Rechts vor Links ... oder doch nicht?

Diskutiere Rechts vor Links ... oder doch nicht? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; moin zusammen! folgendes szenario: zone 30, es gilt rechts vor links. die straße ist gerade, rechts und links sind grundstücke, links alle 100m...
Larsi

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moin zusammen!

folgendes szenario:
zone 30, es gilt rechts vor links.
die straße ist gerade, rechts und links sind grundstücke, links alle 100m eine seitenstraße.
ich komme auf die einmündung einer seitenstraße zu.
auf meiner seite parken fahrzeuge bis kurz vor die kreuzung.
die sicht in die straße links ist durch eine hohe hecke versperrt.
ich verlangsame das tempo vor der einmündung.

plötzlich kommt ein fahrzeug aus der einmündung auf mich zu.
der fahrer kann aus der seitenstraße gut erkennen, dass für ihn von links nix kommt und biegt daher flott nach rechts ab.
da komme ich aber entgegen, weil ich die parkenden fahrzeuge passiere.
dank guter reaktion beiderseits kommen wir ein paar cm voreinander zum stehen.

während ich erleichtert bin, dass nix passiert ist, fuchtelt mein gegenüber wild mit den armen.
auf meine frage, wo sein problem sei und warum er nicht langsamer führe, weil ja von rechts etwas kommen könnte (ich zb), meinte er, bei rechts vor links könne er einfach so nach rechts abbiegen. ich müsste ja schießlich rechts fahren und nicht auf der gegenspur (hätte ich gern getan, ging aber nicht).


gehe ich recht in der annahme, dass der typ falsch liegt?
zum glück ist nix passiert, aber was wäre wenn?
 
pietch1

pietch1

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gehst recht in der annahme.

selbst, wenn auf deiner fahrbahn keiner parkt, muss der von links kommende
nach rechts schauen, ob die Fahrbahn frei ist. könntest ja auch einen radfahrer überholen etc.
 
Classic Sport CS

Classic Sport CS

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Der Vorrang steht dir auf der Gesamten Fahrbahnbreite zu, was dann allerdings bei einem möglichen Gerichtsverfahren oder bei der Versicherung raus kommt, wäre wieder eine andere Sache.
 
Frosch'n

Frosch'n

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kurzes Zitat .... StVO

§ 1 Grundregeln






(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
 
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ChristianS

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Im Schadenfall Schuldfrage 50:50
Du befandest dich auf seiner Fahrbahn.
Er war flott und hat nicht richtig geguckt.
Sh it happens.
 
Zörnie

Zörnie

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Der Fuchtelhannes hat zwar rechts vor links noch in Erinnerung, sich an die tatsächlichen komplexeren Gegebenheiten anzupassen fällt ihm aber wohl schwer.
 
C-Treiber

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...
gehe ich recht in der annahme, dass der typ falsch liegt?
zum glück ist nix passiert, aber was wäre wenn?
Du gehst recht in der Annahme. Es gibt die sogenannte erzwungene Vorfahrt. Mögen die Verkehrsrichter in der Regel nicht so gerne.

Ich wohne in so einer Straße, wie von Dir beschrieben. Dank tieffliegender Muttis, die ihre Gören zur Schule fahren, rasenden Behinderten-Taxis und durchheizenden Pflegediensten besteht kein Ortskundiger auf seine Vorfahrt, die sind immer ganz erstaunt, wenn jemand hält.
 
Larsi

Larsi

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Im Schadenfall Schuldfrage 50:50
Du befandest dich auf seiner Fahrbahn.
Er war flott und hat nicht richtig geguckt.
Sh it happens.
sowas befürchte ich auch schon ...

aber befand ich mich denn auf seiner fahrbahn?
er bog doch auf eine fahrbahn/-spur ein, die nicht frei war.

die ecke ist echt blöd.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
- auf meiner Seite parken Fahrzeuge bis kurz vor die Kreuzung.
- die Sicht in die Straße links ist durch eine hohe Hecke versperrt.
Vor und hinter jeder Kurve, Kreuzung sind 5 m Abstand zu halten.
Die Sicht darf durch die Hecke nicht beeinträchtigt werden ...... da gibt es Vorschriften, wie hoch die max. sein dürfen.

Bei Deinem beschriebenen Fall sind viele Schuldige involviert - es schreit nach einer Anhäufung von Fehlern vieler Beteiligter!

Ich glaube Du hättest höchstens 15-30% Teilschuld, den Rest teilen sich die anderen.

Aber es zeigt wieder, wie es bei uns in der Gesellschafft aussieht mit all den Besserwissern und Trotzköpfen. Aber es nützt nichts, wenn man am Ende im Recht ist und trotzdem unterm Auto oder ggf. Grabstein liegt :mad:.

Früher gab es einmal den 7. Sinn - aber so etwas brauchen wir nicht, besser sind Sendungen wie "Auswanderer", "GZSZ", ESC ..... und all der weitere Hirnmüll, der täglich ausgestrahlt wird.

Aber in einer Demokratie ist ja alles erlaubt ..... und wenn doch nicht, dann gelten die Gesetze der freien (sozialen) Marktwirtschaft :cool:

..... als Biker gilt extrem: Rechne immer mit der Dummheit der Anderen!!!

Gruß Kardanfan
 
Larsi

Larsi

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Vor und hinter jeder Kurve, Kreuzung sind 5 m Abstand zu halten.
Die Sicht darf durch die Hecke nicht beeinträchtigt werden ...... da gibt es Vorschriften, wie hoch die max. sein dürfen.
...
die parkenden stehen auf der seite ohne einmündung. da dürfen sie mMn stehen.

mit der hecke könntest du recht haben.
allerdings steht zwei strassen weiter statt einer hecke ein haus im weg, das darf da auch stehen.


ich seh schon ... im zweifel hab ich mehr an der backe als es mir lieb ist.
was bin ich froh, wenn ich demnächst nicht mehr dort lang muss (umleitung ins wohngebiet).
 
Classic Sport CS

Classic Sport CS

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Ob Sie da parken dürfen hängt auch von der Fahrbahnbreite ab, auch ohne das ein Zeichen da steht.
 
Larsi

Larsi

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klar, 3m müssen mindestens noch frei sein.
ich schätze es sind 4m.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
@ Larsi
mit der hecke könntest du recht haben. allerdings steht zwei strassen weiter statt einer hecke ein haus im weg, das darf da auch stehen.
Doch, aber dann müsste eigentlich ein Spiegel angebracht werden ..... aber solche Entscheidung werden dann erst getroffen, wenn es richtig gekracht hat ....:cool:.

Gruß Kardanfan
 
S

Schlonz

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wir haben dieselben Begebenheiten hier und meistens klappt es recht gut. Es gibt halt immer ein paar Vollhonks, die meinen, das Recht sowieso für sich gepachtet zu haben, sind aber nicht in der Lage, flexibel auf eine gegebene Situation zu reagieren, wie Dein Kandidat eben.

Jaja, es könnte eigentlich alles recht leicht sein, wenn Menschen besser antiziperen und reagieren würden. Tun sie aber leider nicht und zwar gar nicht
 
P

planetfunk

Gast
Mir ist mal ähnliches passiert: Auf meiner Fahrbahnseite stand ein Auto in zweiter Reihe, ich musste überholen, was ich machte, da die Gegenfahrbahn frei war. Ca. 20 Meter weiter auf der linken Seite war eine Ausfahrt aus der plötzlich ein wildgewordener Pizzalieferant auf seinem Mofa geschossen kam. Der hatte beim Abbiegen nur nach links geschaut, nicht aber nach rechts ... Da ich grade auf Höhe des zu überholenden Autos war und somit keine Möglichkeit hatte auszuweichen, wurde es sehr knapp und er hätte sicherlich keine Freude gehabt frontal an meinem Bulli zu landen. Zum Glück ging alles gut aus.

Am Ende aber eine ähnliche Situation und m.E. die Schuld des Abbiegers, denn der muss sich versichern, dass die Fahrbahn in beide Richtungen frei ist ...
 
Nordisch

Nordisch

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Moin!

Bei mir war es wie folgt: Ein PKW kam von Rechts, ich hatte kein regelndes Schild, der PKW-Fahrer schon. Ich hätte also eigentlich anhalten müssen. Der PKW-Fahrer musste aber lt. Schild mir die Vorfahrt gewähren. Das allein reicht schon für Verwirrung. Nun bin ich nicht angehalten und konnte gerade noch versuchen durch Drücken des Bocks nach links dem in die Straße fahrenden PKW auszuweichen, was leider nicht gereicht hat. Also habe ich ihm mit Bock und Körper die Motorhaube bearbeitet. Nun wollte der PKW-Fahrer nicht akzeptieren, dass er (Teil)Schuld hat und ist vor Gericht gegangen. Da er mich erst auf meiner linken Straßenseite erwischt hatte, wollte er sich auch damit herausreden, dass ich da überhaupt nichts zu suchen hätte....

Fazit: Der Richter hat ignoriert, dass ich kein Schild hatte, der PKW-Fahrer hatte ja eins. Darüber hinaus hat der Richter deutlich und klar festgestellt, dass ich auf der kompletten Straße Vorfahrt hatte.

Ist aber auch schon 32 Jahre her, ich wage aber mal zu behaupten, dass die Vorfahrt immer noch für die komplette Straße gilt und nicht nur auf eine Straßenseite beschränkt ist.

Viele Grüße
 
D

der niederrheiner

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In so 'ner Situation hab ich 'nen Ford Turnier zum Ford Ka zurechtgestutzt. Was offensichtlich viele PKW Fahrer vergessen, beim Abbiegen ragt man schnell mal mit dem linken Kotflügel über die Gegenfahrbahn. Und bei 4 Metern Breite haste da höchstens noch Platz für 'ne 125er. . .
 
G

Gast 7673

Gast
Vorfahrt erstreckt sich über die GESAMTE Fahrbahnbreite.
Ist immer noch so !
 
beiker

beiker

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Ich kenne aueinen altes Urteil: Vorfährt auf der gesamten Breite!

Heutzutage kommt man aber schneller an Teilschuld als einem lieb ist:rolleyes:

Aber bei so einem uneinsichtigem Gegenüber würde ich aber die Polizei rufen, er wird auch weiterhin Menschen gefärden
 
C

ChristianS

Gast
Aha.
Das heißt also (anderes Beispiel):

- Landstraße
- Motorrad überholt anderen Verkehrsteilnehmer
- Traktor biegt vom Feld auf Landstraße ein und fährt dem Motorrad entgegen
- Motorrad kracht in Traktor
- Traktorfahrer 100% Schuld?
 
Thema:

Rechts vor Links ... oder doch nicht?

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