M
maggelman
Gast
dafür muss der Hausbesitzer/Feuerstellenbetreiber sich nunmehr selber um eine Überprüfung kümmern!!
Soweit so gut!!
Im Falle einer Feststoffheizung kann ich ja verstehen, das er mit dem Argument "brennbare Rückstände" den Kamin "fegt"
Anders ist mein Verständnis bei Gas- bzw. Ölbetriebenen Feuerstätten!
Diese werden in aller Regel dutrch einen Fachhandwerker überprüft, sodaß der "schwarze Mann" meines Erachtens keine Berrechtigung hat, den Fachhandwerker zu "überprüfen"
Wer kann mir da Auskünfte zu geben??
Soweit so gut!!
Im Falle einer Feststoffheizung kann ich ja verstehen, das er mit dem Argument "brennbare Rückstände" den Kamin "fegt"
Anders ist mein Verständnis bei Gas- bzw. Ölbetriebenen Feuerstätten!
Diese werden in aller Regel dutrch einen Fachhandwerker überprüft, sodaß der "schwarze Mann" meines Erachtens keine Berrechtigung hat, den Fachhandwerker zu "überprüfen"
Wer kann mir da Auskünfte zu geben??