L
leseratte_68
Themenstarter
- Dabei seit
- 18.03.2011
- Beiträge
- 3
Hallo zusammen,
ich hoffe der Thread ist hier richtig untergebracht!
Ich habe vor ca. 18 Monaten eine funkelniegelnagelneue GSA 1200 TÜ gekauft. Noch etwa 2 Wochen verlor der Motor auf der linken Seite Öl. Dies wurde anstandslos repariert.
Ein halbes Jahr später das gleiche - wiederum anstandslos repariert.
Jetzt steht die Q wieder mit Ölverlust linksseitig beim , also das dritte mal mit dem selben Problem.
Jetzt meine Frage: ab wann kann und sollte man Wandlung oder Rückabwicklung des Kaufes verlangen? Wie sieht das mit Abzügen für die Nutzungsdauer aus?
Danke und Gruß,
Andreas
ich hoffe der Thread ist hier richtig untergebracht!
Ich habe vor ca. 18 Monaten eine funkelniegelnagelneue GSA 1200 TÜ gekauft. Noch etwa 2 Wochen verlor der Motor auf der linken Seite Öl. Dies wurde anstandslos repariert.
Ein halbes Jahr später das gleiche - wiederum anstandslos repariert.
Jetzt steht die Q wieder mit Ölverlust linksseitig beim , also das dritte mal mit dem selben Problem.
Jetzt meine Frage: ab wann kann und sollte man Wandlung oder Rückabwicklung des Kaufes verlangen? Wie sieht das mit Abzügen für die Nutzungsdauer aus?
Danke und Gruß,
Andreas