rechtliche Frage betr. Befahren von Feldwegen

Diskutiere rechtliche Frage betr. Befahren von Feldwegen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich würde weiterhin durchfahren! Ich hasse aber auch Korinthen......., die es in Deutschland leider viel zu viel gibt! Immer der erhobene...
maxquer

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Ich würde weiterhin durchfahren! Ich hasse aber auch Korinthen......., die es in Deutschland leider viel zu viel gibt! Immer der erhobene Zeigefinger für jeden Dreck. Das ist wirklich typisch deutsch!!!

Gruß,
maxquer
 
AmperTiger

AmperTiger

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So weit so gut. Der Bußgeldkatalog (bzw. die Preise) gehen von der fahrlässigen Begehung eines Verstoßes aus. Wird/wurde der Betroffene jedoch bereits (wiederholt) auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht, geht man von einem vorsätzlich begangenem Verstoß aus. Das zieht ganz andere Tarife und z,B, bei Unbelehrbarkeit auch drastischere Maßnahmen nach sich, bis hin zum Fahrverbot oder gar Entzug der Fahrerlaubnis.:
ja die 5€ sind für einen fahrlässigen Verstoß. Wenn der Verstoß vorsätzlich (also mit wissen des Verbotes) begangen wird, ist eine Verdoppelung der Verwarnung vorgesehen, das ist die gängige Praxis. in dem Fall wären 10€ Verwarnung fällig. Ein Fahrverbot kann und wird dieser Verstoß nicht nach sich ziehen. Wenn jemand beharrlich gegen eine solche Rechtsnorm verstößt, wäre als folgende Maßnahme die Vorladung zum Verkehrsunterricht möglich, aber nicht wahrscheinlich.

im übrigen bezweifle ich immer noch, siehe Verkehrszeichenkatalog, dass es sich bei der rotweißen Stange um eine Verkehrseinrichtung im Sinne der StVO handelt. Sie ist dort schlicht nicht aufgeführt und deshalb -> kein Verstoß.

Der Themenstarter Stefan wollte nun wissen, ob das Passieren dieser rotweißen Stange einen Verstoß darstellt und genannte Rechtsfolgen nach sich ziehen kann. Antwort: NEIN
Ob man es trotzdem drauf anlegt, kommt auf den Nachbarn an ;)
 
Vatta

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Leute, schickt mir doch mal die Koordinaten von diesem ominösem Weg.

Wenn ich das nächste mal da bin, fahre ich über den Weg etwas hin- und her. Ich werde auch berichten, ob ich erschossen oder inhaftiert wurde. Versprochen!!!

:cool:

Grüße

Burkhard
 
apfelrudi

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mal hier, mal dort
AmperTiger

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ich komm mal auf ein Bierchen Stefan und klär das mit dem Nachbarn.....
 
Roter Oktober

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Ich fahre bei diesem Schild ohne groß nachzudenken weiter
, kostete evtl. 10-15€


Bei diesem Schild drehe ich um, denn es könnte als Hausfriedensbruch ausgelegt werden, das möchte ich nicht.
 
Vatta

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War doch nur Spaß! Wollte nur eine kleine Anregung zu weniger "Kopf machen" loswerden!
 
Voiture-Balai

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@Amper Tiger

Was die weiteren Maßnahmen anbelangt gebe ich dir völlig recht. Wegen solcher "Lapalien" macht sich niemand die Mühe,

Aber dessen ungeachtet handelt es sich bei dem Pömpel um einen Sperrpfosten, Namentlich erwähnt in Abs, 1, Satz1.
Dummer weise ist der §43 schlecht formuliert. Die in Anlage 4 aufgeführten Zeichen sind Verkehrszeichen mit Ordnungsnummer, die zu Verkehrseinrichtungen werden können und dadurch Verbotswirkung erlangen.

Das Problem liegt wohl im Unterschied zwischen Verkehrseinrichtung und Verkehrszeichen und der Schwierigkeit, dass die Verfasser solcher §§ nicht immer ganz der deutschen Sprache mächtig sind. :facepalm:
 
AmperTiger

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ja der Sperrpfosten im §43 STVO namentlich erwähnt, aber in der Bußgeldvorschrift fehlt er. schau mal welche Verkehrseinrichtungen dort genannt sind. Die Aufzählung ist abschließend. (Zeichen 600, 605, 628, 629, 610, 615, 616)
betrifft also ausschl. die Schranke, die Bake, Leitschwelle, Leitbord, Leitkegel und die fahrbaren Tafeln.
Schlußfolgerung kann also nur sein. Der dort aufgestellte Sperrpfosten ist nicht bußgeldbewehrt.

selbst wenn der Pfosten drin wäre, wäre bei einem 5€ Verstoß niemals ein Fahrverbot oder FS-Entzug als Rechtsfolge verhältnismäßig, selbst bei beharrlichem Verstoß.

meine pers. Vermutung ist, der Pfosten wurde vom Bauern aufgestellt, dem die Zufahrt zu den Äckern gehört, um Durchgangsverkehr zu vermeiden.
 
Almöhi

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erfahrungsgemäß noch ca. ne stunde;)
 
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Damit öffnet man die Büchse der Pandora.
Fällt das Gespräch nicht erwartungsgemäß positiv aus wird einem beim Befahren in Zukunft Vorsatz unterstellt, damit schießt man sich ins eigene Knie sollte er doch so etwas wie "gesperrt" oder gar ein Privatweg sein. Da gehen einem ruckzuck die Argumente aus.

Heikles Thema und äußerst schwierig zu handhaben wenn es sich bei den Leuten um Nachbarn/Bekannte handelt.

In Bayern sind z.B. alle Feld- und Forstwege tabu, das gilt aber nicht bundesweit. Vieles wird geduldet, hier bewegt man sich jedoch in einer Grauzone wo man sehr sensibel vorgehen sollte.
Ich selbst nutze auch diese Wege, mehr oder weniger unberechtigt. Ich weiß dass ich hierfür weder Punkte riskiere noch einen Führerscheinentzug, höchstens (relativ geringe) Verwarngelder/Geldbußen.
Aufgehalten hat mich bis dato noch niemand, Strafe habe ich ergo auch noch nie bezahlt. Passt soweit - kann man so stehen lassen.

Die Summe derer ist relativ gering, aber ich weiß dass ich damit manchen Leuten auf den Geist gehe, deswegen vermeide ich unnötige Belästigung anderer und gehe ihnen sofern irgend möglich aus dem Weg. Ist der Kontakt unvermeidbar reagiere ich entsprechend zurückhaltend und freundlich. Werde ich aktiv auf ein Durchfahrtsverbot angesprochen gibt es kein Vertun - ab, weg und das möglichst unauffällig - und bestenfalls nie mehr dort blicken lassen. Es bringt nicht nur mich sondern auch die Kradler im Allgemeinen in Verruf und bringt im Wiederholungsfalle die Kameraden der Rennleitung auf den Plan. So weit sollte es nicht kommen.



Explizit zu diesem Fall:
Der besagte Pfosten sagt klar aus, dass hier Schicht im Schacht ist - er steht nicht umsonst dort. Durchfahrt verboten -Ende!
Egal ob dazu etwas im StVO-Katalog steht und du ihn mit dem Krad umrunden kannst, hier will jemand dass man dort nicht durchfährt.
Die Fischer brauchen einen Zugangsweg zu ihrem Weiher, wollen aber ihre Ruhe beim Angeln. Da sie ihr Tackle nicht ewig weit schleppen können, brauchen sie eine Zufahrt um ans Wasser zu gelangen.
Für dich ist der Weg tabu - zeig Verständnis und halte dich daran. Du hast dort nichts zu suchen, ganz im Gegenteil - du störst nur.

Der Pfosten macht Sinn. Der Schilderwald in D ist groß genug, sorge du nicht dafür dass an der Straße 1...2...3 Schilder hinzu kommen. Wird der Weg von "Unbefugten" wissentlich stärker frequentiert als nötig, ist es nur eine Frage der Zeit bis jemand einschreitet und dem Tun Einhalt gebietet. Ob das nun die Angler selbst sind oder der Polizist von Nebenan ist dabei unerheblich.
Du bist besser beraten indem du dir weder den Zorn des einen noch des anderen auf dich ziehst!
 
Almöhi

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es geschehen noch zeichen und wunder.
 
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Ich möchte mal jetzt, an meinem ersten Urlaubstag, Öl ins Feuer gießen:
Fragen wir uns doch mal, ob ein Beamter nicht Gefahr läuft, sich dem Vorwurf des Versuchs einer
Nötigung auszusetzen, wenn er unter Hinweis auf ein nicht existierendes Verbot Dich von einer
Nutzung des Weges mit einem einspurigen Fahrzeug abzuhalten.
 
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Angsthase

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Also ICH befahre solche strassen schon seit jahren, auch forst-anlieger-und feldwege, und hatte bis dato noch nie probleme. ich muss aber gestehen ich habe mir angeeignet auf solchen "illegalen Wegen" bei sichtkontakt mit fussgaenger, radfahrer, jaegern, bauern, hundebsitzern usw. immer im schrittempo zu fahren, freundlich zu gruessen und die naechsten 100m nicht den gashahn bis anschlag aufzuziehen. es haben immer noch ALLE freundlich zurueck gegruesst und niemand gemotzt. die meisten haben grosses verstaendnis fuer uns mopedfahrer und deshalb muss ich sie nicht zudroehnen und einstauben, dann klappts auch mit dem "Miteinander"..
 
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der niederrheiner

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Bei uns ändert sich durch RheinBraun ja schon mal öfter die Verkehrsführung der Feldwege. Wenn ich da durch fahre, nicht durch blase!, ist das immer etwas illegal. Da ich aber ein erkennbar älterer Herr mit einer erkennbar älteren BMW bin, bleiben alle ganz friedlich.

Ich wurde nur schon mal im höflichen Tonfall gebeten das Gelände zu verlassen. Was ich auch ohne Absingen schmutzuger Lieder gemacht hab.

Aner ich komm' wieder. . .
 
C-Treiber

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Ich möchte mal jetzt, an meinem ersten Urlaubstag, Öl ins Feuer gießen:
Fragen wir uns doch mal, ob ein Beamter nicht Gefahr läuft, sich dem Vorwurf des Versuchs einer
Nötigung auszusetzen, wenn er unter Hinweis auf ein nicht existierendes Verbot Dich von einer
Nutzung des Weges mit einem einspurigen Fahrzeug abzuhalten.
Die Frage ist halt, ist er im Dienst oder nur ein "besorgter" Bürger.
 
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