mehr Info bitte
um Deine Frage beantworten zu können bedarf es noch einiger Info.
Wenn und falls Du original Scheinwerfer von BMW an eine BMW die solche Scheinwerfer serienmäßig hat oder haben darf hast anbauen lassen, dann bedarf es keiner ABE.
Sollten es Zusatzscheinwerfer sein aus dem Zubehör, dann benötigst Du eine ABE damit Du sie ohne Eintragung in die Papiere fahren darfst.
Kannst aber auch eine Einzelabnahme mit vorher erstelltem Gutachten machen lassen - wenn Du die Kohle hast.
Zubehör ohne ABE ist nur mit vorherigem Gutachten über die Allgemeine Erlaubnis zum Betriebe im Straßenverkehr (ABE eben) und dann durchgeführter Eintragung erlaubt.
Wenn jemand so etwas verkauft und vorher nicht darauf hinweist, ist das mangelhaft. Könnte zur Rückabwicklung führen, weil nicht geeignet zur vertraglich vorgesehenen Nutzung und ABE nicht beschaffbar.
Ein Gegenstand der zwar ne ABE hat aber ohne diese übergeben wird ist nur dann mangelhaft (mit der Folge eines Rechtes auf Nachlieferung) wenn die ABE Gegenstand des Kaufvertrages war. Sonst musst Du Dir selber eine ABE vom Hersteller besorgen.
Also Anwort : KOMMT DRAUF AN....
Hallo Leute,
ich brauche mal ein Rat.
Hab mir 2 Zusatzscheinwerfer einbauen lassen und möchte vom Händler die techn. Unterlagen dazu haben.
Der beruft sich darauf, dass keine ABE nötig ist und es somit auch keine techn. Unterlagen gibt.
Weiß einer von euch ob ich rechtlich einen Anspruch darauf habe?
Vielen Dank im voraus!
Gruß
Marco