Positives Urteil für Schneller-als-erlaubt-Fahrer

Diskutiere Positives Urteil für Schneller-als-erlaubt-Fahrer im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Zu schnell beim Überholen: Raser haftet nicht automatisch - n-tv.de Grüße Steffen
Leo-HOL

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:)

Ja, das kommt gerade zur rechten Zeit und bestätigt meine Auffassung.:cool:
 
Zörnie

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Fand ich auch, aber entscheidend dürfte wohl die Aussage des Sachverständigen gewesen sein, dass der Unfall auch bei rechtmäßiger Geschwindigkeit nicht zu vermeiden war.
Ich frage mich allerdings, warum der Motorradfahrer nicht eine Mitschuld bekommen hat, weil er innerorts überholte und eigentlich immer damit rechnen muss, dass eine Ausfahrender so wie hier nur nach links schaut. :confused:

Grüße
Steffen
 
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...
Ich frage mich allerdings, warum der Motorradfahrer nicht eine Mitschuld bekommen hat, weil er innerorts überholte und eigentlich immer damit rechnen muss, dass eine Ausfahrender so wie hier nur nach links schaut. :confused:

Grüße
Steffen
Ist doch ganz einfach. Der Unfall wäre auch nicht zu verhindern gewesen, wenn er mit 50 ein 30 fahrendes Fahrzeug (was ja legal gewesen wäre) überholt hätte.

Bei der Schuldfrage in solchen Fällen geht es nicht so sehr um das subjektive Verhalten (i.d.F zu schnell) sondern darum, ob der Unfall auch dann erfolgt wäre, wenn sich der Motorradfahrer wie der optimale Verkehrsteilnehmer verhalten hätte.

Siehe dazu auch die Ausführungen zum Überholen im allgemeinen und zum Überholverbot im Besonderen.

Das Urteil ist völlig korrekt.
 
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"Im vorliegenden Fall sei der Unfall aber auch durch korrekte Fahrweise nicht zu vermeiden gewesen."

An was machte der Richter/die Verteidigung das fest?

Auch wenn es pro Motorradfahrer und endlich mal nicht contra "Raser" ausfällt, halte ich das Urteil in diesem Fall für falsch.
Er missachtet die Vorfahrt des PKW-Lenkers weil er dessen Fahrspur benutzt. Dabei ist unerheblich ob er ihn zunächst nicht sehen konnte. (Deswegen überholen Normaldenkende auch nicht in einer unübersichtlichen/nicht einsehbaren Kurve).
Der Dosenfahrer muss nicht damit rechnen dass ihm jemand auf seiner Spur entgegenkommen wird, der Kradler schon, noch dazu ist Letzterer zu schnell, was Ersterem das rechtzeitige Anhalten/Ausweichen erschwert bzw. unmöglich macht.

Missachtung der Vorfahrt und Überschreitung des Tempolimits - aus meiner Sicht 100% Schuld seitens des Motorradfahrers.
Das Urteil würde ich anfechten.
Wenn das Schule macht hängt in Zukunft bald neben jedem Ortsschild zusätzlich generell ein Überholverbotsschild.

Selbst einen Fehler begehen, besser gesagt sogar zwei, aber die Schuld bei anderen suchen. Typisch für unsere Zeit und selten dämlich noch dazu.
 
MacDubh

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Nein,

der Pkw biegt von einem Parkplatz auf einen Fahrstreifen ein, der nicht frei ist.
Das ist das Problem. Viele glauben ja immer noch daß ein Blick nach links reicht um auf eine Straße einzufädeln.....Es ist eine Vorfahrtstraße, auch auf der "Gegenfahrbahn".
Das Urteil ist korrekt und zu begrüßen. Ob das von dem Mopedfahrer jetzt besonders geschickt war, an der Stelle zu überholen wissen wir nicht.... ;-)
 
Larsi

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Das ist das Problem. Viele glauben ja immer noch daß ein Blick nach links reicht um auf eine Straße einzufädeln.....Es ist eine Vorfahrtstraße, auch auf der "Gegenfahrbahn".
...
Genau das gleiche hab ich hier im Wohngebiet ...
Rechts vor links an jeder Ecke und wer irgendwo rechts abbiegt, wähnt sich im Recht, wenn er mit Schwung um die Ecke rollt. Dass aber dort ein Radfahrer auf der Gegenseite an den parkenden Autos vorbei fährt und der dann von rechts für den Abbiegenden kommt und Vorfahrt hat, scheint keiner zu begreifen.
 
Zörnie

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Genau das gleiche hab ich hier im Wohngebiet ...
Rechts vor links an jeder Ecke und wer irgendwo rechts abbiegt, wähnt sich im Recht, wenn er mit Schwung um die Ecke rollt. Dass aber dort ein Radfahrer auf der Gegenseite an den parkenden Autos vorbei fährt und der dann von rechts für den Abbiegenden kommt und Vorfahrt hat, scheint keiner zu begreifen.
Wohngebiet klingt aber nach Tempo 30 und da dürfte der Schwung beim Rechtsabbiegen eigentlich ja so kräftig nicht sein. Eigentlich! :(
 
MacDubh

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Wohngebiet klingt aber nach Tempo 30 und da dürfte der Schwung beim Rechtsabbiegen eigentlich ja so kräftig nicht sein. Eigentlich! :(
denkst du....
schau dir mal die Cappuchino-schwenkenden SUV-Tussen an wie die in 30er-Zonen fahren. Jedenfalls bei uns... die haben es immer eilig, weil die verwöhnte Brut in die Schule muß, 750m weiter.
 
Zörnie

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denkst du....
schau dir mal die Cappuchino-schwenkenden SUV-Tussen an wie die in 30er-Zonen fahren. Jedenfalls bei uns... die haben es immer eilig, weil die verwöhnte Brut in die Schule muß, 750m weiter.
Es sind ja nicht nur die SUV-Tussen (:D) und deshalb schrob ich auch das "Eigentlich!" noch hinterher.
 
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vierventilboxer

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Nein,

der Pkw biegt von einem Parkplatz auf einen Fahrstreifen ein, der nicht frei ist.
Das ist zwar korrekt aber Erbsenzählerei. Deswegen habe ich auch das mit der nicht einsehbaren Kurve erwähnt.
Es hat etwas mit dem 7. Sinn zu tun, denn ich muss immer mit potenziellen Gefahrenquellen rechnen, besonders dann wenn ich mich im Gegenverkehr (auf der Gegenfahrbahn) befinde.
Sicher kann man immer auseinanderklamüsern wann man Vorfahrt hat oder nicht, in dem Fall hatte der Kradler aber noch nicht mal die Zeit ein Ausweichmanöver zu starten sondern ist straigt ahead in den PKW gekracht. Zu schnell oder nur schlecht gefahren? Oder beides?
Ich überhole auch innerorts, zwar selten aber es kommt vor. Nur nicht an Kreuzungen, Einmündungen oder Ausfahrten, es sei denn sie sind 100%ig einsehbar. Und ich suche mir wann immer es geht Ausweichraum. Der ist jedoch sehr oft begrenzt, meist durch simple Bordsteine oder andere feststehende Hindernisse. Der Faktor Zeit spielt auch eine entscheidende Rolle. Viel Input in kurzer Zeit zu verarbeiten bedingt eine wahnsinnige Konzentration und schnelle Reaktionsfähigkeit. Kann ich evtl. "Feindberührung" nicht gänzlich ausschließen und Ausweichraum nicht gewährleisten, dann muss ich hinten bleiben, egal ob mir das passt oder nicht.
Alles andere ist für mich Kamikaze, völlig egal ob da jemand von links kommend rechts abbiegt und mir vors Rad fährt.

Im Straßenverkehr machen Menschen Fehler und mit denen muss man rechnen. Da kann man nicht immer voll draufhalten und auf sein (vermeintliches) Recht pochen, besonders nicht als Kradler, denn da tut jeder Einschlag umso mehr weh.

Klar, dem Dosenfahrer kann man auch unterlassene Sorgfaltspflicht unterstellen, er ist mit ein maßgeblicher Faktor der zum Unfall beitrug. Es ist aber oft so, besonders innerhalb geschlossener Ortschaft, dass es nur zum Crash kommt wenn 2 Parteien pennen oder auf ihr Recht beharren. In gewisser Weise sind deshalb beide Schuld, die Hauptursache sehe ich aber im Kradler weil er sich in Gefilden aufhält wo er sich unter normalen Umständen nicht befindet.
PKWler vergisst rechts zu schauen, das war fahrlässig - der Kradler ist zu schnell und überholt an nicht gänzlich einsehbarer Strecke, das war vorsätzlich herbeigeführt. Hauptlast 80% Kradler, wenn ich es in Zahlen ausdrücken wollte.

.....Denn sie wissen nicht was sie tun!..... Altbekanntes Phänomen. Gänzlich Unschuldige hat es hier nicht getroffen.
 
Larsi

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Eigentlich passiert dabei auch selten ein Zusammenstoß, aber als Radfahrer fühle ich mich da schon recht oft bedroht.
Ich kann jeden verstehen, der rechts auf dem Gehweg an den Autos vorbei fährt, nicht erlaubt, aber sicherer.
 
MacDubh

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Eigentlich passiert dabei auch selten ein Zusammenstoß, aber als Radfahrer fühle ich mich da schon recht oft bedroht.
Ich kann jeden verstehen, der rechts auf dem Gehweg an den Autos vorbei fährt, nicht erlaubt, aber sicherer.
ich fahre ja in letzter Zeit auch recht viel Fahrrad, aber auf dem Gehweg fahre ich grundsätzlich nicht mehr! Das hat mich gebrochene Knochen und mehrere (Beinahe-)Unfälle gekostet, davon bin ich ab.

Ich benutze auch Grundsätzlich keinen Gehweg, wo mit Zusatzschild "Radfahrer frei" die Benutzung erlaubt ist. Viel zu gefährlich!

Aber das passt hier gar nicht rein. Deswegen sorry für OT.
 
Zörnie

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@ Vierventilboxer: Lies dir mal die Urteilsbegründung genau durch. Wir alle kennen die Situation vor Ort nicht, aber das OLG erkannte keine unklare Verkehrslage oder einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot durch den Motorradfahrer (Ziffer 26) und auch als Abweichung vom Idealfahrer (Ziffer 15) wird nur die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angesehen, nicht aber der Überholvorgang an sich.

Ob es nach eigener Lebenserfahrung klug ist, innerorts zu überholen, sei dahingestellt.

Grüße
Steffen
 
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@ Vierventilboxer: Lies dir mal die Urteilsbegründung genau durch. Wir alle kennen die Situation vor Ort nicht, aber das OLG erkannte keine unklare Verkehrslage oder einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot durch den Motorradfahrer (Ziffer 26) und auch als Abweichung vom Idealfahrer (Ziffer 15) wird nur die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angesehen, nicht aber der Überholvorgang an sich.

Ob es nach eigener Lebenserfahrung klug ist, innerorts zu überholen, sei dahingestellt.

Grüße
Steffen
Ich habe mir sie durchgelesen, Steffen.
Das bringt mich aber nicht von meiner eigenen Meinung ab, egal wie andere das Urteil sehen (inkl. des Richters selbst).

https://de.eurosport.yahoo.com/news/formel-1-strafanzeige-gegen-schumacher-125527957--f1.html

Aktuelle Geschichte. Selbst ein Profifahrer kann Fehler machen, deswegen sage ich:
Wenn du schon schneller fährst als dein Schutzengel fliegen kann (gemeinhin mit Einhaltung der geltenden Tempolimits asoziiert), dann schalte dabei wenigstens deinen gesunden Menschenverstand nicht aus.
Der Kradler tat es, zweifelsohne! Harte Meinung, aber aus meiner Sicht wahr: Hochgradig selbst schuld.

Fahre ich mal zu schnell? Selbstverständlich! Überhole ich? Natürlich, selbst in Ortschaften. Geschieht beides auch mal gleichzeitig? Klar, das ist in gewissen Fällen die logische Folge.
Ich strenge aber dabei den Verstand an und deswegen gilt bei mir (und damit bin ich bisher sehr gut gefahren):

Bevor du dir deine Vorfahrt (dein Recht) vor Gericht erstreiten musst und Gefahr läufst nicht Recht zu bekommen - verzichte darauf!

Da pfeif ich doch lieber auf ein (Grundsatz)Urteil und komme mit heilen Knochen daheim an bevor ich mich mit einem solchen Träumer vor Gericht monate- oder gar jahrelang herumstreiten muss.
Als Motorradfahrer werde ich schnell übersehen, je höher meine Geschwindigkeit ist umso eher. Wenn das bedeutet dass ich meine Maschine aus 150 km/h kapital zusammenbremsen muss um einen evtl. Unfall zu vermeiden dann tue ich das, zur Not tausende male. Wenn mir dann nur 1x einer vors Vorderrad fährt und mir die Vorfahrt nimmt, ich aber noch rechtzeitig halten konnte, dann hat sich der Einsatz immer gelohnt.
Alle die nicht so verfahren laufen erhöhte Gefahr früher oder später massiv Schaden zu erleiden. Ich zumindest spiele kein russisch Roulette mit meiner Gesundheit, anderen ist das scheinbar nicht sooo wichtig. Sei es drum, ich kann damit leben, habe auch so meinen Spaß.
Ich wollte mit keinen der zweien tauschen, die verlassen sich zu sehr auf Gesetze und kommen trotzdem zu Schaden. Zu (un)recht?!
Mir egal, war weder mein Geld noch meine Knochen, ich konnte es nicht vermeiden. Die Unversehrtheit zählt, die meine und die der anderen mit denen ich die Straße teile - wenn ich es aktiv beeinflussen kann. Meine zukünftige Fahrweise beeinflusst dieses Urteil in keinster Weise.
 
judex

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Schön, dass Schwupps den Link zum genauen Wortlaut des Urteils eingestellt hat.

Meines Erachtens ist das entscheidende Argument in dem Urteil das in Satz 30, in welchem auf den sogenannten Schutzzweck der Norm abgestellt wird:

Letztlich kann dies aber auch dahinstehen, heißt es im Urteil, da die gesetzlich normierten Überholverbote nur den nachfolgenden und den Gegenverkehr (vgl. OLG Hamm, vom 23.04.13 - 9 U 12/13; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. A. § 5 StVO Rn. 33, vgl. auch KG NZV 1998, 376 f.) schützen, nicht jedoch den Einfahrenden, der vielmehr gem. § 10 StVO gehalten ist, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und mithin auch der überholenden Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Für ein faktisches Überholverbot kann nichts anderes gelten.

Der Motorradfahrer hat durch die - möglicherweise rechtswidrige, das lässt das Urteil ausdrücklich offen- Benutzung der Gegenspur nicht in die Rechte des einfahrenden Fahrzeuges eingegriffen. Das einbiegende Fahrzeug hatte noch keine es schützenden Rechte aus einem Überholverbot erlangt. Das Gericht hätte sicherlich anders entschieden, wenn das einbiegende Fahrzeug bereits 100m auf "seiner" Fahrspur zurückgelegt hätte.
 
Zörnie

Zörnie

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Der Motorradfahrer hat durch die - möglicherweise rechtswidrige, das lässt das Urteil ausdrücklich offen- Benutzung der Gegenspur nicht in die Rechte des einfahrenden Fahrzeuges eingegriffen. Das einbiegende Fahrzeug hatte noch keine es schützenden Rechte aus einem Überholverbot erlangt. Das Gericht hätte sicherlich anders entschieden, wenn das einbiegende Fahrzeug bereits 100m auf "seiner" Fahrspur zurückgelegt hätte.
Nein, das Urteil hat nicht offengelassen, ob der Motorradfahrer die Gegenspur während des Überholvorgangs rechtswidrig benutzt hat - siehe meinen Beitrag #17. Hätte er rechtswidrig überholt, hätte er mMn zumindest eine Teilschuld am Unfall bekommen.

Grüße
Steffen
 
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