Schornsteinfegermonopol fällt zum 31.12.2012

Diskutiere Schornsteinfegermonopol fällt zum 31.12.2012 im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; dafür muss der Hausbesitzer/Feuerstellenbetreiber sich nunmehr selber um eine Überprüfung kümmern!! Soweit so gut!! Im Falle einer...
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maggelman

Gast
dafür muss der Hausbesitzer/Feuerstellenbetreiber sich nunmehr selber um eine Überprüfung kümmern!!

Soweit so gut!!

Im Falle einer Feststoffheizung kann ich ja verstehen, das er mit dem Argument "brennbare Rückstände" den Kamin "fegt"

Anders ist mein Verständnis bei Gas- bzw. Ölbetriebenen Feuerstätten!

Diese werden in aller Regel dutrch einen Fachhandwerker überprüft, sodaß der "schwarze Mann" meines Erachtens keine Berrechtigung hat, den Fachhandwerker zu "überprüfen"

Wer kann mir da Auskünfte zu geben??
 
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TomTom-Biker

Gast
Der Fachhandwerker überprüft nach all dem was ich bislang geshen habe nur den Brenner und Kessel nach der Wartung. Bei mir den oder besser die Gasbrenner und anschließend mißt der. Er überprüft aber nicht explizit die Abgaswege.

Das macht der Schornsteinfeger bei mir allerdings auch nur noch nach Sicht. Gekehrt wird schon lange nicht mehr. Daran wird sich wohl auch zukünftig nichts ändern.

Ich denke das ist eine rechtliche Geschichte. Der der die Wartung durchführt kann nur feststellen wie es ist, der Schornsteinfeger stellt es im amtlichen Auftrag fest. Wäre dann also gut einen Schornsteinfeger mit Wartungsvertrag zu haben. Sollte eigentlich gehen.

So denke ich mir das zumindest. Für mich und vermutlich viele andere bedeutet die Neuregelung Mehrarbeit. Ich muß mich jetzt selbst drum kümmern. Aber ich denke es wird Schornsteinfeger geben, die Prüfungswartungen anbieten werden. Möglicherweise sogar der bisherige.

Gruß Thomas
 
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maggelman

Gast
Hallo Thomas,

Danke für Deine Ausführung.

Was ich meine ist, das der Fachhandwerker, wie Du richtig bemerkt hast, die Wartung macht.
Zu dieser Wartung gehört eine Abgasverlustmessung.
Diese wird dann nochmal durch den Schornsteinfeger gemacht(Doppelt hält besser??)und auch dieser möchte gerne seinen Aufwand, der nicht nötig wäre, bezahlt haben!!??

Das mit der Schornsteinüberprüfung nach Sicht heisst für mich nichts anderes als Revisionsklappe auf, Spiegel rein und schauen ob ich bis oben durchsehen kann!!
Das kann ich selber, im Zweifelsfall auch der Fachhandwerker!!!

Zum Thema kehren/ fegen wäre anzumerken, das moderne Geräte eine Abgasüberwachung haben, die bei raumluftabhängigen Geräten über die Strömungssicherung einen evtl. Abgasaustritt überwachen.
Sollte also der Schornstein "zu" sein, spricht diese an und schaltet die Gasrmatur über die Ionisationüberwachung ab!!

Bei raumluftunabhängigen Geräten würden über das innenliegende Abgasrohr die Abgase erneut der Verbrennung zugeführt und siehe da: die Flamme erstickt!!!

Also stellt sich mir die Frage: Wozu ist der Schornsteinfeger noch da????
 
qtreiber

qtreiber

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Wozu ist der Schornsteinfeger noch da????
Er soll Glück bringen, z. B. für das Neue Jahr. :)


Habe mich aber ebenfalls bereits gefragt, wie diese neue Regelung in der Praxis laufen soll. Das was unser Schornsteinfeger bisher gemacht hat, kann bzw. hat - nach meinen Beobachtungen - der Heinzungsmonteur mindestens durchgeführt.
 
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TomTom-Biker

Gast
@Maggelmann
Ja, ja ich habe das auch schon so verstanden und ist auch genauso wie von Dir beschrieben. Ich denke daß die nur eine rechtliche Geschichte ist. Den Begriff Lobby möchte ich hier nicht nennen.

Deswegen ja auch mein Vorschlag mit dem Schornsteinfeger, der auch Gerätewartungen durchführt. Das wird rechtlich vermutlich einfacher sein als zum gefallenen Schornsteinfegermonopol nun auch noch die Arbeiten an sich freizugeben.

Gruß Thomas
 
schulli

schulli

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Also das Schornsteinfegermonopol (so wie du es nennst) fällt nicht! Es endet lediglich die Einführungsfrist des am 01.01.2009 eingeführten Schornsteinfegerhandwerksgesetzes. Dies ist ab dem 01.01.2013 vollumfänglich gültig und sieht definitiv noch Maßnahmen des Schornis vor. Der Schorni nimmt Anlagen ab und Überprüft auch noch. Informationen kann man beim zuständigen Schorni beziehen oder sich aus der Kehr- und Überprüfungsordnung erlesen.
@TomTom Biker
Ich denke nicht, dass du einen Schorni finden wirst, der Dir die Wartung an deinem Kessel machen wird. Da gehört ein Wartungsmonteur ran. Du lässt doch auch nicht vom TÜV-Prüfer deine Inspektion machen!

Gruß
 
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maggelman

Gast
Hallo Schulli,

da mit dem überprüfen halte ich bei entsprechendem Wartungsnachweis für überflüssig!!

Die Abnahme bei Neu/Austauschanlagen, sofern diese durch einen Fachhandwerker aufgebaut und Inbetrieb genommen werden, ebenfalls.
 
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TomTom-Biker

Gast
Also das Schornsteinfegermonopol (so wie du es nennst) fällt nicht! Es endet lediglich die Einführungsfrist des am 01.01.2009 eingeführten Schornsteinfegerhandwerksgesetzes. Dies ist ab dem 01.01.2013 vollumfänglich gültig und sieht definitiv noch Maßnahmen des Schornis vor. Der Schorni nimmt Anlagen ab und Überprüft auch noch. Informationen kann man beim zuständigen Schorni beziehen oder sich aus der Kehr- und Überprüfungsordnung erlesen.
@TomTom Biker
Ich denke nicht, dass du einen Schorni finden wirst, der Dir die Wartung an deinem Kessel machen wird. Da gehört ein Wartungsmonteur ran. Du lässt doch auch nicht vom TÜV-Prüfer deine Inspektion machen!

Gruß
Korrigiere, da ich mehr oder weniger bislang nur der Zahlende bin oder war. Ne, bin's auch weiterhin. Ich dachte an die Pflicht meinen Bezirksschornsteinfeger zu akzeptiren oder nicht. Mag sein, daß der Begriff monopol irreführend war, auch wenn's auf's geleiche hinausläuft.

Der Vergleich mit dem TÜV ist gar nicht so verkehrt. Der TÜV (Kesselprüfverein) untersucht nicht nur KFZ. Ich arbeite als beratender Ingenieur und erstelle in dem Zusammenhang auch Gutachten für Kunden zur anschließenden Abnahme durch den TÜV, die ich aber nicht Gutachten nennen darf. Nein, an Berlin-Brandenburg bin ich nicht dran schuld, auch wenn ich bzw. wir in dem Projekt auch mit drin sind. Ich bin sozusagen der, der die Kessel wartet und der TÜV der Schornsteinfeger.

Und jetzt das interessante:
Der Tüv tritt oft als Wettberweber zu mir oder uns auf. Er macht also Arbeiten und er zertifiziert. Das ist doch einmalig. Oder. Also warum nicht auch bei so was einfachem wie der Kesselwartung auch. Das bißchen Ausbildung kriegen wir (der Schornsteinfeger) auch noch hin. Der Schornsteinfeger kann ja auch Verträge mit Unternehmen abschließen, die die Wartung in seinem Auftrag ausführen.

Mehrkosten? Der Wettbewerb regelt das.

Gruß Thomas
 
J.R.

J.R.

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Und wenn rufst Du dann an wenn die Heizung defekt ist?
 
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maggelman

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wieder zurück zum Schornsteinfeger.
Meines Wissens ist er Beauftragter der Bauaufsichtsbehörde...also hat er die Lizenz zum Geld drucken,
oder anders rum.
Er ist der einzige "Handwerker" der am Jahresanfang schon weiss, was er am Jahresende verdient hat!!!
(Feuerstätten x festgesetzte Gebühr) + Neuanlagen/Änderungen!!

Wo siehst Du da den Wettbewerb??
 
Kuhjote

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Ach ja, der Bezirksschornsteinfegermeister. Der hat bisher immer einen seiner Leute geschickt, zur gesetzlich vorgeschriebenen Abgasmessung (oder so ähnlich). Nach jeder dieser Aktionen habe ich anschließend (innerhalb von einer Woche) den Notdienst rufen müssen, weil irgendein Teil des Kombiheizgerätes urplötzlich seinen Geist aufgegeben hat. Das hat mich (bis jetzt) schon mehr als 2.000 Euronen gekostet. Als er (also der Kaputtmesser) jetzt wieder auf der Matte stand, da habe ich ihm gesagt (sinngemäß): Du kommst hier nicht rein! Du Dödel hast mir jedesmal die Heizkiste zerschossen. Jeder zweite nackte N...., du aber nicht!
Daraufhin hat mir der Bezirksschornsteinfegermeister einen bösen Brief geschickt. So ganz hochoffiziell, mit gelbem Umschlag, jeder Menge Gesetzestexten und anderen Einschüchterungsmerkmalen. Wenn ich nicht bis ... dann aber ... Bauaufsichtsamt, Hausdurchsuchung, Zwangsmaßnahmen usw. ... ach ja, und 16 Euro will er auch haben, einfach nur so, wegen § wasweißich. Da habe ich mir gedacht, ich rufe mal einen anderen Bezirksschornsteinfegermeister an, wegen freier Auswahl und so. Der wollte aber nicht! Ich müsste den zuständigen BSFM nehmen, freie Auswahl ist nicht.

O.K, dann warte ich jetzt einfach mal ab, bis sie demnächst die Kavallerie schicken. Es ist ja nicht etwa so, dass ich streitsüchtig wäre, aber der Typ kommt mir nicht mehr ins Haus. Dem muss das zuständige SEK schon den Weg bis zu meiner Heizkiste freischießen.

Falls jemand einen sanfteren Weg weiß ... ich wäre für einen zielführenden Hinweis dankbar.
 
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Natürlich hast auch du ab morgen freie Schorni-Wahl. Nur eben erst ab morgen. Und du hättest ihm vorher fristgerecht kündigen müssen.
 
beiker

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Hab mich mit unserem Kehrmeister unterhalten, bekomme es wahrscheinlich aber nicht mehr 100%ig auf den Schirm...
Uns bleibt unser Kehrmeister erhalten (weil wir das so wollen)
Er kehrt trotz Gasheizung einmal im Jahr, er überprüft die Gasheizung (das macht eventuell der Gas-Wasser-Installatuer demnächst)

Sollte man den Kehrmeister nicht mehr benötigen muß man das Ordnugsamt(?) informieren wer das weiter macht....

Übrigens gibt die Feuerwehr ganz bestimmt sehr gerne Auskünfte über CO2-Vergiftungen und Kaminbrände - da empfehleich mal genau nachzufragen ;)

Gruß
Berthold
 
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TomTom-Biker

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Und wenn rufst Du dann an wenn die Heizung defekt ist?
Der, der die Wartung macht. Wenn es denn so ist den Schornsteinfeger. Der kommt dann entweder selbst, halt nicht im kleinen Schwarzen, oder er schickt seinen Subunternehmer vorbei.

Aber ich stimme Dir grundsätzlich zu, die einfachste Lösung wäre bei regelmäßiger Wartung dem Wartungunternehmen auch das OK zur amtlichen rüfung zu gebe.

Gruß

- - - Aktualisiert - - -

Ach ja, der Bezirksschornsteinfegermeister. Der hat bisher immer einen seiner Leute geschickt, zur gesetzlich vorgeschriebenen Abgasmessung (oder so ähnlich). Nach jeder dieser Aktionen habe ich anschließend (innerhalb von einer Woche) den Notdienst rufen müssen, weil irgendein Teil des Kombiheizgerätes urplötzlich seinen Geist aufgegeben hat. Das hat mich (bis jetzt) schon mehr als 2.000 Euronen gekostet. Als er (also der Kaputtmesser) jetzt wieder auf der Matte stand, da habe ich ihm gesagt (sinngemäß): Du kommst hier nicht rein! Du Dödel hast mir jedesmal die Heizkiste zerschossen. Jeder zweite nackte N...., du aber nicht!
Daraufhin hat mir der Bezirksschornsteinfegermeister einen bösen Brief geschickt. So ganz hochoffiziell, mit gelbem Umschlag, jeder Menge Gesetzestexten und anderen Einschüchterungsmerkmalen. Wenn ich nicht bis ... dann aber ... Bauaufsichtsamt, Hausdurchsuchung, Zwangsmaßnahmen usw. ... ach ja, und 16 Euro will er auch haben, einfach nur so, wegen § wasweißich. Da habe ich mir gedacht, ich rufe mal einen anderen Bezirksschornsteinfegermeister an, wegen freier Auswahl und so. Der wollte aber nicht! Ich müsste den zuständigen BSFM nehmen, freie Auswahl ist nicht.

O.K, dann warte ich jetzt einfach mal ab, bis sie demnächst die Kavallerie schicken. Es ist ja nicht etwa so, dass ich streitsüchtig wäre, aber der Typ kommt mir nicht mehr ins Haus. Dem muss das zuständige SEK schon den Weg bis zu meiner Heizkiste freischießen.

Falls jemand einen sanfteren Weg weiß ... ich wäre für einen zielführenden Hinweis dankbar.
Dann hast Du von der Neuregelung jetz einen Vorteil. Du kannst Dir jetzt einen andere suchen. In der Hoffnung, daß dann anschließen nichts kaputt geht.

Aber das hat schon ein bißchen was von Diffamierung an sich. Bei mir ist sowas an zwei Kesseln über Jahre nicht aufgetreten. Ich denke, daß ich auch beim Alten bleiben werde. Hatte mit dem über mehr als 10 Jahre keine Probleme. Und wegen 30 Euro im Jahr wechsle ich nicht.

Gruß
 
J.R.

J.R.

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Das wird aber so nicht funktionieren. Der Schornsteinfeger kann die Heizung nicht reparieren, der hat da keine Ahnung davon. Wenn er einen Subuntenehmer hat, gut. Der macht aber sicher erstmal seine eigenen Störungen, dann kommt die Kundschaft des anderen dran.

Also wird es am Wochenende oder an Feiertagen eng.
 
Kuhjote

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Er kehrt trotz Gasheizung einmal im Jahr, er überprüft die Gasheizung (das macht eventuell der Gas-Wasser-Installatuer demnächst)

Sollte man den Kehrmeister nicht mehr benötigen muß man das Ordnugsamt(?) informieren wer das weiter macht....

Übrigens gibt die Feuerwehr ganz bestimmt sehr gerne Auskünfte über CO2-Vergiftungen und Kaminbrände - da empfehleich mal genau nachzufragen ;)

Gruß
Berthold
Kehrmeister? Meine Kombitherme ist unter dem Dach montiert. Das Abgasrohr ist ungefähr einen Meter lang (Erdgas). Darin musste noch nie gekehrt werden, was denn auch? Der hat immer nur am Bedienelement herumgefummelt und irgendwo Löcher hineingebohrt um seine Messsonde einzuführen. Das war's dann ... für ca.60 Euro. Nach der letzten Aktion sind anschließend sämtliche Kunstoffteile (in der Nacht)still und leise weggeschmort ... um Haaresbreite wäre mir die ganze Hütte abgebrannt. Wäre dann zwar kein Kaminbrand sondern ein Dachstuhlbrand geworden ... aber trotzdem.
Das braucht kein Mensch... ich jedenfalls nicht.
Einen Vertrag habe ich (wissentlich) auch nie unterschrieben, falls doch, dann wäre der ja auch gesetzlich vorgeschrieben gewesen. Erbärmliche Abzockerei, sonst ist das überhaupt nichts. Die Wartung (und die provozierten Reparaturen) macht ohnehin ein Fachbetrieb.
 
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maggelman

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@TomTomBiker
es geht nicht nur darum einen anderen zu suchen, sondern weshalb ich überhaupt einen nehmen MUSS???
Schließlich macht er nochmal das was auch mein Fachhandwerker gemacht hat...nämlich Messen (gem. Bimsch.)

@Kuhjote

wenn Du ein raumluftuftunabhängiges Heizsystem hast, dann sind in der Luftabgasführung oder in der Brennerkammer schon Öffnungen für die Messungsonden vorgesehen.
Falls nicht war die Installation nicht Fachgerecht oder der Schornsteinfeger zu "Blöd"!!

Hast Du aber eine Therme die raumluftabhängig arbeitet, dan muss 3d hinter dem Abgasbogen eine Prüföffnung gebohrt werden. Diese wird dann nach erfolgter Messung mit einem Aluplättchen zugeklebt.

Wodurch soll denn der Schaden entstanden sein?
Bei der Messung wird die Anlage ca. 5min. mit Vollast betrieben, danach von Hand wieder auf Normalbetrieb umgestellt.
Manche Anlagen machen das auch nach erreichen der Referenztemp. von 82° von alleine und gehen dan wieder in den Normalmodus zurück!
 
Kuhjote

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maggelman;1103189 @Kuhjote wenn Du ein raumluftuftunabhängiges Heizsystem hast schrieb:
Wodurch ist der Schaden (die Schäden) entstanden? Keine Ahnung, aber offensichtlich nicht nur ich, sondern auch dieser Mess-Chaot. Beim letzten Mal ist das Ding dann wohl weiter mit Prüfvollast gelaufen (so lange jedenfalls, bis es sich dann selbst aufgelöst hat, bzw. weggeschmolzen ist) klingt jedenfalls plausibel. Da hat dann wohl jemand auf die falschen Knöpfe gedrückt (oder eben nicht auf die richtigen).
 
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maggelman

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Was hast Du für eine Heizung (Hersteller, Typenbezeichnung)??
Steht auf der Messbescheinigung!!
 
Kuhjote

Kuhjote

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R 1200 GS 06 nix MÜ,TÜ,LC einfach nur so
Was hast Du für eine Heizung (Hersteller, Typenbezeichnung)??
Steht auf der Messbescheinigung!!
Da komme ich jetzt nicht ran (bin im Büro, also arbeiten :o) aber das Ding ist von Vaillant und schon ein bisschen älter (damals war das angeblich Superöko mit Wärmerückgewinnungsdingsbums, es gab jedenfalls Zuschüsse) inzwischen habe ich die Kiste schon mehrfach runderneuert (dank des Bezirkschornsteinfegermeisters und seiner Deppentruppe).
Nach der nächsten Messung schmeiße ich das Ding dann einfach weg. Da stecke ich jedenfalls keinen Cent mehr rein. Zur Zeit läuft die Büchse einwandfrei, aber wahrscheinlich auch nur, weil ich diesen Kasper nicht rangelassen habe.
 
Thema:

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