Rückerstattung Bearbeitungsgebühr bei Krediten/Darlehen

Diskutiere Rückerstattung Bearbeitungsgebühr bei Krediten/Darlehen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hätte dann noch mal eine Frage an die Spezialisten. Hatte im September 2008 einen Privatkredit (Allzweckkredit lt. Wortlaut) bei einer Sparkasse...
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lucky58

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Hätte dann noch mal eine Frage an die Spezialisten.

Hatte im September 2008 einen Privatkredit (Allzweckkredit lt. Wortlaut) bei einer Sparkasse abgeschlossen. Laufzeit 1 Jahr. Musste der Tochter ein wenig das Studium erleichtern... :)

Hier mal ein Auszug der Daten (Wortlaut im Vertrag):

Nettodarlehensbetrag 7.000 Euro
Bearbeitungsprovision 3,00 % = 210 Euro
Zinsen nominal 0,001 % p. M. = 0,90 Euro
Gesamtbetrag aller Zahlungen = 7210,90 Euro
Aufgeteilt auf 12 Monatsraten

Effektiver Jahreszins also gem. PAngV 5,650 %

Kann ich die Bank da irgendwie wg. einem Formfehler drankriegen. Wäre zwar unmoralisch, aber die haben es verdient... :)
Frage deshalb, weil ja eigentlich die Bearbeitungsprovision die "Zinslast" darstellte...

Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken...

Danke für Eure Hilfe :)
 
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sprinter

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Die Bearbeitungsprovision von 3 % ist rechtswidrig weil mit den Zinsen die Bearbeitung eines Darlehen/Kredit/Hypothek abgegolten ist. Im Tread 19 habe ich einen Anhang zum ausdrucken, da findest du das passende Aktenzeichen (AZ) dazu.
Ansonsten ruf doch einfach hier an:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108, 57117 Bonn, Tel: 0228/4108-0 oder
Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt zurückgreifen
 
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lucky58

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Aber wenn ich die 210 Euro zurück bekäme, hätte mich der Kredit nur 0,90 Euro gekostet... Das kann doch fast nicht wahr sein... Oder?
 
GS-Ghost

GS-Ghost

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Aber wenn ich die 210 Euro zurück bekäme, hätte mich der Kredit nur 0,90 Euro gekostet... Das kann doch fast nicht wahr sein... Oder?

Na und, würde das dein Gewissen belasten? (Du hat den Vertrag doch nicht formuliert, bzw. die Konditionen festgelegt, oder?) :cool:
 
lillo

lillo

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Gilt das auch für Gewerbedarlehen ?
Denke da an Verbraucher, die PV-Anlagen finanziert haben und die gelten ja als Gewerbe, oder ?
 
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clipper

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Guten Morgen, das gilt nur für Privatdarlehen, gewerbliche sind davon ausgenommen. Begründung umfangreiche erforderliche Aufwendungen Bonitätsprüfungen, Expertisen lesen etc.
 
lillo

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Guten Morgen, das gilt nur für Privatdarlehen, gewerbliche sind davon ausgenommen. Begründung umfangreiche erforderliche Aufwendungen Bonitätsprüfungen, Expertisen lesen etc.
Vielen Dank ! Habe ich mir fast gedacht. Der normale Endverbraucher, wird bei PV-Darlehen zum Gewerbetreibenen.
 
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