Nutzung von Forst- und Wirtschaftwegen

Diskutiere Nutzung von Forst- und Wirtschaftwegen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo GS-Gemeinde ich habe hier eine eher allgemeine Frage, zu deren Beantwortung ich im www keine wirkliche Lösung gefunden habe. Meine Frage...
Rattenfänger

Rattenfänger

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Hallo GS-Gemeinde

ich habe hier eine eher allgemeine Frage, zu deren Beantwortung ich im www keine wirkliche Lösung gefunden habe.
Meine Frage:
Darf ich die mit dem Zusatzzeichen "Frei für Forstwirtschaft" gekennzeichneten Straßen / Wege nutzen, wenn ich das Schild "Forstwitschaft" an meinem Fahrzeug führen darf?

Wenn ja, gibt es Beschränkungen?


Auf Eure Antworten bin ich jetzt aber wirklich gespannt.


Mit müden Grüßen
 
cowy

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Hallo!

Mußt Du beruflich dort hin, ist die Wahl des Fzg. egal. Du kannst auch mit dem Mopett zum Ausasten fahren. Oder auf die Pirsch. Und wenn Du Brennholz im Staatsforst zugewiesen gekriegt hast, kannst auch mit dem Mopett nachschauen, obs noch da ist;).
Im Urlaub, in fremden Gefilden, oder ohne beruflichen Zusammenhang hast dann aber leider nichts verloren.....:(.
So ist zumindest meine Ansicht als ehemaliger Agrarökonom.

Gr, cowy
 
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Rattenfänger

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muß ich einen tatsächlichen Grund nachweisen?

Guten Morgen,
meine Frage war ja, ob das führen dieser Urkunde "Forstbetrieb" am Fahrzeug reicht oder muß ich einen tatsächlichen Grund nachweisen?
Darf ich diesen Weg, der nach A führt benutzen obwohl mein Wald in X liegt ?

Danke für die Mühe
 
cowy

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Mogggähn!

Ich sach mal: In Deinem Revier brauchst kein Grund.

Wohnst Du aber im Wald X, hast im Wald A kein Auftrag.

Gr, Cowy
 
Wümmy

Wümmy

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Wenn du ein Förster oder Jäger bist darfst du es mit den Schild vorne drinn aber wenn nicht könnte man dir nen Strick draus drehen . Denn es kann sich ja theoretisch jeder son Schild besorgen. Und wenn dich der Grundbesitzer erwicht und du hast zwar das Schild drinn aber keinen Grund da lang zu fahren dann kanns ärger geben.

ich bin auch Jäger und habe sowas und bin auch viel unterwegs auf solchen wegen. Bei uns in der gegend haben ziemlich viele sowas drinn und fahren da lang, was auch für unwissende immer gut aussieht aber wenn mann es genau kontrollieren würde kann man sie anzeigen.

Also würde ich mir überlegen ob man es drauf anlegt.
 
Rattenfänger

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Danke für Eure Antworten.

Auch ich habe mich ein bisschen schlau gemacht.
Leider darf man mit diesem Sonderausweis nur das eigene Revier befahren.
Mein Gedanke bei der Sache war ja ein ganz anderer.
Ihr könnt Euch ja denken welcher.

Etwas illegales würde ich ja nieeeeeeeeeee machen.

Vieleicht mal mir dem hiesigem Forster sprechen.
Mag ja sein, dass er ja mal ein Auge zudrückt (aber nicht meins):D


Freie Fahrt für freie Bürger
 
Wümmy

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Wenn du mit dem Förster sprichst wirft er nur noch mehr Auge auf die Geschichte grünes Licht wird dir keiner geben

Bei mir in der nähe ist der Truppenübungsplatz der Bundeswehr und mein Jagdrevier ist auf den besagten platz und das hat mit den Enduristen immer nur ärger gegeben.
Also ich denke das dir keiner grünes Licht geben wird . Die Schilder sehen immer nur toll aus für Leute die da vielleicht spazieren gehen die sowieso keine ahnung haben, aber selbst denen kommt es dann bestimmt komisch vor wenn jemand mitn Mopped und son Schild vorm Helm kleben hat:D
 
nypdcollector

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Wenn man etwas aufmerksam durch die Gegend fährt, gibt es -zig Stellen, an denen gar kein Verbotsschild steht. Ob das aus Unwissenheit passiert, oder weil das Schild abgefallen ist und nie erneuert wurde, ist doch recht egal. ;)
 
Rattenfänger

Rattenfänger

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Guten Morgen,

auch wenn kein Schild da ist, wenn es erkenbar ein Waldweg ist, ist es einer.
In der StVo steht das auch beschrieben.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich würde ja gerne mal so rechts oder links abbiegen. Aber ich glaube, dass ich auch erst einmal richtig geradeaus (und natürlich auch in die Kurven) fahren lehrnen muß.


Grüße an alle, die auch heute wieder unterwegs sind.
 
nypdcollector

nypdcollector

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auch wenn kein Schild da ist, wenn es erkenbar ein Waldweg ist, ist es einer.
In der StVo steht das auch beschrieben.
Richtig.
Wo aber kein Verbotsschild steht, darf man fahren. Es gibt in Deutschland kein generelles Verbot bzgl. Befahrung von Feld- und Waldwegen. ;)
 
VoS

VoS

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Hallo,

zur Ergänzung sei noch erwähnt, daß es einige Landesverordnungen gibt, die das Befahren von Waldwegen unter 2 Meter Breite teilweise sogar mit dem Fahrrad untersagen:eek:.

Grundsätzlich gilt aber das nypdcollector.

Grüße

Volker
 
C

Chefe

Gast
Auszug aus dem Landes-Waldgesetz BaWü:

(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das
Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen
gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf
gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite und auf Fußwegen, das Radfahren
auf Wegen unter 2 Meter Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und
Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des
Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.

(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig
1. das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,
2. das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,
3. das Betreten von gesperrten Waldflächen und Waldwegen,
4. das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags oder
der Aufbereitung von Holz,
5. das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
6. das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen.

(5) Der Waldbesitzer hat die Kennzeichnung von Waldwegen zur Ausübung des Betretens
zu dulden. Die Kennzeichnung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde.

(6) Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt, ebenso andere
Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten des Waldes (Absatz 1 und Absatz 3)
einschränken oder solche Einschränkungen zulassen.

Laut eines der forstamtlichen Obermotze in Stuttgart (kenn ich ganz gut) ist im Ländle grundsätzlich das motorisierte Befahren der Waldwege verboten - auch ohne ausdrückliche Beschilderung (Ausnahme eben die besondere Befugnis...)
 
Rattenfänger

Rattenfänger

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Danke Chefe für die ausführliche Antwort.
Ich denke das wird hier in NDS auch so sein.
Aber ich habe nichts von Feldwegen gelesen oder?

Darf ich denn wenigstens mal Feldwege befahren?
 
C

Chefe

Gast
Na ja, es ist in unserer Republik fast alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, aber ich kenn da bei uns im Haus mindestens einen, der da eine seeehr großzügige Auslegung der Dinge pflegt...;)
 
Thema:

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