Na Super. Parkrempler mit Fahrerflucht...

Diskutiere Na Super. Parkrempler mit Fahrerflucht... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; ok das war grad nicht so zu erkennen. Na dann haste ja alles friedlich hinbekommen...
G

Gast 7673

Gast
ok

Yip. Rechtsschutz hab ich und ich habe das Ganze direkt zu meinem Anwalt des geringsten Misstrauens gegeben.
Den Aussagen des SV folgend, wird die Versicherung zahlen. Für ihn war das eindeutig.
Wenn aufgrund des geringen Altschadens etwas abgezogen wird, dann ist das ok.
Ich sehe das Ganze als "so gut wie erledigt".
Danke nochmals für die Tips.
das war grad nicht so zu erkennen.
Na dann haste ja alles friedlich hinbekommen...
 
BMW Peter

BMW Peter

Dabei seit
17.10.2010
Beiträge
2.002
Ort
Hildesheim
Modell
BMW R1100S 2005
Abzug wegen diesem geringen Vorschaden sollte 10 bis max. 20 % betragen, wenn überhaupt.
 
palmstrollo

palmstrollo

Themenstarter
Dabei seit
22.08.2006
Beiträge
5.834
Ort
Engelskirchen
Modell
F 650 ST, R 1100 GS, R 1150 GS, R 1200 GS, R 1200 GS LC, F 850 GS, F 900 XR, R 1200 GS LC
Jetzt geht's aber los.
Heute (ja, nach 7 Monaten) war Verhandlung gegen die vermeintliche Fahrerin.
Sie wurde freigesprochen, da ihr das Fahren nicht nachgewiesen werden konnte. So weit, so gut.
ABER: nach der Verhandlung kam der Verteidiger der Beschuldigten auf mich zu und meinte, dass wir uns jetzt einmal unterhalten müssten. Ich hätte ja schließlich einen Schaden bezahlt bekommen (ca. 1500 €), der nicht von seiner Mandantin verursacht wurde.
Da seine Mandantin im Schadenfreiheitsrabatt gestiegen sei, hätte sie jetzt ja mehr Kosten. Der Ehemann der Beschuldigten meinte dann nur, dass er ja einen Rabattretter habe und nicht im SF gestiegen sei.
Der Anwalt meinte etwas wie "sie können ja eine Entschädigungszahlung an meine Mandantin leisten". Ob er hier von einem Teilbetrag oder der gesamten erhaltenen Zahlung von der Versicherung sprach, weiß ich nicht, war mir im ersten Moment aber auch egal.
Ich dreh noch am Rad. :mad:
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.384
Modell
R 1250 GS Exclusive
Jetzt geht's aber los.
Heute (ja, nach 7 Monaten) war Verhandlung gegen die vermeintliche Fahrerin.
Sie wurde freigesprochen, da ihr das Fahren nicht nachgewiesen werden konnte. So weit, so gut.
ABER: nach der Verhandlung kam der Verteidiger der Beschuldigten auf mich zu und meinte, dass wir uns jetzt einmal unterhalten müssten. Ich hätte ja schließlich einen Schaden bezahlt bekommen (ca. 1500 €), der nicht von seiner Mandantin verursacht wurde.
Da seine Mandantin im Schadenfreiheitsrabatt gestiegen sei, hätte sie jetzt ja mehr Kosten. Der Ehemann der Beschuldigten meinte dann nur, dass er ja einen Rabattretter habe und nicht im SF gestiegen sei.
Der Anwalt meinte etwas wie "sie können ja eine Entschädigungszahlung an meine Mandantin leisten". Ob er hier von einem Teilbetrag oder der gesamten erhaltenen Zahlung von der Versicherung sprach, weiß ich nicht, war mir im ersten Moment aber auch egal.
Ich dreh noch am Rad. :mad:
Hat der noch alle Tassen im Schrank? :box:Soll das doch die Olle mit ihrer Versicherung ausmachen.

Grüße
Steffen
 
palmstrollo

palmstrollo

Themenstarter
Dabei seit
22.08.2006
Beiträge
5.834
Ort
Engelskirchen
Modell
F 650 ST, R 1100 GS, R 1150 GS, R 1200 GS, R 1200 GS LC, F 850 GS, F 900 XR, R 1200 GS LC
Hat der noch alle Tassen im Schrank? :box:Soll das doch die Olle mit ihrer Versicherung ausmachen.

Grüße
Steffen
Das wird der Anwalt auch wissen, scheint mich aber für naiv zu halten.
Heute ging es doch ausschließlich um die strafrechtliche Seite (sie hat ihren Führerschein zurück und keine Strafe wg. Fahrerflucht). Außerdem bekommt sie für die Tage des "ungerechtfertigten" FS-Entzugs vom Staat noch eine Entschädigung.
Ich werde mir nächste Woche mal ganz einfach anhören, was er zu sagen hat und ihn bitten, dies kurz zu Papier zu bringen. Danach werde ich dies dem mich in diesem Fall vertretenden Anwalt (hier ging es ja um den zivilrechtlichen Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung) mal zeigen.
 
C-Treiber

C-Treiber

Dabei seit
24.09.2012
Beiträge
8.466
Ort
Berlin
Modell
R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Hast Du Fotos und ne Tagebuchnummer der Polizei, die Namen der Polizisten?

Wenn ja, Termin beim Anwalt, Fall übergeben. Der regelt dann den Rest. VIEL weniger Arbeit, als wenn Du selbst hinterher rennst, Insbesondere wenn die Dame bestreitet.

Die Polizisten als Zeugen zur Schadensfeststellung angeben.

Mit nen bisken Glück haste dann nur noch 2 Wege, den zum Gutachter und den zur Werkstatt.

So ne Sch.... braucht kein Mensch. Bei uns ist der letze auch abgehauen, wir haben ihn nicht gekriegt.:stomp:

Und nun wieder :D
 
palmstrollo

palmstrollo

Themenstarter
Dabei seit
22.08.2006
Beiträge
5.834
Ort
Engelskirchen
Modell
F 650 ST, R 1100 GS, R 1150 GS, R 1200 GS, R 1200 GS LC, F 850 GS, F 900 XR, R 1200 GS LC
Hast Du Fotos und ne Tagebuchnummer der Polizei, die Namen der Polizisten?
...
nicht nur das. Der Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung doch längst bezahlt. Du hast nicht alles gelesen.
Jetzt, nach Freispruch der vermeintlichen fahrerflüchtigen Fahrerin, möchte der gegnerische Anwalt den mir erstatteten Schaden zurückhaben... ;)
 
C-Treiber

C-Treiber

Dabei seit
24.09.2012
Beiträge
8.466
Ort
Berlin
Modell
R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
nicht nur das. Der Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung doch längst bezahlt. Du hast nicht alles gelesen.
Jetzt, nach Freispruch der vermeintlichen fahrerflüchtigen Fahrerin, möchte der gegnerische Anwalt den mir erstatteten Schaden zurückhaben... ;)
Ja, sorry habe ich inzwischen nachgeholt. Nun, das sie nicht wegen Fahrerflucht verurteilt wurde, hat erst ein Mal keine Auswirkungen auf den zivilrechtlichen Teil.

Im Strafrecht gilt das Strengbeweisrecht (in dubio pro reo) was nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, darf dem Angeklagten nicht zur Last gelegt werden. Im Zivilrecht sieht das anders aus.

Sprich, ich würde dem gegnerischen Anwalt mitteilen, das Du einer Klage seiner Mandantin doch sehr gelassen entgegen siehst. Im übrigen hätte sich damit die außergerichtliche Kommunikation erledigt.

Und dann laß ihn klagen. ;)

Nachtrag:
Um das mal auseinander zu pflücken, nicht sie ist versichert, sondern das Fahrzeug. Das ihr nicht bewiesen werden konnte, das sie gefahren ist, hat keinerlei Auswirkungen auf die Feststellung das es ihr Fahrzeug war.

Schadensersatz-Anspruch hat lediglich die Versicherung, nämlich auf den gezahlten Betrag. Das sie höhere Beiträge zahlen muß, ist alleine ein Ding zwischen ihr und der Versicherung.

Sprich Du bist komplett aussen vor, es sei denn die Versicherung kommt und auch da würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

silverfox

Dabei seit
29.08.2007
Beiträge
1.518
Ort
Warmbronn
Modell
1150GS
Hallo Hermann,

<Jetzt, nach Freispruch der vermeintlichen fahrerflüchtigen Fahrerin, möchte der gegnerische Anwalt den
mir erstatteten Schaden zurückhaben...>

... das sind die üblichen Spielchen - er wird von der Gegenseite bezahlt und muß sich aufblasen.

Mein eindringlicher Rat: Keine persönlichen Gespräche. Er soll schriftlich formulieren, was er will.
Dann kannst Du Dir immer noch überlegen, ob Du den Freßzettel wegwirfst oder nicht.
Wenn es Ihm dann immer noch nicht passt, kann er ja Klage einreichen....

Nebenbei: Warum will der gegnerische Anwalt das Geld, was dir die gegnerische Versicherung für den Dir
entstandenen Schaden bezahlt hat - völlig daneben.

Laß Dich blos nicht verunsichern.

Gruß
Christian
 
W

wuchris

Dabei seit
02.09.2008
Beiträge
1.429
Ort
an der Donau
Modell
1100 GS
Unglaublich, welch ehrlose Menschen es gibt.

Vielleicht mal bei Moskau-Inkasso anfragen, welche Problemlösung die empfehlen ;)
 
beiker

beiker

Dabei seit
14.09.2011
Beiträge
3.539
Ort
58706 Menden
Modell
1200 GSA
Du kannst dem generischen Anwalt auch mitteilen, Du müsstest die Summe der Versicherung schon mit denen teilen, die diesen Fred hier gelesen haben:rofl_5:

Falls er die Daten von Deinem Anwalt "verloren" hat...gib sie ihm nochmal;)

Gruß
Berthold
 
W

wuchris

Dabei seit
02.09.2008
Beiträge
1.429
Ort
an der Donau
Modell
1100 GS
bei Fahrerflucht kein Pardon...Unfall kann passieren,aber dann abhauen geht gar nicht :mad:
Seh ich genauso.

Als mir eine alte (ältere trifft es wohl nicht mehr) Dame mit zarten 89 Jahren gegen mein Auto fuhr wurde ich aber fast schwach.
Ein Zeuge hat sie beobachtet als sie mit laut heulendem Motor und schleifender Kupplung an der Kreuzung in einem Wohngebiet abzubiegen und dabei dann mit immer noch heulendem Motor gegen meinen Karren fuhr. Sie setzte zurück und zog von dannen, so der Zeuge. Der rief die Polizei und die rief mich. Die Dame war zügig ermittelt und wurde wegen Fahrerflucht angezeigt. Sie rief mich dann an und bat mich, die Anzeige zurückzuziehen, weil sie sonst vielleicht ihren Führerschein verlieren könnte. Erstens hatte ich aber die Anzeige gar nicht gemacht und zweitens war ich mir nicht ganz sicher, ob es moralisch in Ordnung sei eine solche wandelnde Bombe weiter fahren zu lassen.
Logischerweise bekam sie ihren Führerschein wieder und ich durfte sie noch einige mal beim fahren mit laut heulenden Motor bewundern. Vielleicht fährt sie irgendwann ein Kind tot und verliert dann ihren Lappen. Das wär doch prima.
 
AMGaida

AMGaida

Dabei seit
13.06.2005
Beiträge
6.766
Ort
NRW
Modell
BMW R 1250 GS HP
Sie wurde freigesprochen, da ihr das Fahren nicht nachgewiesen werden konnte. So weit, so gut.
Ich verstehe was Du schreibst, nur verstehe ich nicht wie das sein kann, wo es doch eine Zeugin gab durch die Ihr überhaupt erst auf das Fahrzeug gekommen wart. Oder war sich die Zeugin plötzlich nicht mehr sicher?
 
W

wuchris

Dabei seit
02.09.2008
Beiträge
1.429
Ort
an der Donau
Modell
1100 GS
Wenn sich die vermeintliche Verursacherin nicht um Kopf und Kragen geredet und gelogen hat und wenn man unterstellt, dass es sein kann, dass sie tatsächlich unschuldig ist, ist es kein Wunder, dass sie nicht verurteilt wurde.
Bin zwar kein Polizist, kenne aber einige. Im Endeffekt sind viele Dinge nur nachweisbar, weil sich der Betroffene/die BetroffINNEN mit rumlabern und geschichtenerfinden selber ein Bein stellt.
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.384
Modell
R 1250 GS Exclusive
Wenn sich die vermeintliche Verursacherin nicht um Kopf und Kragen geredet und gelogen hat und wenn man unterstellt, dass es sein kann, dass sie tatsächlich unschuldig ist, ist es kein Wunder, dass sie nicht verurteilt wurde.
Bin zwar kein Polizist, kenne aber einige. Im Endeffekt sind viele Dinge nur nachweisbar, weil sich der Betroffene/die BetroffINNEN mit rumlabern und geschichtenerfinden selber ein Bein stellt.
Und Augenzeugen eigentlich das unsicherste, was man sich denken kann. :(

Grüße
Steffen
 
palmstrollo

palmstrollo

Themenstarter
Dabei seit
22.08.2006
Beiträge
5.834
Ort
Engelskirchen
Modell
F 650 ST, R 1100 GS, R 1150 GS, R 1200 GS, R 1200 GS LC, F 850 GS, F 900 XR, R 1200 GS LC
Ich verstehe was Du schreibst, nur verstehe ich nicht wie das sein kann, wo es doch eine Zeugin gab durch die Ihr überhaupt erst auf das Fahrzeug gekommen wart. Oder war sich die Zeugin plötzlich nicht mehr sicher?
Die Augenzeugin hatte uns gegenüber den Fahrzeugtyp, Farbe, Kleidung und Haarfarbe der Fahrerin genannt. Dies ließ für uns den Schluss auf die Angeklagte zu. Als sie nämlich ein paar Minuten später mitsamt der Polizei vorfuhr, passte das alles. Außerdem passten ihre Schäden am Wagen 100%ig mit meinen Schäden überein. Dies sah sowohl die Polizei wie auch ihr Sachverständiger so.
Die Augenzeugin sagte vor Gericht, dass sie die Fahrerin nicht erkannt habe. Das reicht im Strafprozess aus. Zudem konnte die Angeklagte nachweisen, dass sie zu der von der Augenzeugin genannten Zeit arbeiten war.
 
W

wuchris

Dabei seit
02.09.2008
Beiträge
1.429
Ort
an der Donau
Modell
1100 GS
Zudem konnte die Angeklagte nachweisen, dass sie zu der von der Augenzeugin genannten Zeit arbeiten war.
Es drängt sich für mich gerade die Frage auf, ob ihr dann wirklich die Richtige habt oder ob die dummerweise jetzt für was büßen muss, das sie gar nicht getan hat. Das wäre fatal.
Wenn die Täterin nachweislich nicht die Täterin ist: wer fuhr dann das Fahrzeug und warum sieht diejenigen genauso aus wie die Beschuldigte und vor allem: warum sagt die Beschuldigte nicht, wer der wahrer Fahrer war?
 
Thema:

Na Super. Parkrempler mit Fahrerflucht...

Na Super. Parkrempler mit Fahrerflucht... - Ähnliche Themen

  • Erledigt R1200 GS Rallye, Super Zustand, 1. Hd, 14000km

    R1200 GS Rallye, Super Zustand, 1. Hd, 14000km: Preisvorstellung 13800 Euro Bj 4/2017, TÜV 9/25 Comfort-Paket Dynamik-Paket Touring-Paket Schönwetterfahrzeug, unfallfrei, steht immer in der...
  • Erledigt Biete Stadler Jacke Super Vent II Pro

    Biete Stadler Jacke Super Vent II Pro: Biete o.g. Stadler Jacker Super Vent II Pro in der Größe 26 Kurz an. Jacke wurde 2017 erworben zwischenzeitlich von Stadler überholt. Außerdem...
  • Erledigt Moderner Klassiker Triumph Bonneville T100 in super Zustand mit Zubehör zu verkaufen.

    Moderner Klassiker Triumph Bonneville T100 in super Zustand mit Zubehör zu verkaufen.: Eigentlich wollte ich die T100 neben meiner GS behalten. Nun fahre ich ausschliesslich auf der GS und suche eine 2-Ventil GS, um diese über den...
  • Für GS 1150 ADV / 2002: Super...( 95 Okt.) oder Super+ ( 98Okt. )... ?

    Für GS 1150 ADV / 2002: Super...( 95 Okt.) oder Super+ ( 98Okt. )... ?: Hallo Liebe Q-Fahrer ! Ich grüsse Euch nach einer halbtges Tour, und einem ( freundschaftlichen ) Besuch bei meinem Schrauber... ER meinnt - ich...
  • Umstellung von Super 95 E5 auf Super 95 E10 in Österreich

    Umstellung von Super 95 E5 auf Super 95 E10 in Österreich: Servus Gemeinde, ich will hier keine Diskussion über das Für und Wider von E5 bzw. E10 führen! Nur zu Info für alle die nach oder durch...
  • Umstellung von Super 95 E5 auf Super 95 E10 in Österreich - Ähnliche Themen

  • Erledigt R1200 GS Rallye, Super Zustand, 1. Hd, 14000km

    R1200 GS Rallye, Super Zustand, 1. Hd, 14000km: Preisvorstellung 13800 Euro Bj 4/2017, TÜV 9/25 Comfort-Paket Dynamik-Paket Touring-Paket Schönwetterfahrzeug, unfallfrei, steht immer in der...
  • Erledigt Biete Stadler Jacke Super Vent II Pro

    Biete Stadler Jacke Super Vent II Pro: Biete o.g. Stadler Jacker Super Vent II Pro in der Größe 26 Kurz an. Jacke wurde 2017 erworben zwischenzeitlich von Stadler überholt. Außerdem...
  • Erledigt Moderner Klassiker Triumph Bonneville T100 in super Zustand mit Zubehör zu verkaufen.

    Moderner Klassiker Triumph Bonneville T100 in super Zustand mit Zubehör zu verkaufen.: Eigentlich wollte ich die T100 neben meiner GS behalten. Nun fahre ich ausschliesslich auf der GS und suche eine 2-Ventil GS, um diese über den...
  • Für GS 1150 ADV / 2002: Super...( 95 Okt.) oder Super+ ( 98Okt. )... ?

    Für GS 1150 ADV / 2002: Super...( 95 Okt.) oder Super+ ( 98Okt. )... ?: Hallo Liebe Q-Fahrer ! Ich grüsse Euch nach einer halbtges Tour, und einem ( freundschaftlichen ) Besuch bei meinem Schrauber... ER meinnt - ich...
  • Umstellung von Super 95 E5 auf Super 95 E10 in Österreich

    Umstellung von Super 95 E5 auf Super 95 E10 in Österreich: Servus Gemeinde, ich will hier keine Diskussion über das Für und Wider von E5 bzw. E10 führen! Nur zu Info für alle die nach oder durch...
  • Oben