Spaß mit dem Amtsgericht Köln

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RatinGSer

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Eine kleine Portion Juristendeutsch gefällig? Hier die Antwort des AG Köln auf meinen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid:

in dem Bußgeldverfahren gegen Sie erwägt das Gericht, das Verfahren nach​
§ 47 Abs. 2 OWiG einzustellen, da es eine Ahndung nicht für geboten hält.
Die Kosten
des Verfahrens soll die Staatskasse tragen (§§ 46 OWiG, 467 Abs. 1 StPO).
[Achtung, jetzt kommt der beste Satz:]
Die durch das Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen sollen der Staatskasse nicht auferlegt werden
(§§ 46 OWiG, 467 Abs. 4 StPO), das heißt, sie müssten selbst getragen werden.:confused::eek:

Das Gesetz sieht vor, dass Sie hierzu gehört werden. Einer Stellungnahme bedarf es jedoch nicht, wenn Sie mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden sind. Das Ger
icht beabsichtigt, den Einstellungsbeschluss nach Ablauf von 10 Tagen nach Zugang dieses Schreibens zu erlassen.
Ist das nicht sensationell!? Kosten, die der Staatskasse nicht auferlegt werden sollen, werden einfach "selbst" getragen - also quasi von sich, einfach so, ohne fremde Hilfe, ohne Netz und doppelten Boden.

Das muss mich mir merken für die nächste Geschwindigkeitsübertretung, dann sage ich: "Die überschüssigen und unzulässigen km/h sollen nicht dem Verursacher angelastet werden, sondern müssen selbst getragen werden."

Ich sag`s ja. die spinnen, die Römer!

 
Raubritter

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Der Satz:

Die durch das Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen sollen der Staatskasse nicht auferlegt werden (§§ 46 OWiG, 467 Abs. 4 StPO), das heißt, sie müssten selbst getragen werden.:confused::eek:

meint:

Die Auslagen (des Empfängers) des Schreibens beabsichtigt das Gericht nicht der Staatskasse aufzuerlegen.

Was bedeutet: Falls du Auslagen hattest, sollst Du die selbst tragen. Zum Beispiel die Kosten für den Anwalt oder das Porto für Deinen Einspruch.

Juristenhirne funktionieren eben etwas anders und es besteht tasächlich ein Unterschied zwischen (Gerichts-)Kosten und Auslagen (des Beschuldigten). Juristen denken analytisch.

Wenn im Gesetz steht: " Bei Eheleuten wird vermutet, dass ......"
dann gilt dieses Gesetz für Nichtverheiratete auch nicht, weil das sind ja keine Eheleute.


Sogesehen gibt es keinen Grund, sich über die Formulierung lustig zu machen, sie sagt genau aus, was das Gericht Dir mitteilen wollte.

PS: sei froh, dass das Gericht das Verfahren einstellen will, oder bist Du sicher, dass Du ein Verfahren gewinnen würdest? Man sagt nicht umsonst: " Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".
 
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Sogesehen gibt es keinen Grund, sich über die Formulierung lustig zu machen, sie sagt genau aus, was das Gericht Dir mitteilen wollte.
eher wohl. Ein normaler Mensch hätte geschrieben: Ihre Auslagen werden Ihnen nicht erstattet. Aber Juristen sind nicht in der Lage, sich in normaler Sprache zu verständigen. Drum muss man sich schon regelmäßig über sie lustig machen, damit sie sich nicht zu wichtig nehmen.
 
RatinGSer

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Danke, hatte schon herausgefunden, was das meint. Auch, dass Juristen anders denken - und sicher nicht die einzigen Analytiker sind, ist mir durchaus bereits davor bekannt gewesen. Dennoch, diese Formulierung ist alles andere, als sinnvoll gewählt. Ich habe es 10 (i.W.: ZEHN) Leuten vorgelegt und KEINER hat verstanden, was das soll..:eek:
 
Raubritter

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. Dennoch, diese Formulierung ist alles andere, als sinnvoll gewählt. Ich habe es 10 (i.W.: ZEHN) Leuten vorgelegt und KEINER hat verstanden, was das soll..:eek:
Richtig: mit ein zwei Worten mehr, wäre es klarer gewesen....

seltsam: Was kennst denn Du für Leute????:D:D
 
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Ich würde mich auch nicht zu früh freuen, das Gericht ERWÄGT ja nur das Verfahren einzustellen - für mich heißt das, dass es sich vielleicht auch anders entscheidet??? Erwägen = durchdenken, prüfen etc.
 
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Schlonz

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die werden das schon einstellen, es sei denn, der Gegner widerspricht dem Vorschlag, die eigenen Kosten selber zu tragen.

Man kann das natürlich ablehnen und das Ganze vorm Gericht austragen. Der Verlierer trägt alle Kosten
 
GS Bär

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Da könnt ihr wieder einmal sehen, wie schwer wir Juristen es haben, Otto Normalverbraucher Dinge zu erklären, die außer uns Juristen keiner versteht :D;):confused:

Aber mal im Ernst: Die Belehrungen in Schreiben von Gerichten sollten tatsächlich mal überarbeitet werden, denn sie werden ja von Juristen in ihrer eigenen Sprache verfasst. Was für den Juristen logisch erscheint, muß dem Normalbürger nicht zwangsläufig einleuchten. Der Begriff "notwendige Auslagen" ist unverständlich (außer für Juristen). Besser wäre doch ein klarer Hinweis dahingehend, daß aufgewandte Kosten für den Anwalt, Porto etc. nicht von der Staatskasse erstattet werden.
 
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Es gibt auch etliche andere Bereiche, die eine "Fachsprache" verwenden, da alles andere missverständlich ist oder sein kann.

z.B. die gesamte Computer-Branche hat extrem viele spezielle Ausdrücke, die nicht so einfach durch einfaches Deutsch ersetzt werden können.

Wenn ein Anfänger die "Return-Taste" nicht kennt, wenn er von einem "Bild" redet und ich weiss nicht, meint er den Bildschirm oder ein angezeigtes Foto oder eine Warnmeldung, ein PopUp, ..... solche Gespräche sind zumindest bald nervaufreibend, wenn ich sojemandem am Telefon erklären soll, wie er Fotos von seiner Digi-Cam in einzelne Ordner auf dem Rechner speichern kann.

Aber vieles hat auch mit einem gewissen Geltungsdrang zu tun. Zeigen wollen, wie geschwollen oder gebildet man sich ausdrücken kann, und was man für eine wichtige Tätigkeit ausübt....
 
RatinGSer

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So isses Raubritter - da es sich um das AG Köln handelt, gehe ich davon aus, dass sie selbst mit den gebräuchlichen Tasten Kombinationen strg-ALT-entf nicht klarkommen und aus lauter Verzweiflung so lange Kölsch gesoffen haben, bis sie sahen, was sie sehen wollten:


maat et joot, bess demnähx

und ernsthaft: wenn der Text einfach lauten würde "... Ihre/Ihnen entstandene Auslagen..." dann wäre es wirklich klar und einfach!
 
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