Standard Notarzt erhält nach Einsatzfahrt Strafbefehl über 4500,-€...

Diskutiere Standard Notarzt erhält nach Einsatzfahrt Strafbefehl über 4500,-€... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Was du beleidigen nennst ist Sarkasmus. und auch kein Rumdumschlag. Dein Ausdruck: ich wurde sogar geduzt impliziert was ganz schreckliches. Für...
Andalusienfan

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Ich sehe schon, mit Beleidigungen hast Du überhaupt kein Problem. Du holst gleich in alle Richtungen zum Rundumschlag aus. :skull:
Was wohl loswäre, wenn ICH zu einem Polizeibeamten "Du" sagen würde.


Glücklicherweise wurde unser eigentliches Thema zwischenzeitlich durch Rücknahme des Strafbefehls - was wohl eine sehr gute Entscheidung war - beendet.


Was du beleidigen nennst
ist Sarkasmus. und auch kein Rumdumschlag. Dein Ausdruck: ich wurde sogar geduzt impliziert was ganz schreckliches. Für mich hat duzen was vertrautes. Auch ist es nicht die Regel das RTW´s zum Schnellimbiss fahren. dies ist eher im tausendstel Bereich angesiedelt.( Wenn überhaupt) Und der laute Lärm bei Einsatzfahrten wird billigend in Kauf genommen, wenn es um Leben oder Tod geht. Das ist für mich richtig so.

Saludos
 
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AmperTiger

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finde ich in zweierlei Hinsicht bedenklich das Ganze. Wie kann man im ersten Strafbefehl zu einer so eklatanten Fehleinschätzung kommen und wie kann man zweitens, auf Druck der Öffentlichkeit so einknicken.
Entscheidet jetzt schon Facebook per Klick wer bestraft wird?
das ist gleich der doppelte Beweis des Unvermögens
 
QVIENNA

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finde ich in zweierlei Hinsicht bedenklich das Ganze. Wie kann man im ersten Strafbefehl zu einer so eklatanten Fehleinschätzung kommen und wie kann man zweitens, auf Druck der Öffentlichkeit so einknicken.
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das ist gleich der doppelte Beweis des Unvermögens
du glaubst ja nicht, welche ausgesprochenen halbintelligenzler sich unter staatsanwälten und richtern befinden. das ist nicht anders wie bei installateuren, fliesenlegern, sachbearbeitern oder auch ärzten ...
 
Andalusienfan

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finde ich in zweierlei Hinsicht bedenklich das Ganze. Wie kann man im ersten Strafbefehl zu einer so eklatanten Fehleinschätzung kommen und wie kann man zweitens, auf Druck der Öffentlichkeit so einknicken.
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das ist gleich der doppelte Beweis des Unvermögens
Das sehe ich anders. Besser einen Fehler korrigieren, als diesen nicht als solchen zugeben. Im eingestehen der eigenen Fehlbarkeit zeigt sich auch größe. Ich glaube in der Juristerei ist das ein ganz normaler Vorgang
 
AmperTiger

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einen Fehler, den man erst korrigiert, nachdem das ganze per Mausklick niedergebuht wurde. seltsame Rechtsauffassung das. Es hätte m.E. nie zu so einem Strafbefehl kommen dürfen, in dieser Härte, wenn man den danach ganz einfach zurückzieht. irgendwas ist da beim ersten mal schiefgelaufen und wenn nicht da, dann beim zweiten Mal

du glaubst ja nicht, welche ausgesprochenen halbintelligenzler sich unter staatsanwälten und richtern befinden. ...
ich glaube es nicht nur, ich weiß es. Juristen sind auch nur ein Spiegel der Gesellschaft. nicht mehr und nicht weniger.
 
IamI

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Der Generalstaatsanwalt hat nicht über Ziel geschossen, sondern der Oberstaatsanwalt in Ingolstadt. Allerdings wäre der Fall, im Falle einer Verurteilung wohl auf jeden Fall beim Generalsstaatsanwalt gelandet.:)
Servus,

ja da hast du Recht, meine Verwechslung ist einerseits meiner UNkenntnis des dt. Rechtssystems wie meiner nur laienhaften Kenntnis irgendeines Rechtssystem geschuldet.

liebe Grüße

Wolfgang
 
Hermann (aus E)

Hermann (aus E)

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finde ich in zweierlei Hinsicht bedenklich das Ganze. Wie kann man im ersten Strafbefehl zu einer so eklatanten Fehleinschätzung kommen und wie kann man zweitens, auf Druck der Öffentlichkeit so einknicken.
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Hi Amper,
wer regelmäßig solche Seiten wie "Lawblog" liest, muss feststellen, das Richter häufig Strafbefehle, Durchsuchungsbefehle usw. ohne Prüfung durchwinken. Jeder versucht halt mit minimalem Aufwand maximales Gehalt zu bekommen! (duck-und-wech)

Gruß Hermann
 
Henryt

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"finde ich in zweierlei Hinsicht bedenklich das Ganze. Wie kann man im ersten Strafbefehl zu einer so eklatanten Fehleinschätzung kommen und wie kann man zweitens, auf Druck der Öffentlichkeit so einknicken.
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das ist gleich der doppelte Beweis des Unvermögens"
Wenn ich das richtig gelesen habe, wurde beim ersten Strafbefehl der Notarzt nicht von einem Rechtanwalt vertreten, der wurde erst beim Einspruch eingeschaltet. Dann kommt sowas zu Stande.
 
sampleman

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"finde ich in zweierlei Hinsicht bedenklich das Ganze. Wie kann man im ersten Strafbefehl zu einer so eklatanten Fehleinschätzung kommen und wie kann man zweitens, auf Druck der Öffentlichkeit so einknicken.
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das ist gleich der doppelte Beweis des Unvermögens"
Wenn ich das richtig gelesen habe, wurde beim ersten Strafbefehl der Notarzt nicht von einem Rechtanwalt vertreten, der wurde erst beim Einspruch eingeschaltet. Dann kommt sowas zu Stande.
Es dürfte von außen schwer nachzuvollziehen sein, welchen Einfluss die öffentliche Welle hatte, die der Strafbefehl ausgelöst hat. Aber klar ist vermutlich auch: Wenn ich - egal ob ich Notarzt bin oder Straßenkehrer - der Nötigung bezichtigt werde und einen Strafbefehl von 4.500 Euro und Pappe weg bekomme, dann lege ich dagegen Einspruch ein. Das hat der Notarzt wohl gemacht - und ist damit durchgekommen. Das ist doch ganz normal, dass man mit einem Einspruch auch mal Erfolg hat.

Sampleman
 
AmperTiger

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ja mir ging es da auch um ganz was anderes. Wie kann ein StA zuerst zu der Rechtsauffassung kommen, dass solch ein Handeln mit FS-Entzug und 4500€ (die sich nach dem Einkommen des Arztes richten) zu ahnden ist? ihm war doch auch beim Strafbefehl bekannt, dass der "Täter" Notarzt ist, auf dem Weg zu einem lebensrettenden Einsatz war. Noch dazu ist rein garnichts passiert, außer dass sich andere Autofahrer genötigt fühlten.
Da hätte man als StA auch beim ersten Strafbefehl durchaus schon zur Ansicht gelangen können, dass es wichtiger war ein Menschenleben zu retten, als die Verkehrsregeln einzuhalten. noch dazu wo der "Täter" ja Notarzt ist.

Ich denke dass sich der Notarzt den Anwalt genommen hat, als der Strafbefehl kam. Vorher wußte er ja nicht, dass er angezeigt wurde.
 
hoeferl

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ja mir ging es da auch um ganz was anderes. Wie kann ein StA zuerst zu der Rechtsauffassung kommen, dass solch ein Handeln mit FS-Entzug und 4500€ (die sich nach dem Einkommen des Arztes richten) zu ahnden ist? ihm war doch auch beim Strafbefehl bekannt, dass der "Täter" Notarzt ist, auf dem Weg zu einem lebensrettenden Einsatz war. Noch dazu ist rein garnichts passiert, außer dass sich andere Autofahrer genötigt fühlten.
Da hätte man als StA auch beim ersten Strafbefehl durchaus schon zur Ansicht gelangen können, dass es wichtiger war ein Menschenleben zu retten, als die Verkehrsregeln einzuhalten. noch dazu wo der "Täter" ja Notarzt ist.

Ich denke dass sich der Notarzt den Anwalt genommen hat, als der Strafbefehl kam. Vorher wußte er ja nicht, dass er angezeigt wurde.

Servus AmperTiger,

ganz so einfach ist es nicht:

1.) ein Staatsanwalt beantragt den Erlaß eines Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht

2.) nur ein Strafrichter kann bei hinreichendem Tatverdacht einen Strafbefehl verhängen

Leider geht aus dem ganzen Gedöns nicht hervor, ob dem Beschuldigten (Notarzt) VOR Erlass des Strafbefehls Gelegenheit gegeben wurde, sich zur Sache zu äußern. Und Strafrichter neigen aufgrund erheblicher Arbeitsüberlastung gerne mal dazu, solche Anträge OHNE eingehende Prüfung durchzuwinken.

Alles a bissl mysteriös - aber vermutlich war der beantragende StA einfach nur ein zuag'roaßda G'schaftlhuba mit preußischem Migrationshintergrund ;-)))

Gruß,
Bäda
 
T

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Ich kann mir folgenden Dialog beim Ausländermaut-Stammtisch vorstellen:
"Grias di, Seppl. Du, do hot mi letzthin wia i mei Schwarzgeld fortschaffen wollt – du woast scho, des wos i mitn Gammelfleisch verdient hob – ana zum Bremsen zwunga, dass meine ganzen Geldtüten umgfalln sin. Des hot mi gscheit gärchert. Den will I ozoang. Du bist doch beim Gricht, konnst do wos machen? Der Huber Jackl macht mir an Zeugn."
"Freili Hiasl, des mach I, do erlass I an Strafbefehl. Du host mia ja ah im Gemeinderat bei meim Schwarzbau gholfn."
 
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Naja, wer sich des öfteren wegen irgendwelcher Bußgeld-Sachen vor bayerischen Amtsgerichten rumtreibt, hat eine gewisse Vorstellung davon, warum die Gerichte in DEM Bundesland mit Verkehrstrafsachen überlastet sind und nicht mehr prüfen (können oder wollen).:)

Es wird selbst bei dünnsten Beweislagen ein Verfahren eröffnet und man erlebt das "königlich bayerische Amtsgericht" live.:) Im Gutachten zum Frontfoto steht der Satz,

"Durch den Fotoabgleich kann nicht sicher festgestellt werden, ob der Beschuldigte gefahren ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, das ein Verwander, bis zum dritten Grad, das Fahrzeug führte." :cool:

Es hätte also praktisch jeder männliche Verwande sein können. Das Verfahren wird natürlich eröffnet und der Richter meinte dann zu mir (nach der Feststellung der Personalien) "Geben Sie es zu, Sie waren es!"

Klar, ich gebe in der Hauptverhandlung etwas zu, was ich vorher bestritten habe und mit dem Satz im Gutachten ganz sicher.:D
 
*Topas*

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Es hätte also praktisch jeder männliche Verwande sein können. Das Verfahren wird natürlich eröffnet und der Richter meinte dann zu mir (nach der Feststellung der Personalien) "Geben Sie es zu, Sie waren es!"

Klar, ich gebe in der Hauptverhandlung etwas zu, was ich vorher bestritten habe und mit dem Satz im Gutachten ganz sicher.:D

... was Du so alles erlebst.....:rolleyes:
 
Larsi

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... was Du so alles erlebst.....:rolleyes:
Ja. Falls Du mal A9 in D fährts, diese netten beleuchtenen Wechselverkehrszeichen oberhalb der Autobahn, vor München (von Berlin kommend), sind ab und an mit Kameras bestückt.

Und wenn man dann über Monate Montags nach München und Freitags zurück nach Berlin fährt.... Es dauert halt immer ne ganze Weile bis die Post kommt, bis dahin hat man so einige Gelegenheiten gehabt.:D
 
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Und hat neben den Auftritten vor Gericht, im Finanzamt, beim Nachbarn und sonstwo noch Zeit, hier 4000 Beiträge pro Jahr zu schreiben. :cool:
Tja, es gibt halt Leute, die bedienen die Tastatur nicht nur mit zwei Fingern.:cool:

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