auto, in dem vor mir ein Bus ausscherte und mich daraufhin zum Ausweichen zwang. Nachdem ich dann ausgewichen war und schon stand, raspelte mir ein Lkw die linke Seite meines Autos auf, dem war ich nämlich in die Spur gezogen. Nach meiner Darstellung war der Verursacher des Unfalls der Bus, das hatte ich gleich nach dem Unfall auch der Polizei zu Protokoll gegeben. Der Busfahrer selbst konnte nicht befragt werden, der war nämlich abgehauen. Das Verfahren hat dann sehr schnell sehr viel Papier erzeugt, in dem dann ganz erstaunliche Einschätzungen zum Unfallablauf auftauchten, geäußert von Leuten die gar nicht dabei waren.

Weshalb ich das erzähle: In der mündlichen Verhandlung, in der meine Frau als Zeugin auftrat (sie hatte neben mir im Auto gesessen. Ich selbst war auf Anraten meines Anwaltes nicht dabei), kam der Richter mit der durch die Aktenlage fest gefügten Einschätzung in die Verhandlung, ich allein habe den Unfall verursacht und sei zu 100% schuld. Das passiert häufig: Richter bilden sich aufgrund der Aktenlage ein Bild - und dieses Bild kann oft von der Realität völlig abweichen. Das Problem dabei ist, dass Richter nicht gerade scharf drauf sind, ihre einmal gefasste Einschätzung nur wegen einer mündlichen Aussage wieder zu ändern. Bei meiner Verhandlung trat - so hat es mir meine Frau erzählt - dann die skurrile Situation auf, dass der Richter ihre Antworten anhörte, diese Antworten dann in eigenen Worten formulierte, so dass sie ins Gerichtsprotokoll aufgenommen wurden. Nur entsprach die Darstellung, die der Richter protokollieren lassen wollte, nicht der Darstellung der Zeugin. Deshalb hat meine Frau den Mann mehrfach korrigiert: "Entschuldigen Sie, aber das stimmt so nicht, das habe ich so nicht gesagt und das ist so auch nicht passiert." Sie hat das später als sehr schwierige Situation dargestellt, denn der Richter trat sehr bestimmend und autoritär auf, und ein großer Frauenversteher war er auch nicht. Dennoch hat sie das Wunder vollbracht, dass sich der Mann von seiner zuvor gefassten Meinung löste und zu einer anderen Einschätzung kam. Ergebnis: Nur noch 40% Schuld für mich - aus meiner Sicht zutreffend und gerecht, denn ganz unschuldig war ich sicher nicht.

Deshalb: Aufpassen, was die Aktenlage aus dem Fall macht und aufpassen, dass der Richter deine Version glaubt und nicht die der Gegenpartei.

Ach ja, und immer gilt: Hart in der Sache, aber verbindlich im Tonfall.


Beste Grüße vom Sampleman und seinem Tatschpätt
 
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Georgslicht

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Zur Sache:
Falls deine mündliche Verhandlung nicht grad Anfang nächster Woche stattfindet, dann einfach bei einer anderen Verhandlung vorher mal als Zuschauer (sofern diese öffentlich ist) teilnehmen.

Gruß Thomas
Hallo Thomas.

Endlich mal ein sinnvoller Vorschlag. Mein Termin ist zwar Anfang nächster Woche, aber vielleicht findet davor ja noch eine Verhandlung statt. Amtsgericht ist ja generell erst einmal öffentlich, richtig? Da komme ich einfach ein wenig früher und schaue mir das mal an.

Vielen Dank und viele Grüße,

Georg
 
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Georgslicht

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m.M, und aus Erfahrung:
- ein Richter versucht immer zuerst eine Gütevereinigung zu erzielen und bei dieser mündlichen Verhandlung stellt er dann Pro und contra jeder Seite gegenüber und versucht daraus eine Gewichtung einer möglichen Gütevereinbarung zu erreichen (Bsp.. die Anklage besitzt berechtigte Forderungen, jedoch sind diese nur bedingt beweisbar oder auch nur aufwendig -Gutachter, welcher in der Vorlage zu erbringen ist- und für die Beklagtenseite stellt er deren wahrscheinliche Schuld plausibel dar - wohlgemerkt, was fast schon unumstößlich ist. Daraus resultiert dann sein Vergleichsangebot an beide Parteien, welche diese annehmen können und somit ist fertig, oder mit gewissser Zeitfrist, bzw. er klärt -bei Nichtannahme einer Seite- das Verfahren für eröffnet mit dementsprechender Terminsetzung und Zeugenvernahme).

So habe ich es als Beklagter und auch Kläger selbst schon erlebt, sei es im Zivilverfahren als auch im Arbeitsgerichtswesen.

Beantwortet dies deine Frage?

lg
Harald

Hallo Harald.

Das hilft mir jedenfalls schon einmal ein ganzes Stück weiter. Eine Nachfrage: Gehen wir mal davon aus, dass ein Vergleichsangebot abgelehnt wird. Du schreibst, dass erst danach das Verfahren für eröffnet erklärt wird. Was heisst das konkret? Geht es dann lediglich formal als eröffnetes Verfahren weiter (Streitwert unter 5.000 Euro), oder wird erneut verschoben? Mal angenommen, dass keine weitere Beweisaufnahme oder Gutachtentätigkeit nötig wird.
 
Foo'bar

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@ Lichtgestalt - benimm dich vor Gericht einfach wie hier, dann haben wir bald Ruhe.
Wer ist "wir" in diesem Zusammenhang? Also ich find's klasse hier (und auch schon zuvor in den beiden anderen Strängen), wie manch einer charakterlich die Hose runterlässt. Und damit meine ich noch nicht unbedingt den Georg. ;)
 
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Gast38655

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Recht amüsant hier der Thread :D

An den Threadersteller:

Eine mündliche Verhandlung läuft ganz normal ab.
Der Richter eröffnet die Verhandlung und zuerst werden die Personalien überprüft. Dann gehts auch schon los mit dem StA, der die Anklage vorträgt.
Jetzt bist du dran, du bekommst die Möglichkeit dich zum Tatvorwurf zu äußern. Darfst aber auch die Aussage verweigern :o

Dann werden mögliche Zeugen vernommen und je nach dem wie es läuft.
Wenn es für dich düster aussieht, kannst du dich noch (in Absprache mit deinem Anwalt) zum Sachverhalt äußern.

Eine Vertagung kommt bestimmt nicht in Frage, sofern es keine Megagroße Straftat ist.

Dann kommt die Urteilverkündung und du hast Zeit dagegen Berufung einzulegen.

*habe fertig*
 
SLK

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Der Richter eröffnet die Verhandlung und zuerst werden die Personalien überprüft. Dann geht's auch schon los mit dem StA, der die Anklage vorträgt.
'n Abend,

da verwechselst Du etwas. Der TE hat zwar nicht explizit geschrieben, worum es in seiner Verhandlung geht, aber im Post # 28 steht, dass der Streitwert unter 5.000,-- € liegt. Somit kann's nur 'n Zilvilprozess sein, vermutlich um 'nen Schadenersatz.

Das Besondere bei Streitwerten unter der o.a. Summe: Es wird vor dem Amtsgericht verhandelt und sowohl die Kläger- wie auch die Beklagtenpartei dürfen ohne Rechtsanwaltshilfe erscheinen.

An den TE: Wenn der Richter ein Vergleichsangebot macht, wird meistens den Parteien Gelegenheit gegeben, in einer kurzen Verhandlungspause direkt darüber nachzudenken. Mein Rat: Falls es soweit kommt, ist es fast immer am besten, das "Angebot" des Richters anzunehmen. Die "bockige" Partei kriegt meist weniger.
 
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* Beleidigung gelöscht - Frosch'n *
 
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Recht amüsant hier der Thread :D

An den Threadersteller:

Eine mündliche Verhandlung läuft ganz normal ab.
Der Richter eröffnet die Verhandlung und zuerst werden die Personalien überprüft. Dann gehts auch schon los mit dem StA, der die Anklage vorträgt.
Jetzt bist du dran, du bekommst die Möglichkeit dich zum Tatvorwurf zu äußern. Darfst aber auch die Aussage verweigern :o

Dann werden mögliche Zeugen vernommen und je nach dem wie es läuft.
Wenn es für dich düster aussieht, kannst du dich noch (in Absprache mit deinem Anwalt) zum Sachverhalt äußern.

Eine Vertagung kommt bestimmt nicht in Frage, sofern es keine Megagroße Straftat ist.

Dann kommt die Urteilverkündung und du hast Zeit dagegen Berufung einzulegen.

*habe fertig*

Hallo Sandra.

Wie kommst Du eigentlich auf den abwegigen Gedanken, es könne sich bei meiner Frage um ein Strafverfahren handeln? Wie Strafverhandlungen aussehen, weiß ich genau. Da brauche ich nicht nach fremden Erfahrungen fragen.

Trotzdem danke für Deine Hilfe.
 
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Woher? Eigene Erfahrungen? Oder nur sensationsgeil im Publikum gesessen?
Du kannst mir glauben: Ich war auf diese Verhandlungen auch nicht scharf. Ich will da jetzt vielleicht nicht näher drauf eingehen, aber ich denke schon sagen zu können, dass ich da in vielen Dingen mißverstanden worden bin. Insofern kann man meine Rolle und meine Erfahrungen dort wohl sicherlich als die des Opfers beschreiben.
 
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