Post aus österreich !

Diskutiere Post aus österreich ! im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; moin leute , ich habe Post aus Österreich bekommen ! eine Anonymverfügung :x ich soll mich nicht an die Höchstgeschwindigkeit von 100km/h...
Igi

Igi

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moin leute ,
ich habe Post aus Österreich bekommen ! eine Anonymverfügung :x ich soll mich nicht an die Höchstgeschwindigkeit von 100km/h gehalten haben, ( ich soll 22km/h zu schnell gewesen sein ) , und nun 50 € zahlen :cry: .

unten steht noch, wenn ich nicht rechtzeitig oder garnicht zahle , soll es eine Verwaltungstrafverfahren für den Lenker (den ich bekanntgeben müsse !) geben

was haltet ihr da von ? muss ich zahlen ?
 
S

shorty

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hast ein foto dabei ?
 
denver

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wenn du nicht bezahlst, werden die österreicher ein rechtshilfegesuch an die deutschen behörden stellen:eek: . die deutsche polizei muss dann den lenker ermitteln....:mad:
ich rate dir an, dich zu erkunden, ob die busse tatsächlich rechtens ist. falls dem so ist, zähneknirschend bezahlen:(
 
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divingbrothers

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bei uns in österreich

ist es ja so, dass wir von hinten geblitzt werden.

wenn man nicht einzahlt, kommt eine Lenkererhebung (auch wenn halter und lenker dann der gleiche ist) und der lenker kriegt dann die anzeige, die kostet eine spur mehr als die anonymverfügung (bei 50€ waren es bei mir danach dann 60)...

auf die kann man dann erst einspruch erheben...

und dann kriegt man das foto zugeschickt...

(ich hab das foto gerade diese woche bekommen :( )


seit kurzem ist es ja so, dass die strafen innerhalb der EU weiter geschickt werden oder?



interessant dabei ist, dass in deutschland doch die fotos von vorne gemacht werden oder?
aber ich befürchte, dass du (wenn nicht wirklich ein fehler vorliegt) wohl trotzdem bezahlen wirst müssen...


solltest aber auf jeden fall beim adac oder so nachfragen...

würde mich für dich freuen, wenn ich mich irre ;)

mfg.
Thomas.
 
coufi

coufi

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Igi schrieb:
moin leute ,
ich habe Post aus Österreich bekommen ! eine Anonymverfügung :x ich soll mich nicht an die Höchstgeschwindigkeit von 100km/h gehalten haben, ( ich soll 22km/h zu schnell gewesen sein ) , und nun 50 € zahlen :cry: .

unten steht noch, wenn ich nicht rechtzeitig oder garnicht zahle , soll es eine Verwaltungstrafverfahren für den Lenker (den ich bekanntgeben müsse !) geben

was haltet ihr da von ? muss ich zahlen ?
zuerst geh mal in dich und überleg ob du zu dem zeitpunkt auch dort warst.
wenn nicht und du es sogar beweisen kannst, denn ruf dort an und kläre das mit unseren ordnungshütern.
WARUM sag ich dir das: weil ich voriges jahr auch eine AV bekommen habe und zur zahlung eingeladen wurde. ich konnte aber nachweisen, daß ich am besagten tag dort nicht gefahren bin. raus kam, daß sich ein "kollege" im kennzeichen vertan hat :(

auf der AV steht zwar drauf, man kann keinen einspruch einheben, sondern kann das erst tun, wenn das strafverfahren eingeleitet wurde, aber in meinem fall hats g'funzt.

lg
gerda aus österreich
 
D

divingbrothers

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coufi schrieb:
...
auf der AV steht zwar drauf, man kann keinen einspruch einheben, sondern kann das erst tun, wenn das strafverfahren eingeleitet wurde, aber in meinem fall hats g'funzt.

...
also bei mir hat sowas noch nie geholfen, ich musste immer warten...
(soll jetzt nicht heissen, dass sowas regelmäßig bei mir vorkommt :) )

da hast du wohl einen sehr netten beamten erwischt...

aber einen versuch is es wohl wert!
 
coufi

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divingbrothers schrieb:
also bei mir hat sowas noch nie geholfen, ich musste immer warten...
(soll jetzt nicht heissen, dass sowas regelmäßig bei mir vorkommt :) )

da hast du wohl einen sehr netten beamten erwischt...

aber einen versuch is es wohl wert!
mir hat jeder gesagt, daß es keinen Sinn hat, aber da ich nachweislich zu diesem Zeitpunkt in der Firma war, hab ich dort gleich mal angerufen.
Zuerst hatte ich einen sehr unfreundlichen Staatsdiener dran, weil die zuständige Sachbearbeiterin grad nicht da war.
Ich hab mich mit dem Dödel ned weiter abgegeben und habs dann später bei
seiner Kollegin probiert. Die war sehr nett und meinte nur: "ja sie haben Recht, das war nicht ihr Auto. Schicken Sie die AV mit dem Vermerk von unserem Gespräch bitte retour und die Sache ist erledigt."

In meinem Fall war es wirklich sehr unbürokratisch (komisch gell *ggg*). Alles andere hätte ja nur unnötig Kosten und Zeit verursacht.

lg
gerda
 
GS Jupp

GS Jupp

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Igi schrieb:
moin leute ,
ich habe Post aus Österreich bekommen ! eine Anonymverfügung :x ich soll mich nicht an die Höchstgeschwindigkeit von 100km/h gehalten haben, ( ich soll 22km/h zu schnell gewesen sein ) , und nun 50 € zahlen :cry: .

unten steht noch, wenn ich nicht rechtzeitig oder garnicht zahle , soll es eine Verwaltungstrafverfahren für den Lenker (den ich bekanntgeben müsse !) geben

was haltet ihr da von ? muss ich zahlen ?
Hallo Michael,

hab mal ´ne ähnliche Geschichte in der Schweiz gehabt, und obwohl nur ein Foto von hinten dabei war, hab ich auf Anraten meines Anwaltes gezahlt, da die ansonsten, wenn das Kfz. nochmals dort auftaucht, das Ding einbehalten, bis gezahlt ist, unabhängig, wer hinter´m Steuer oder Lenker hockt.

Die geben zudem die Angelegenheit an die Deutschen zwecks Verfolgung und Betreibung weiter. Das kann sehr unangenehm werden, da dies bei denen als Straftatbestand gilt, was bei uns lediglich ´ne Ordnungswidrigkeit wäre. War jedenfall vor ein paar Jahren so.

n
 
A

Andras

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GS Jupp schrieb:
Hallo Michael,
hab mal ´ne ähnliche Geschichte in der Schweiz gehabt, und obwohl nur ein Foto von hinten dabei war, hab ich auf Anraten meines Anwaltes gezahlt, da die ansonsten, wenn das Kfz. nochmals dort auftaucht, das Ding einbehalten, bis gezahlt ist, unabhängig, wer hinter´m Steuer oder Lenker hockt.
Hi,

naja, es gibt da einen Trick: Du musst sagen, dass ein Familienmitglied gefahren ist und dann musst Du keine Aussage machen. Hier im Raum Zürich gibt's einen, der deswegen seit Jahren keine einzige Parkbusse bezahlt. Dann liegt es an der Polizei festzustellen, wer das war...

Grüsse,
András
 
Igi

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Hi András
so ist der ablauf bei uns ja auch ;) und wenn nur mit der Laserp. gelasert wurde , ist kein bild und kein beweis da .
 
GS Jupp

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Andras schrieb:
Hi,

naja, es gibt da einen Trick: Du musst sagen, dass ein Familienmitglied gefahren ist und dann musst Du keine Aussage machen. Hier im Raum Zürich gibt's einen, der deswegen seit Jahren keine einzige Parkbusse bezahlt. Dann liegt es an der Polizei festzustellen, wer das war...

Grüsse,
András
Kaum zu glauben!!!
 
A

Andras

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Hi,

jep. Siehe auch hier: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zuerich/549692.html. Aber zurück zum Thema. Ich würde die Busse bezahlen, sofern sie gerechtfertigt ist, damit man einfach Ruhe hat. Auch wenn man sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, bedeutet es einen zeitlichen Aufwand. Man muss da antraben, etc.

Grüsse,
András
 
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GS Jupp

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Andras schrieb:
Hi,

jep. Siehe auch hier: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zuerich/549692.html. Aber zurück zum Thema. Ich würde die Busse bezahlen, sofern sie gerechtfertigt ist, damit man einfach Ruhe hat. Auch wenn man sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, bedeutet es einen zeitlichen Aufwand. Man muss da antraben, etc.

Grüsse,
András
Sehe ich auch so!!

Und ich kann mir vorstellen, daß es bei einer erneuten Einreise des Fahrzeuges Probleme geben wird, da die das Kennzeichen sicherlich gespeichert haben.
 
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