Standard Notarzt erhält nach Einsatzfahrt Strafbefehl über 4500,-€...

Diskutiere Standard Notarzt erhält nach Einsatzfahrt Strafbefehl über 4500,-€... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo, hier sehe ich auch die Feinfühligkeit des Richters gefragt. Wenn er ein falsch Signal ohne gute Begründung sendet, sehe ich schwarz für...
Woelleffm

Woelleffm

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Als ich den Beitrag im TV gesehen hatte, war ich erst mal platt. Platt wegen der Ignoranz einem Einsatzfahrzeug gegenüber und platt wegen der Reaktion der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft hätte schon längst Licht ins Dunkel bringen können, da dieses unsägliche Vorgehen gegen den Notarzt mindestens seit 6 Tagen der Öffentlichkeit bekannt ist.

Ungeachtet dieser fehlenden Darstellung seitens der Staatsanwaltschaft sollte der Autofahrer, der die Anzeige gegen den Notarzt erstattet hat, mal auf seine Eignung zum Führen eines Fahrzeuges geprüft werden, daß er sich in der Ignoranz des Blaulichtes auch noch erdreistet, den Notarzt wegen Verkehrgefährdung anzuzeigen!
Nebenbei bemerkt, wir als aufmerksam Verkehrsteilnehmer wissen ja, daß es genug Fahrzeuglenker gibt, die z.B. das Smartphone interessanter finden als die aktive Aufmerksamkeit im Straßenverkehr!

Auch der Staatsanwalt sollte sich tunlichst mal überlegen, was er mit diesem Strafbefehl auslöst und er sollte sich auch mal an die Folgen denken, wenn er oder seine Liebsten in eine akute Notsituation kommen und jede Minute zählt, aber das Rettungsteam sich strikt an die StVO hält und u.U. zu spät kommt!

Aus eigenen Erfahrungen kann ich nur sagen, daß ich froh über jede Minute war, die das Rettungsteam früher kam.

Sprecher hessischer Rettungsdienste haben von so einem Vorfall noch nie gehört aber darauf hingewiesen, daß es immer wieder Verkehrteilnehmer gibt, die diese beim Einsatz behindern.

Wie sagte mal ein Arzt in den USA, als ein Patient nach einer lebensrettenden Aktion den Notarzt wegen einer Verletzung verklagte (k.A. mehr was, aber für eine im Vergleich zur hauptsächlichen Ursache eine Kleinigkeit)?:
"Der Patient sollte sich mal fragen, ob ihm der klageführende RA bei einem Herzinfarkt das Leben retten kann!!!"

Amerikanische Zustände, die wir hier auch brauchen



Selbstverständlich habe ich die Petition auch unterzeichnet! Monetan sind es 198.574 Unterstützer
Hallo,

hier sehe ich auch die Feinfühligkeit des Richters gefragt. Wenn er ein falsch Signal ohne gute Begründung sendet, sehe ich schwarz für das Fahren der Einsatzfahrzeuge.

Als angedachter Fahrer des Einsatzfahrzeuges kann ich als noch nein sagen.

und ganz klar, ich muss immer höchste Sorgfalt walten lassen, wenn ich mit Blaulicht und Martinshorn fahre. z.B. Blind in die Kreuzung die Rot ist rein; mit aller Gewalt auf der Gegenspur fahren sind Sachen, die gar nicht gehen!
 
C

ChristianS

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Wie ernst sind Deine Antworten gemeint, "ChristianS"?
Seeehr ernst, da sie der Realität entsprechen und aus eigener Erfahrung herrühren.
Zugegeben, bei McDonalds hab ich noch nicht gestoppt, wohl aber vor einer Bäckerei mit vorhandenen Getränkekühlschrank.
Die entsprechende Einsatznummer darf ich Euch leider nicht rausgeben....

Glücklicherweise gibt es ja hier im Forum die "Teilnehmer ignorieren Funktion" - dadurch brauche ich mir zukünftig die hirnlosen Beiträge einiger Forumsteilnehmer nicht immer wieder antun ;-)
Diese Aussage spiegelt leider auch die Handlungsweise im echten Leben wieder, welche in DEU sehr weit verbreitet ist.
Die Leute schauen viel zu schnell weg, ohne nach der wirklichen Erklärung zu suchen. Anschließend tragen sie dann ihr gefährliches Halbwissen in Threads wie diesem zusammen und lassen ein falsches Bild entstehen.
 
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Zörnie

Zörnie

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Und ich denke auch bei jedem Polizeiwagen, der beim Goldenen Bogen vorfährt, dass die jetzt Essen für die Leute in den Arrestzellen holen ;)
 
B

Bollo

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Der Strafbefehl wurde zurückgezogen.
Schade, denn dadurch wird nicht öffentlich wie es überhaupt dazu kommen konnte.
 
fralind

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Überraschende Wende, Strafbefehl wurde durch Sta zurückgenommen

Neuburg: Überraschende Wende: "Rasender" Notarzt wird doch nicht bestraft - Nachrichten Bayern - Augsburger Allgemeine



Die Gerechtigkeit hat ausnahmsweise gewonnen.





"Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg a.d. Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt", hieß es am Montagnachmittag in einer Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft. Zu der Entscheidung habe maßgeblich die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt beigetragen, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht einging. Ein strafbarer Vorwurf lasse sich nicht aufrechterhalten.
(Quelle: PNP)
 
Zörnie

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Wer glaubt denn diese Begründung? :eek:
 
IamI

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Ser's,

zu der Begründung: Ob geglaubt oder nicht - ich für mein Teil lasse die so stehen - da hat niemand das Gesicht verloren.
Soll die Generalstaatsanwaltschaft zugeben, dass sie über das Ziel hinausgeschossen hat? Wozu?

In so einem Fall (wie oft im Leben) macht es Sinn, beide sozusagen "leben zu lassen" - wozu soll man den einen oder anderen jetzt an den Pranger stellen - der (oder die) das zu verantworten haben, werden schon was draus gelernt haben (hoffentlich).

Liebe Grüße

Wolfgang
 
AndreasMS

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Schrecklich, duzen geht garnicht. Warscheinlich hast du auch noch lange warten müssen, bis der Verbrecher mit der MC-Tüte herauskam. Ich hoffe für dich das der RTW zügig durchkommt falls du mal selbst im Graben liegst. Mir wären dann jedenfalls so paar ignorante 72 jährige egal.

Saludos
Ich sehe schon, mit Beleidigungen hast Du überhaupt kein Problem. Du holst gleich in alle Richtungen zum Rundumschlag aus. :skull:
Was wohl loswäre, wenn ICH zu einem Polizeibeamten "Du" sagen würde.


Glücklicherweise wurde unser eigentliches Thema zwischenzeitlich durch Rücknahme des Strafbefehls - was wohl eine sehr gute Entscheidung war - beendet.
 
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Wer glaubt denn diese Begründung? :eek:
Der Pressesprecher, der sie verteilt hat. Ich nehme mal an, die 200.000 UNterschriften unter der Petition haben dazu geführt, das es sich der Generalstaatsanwalt noch mal überlegt hat.

So ein Beschwerdeverfahren gegen einen Oberstaatsanwalt ist immer mit viel Schreibkram verbunden.:biggrin:
 
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Ser's,

zu der Begründung: Ob geglaubt oder nicht - ich für mein Teil lasse die so stehen - da hat niemand das Gesicht verloren.
Soll die Generalstaatsanwaltschaft zugeben, dass sie über das Ziel hinausgeschossen hat? Wozu?

In so einem Fall (wie oft im Leben) macht es Sinn, beide sozusagen "leben zu lassen" - wozu soll man den einen oder anderen jetzt an den Pranger stellen - der (oder die) das zu verantworten haben, werden schon was draus gelernt haben (hoffentlich).

Liebe Grüße

Wolfgang
Der Generalstaatsanwalt hat nicht über Ziel geschossen, sondern der Oberstaatsanwalt in Ingolstadt. Allerdings wäre der Fall, im Falle einer Verurteilung wohl auf jeden Fall beim Generalsstaatsanwalt gelandet.:)
 
fralind

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Wenn der Sohn nach dem Strafbefehl nicht so in die Öffentlichkeit für seinen Vater gegangen wäre, von Ihm kommt auch die Petition, wäre die Generalstaatsanwaltschaft in den letzen 4 Tagen nicht auf den Fall aufmerksam geworden und hätte die Aktenlage nochmals geprüft.


"Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg a.d. Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt", hieß es am Montagnachmittag in einer Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft. Zu der Entscheidung habe maßgeblich die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt beigetragen, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht einging. Ein strafbarer Vorwurf lasse sich nicht aufrechterhalten.



Wie ein Sechser im Lotto

Die absolute Ausnahme: Rücknahme des Strafbefehls

Strafbefehle sind nicht selten falsch. Manchmal sind sie sogar so falsch, dass sie schon nach Aktenlage nicht hätten beantragt, geschweige denn erlassen werden dürfen. Kann ein Rechtsanwalt nach einem Einspruch die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Strafbefehl unbegründet ist und dass bei einer Hauptverhandlung nur ein Freispruch herauskommen kann, dann kann die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl auch zurücknehmen (§ 411 Abs. 3 S. 1 StPO). Eine solche Rücknahme kommt aber nur in Ausnahmefällen vor. Das mag daran liegen, dass das Einräumen eigener Fehler nur selten zu den Tugenden der Menschen zählt und dass Staatsanwälte in diesem Punkt nicht anders sind. Außerdem sind die Dinge selten so eindeutig, dass sich eine Rücknahme des Strafbefehls anbietet. Für den Beschuldigten allerdings ist dieses Verfahrensende ein sehr gutes Ergebnis – die Sache ist erledigt, und zwar ohne mühsame Hauptverhandlung.


Und hier kam der Einspruch von der Generalstaatsanwaltschaft, noch nicht mal von Anwalt des Beschuldigten, dessen Einlassung ja erst jetzt berücksichtigt wurde.

Ich kann mir auch gut vorstellen, dass es intern dazu noch entsprechende Ansagen geben dürfte.
 
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...

Was wohl loswäre, wenn ICH zu einem Polizeibeamten "Du" sagen würde.


...
Hm, ich weiß nicht, wie es bei DIR ist, aber mir ist da bisher keiner krummgekommen, selbst in Bayern nicht. Da ich die Polizei normalerweise nicht anspreche, wenn die mich duzen, tue ich das auch.:)
 
B

Bollo

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Der Pressesprecher, der sie verteilt hat. Ich nehme mal an 200.000 UNterschriften unter der Petition haben dazu geführt, das es sich der Generalstaatsanwalt noch mal überlegt hat.
Ich vermute die Weisung kam von weiter oben. Staatsanwaltschaften in D sind NICHT unabhängig. Ein Relikt aus dunkelster Zeit.
 
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.....
Wie ein Sechser im Lotto

Die absolute Ausnahme: Rücknahme des Strafbefehls

Strafbefehle sind nicht selten falsch. Manchmal sind sie sogar so falsch, dass sie schon nach Aktenlage nicht hätten beantragt, geschweige denn erlassen werden dürfen. Kann ein Rechtsanwalt nach einem Einspruch die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Strafbefehl unbegründet ist und dass bei einer Hauptverhandlung nur ein Freispruch herauskommen kann, dann kann die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl auch zurücknehmen (§ 411 Abs. 3 S. 1 StPO). Eine solche Rücknahme kommt aber nur in Ausnahmefällen vor. Das mag daran liegen, dass das Einräumen eigener Fehler nur selten zu den Tugenden der Menschen zählt und dass Staatsanwälte in diesem Punkt nicht anders sind. Außerdem sind die Dinge selten so eindeutig, dass sich eine Rücknahme des Strafbefehls anbietet. Für den Beschuldigten allerdings ist dieses Verfahrensende ein sehr gutes Ergebnis – die Sache ist erledigt, und zwar ohne mühsame Hauptverhandlung.

...
Vielleicht sollte ich dann doch mal Lotto spielen...

Ein Strafbefehl wird, zumindest nach meinen Erfahrungen auch gerne dann ausgestellt, wenn die Beweislage dünn bis nicht vorhanden ist. Frei nach dem Motto, lieber Beschuldigter, gibt zu, das Du es warst, zahl einfach und erspar Dir den Prozess.

Aber vielleicht können sich ja mal die Profis dazu äussern.
 
C-Treiber

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Ich vermute die Weisung kam von weiter oben. Staatsanwaltschaften in D sind NICHT unabhängig. Ein Relikt aus dunkelster Zeit.
Hmm, ich finde nichts Schlimmes daran, das die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, da

1. Die Staatsanwaltschaft sowohl belastende als auch entlastende Sachverhalt prüfen muss
2. Über die Zulassung der Anklage ein Gericht entscheidet (Legalitätsprinzip)
3. Dir als Beschuldigter oder Anzeigender jeweils der Beschwerdeweg offensteht
 
T

Totalisator

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Da sich das ganze im Staatsgebilde Bayern abgespielt hat, kann man annehmen, dass der Anzeigende CSU-Mitglied ist.
 
Thema:

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