Rechtsfrage: Mobilfunkvertrag & Wandlung

Diskutiere Rechtsfrage: Mobilfunkvertrag & Wandlung im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Tag zusammen, ich hätte da mal ein Problem und würde mich freuen, wenn Ihr mir behilflich sein könntet. :) Ich habe meinen Mobilfunkvertrag...
AMGaida

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Tag zusammen,

ich hätte da mal ein Problem und würde mich freuen, wenn Ihr mir behilflich sein könntet. :)

Ich habe meinen Mobilfunkvertrag (Vodafone) im Januar diesen Jahres um 24 Monate verlängert. Damit verbunden war die Subventionierung eines Smartphones. Genau dieses Smartphone machte sehr viel Ärger, so dass ich es nach 3 Reparaturen und 2 Austauschen nun letzte Woche wandeln wollte. Ich schickte es zurück mit einem Begleitschreiben und (wie zuvor mit der Hotline besprochen) hatte auf dem Schreiben auch das Handymodell genannt, das ich stattdessen zugesendet haben wollte.
In einem erneuten Telefonat gestern erklärte man mir, dass das so einfach nicht ginge. Mit der Wandlung sei alles zurückgesetzt, das heißt auch der Vertrag. De facto müsste ich nun einen neuen Vertrag ab jetzt für 24 weitere Monate abschließen, wenn ich ein anderes Gerät haben wollte.

Das kann ich nicht so nachvollziehen, da ich ein anderes statt des ständig defekten Gerätes haben will. Aber nach meiner Auffassung kann das ja an der Laufzeit des Vertrages nichts ändern.

Hat jemand hier Erfahrung oder Wissen was das angeht??? Vielen Dank schon mal. :)
 
U

ulixem

Gast
Das Handy war Bestand des Vertrages, wenn es nicht funktioniert ,werden auch die Bedingungen nicht mehr erfüllt (mehrere gesetzlich vorgeschriebene Reparaturversuche hast du ja mitgemacht) und somit hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Mobilfunkbetreiber.
Bei einem neuen Handy kommt ein neuer zeitlich auf 2 Jahre terminierter Vertrag zustande, den du abschließen KANNST, aber er hat rechtlich nichts mit der Beendigung des alten Vertrages zu tun.
So glaube ich...:rolleyes:
 
AMGaida

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somit hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht
Oha, DAS hat mir die Vodafone-Mitarbeiterin nicht gesagt! Sie meinte wenn ich kein Gerät zur Verlängerung wolle, würde der Vertrag 12 Monate (ab 01.2011) ohne Handy bis zum Ende laufen.

Das heißt ich hätte durch die Wandlung die Möglichkeit, außerordentlich aus dem Vertrag raus zu kommen? Kann man das irgendwo nachlesen? Leider hatte ich trotz längerer Recherche nichts verbindliches dazu gefunden...
 
MARKUS99

MARKUS99

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Wenn sie dir nur einen neuen Vetrag anbieten dann verlang doch mal die vergangenen Beiträge wegen nichterfüllung zurück! Schließlich hast du doch auch schon bezahlt!:(
 
AMGaida

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Danke!

Aufgrund der in meinem Vertrag recht ordentlichen Subvention des in Rede stehenden (neuen) Handys, würde es sich u.U. lohnen, den Vertrag mit diesem Gerät fortzuführen.

Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, dass die Vertragslaufzeit von 24 Monaten neu laufen soll ab dem Moment, wo ich das andere Gerät erhalte. Ich habe mich ja für eine Verlängerung mit einem Gerät entschieden, dass dieses erste Gerät soviele Fehler hatte, lag ja nicht in meiner Macht. Den ganzen Ärger mit Reparatur, Tausch, Neueinrichtung etc. mal ganz außen vor gelassen. Die Vertragslaufzeit des Vertrages sollte doch unabhängig davon sein welches Gerät ich nutze. :confused:
 
G

Gast 7673

Gast
das

Danke!

Aufgrund der in meinem Vertrag recht ordentlichen Subvention des in Rede stehenden (neuen) Handys, würde es sich u.U. lohnen, den Vertrag mit diesem Gerät fortzuführen.

Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, dass die Vertragslaufzeit von 24 Monaten neu laufen soll ab dem Moment, wo ich das andere Gerät erhalte. Ich habe mich ja für eine Verlängerung mit einem Gerät entschieden, dass dieses erste Gerät soviele Fehler hatte, lag ja nicht in meiner Macht. Den ganzen Ärger mit Reparatur, Tausch, Neueinrichtung etc. mal ganz außen vor gelassen. Die Vertragslaufzeit des Vertrages sollte doch unabhängig davon sein welches Gerät ich nutze. :confused:
siehst Du richig !! Durch die Zurverfügungsstellung eines neuen Gerätes wegen Mangelhaftigkeit des ursprünglichen Gerätes kommt kein neuer Vertrag zustande.
Du hast also nur den alten Vertrag mit ursprünglich vereinbarter Laufzeit, es sei denn Du hasst tatsächlich einen neuen Vertrag abgeschlossen !!

Am besten alles nochmal schriftlich festhalten und darauf hinweisen, dass es sich um Mängelrüge und nicht um Vertragsverlängerung handelte.
 
AMGaida

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Am besten alles nochmal schriftlich festhalten und darauf hinweisen, dass es sich um Mängelrüge und nicht um Vertragsverlängerung handelte.
Danke für dein Statement.

Gibt es eine Möglichkeit für Vodafone, das in ihren AGB anders zu regeln? In einem Vodafone-Forum habe ich folgendes Statement von einem Moderator gelesen:

in den "Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Mobilfunkgeräte" hat sich Vodafone ein sogenanntes "Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsrecht" vorbehalten.

Sofern das Handy nach mehrfacher Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Austausch) weiterhin einen Defekt aufweist, haben Sie das Recht (wie hier schon mehrfach genannt), sich durch Rücktritt vom geschlossenen Kaufvertrag zu lösen.

D.h.: mit dem Handykauf im hat sich Ihr Vodafone-Vertag um 24 Monate verlängert. Ihr Handy konnten Sie (abgesehen von den eventl. auftretenden Fehler) uneingeschränkt nutzen.

Mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag wird Ihre Vertragszeit wieder zurückgesetzt. Daher beginnt mit dem Kauf eines neuen Handys zum vergünstigten Preis eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab dem erneuten Kaufdatum.
quelle
 
mulicard

mulicard

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...du willst ja nicht vom (kauf-) Vertrag des Tarifs zurück treten!!!

Aus den Ausführungen ergibt sich klar, das eine Wandlung (wie allgemein üblich) erst nach mehrmaligem nachbessern bzw Tausch des betroffenen Gerätes möglich ist.
-> bei deinem Gerät bereits geschehen.

Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag für dein Telefon sind zwei separate Geschäfte!

Bestehe auf:

a, die Vortführung deines derzeitigen Vertrags
b, die Wandlung des nach mehreren Nachbesserungen immer noch defekten Telefons.

Gruß,

Muli
(der 10 Jahre als sales- Manager eines deutschen Mobilfunknetzbetreibers tätig war)
 
G

Gast 7673

Gast
Diese

Danke für dein Statement.

Gibt es eine Möglichkeit für Vodafone, das in ihren AGB anders zu regeln? In einem Vodafone-Forum habe ich folgendes Statement von einem Moderator gelesen:


quelle

Klausel ist sicher überraschend/benachteiligend und damit m.E. unwirksam !!!
Kann mir nicht vorstellen dass die einer AGBG Überprüfung standhalten würde.
 
G

Gast 7673

Gast
Genau !!

...du willst ja nicht vom (kauf-) Vertrag des Tarifs zurück treten!!!

Aus den Ausführungen ergibt sich klar, das eine Wandlung (wie allgemein üblich) erst nach mehrmaligem nachbessern bzw Tausch des betroffenen Gerätes möglich ist.
-> bei deinem Gerät bereits geschehen.

Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag für dein Telefon sind zwei separate Geschäfte!

Bestehe auf:

a, die Vortführung deines derzeitigen Vertrags
b, die Wandlung des nach mehreren Nachbesserungen immer noch defekten Telefons.

Gruß,

Muli
(der 10 Jahre als sales- Manager eines deutschen Mobilfunknetzbetreibers tätig war)
SO isses !
 
AMGaida

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Ich danke Euch beiden noch mal! Werde mich heute drum kümmern... :)
 
AMGaida

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Werde mich heute drum kümmern... :)
Das Ende vom Lied nach 4 Wochen Wartezeit auf eine Antwort war ein Schreiben vom Vertriebsleiter persönlich, dass mein Vertrag ja im Januar 2011 verlängert worden sei, er liefe also automatisch bis Januar 2013 und ob ich noch weitere Fragen hätte.

Er bestätigt das Offensichtliche und man fühlt sich als wäre man mit seinem Anliegen der letzte Idiot, dabei müssten sie nur mal den Leuten an der Hotline beibringen nicht so viel Müll zu verzapfen und damit die Kunden zu verwirren. :rolleyes:
 
G

Gast 7673

Gast
Gegen

Dummheit kämpfen selbst Götter oft vergebens...:);)
 
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Rechtsfrage: Mobilfunkvertrag & Wandlung

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