Probezeit von Führerscheinerweiterungen

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Janemann

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Hallo,

habe schon über dieses Thema vergebens recherchiert. Dacht vieleicht hat jemand von euch eine Ahnung.

Ich habe letzen Dezember (08) meine Führerscheinerweiterung von A auf B gemacht (Firmenwaagen).

Nun war die 2 Jahre Probezeit meines A-Schein schon vorbei, bekomme ich nun wieder 2 Jahre auf meinen jetzigen FÜhrerschein (also A und B)?

Mein B-Lizens ist im Führerschein mit "*)" eingetragen, also ohne Datum, heißt das , das ich keine Probezeit habe?

Hab meinen Lappen mal mit angehängt.

Würde schon gerne wissen, ob ich bei mehr 21 km/h drüber gleich zur Nachschulung müsste.

Schöne Grüße, Jan
 

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Eckart

Eckart

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habe schon über dieses Thema vergebens recherchiert.
Dann waren die Recherchen wohl nicht sehr gründlich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit

Ich habe letzen Dezember (08) meine Führerscheinerweiterung von A auf B gemacht (Firmenwaagen).
Waagen darf man ohne Führerschein benutzen. Wenigstens, wenn sie geeicht sind.

Würde schon gerne wissen, ob ich bei mehr 21 km/h drüber gleich zur Nachschulung müsste.
Wer hier so fragt, den sollte man gleich zur Nachschulung schicken !

Eckart
 
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Janemann

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Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden; wenn man beispielsweise bereits mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 erlangt hat, wird für später zusätzlich erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) keine weitere Probezeit gefordert.

Da steht es ja, danke.

Wer hier so fragt, den sollte man gleich zur Nachschulung schicken !
Was ist an der Frage falsch?
Die Frage sollte nur zeigen, wie schnell man bei einem A-Verstoß ist. Denn 21 km/h zu viel hat man schnell auf dem tacho.
 
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