Schweiz: Polizist als Verkehrssünder

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soaringguy

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Das könnte jeden treffen, der sich über Dauerlinksfahrer aufregt. Ich poste die Story hier mal damit ihr wisst, dass nicht nur Temposünden in der Schweiz extrem hart bestraft werden.

40 Tagessätze müssten so ziemlich genau zwei Monatsgehälter sein. Ich schätze also bei seinem Lohn 18-20 Tausend Franken + 3500 Sfr. Busse + Führerscheinsperre für 90 Tage + beruflicher Karriereknick welcher in die Hunderttausende SFr. geht.

NZZ; Polizist als Verkehrssünder: Harte Strafe für künftigen Zürcher Stadtpolizei-Kommandanten - Übersicht Nachrichten - NZZ.ch
 
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Das könnte jeden treffen, der sich über Dauerlinksfahrer aufregt. Ich poste die Story hier mal damit ihr wisst, dass nicht nur Temposünden in der Schweiz extrem hart bestraft werden.

40 Tagessätze müssten so ziemlich genau zwei Monatsgehälter sein. Ich schätze also bei seinem Lohn 18-20 Tausend Franken + 3500 Sfr. Busse + Führerscheinsperre für 90 Tage + beruflicher Karriereknick welcher in die Hunderttausende SFr. geht.

NZZ; Polizist als Verkehrssünder: Harte Strafe für künftigen Zürcher Stadtpolizei-Kommandanten - Übersicht Nachrichten - NZZ.ch
Also 40 Tagessätze sind in D 1+1/3 Monatsgehalt. Monatliches Einkommen/30 = 1 Tagessatz. In D würde auch noch ein Diziplinarverfahren hinzukommen.

Bemerksenswert ist, das man Bezug auf eine Tat vor 24 Jahren nimmt, in D ist es nach 2,3,5 spätestens 10Jahren weg.
 
soaringguy

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Wären dann aber immer noch 10 000 Sfr. oder mehr.

Wie würde solch ein Vergehen in D bestraft?
 
bdr529

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Irgendwie erinnern mich die Zustände in der Schweiz an Judge Dredd. Dagegen ist ein deutscher Kleingärtnerverein ein Hort der Anarchie...
 
Macfak

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CH war schon immer etwas teurer deswegen fahre ich da auch nicht hin!OK sie wollen mich auch nicht mit meiner Armut.
 
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Naja, immerhin ist die Strafe bedingt ausgesprochen worden und nicht unbedingt. Im Enddefekt hat er die 3.500,-- und den Führerscheinentzug zu tragen...
Karriereknick: Nachdem ihm immer noch das Vertrauen ausgesprochen wird, dürfte der nicht so schlimm ausfallen.
 
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LieberOnkel

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Wären dann aber immer noch 10 000 Sfr. oder mehr.

Wie würde solch ein Vergehen in D bestraft?
Ist anhand des Artikels schwer zu sagen.
Handelt es sich nur um einen Abstandsverstoß hängt es davon ab, wie weit der Abstand unterschritten wurde. Das geht dann von zweistelligen in den dreistelligen € - Bereich, ggf auch mit Fahrverbot.

Rechts überholen liegt für sich betrachtet bei 40 - 60 €, genauso übrigens auch das verbotene (Dauer-) Linksfahren.

Wäre der Vorgang so massiv, daß darin eine Nötigung zu sehen wäre die Strafe bis zu drei Jahren Gefängnis (höchst theoretisch) oder Geldstrafe (höchstwahrscheinlich) und natürlich Entzug der Fahrerlaubnis.


Ich glaube aber nicht, daß hier eine Nötigung vorliegt, sonst hätten die Schweizer den doch zum Tode verurteilt?! :D
 
bahnweg

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Also 40 Tagessätze sind in D 1+1/3 Monatsgehalt. Monatliches Einkommen/30 = 1 Tagessatz. In D würde auch noch ein Diziplinarverfahren hinzukommen.

Bemerksenswert ist, das man Bezug auf eine Tat vor 24 Jahren nimmt, in D ist es nach 2,3,5 spätestens 10Jahren weg.
Wer glaubt wird Seelig, wer Kuchen backt wird mehlig. Nach 20 Jahren wussten die noch genau was ich mal gemacht habe !!!!!!!!!! " Bis zum 30.06.2012 war ich auch noch der Gutgläubigkeit aufgesessen.

Markus
 
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LieberOnkel

Gast
Wer glaubt wird Seelig, wer Kuchen backt wird mehlig. Nach 20 Jahren wussten die noch genau was ich mal gemacht habe !!!!!!!!!! " Bis zum 30.06.2012 war ich auch noch der Gutgläubigkeit aufgesessen.

Markus
Die Darstellung war ja auch verkürzt. Die Daten werden nach zehn Jahren gelöscht, wenn man nicht wieder straffällig wird. Sonst nicht (bezogen auf Straftaten).

Beim Verkehrszentralregister ist es ähnlich, wobei die Fristen kürzer sind und es ist glaube ich auch geplant, alte Einträge zukünftig unabhängig davon, ob neue hinzugekommen sind, zu löschen.
 
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Schlonz

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Die Darstellung war ja auch verkürzt. Die Daten werden nach zehn Jahren gelöscht, wenn man nicht wieder straffällig wird. Sonst nicht (bezogen auf Straftaten).

Beim Verkehrszentralregister ist es ähnlich, wobei die Fristen kürzer sind und es ist glaube ich auch geplant, alte Einträge zukünftig unabhängig davon, ob neue hinzugekommen sind, zu löschen.
ist es nicht so, dass die Strafverfolgungsbehörden vorhandene Vorstrafen immer einsehen können, auch wenn sie aus der Oberfläche gelöscht wurden, also im Führungszeugnis nicht mehr erscheinen?
 
L

LieberOnkel

Gast
Nein. Man muß zwischen den "richtigen" Vorstrafen unterscheiden, auf die die Polizei überhaupt keinen Zugriff hat (Bundeszentralregister).

Daneben gibt es aber auch noch die polizeiliche Kriminalaktenhaltung, auf die nur die Polizei Zugriff hat.

Für beide Datenbestände gibt es Fristen, wann die Daten zu löschen sind, immer vorausgesetzt, der Betroffene fällt nicht wieder auf.

Und gelöscht ist gelöscht, da kommt man dann nicht mehr dran.
 
N

Nordlicht

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Hier handelt es sich um einen voll in der Öffentlichkeit stehenden höheren Angestellten der Polizei. Das Thema wurde schon bei seiner Ernennung in der Presse kommentiert. Ist also völlig wurscht, ob das irgendwo in wirgendwelchen Akten steht oder nicht mehr steht - im Bewusstsein der Bevölkerung ist es präsent und ich habe Respekt davor, dass die Behörden diesmal so offensiv mit den Fehlern ihrer hohen Tiere umgehen. UNd das war VOR diesem zweiten Vorfall, meine ich mich zu erinnern! Dass es jetzt auf den Tisch kommt, ist nicht nur mit der Sensationslust der Presse/ Leserschaft zu erklären, sondern nur verständlich. SOnst würde es dann wenig später heissen, man wolle bei den hohen Tieren etwas unter den Teppich kehren.
Ja. Ich ahbe auch schon rechts überholt.
Ja, ich finde diese Busse auch zu hoch für ein mittelmässig schlimmes Delikt.
Ja, ich habe gewusst, dass so etwas in meiner Heimat teuer werden kann.

Frage: Es werden noch so einige hohe (für euch unverständlich hohe) Bussen ausgesprochen werden. Wenn dann jetzt künftig jede schweizer Busse von Soaringguy hier gepostet und kommentiert wird, würde ich anregen, diesen Thread als Newsfeed zu listen. Dann sind wir alle immer auf dem aktuellen Stand. Und es scheint ja ein massives Bedürfnis in diesem Forum zu sein, schweizer Bussen zu thematisieren. Ich persönlich finde Busen erheblich kurzweiliger als Bussen - aber das ist vermutlich Ansichtssache ;)

Führen wir dann auch bald die Rubrik "Unfallmeldungen" wieder ein?

Wer in diesem Text fein versteckt (oder schecht formuliert) Sarkasmus oder Ironie spürt, hat ein feines Näschen...
 
G

GSATraveler

Gast
Naja, immerhin ist die Strafe bedingt ausgesprochen worden und nicht unbedingt. Im Enddefekt hat er die 3.500,-- und den Führerscheinentzug zu tragen...
Karriereknick: Nachdem ihm immer noch das Vertrauen ausgesprochen wird, dürfte der nicht so schlimm ausfallen.
+1
Wer lesen UND verstehen kann, ist wieder mal klar im Vorteil

40 Tagessätze müssten so ziemlich genau zwei Monatsgehälter sein. Ich schätze also bei seinem Lohn 18-20 Tausend Franken
Eher wohl ziemlich anders: http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j...8VM6y8wKDDRKgztNN3uTlpw&bvm=bv.45645796,d.ZWU

Na ja, Ihr sperrt halt lieber die Steuersünder weg, wir lieber diejenigen, die Leib und Leben Anderer gefährden. Jedem das Seine.
 
bahnweg

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Nein. Man muß zwischen den "richtigen" Vorstrafen unterscheiden, auf die die Polizei überhaupt keinen Zugriff hat (Bundeszentralregister).

Daneben gibt es aber auch noch die polizeiliche Kriminalaktenhaltung, auf die nur die Polizei Zugriff hat.

Für beide Datenbestände gibt es Fristen, wann die Daten zu löschen sind, immer vorausgesetzt, der Betroffene fällt nicht wieder auf.

Und gelöscht ist gelöscht, da kommt man dann nicht mehr dran.
Nur zur Info, es war ein Verkehrsdelikt ohne das ein dritter in Mitleidenschaft gezogen wurde. Und es wurde erst nach einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall aufgedeckt das ich, nicht im Besitz des Motorradführerscheines :confused: bin lt. der Polizei. Nachdem ich dann Rabatz :timebomb: gemacht habe hat mir ein freundlicher genau gesagt wie dieser Umstand zusammen kam. Mein Führerschein hat volle Hütte, er wurde nur nach dem Verkehrsdelikt mit dem ehem. Kl. 1 aufgewertet.
 
MARKUS99

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+1
Wer lesen UND verstehen kann, ist wieder mal klar im Vorteil


Eher wohl ziemlich anders: http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=berechnung%20tagessatz%20schweiz&source=web&cd=2&cad=rja&sqi=2&ved=0CDEQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.ksbs-caps.ch%2Fdocs_empf%2FBerechnungsformular%2520Tagessatz_d.xlsx&ei=prJ_UfPrLYj17AaFyYHQCQ&usg=AFQjCNFTyUz8VM6y8wKDDRKgztNN3uTlpw&bvm=bv.45645796,d.ZWU

Na ja, Ihr sperrt halt lieber die Steuersünder weg, wir lieber diejenigen, die Leib und Leben Anderer gefährden. Jedem das Seine.
Das darfst du aber so nicht pauschalisieren! Wenn ich die hohen Strafen für Verkehrssünder in der Schweiz den unangemessenen Strafen in Deutschland für Misshandlung, Vergewaltigung und Kindsmord vergleiche, haben die Schweizer einen an der Klatsche! In Deutschland darf auf vielen Autobahnen frei gefahren werden. Da sind 180, ja selbst weit über 200Km/h kein Problem. In der Schweiz ist das Tempo schon ein Angriff auf die Gesundheit aller Mitbürger! Schade das gerade die Schweizer dies schon vergessen wenn sie ihr Grenzhäusel passiert haben und mit 200+ die Singener Autobahn A81 Richtung Stuttgart blasen. Vielleicht sollten die Schweizer längere Fahrverbote aussprechen oder die Fahrerlaubnis bei Unfällen mit viel zu hoher Geschwindigkeit auch mal ganz einziehen und denjenigen für immer zum Beifahrer machen! Nur über hohe Strafen gibt´s doch ein klar erkennbares Gefälle zwischen arm und reich! Als Fazit bleibt das in der Schweiz auch viele Menschen im Verkehr sterben, die Steuerflüchtlinge anderer Länder aber gerne gesehen sind. Wir bestrafen beide, mehr oder weniger angemessen!
 
QVIENNA

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Das könnte jeden treffen, der sich über Dauerlinksfahrer aufregt. Ich poste die Story hier mal damit ihr wisst, dass nicht nur Temposünden in der Schweiz extrem hart bestraft werden.

40 Tagessätze müssten so ziemlich genau zwei Monatsgehälter sein. Ich schätze also bei seinem Lohn 18-20 Tausend Franken + 3500 Sfr. Busse + Führerscheinsperre für 90 Tage + beruflicher Karriereknick welcher in die Hunderttausende SFr. geht.

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ich würde die schweiz als motorradfahrer meiden, die haben ja einen vollknall, was die höhe der strafen betrifft, gestern habe ich wieder einen artikel darüber gelesen. ich fahre nur mehr den umbrail, das reicht. habe keine lust, den 2. zylinder abzuschalten und ein rad abzumontieren, nur damit ich wie adenauer mit 90 fahre, um nicht geschröpft zu werden...

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Das könnte jeden treffen, der sich über Dauerlinksfahrer aufregt. Ich poste die Story hier mal damit ihr wisst, dass nicht nur Temposünden in der Schweiz extrem hart bestraft werden.

40 Tagessätze müssten so ziemlich genau zwei Monatsgehälter sein. Ich schätze also bei seinem Lohn 18-20 Tausend Franken + 3500 Sfr. Busse + Führerscheinsperre für 90 Tage + beruflicher Karriereknick welcher in die Hunderttausende SFr. geht.

NZZ; Polizist als Verkehrssünder: Harte Strafe für künftigen Zürcher Stadtpolizei-Kommandanten - Übersicht Nachrichten - NZZ.ch
ich würde die schweiz als motorradfahrer meiden, die haben ja einen vollknall, was die höhe der strafen betrifft, gestern habe ich wieder einen artikel darüber gelesen. ich fahre nur mehr den umbrail, das reicht. habe keine lust, den 2. zylinder abzuschalten und ein rad abzumontieren, nur damit ich wie adenauer mit 90 fahre, um nicht geschröpft zu werden...
 
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Ja, die spinnen, die Schweizer (Regierung)!

Bei Tempo 120 könnte man wirklich das Überholen auf allen Autobahn-Spuren freigeben, wie in den USA.
 
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Markus
Die Frage ist was, was ist. Deine Einträge sind weg, die Gerichtsakten nicht. Sprich, im selben AG-Bezirk läßt sich das bis zu 30 Jahre rausfinden. Aber es steht nicht mehr in Flensburg und im Nachbar-AG-Bezirk wissen sie auch nichts davon. Wenn es vom Gericht vorgetragen wird (nicht von der Staatsanwaltschaft) ist das übrings ein ausreichender Grund für einen Befangheitsantrag.

- - - Aktualisiert - - -

ist es nicht so, dass die Strafverfolgungsbehörden vorhandene Vorstrafen immer einsehen können, auch wenn sie aus der Oberfläche gelöscht wurden, also im Führungszeugnis nicht mehr erscheinen?
Die Frage ist welches Führungszeugnis. Das, das Du bekommst wenn Du eines anforderst, sieht gänzlich anders aus, als das, das eine Behörde bei einer Sicherheits-/Zuverlässigkeitsüberprüfung bekommt (Luftfahrtbehörden, Waffenbehörden, etc).

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Wer lesen UND verstehen kann, ist wieder mal klar im Vorteil


Eher wohl ziemlich anders: http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j...8VM6y8wKDDRKgztNN3uTlpw&bvm=bv.45645796,d.ZWU

Na ja, Ihr sperrt halt lieber die Steuersünder weg, wir lieber diejenigen, die Leib und Leben Anderer gefährden. Jedem das Seine.
Naja, wer rechts überholt gefährdet nicht automatisch Leib und Leben anderer, wer Steuern hinterzieht, schädigt alle. Einsperren, find ich nicht gut, Vermögen beschlagnahmen und auf den Hartz-IV-Satz setzen, solange bis das Vermögen aufgebraucht ist. Ganz einfach.
 
soaringguy

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Naja, wer rechts überholt gefährdet nicht automatisch Leib und Leben anderer, wer Steuern hinterzieht, schädigt alle. Einsperren, find ich nicht gut, Vermögen beschlagnahmen und auf den Hartz-IV-Satz setzen, solange bis das Vermögen aufgebraucht ist. Ganz einfach.[/QUOTE]

Bin ich völlig anderer Ansicht. Deutschland respektiv einige Bundesländer gehen nicht an den Steuerhinterziehern pleite, sondern an der Steuerverschwendung und Inkompetenz. All die Steuer CDs liefern nicht annähernd soviel Ertrag ab um den Flughafen BER und Stuttgart 21 zu finanzieren. Deswegen wäre es wichtig Steuerverschwendung und Steuerhinterziehung rechtlich gleichzustellen. Wer mit seine besten Steuerzahler ausnimmt wie eine Weihnachtsgans um seine sozialen Versprechen wie in der Bundesdeutschen Familienpolitik derart ineffizient zu erfüllen, der muss sich nicht wundern, dass Holdings und der Wohnsitz des Firmeninhabers in die Schweiz oder nach Österreich wandern.

Die Offshore-Leaks zeigten im Übrigen, dass Schweizer nur in sehr geringen Umfang Vermögen ins Ausland schafften.
 
Macfak

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BMW G650X & andere
Verschwendung ist das eine und Gleichbehandlung das andere.
Also einwenig differenzieren wäre nicht schlecht.

Das Problem ist hat das man in CH kriminelles Geld wunderbar verstecken kann.
Ich fürchte leider es ist ein Geschäftsmodell der Schweitzer Banken und der Gesetze.
Das konnten vor 80 Jahren schon die Deutschen Naziverbrecher nutzen mit den den Geldern der von ihnen ermordeten Juden ohne das das jemand in CH gestört hätte.
 
Thema:

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