Nutzungsausfall?

Diskutiere Nutzungsausfall? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo, ich bin ja Anfang November von einem "blinden" Autofahrer vom Bock geschossen worden und war anschließend ca. 4 Wochen arbeitsunfähig...
Zörnie

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Hallo,

ich bin ja Anfang November von einem "blinden" Autofahrer vom Bock geschossen worden und war anschließend ca. 4 Wochen arbeitsunfähig. Die Regulierung des Schadens durch die gegnerische Versicherung erfolgt erst jetzt so Stück für Stück. Einen Nutzungsausfall lehnt die Versicherung mit dem Hinweis ab, ich sei ja gesundheitlich nicht in der Lage gewesen, ein Motorrad zu fahren.
Ist die Versicherung da unabwendbar im Recht??

Grüße
Steffen
 
HvG

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ja ja die lieben gegnerischen Versicherungen......

aber wenn du gar nicht in der Lage warst das Motorrad zufahren, dann warst du auch nicht in der Lage das Motorrad in die Werkstatt zur Reparatur zu bringen....also kannst du es jetzt erst machen und deshalb das Motorrad auch jetzt nicht benutzen...oder denke ich da falsch????
 
Zörnie

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ja ja die lieben gegnerischen Versicherungen......

aber wenn du gar nicht in der Lage warst das Motorrad zufahren, dann warst du auch nicht in der Lage das Motorrad in die Werkstatt zur Reparatur zu bringen....also kannst du es jetzt erst machen und deshalb das Motorrad auch jetzt nicht benutzen...oder denke ich da falsch????
Das Mopped war nicht mehr fahrfähig und wurde gleich vom Abschleppdienst in die BMW-NL gebracht. Allerdings kann eine Wiederbeschaffung (Dauer laut SV 14 Tage) erst jetzt erfolgen, da die Versicherung ja auch erst jetzt den Schaden reguliert.

Grüße
Steffen
 
HvG

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eigentlich logisch ganz klar für dich..aber Versicherungen haben da ja andere Regeln und Ansichten(Gesetze)...
 
palmstrollo

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Hi Steffen.

Nein, da ist die Versicherung nicht grundsätzlich im Recht.
Sachverhalt: ich wurde am 4.9.09 von meiner "blinden" Briefträgerin abgeschossen. Folge: Totalschaden am Mopped und Bruch des Handgelenks. Ich war ebenfalls für 5 Wochen nicht in der Lage, Motorrad zu fahren (und das zur für mich schönsten Zeit des Jahres :mad:). Dennoch hat die Versicherung anstandslos pro Tag 48 € Nutzungsausfall gezahlt. Dies für 3 Wochen, da ich nach 3 Wochen eine neue Maschine angeschafft habe. Es reicht doch, wenn ein Familienmitglied ansonsten mit dem Motorrad hätte fahren können und dies aufgrund der Unfallfolgen nicht konnte. Oder aber du hast das Motorrad regelmäßig deinem besten Freund geliehen, da er entweder kein eigenes Motorrad hat oder nur einen Einsitzer, seine Frau aber auch hin und wieder mitfahren mag.
Letztlich war das Motorrad nicht nutzbar; dafür gibt es eben eine Entschädigung.
Da ich nach dem Unfall erstens nicht in der Lage war, den Schriftverkehr mit der Versicherung, Gutachter etc. selber abzuwickeln (und auch keine Lust dazu hatte), habe ich das Ganze meinem Anwalt übergeben.
Er machte mich erst auf einen sog. "Haushaltsführungsschaden" aufmerksam, da meine Frau nun meine gesamte Arbeit im Haushalt mit erledigen muss. Auch dies muss entschädigt werden. Dann noch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rechnungen Krankenhaus und Krankengymnastik, Schaden am Motorrad, Helm bzw. Schutzkleidung etc.
Da kommen neben dem eigentlichen materiellen Schaden am Motorrad (bei mir jetzt 4200 €) insgesamt noch weitere 6000 € zusammen, die ohne Anwalt sicher schwer von der gegnerischen Versicherung zu kriegen wären.
Deshalb mein Rat: gib das Ganze deinem Anwalt für Verkehrsrecht.
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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dem ist nichts mehr hinzuzufügen
 
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hufra

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Hatte letzte Woche einen Crash mit meiner Dose.
Mir wurde an der Ampel beim Geradeausfahren von einem Linksabbieger
die Vorfahrt genommen.
Sachlage auch laut Polizei absolut klar.
Am nächsten Morgen hatte ich schon einen Anruf der gegnerischen Versicherung mit einer Reihe von Hinweisen.
Daß sie sich um den Gutachter kümmern, welche Autos ich zu welchen Kosten als Ersatz- bzw Leihfahrzeug während der Reparatur meines Autos nehmen kann. :cool::cool::cool:
Da ich aber in der Beziehung mit gegnerischen Versicherungen ein gebranntes Kind bin, habe ich das alles meinem Anwalt gegeben.
Als Geschädigter habe ich gesetzlich das Recht mir einen Rechtsbeistand zu nehmen. Das kann ich nur allen empfehlen.:):):)
PS: mein Anwalt teilte mir mit, bei dieser Versicherung sei das üblich es erst mal so zu versuchen.
Grüße
Franz
 
dakarbmw

dakarbmw

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Hallo,
hol dir sofort einen Anwalt. Dann funktioniert das auch.
Und ja, sie müssen den Ausfall bezahlen. Und nimm kein Auto als ersatz, sondern lass dir alle Tage, weiß nicht wieviel das sind ausbezahlen.
mfg
 
Zörnie

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Da ist von Beginn an ein Fachanwalt dran, auch wenn mich das subjetive Gefühl beschleicht, ihn bei diesem Aspekt zur "Jagd tragen zu müssen" :eek: Er sieht hier den Versicherer im Recht.

Grüße
Steffen
 
HaJü

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....................
Am nächsten Morgen hatte ich schon einen Anruf der gegnerischen Versicherung mit einer Reihe von Hinweisen.
Daß sie sich um den Gutachter kümmern, welche Autos ich zu welchen Kosten als Ersatz- bzw Leihfahrzeug während der Reparatur meines Autos nehmen kann. :cool::cool::cool:
....................
Grüße
Franz
Hai Franz,

natürlich kommt Dir die gegnerische Versicherung gerne mit ihren Diensten entgegen, allerdings nur aus Eigennutz. Da werden die Gutachten schon mal zu Gunsten des Vers. nach unten "korrigiert" und freie Werkstätten, die tlw. keine Org.-Teile verbauen, angeboten.

Nach wie vor hast DU als Geschädigter das Recht der freien Gutachter- und Werkstättenwahl.

Ein Vers. hat es bei mir auch mal probiert. Denen habe ich klipp und klar gesagt, das ich einen Gutachter hätte und das Fahrzeug ausschließlich bei der Werkstatt repariert wird, wo das Fz. her ist und regelmäßig die Wartung gemacht wird!

Die Schadensregulierung ist im Anschluß inkl. Leihfahrzeug gut gelaufen.
 
HaJü

HaJü

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Da ist von Beginn an ein Fachanwalt dran, auch wenn mich das subjetive Gefühl beschleicht, ihn bei diesem Aspekt zur "Jagd tragen zu müssen" :eek: Er sieht hier den Versicherer im Recht.

Grüße
Steffen
Hai Steffen,

das kann ja wohl nicht sein. Hast Du RS? Wenn Du kein Vertrauen zum RA hast würde ich wechseln. Schließlich geht es um Dein Geld.
 
Zörnie

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RS hab ich und auch grundsätzlich Vertrauen in die Fähigkeiten des RA. Da mich aber weder seine und erst Recht nicht die Auskunft der Versicherung zufrieden stellen, schaue ich eben derzeit auf mehreren Wegen, ob es für einen Nutzungsausfall rechtlichen Spielraum gibt, der ggf. nur energisch erstritten werden muss, oder nicht.

Grüße
Steffen
 
M

Mortenhh

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Habe mal einige Urteile zu diesem Thema gesucht!


BGH
15.07.2003
AZ: VI ZR 361/02


Verlangt der Geschädigte den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (fiktiv) auf Basis eines Sachverständigengutachtens, das eine bestimmte Art einer ordnungsgemäßen Reparatur vorsieht, so kann er grundsätzlich nur für die erforderliche Dauer dieser Reparatur Ersatz beanspruchen.

OLG HAMM
13.01.2006
AZ: 9 U 164/04


Bei einer fiktiven Schadensabrechnung kann Entschädigung für Nutzungsausfall nur für die hypothetische Reparaturdauer in einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangt werden, auch wenn die Reparatur in einer freien Werkstatt tatsächlich länger gedauert hat.

Aus den Gründen: (...Mit dem Schadensgutachten sind für den Nutzungsausfall nur 12 Werktage, für die Wiederbeschaffung mithin 14 Kalendertage anzusetzen.
Das Risiko der Verzögerung bei der Ersatzteilbeschaffung, die der Kläger als Grund für die von ihm reklamierte Reparaturdauer von 37 Tagen reklamiert, kann er vorliegend nicht dem Schädiger anlasten.
Da der Kläger schon über sein Gutachten, das die in einer Fachwerkstatt üblichen Reparaturkosten ermittelt, hinausgehend die um rd. EUR 1.300 höheren tatsächlichen Kosten geltend macht (ohne dass die Beklagten dies beanstanden) muss er sich auch so behandeln lassen, als hätte er die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt, die keine Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung gehabt hätte, ausführen lassen...).

OLG DÜSSELDORF
25.04.2005
AZ: I-1 U 210/04

Bei einer Eigenreparatur eines Unfallfahrzeuges genügt es, dass der Geschädigte für die Geltendmachung des Nutzungsausfalls die tatsächliche Wiederherstellungsdauer angibt, eine detaillierte Auflistung der einzelnen Nutzungsausfalltage ist nicht erforderlich.

Für die Berechnung der Nutzungsausfallzeit ist neben der Wiederherstellung auch der Zeitraum zu berücksichtigen, in dem die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden untersucht.

Es ist dem Geschädigten nicht anzulasten, wenn er mit der selbst durchgeführten Wiederherstellung abwartet, bis der Gegner ein Gutachten erstellen lassen konnte.

Bei Privatfahrzeugen ist i.d.R. ein Nutzungswille des Halters anzunehmen, er muss diesen nicht im Einzelnen beweisen.

Aus den Gründen: (...Müssen an einem Fahrzeug Richt- und Rückverformungsarbeiten in einem grösseren Umfang vorgenommen werden, ist ohne Weiteres nachvollziehbar, dass während der Dauer der Reparaturverrichtungen das Fahrzeug nicht einsetzbar ist...).

Vielleicht Hilft es dir!

MfG

Martin
 
palmstrollo

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Wird ihm nicht wirklich helfen, da es ja um die Frage geht, ob er überhaupt Nutzungsausfall geltend machen kann, obwohl er das Motorrad aufgrund seiner Verletzung ja gar nicht fahren kann.
 
Zörnie

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Wird ihm nicht wirklich helfen, da es ja um die Frage geht, ob er überhaupt Nutzungsausfall geltend machen kann, obwohl er das Motorrad aufgrund seiner Verletzung ja gar nicht fahren kann.
Korrekt. Die Begründung der Versicherung, nämlich die fehlende Nutzungsmöglichkeit aufgrund der Verletzung, ist direkt nicht zu durchbrechen. Da muss man eben eine Umgehungslösung finden ;)

Grüße
Steffen
 
Benno

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.......Er machte mich erst auf einen sog. "Haushaltsführungsschaden" aufmerksam, da meine Frau nun meine gesamte Arbeit im Haushalt mit erledigen muss. Auch dies muss entschädigt werden. ......
Richtig. Bei der Bemessung helfen die Tabellen von Schulz-Borck/Pardey (früher Hofmann). Das sollte dein Anwalt auf jeden Fall wissen und für dich geltend machen.
 
palmstrollo

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Ist er vermutlich auch. Ohne eine Krücke (=lügen) kommst du nicht an Geld. Nutzungsausfall setzt Nutzungsmöglichkeit voraus.
Genau DAS meinte mein Anwalt auch "es könnte schwierig werden, den Nutzungsausfall geltend zu machen". Aber bevor irgendwie versucht werden musste, den Nutzungsausfall zu begründen, wurde er von der gegnerischen Versicherung anerkannt.
Ergo: wenn Zörnie's Mopped nicht von z.B. einem Haushaltsmitglied, Nachbarn, Freund etc. genutzt wurde, dann würde nur eine "Krücke" helfen. Dass es sich dann dabei um Versicherungsbetrug handelt, dürfte klar sein. Sollte z.B. seine Frau/ Freundin auch nur hin und wieder damit gefahren sein, so fehlte nunmehr diese Nutzungsmöglichkeit und somit steht die Nutzungsausfallentschädigung zu.

Richtig. Bei der Bemessung helfen die Tabellen von Schulz-Borck/Pardey (früher Hofmann). Das sollte dein Anwalt auf jeden Fall wissen und für dich geltend machen.
Genau diese hat mein RA auch angeführt. Dann kamen noch Berechnungsgrößen wie Größe des EFH, Garten, Anzahl und Alter der Kinder, Ausstattungseinstufung etc. hinzu und daraus errechnete sich dann ein Stundensatz.
 
Rheinländer

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ich hatte 2006 einen schweren unfall in england.
wurde auf der autobahn vom bock geschossen.
moped totalschaden und ich durfte am tag darauf mit dem adac flieger nach hause fliegen.
lag kurz stationär im krankenhaus.
mehrere verletzungen (nix dramatisches).
zuerst gab es direkt einmal eine endlose schlacht mit der versicherung, obwohl mein unfallgegener die volle schuld hatte. mehrere gutachter und 2 mal vor gericht gewesen.
die versicherung ist total baden gegangen und mußten alles zahlen, auch die nutzungsausfall entschädigung.
es war egal das ich körperlich nicht fahrtüchtig war. der nutzungsausfall mußten die bezahlen.
such die einen anwalt und lass den das regeln.
 
GS Bär

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Hallo Zörnie,

Dein Anwalt liegt schon gar nicht so verkehrt. Vorraussetzung für die Nutzungsausfallentschädigung ist neben dem Nutzungswillen auch die NUTZUNGSMÖGLICHKEIT. Ergo sehen es einige Gerichte wie der gegnerische Versicherer, dass dann, wenn aufgrund der Verletzungen das Fahrzeug ohnehin nicht genutzt werden könnte, es eben keine Nutzungsausfallentschädigung gibt. Dein Anwalt muss dann halt ein höheres Schmerzensgeld fordern ;):D

Außerdem wird Nutzungsausfallentschädigung nach der Rechtsprechung des BGH nicht für Fahrzeuge gezahlt, die reinen Freizeitzwecken dienen, was beim Motorrad per se vermutet wird.

Insgesamt kann man also sagen, dass aufgrund der Entwicklungen insbesondere der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Laie heute keinen Unfall mehr selbst abwickeln kann, schon gar nicht, wenn er als Motorradfahrer unterwegs war. Dann sind die Versicherer nämlich immer besonders "erfinderisch". Daher mein Rat: Geht zum Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn ihr nicht auf eurem Schaden sitzen bleiben wollt. Geiz ist nicht geil und als Geschädigter habe ich das Recht, einen Anwalt mit der Schadenabwicklung zu beauftragen.

Lasst Euch auch auf keinen Fall von Versicherer des Schädigers dazu überreden, diesem die Schadenabwicklung zu überlassen. Wer dies tut, hat schon verloren und zwar ne Menge Kohle !!!!

Hier ein paar hilfreiche und nützliche Links:

http://verkehrsanwaelte.de/

http://www.captain-huk.de/

http://www.verkehrslexikon.de/Lexikon.php
 
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Nutzungsausfall?

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