Standard Notarzt erhält nach Einsatzfahrt Strafbefehl über 4500,-€...

Diskutiere Standard Notarzt erhält nach Einsatzfahrt Strafbefehl über 4500,-€... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Das war wohl selbst dem Bayern-Filz zu peinlich.
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Totalisator

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Das war wohl selbst dem Bayern-Filz zu peinlich.
 
Zörnie

Zörnie

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Verfahren ist eingestellt.
Das lässt mich an der bayerischen Justiz zweifeln. Entweder kuschen die dort vor einer popeligen Onlinepetition und ein paar Presseberichten oder aber Strafbefehle vom Amtsrichter gibt es dort vom Abrissblock ohne ausreichende Prüfung des Sachverhalts.
 
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der_brauni

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Die bayrische Justiz mußte auf öffentlichen Druck hin in der jüngsten Vergangenheit einige Fehlurteile revidieren.
Man wollte sich eben nicht schon wieder eine blutige Nase holen, und das nur, weil sich ein anderer Verkehrsteilnehmer erschreckt hat.

Gruß Thomas
 
Tourerjosh

Tourerjosh

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Hi, jetzt möchte ich auch gerne mal meinen Senf dazu abgeben:p

Also, mit Stand vom 09.02.15 ist das Strafbefehl zurückgezogen worden! Siehe Artikel:

"Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg a.d. Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt. Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist. In Abwägung der gebührenden Ausübung der Sonderrechte des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer lässt sich dem Notarzt gegenüber ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten."
Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft München"

Für mich eine logische Konsequenz, denn ein strafbares Verhalten nach 315 c StGB kann im Rahmen einer Sonder-/Wegerechtsfahrt nach den Paragraphen 35/38 StVO nicht vorliegen! Diese sind zu nutzen, wenn Menschenleben oder bedeutsame Güter in Gefahr sind (z.B. für Feuerwehr/Notarzt, Polizei)! Natürlich unter Einhaltung der Sorgfaltspflichten! Verstößt man gegen die Vorschriften der Sonder-/Wegerechtsfahrt, z.B. kein vorheriges Anhalten im Kreuzungsbereich, bzw. vorsichtiges Hineintasten, und kommt es dann zum Unfall, ist meist ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Disziplinarverfahren anhängig, sofern es zu einem schädigenden Ereignis kam! Aber hier nach Paragraph 315 c StGB einen Notarzt verurteilen zu wollen, ist eine Frechheit! Um diesen Paragraphen zu erfüllen, muss man VORSÄTZLICH, rücksichtslos, grob verkehrswidrig unter Missachtung jeglicher Verkehrsregeln, zum schnelleren Vorankommen, Verkehrsteilnehmer gefährden! Sprich, nur durch einen Zufall kam es nicht zum Unfall! Die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit/Straftat liegen dicht beieinander! Um die Straftat abzuhandeln, muss ein Vorsatz vorliegen, bzw. die Rechtseinsicht fehlen! Sprich, der 315 c (Gefährdung des Straßenverkehrs) kann auf Rettungsfahrten regelmäßig keine Anwendung finden! Dieser gilt überwiegend für "normale" Verkehrssünder! Zu schnelles Fahren, Überholen trotz unklarer Verkehrslage, z.B. Fußgängerüberweg usw! Und er muss billigend in Kauf nehmen, dass es zu einem schädigenden Ereignis kommt, sprich VORSATZ! Und halten wir fest, es kam zu keinem schädigenden Ereignis! Wären durch diese Fahrt Menschen gestorben, könnten sich Gerichte drüber streiten, ob die Sonder-/ Wegerechtsfahrt und die damit verbundene Rettung von Leben, im Verhältnis zu den verstorbenen während der Fahrt lagen!


Wie kann man einem Notarzt unterstellen, er wollte Menschenleben vorsätzlich gefährden?!!! Wenn er auf dem Weg ist Menschenleben zu retten? Dem anderen Autofahrer würde ich ein Verfahren einrühren, weil er keinen Platz gemacht hatte, weil ihm ein Fahrzeug mit Sonder-/Wegerechten entgegenkam!

Resümee, ich kann nur hoffen, dass diejenigen die hier das Verhalten des Notarztes anzweifelten nicht irgendwann mal selber schnelle Hilfe durch einen Rettungswagen brauchen, denn dann kann es nicht schnell genug gehen!!!:skull:

Gruß
Calle
 
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beiker

beiker

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Die versuchen doch nur ihre Fälle möglichst schnell und bequem zu...... naja, nennen wir es mal "bearbeiten".

Leider bringen sie damit offensichtlich unschuldige Menschen vorsätzlich in die Verteigungspostion.

Rechtscutzversicherungen und Anwälte müssen schließlich auch leben....
 
Zörnie

Zörnie

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Mir will sich zwar nicht erschließen, warum ein Fahrer mit SWR sich nicht nach § 315c StGB strafbar machen kann, aber mir wäre am allerwichtigsten, dass ein Retter tatsächlich ankommt, auch wenn er dafür 30 Sekunden länger unterwegs ist.
 
Tourerjosh

Tourerjosh

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Eben aus den oben angesprochenen Gründen! Und die Staatsanwaltschaft sah das ja auch so! Aber da muss ich dir Recht geben, lieber heil ankommen! Das ist das oberste Ziel für alle! Wie gesagt, ich meinte damit nicht, dass jegliches Fehlverhalten, sofern erkennbar, ignoriert werden sollte! Das bleibt unberührt! Mir ging es nur um die Straßenverkehrsgefährdung!

Gruß und sichere Fahrt;-)
 
BlackWinger

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DANKE Frank für deinen Beitrag !

Scheint ja momentan große Mode zu sein...
...Notärzten und Rettungsassistenten im Einsatz eine hineinwürgen zu wollen:
Exakt gleiche Problematik mit ähnlicher Situation ereignete sich in der oberfränkischen "Hauptstadt" in den letzten Wochen bereits zum zweiten Mal.

Mich stört die offenbar mittlerweile zunehmende Vorverurteilung der Rettungsdienste durch einige Verkehrsteilnehmer (Moped- wie Autofahrer), die den Rettungskräften im Vorfeld all zu oft und all zu schnell "Rambomanier" nachsagen.
Um hier Richard´s Aussage zu unterstreichen:
"aber es ist immer wieder erstaunlich, wie Sinn- und planlos und oftmals auch Wahrnehmungsresistent mache auf der Bahn vor einem Einsatzfahrzeug herfahren und umherzockeln."
Wie wahr diese Feststellung doch ist !!!:banghead:

Ich kenne die "Blaulicht-Szene" recht gut und kenne Niemanden, der hier eine zusätzliche Fremdgefährdung in Kauf nimmt.

Einsatzkräfte, die hier täglich ihre eigene Gesundheit für andere gefährden, haben durchaus ein Recht auf einen für einen solchen Beruf notwendigen Vertrauensvorschuss (auch u.U. bei zu fällenden Gerichtsurteilen) , solange ihnen nicht von Anfang an tatsächlich eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann- und die geht gegen Null.

Ich stelle mir gerade vor, was wäre, wenn jeder Notarzt und RA aufgrund von "Nötigung im Straßenverkehr" künftig sofort den Führerschein abzugeben hätte... ?
Ob dann diese "Genötigten" als nächstes die Kreisverbände mangels vorhandener Rettungsdienste anzeigen würden ?

Was "kratzt" mich eine "zerkratzte" Alu-Felge am Auto, weil ich gezwungen ("genötigt" ?) war, an den Bordstein zu fahren, wo es hier um das Leben eines dreijährigen Kindes mit Erstickungstod geht, oder um einen Biker mit Herzstillstand in der Fränkischen Schweiz (Motorradparadies in Nordbayern) ?

... musste mal gesagt werden.
 
sampleman

sampleman

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Ich kenne die "Blaulicht-Szene" recht gut und kenne Niemanden, der hier eine zusätzliche Fremdgefährdung in Kauf nimmt.

Einsatzkräfte, die hier täglich ihre eigene Gesundheit für andere gefährden, haben durchaus ein Recht auf einen für einen solchen Beruf notwendigen Vertrauensvorschuss (auch u.U. bei zu fällenden Gerichtsurteilen) , solange ihnen nicht von Anfang an tatsächlich eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann- und die geht gegen Null.
Was mir an dieser Diskussion nicht gefällt, das ist das Urteilen über das Verhalten der Fallbeteiligten ohne jegliches Wissen darüber, was sich tatsächlich zugetragen hat. Vom Sanka, der von pennenden Verkehrsteilnehmern ausgebremst wird bis zum Harakiri mit Blaulicht ist alles dabei. Ich erinnere mich an die 80er Jahre. Damals beschloss der Senat von Berlin, alle Polizeiwagen der Stadt mit elektronischen Unfalldatenschreibern auszustatten. Die nahmen immer einen Schleife von (wenn ich mich recht erinnere) einer Minute auf, und wenn es einen Unfall gab, wurde diese letzte Minute gespeichert. Folge der Aktion: Die Unfallhäufigkeit bei Einsatzfahrten ging um zehn Prozent zurück.

Ich halte es ohne tiefere Einsicht in die Verfahrensdetails auch für reichlich sinnbefreit, von der Tatsache, dass ein Strafbefehl wieder aufgehoben wurde, auf irgendwelche bayerischen Amigotouren zu schließen. Dafür ist der Rechtsweg ja schließlich da, dass er gegebenenfalls Fehlurteile revidiert.

Sampleman
 
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der niederrheiner

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Sowas in der Art hab ich vor Jahren von der Hamburger Polizei gelesen. Von Fahrern der RTW's hört man es ja eher selten. Aber klar, wenn, dann fällt deren Unfall wesentlich stärker auf. So von wegen Medien und so.

Aber warum haben angeblich nur die Münchener einen Trainigsstand für "Blaulichtfahrten"? Schliesslich wird nicht jeder Fahrer eines RTW als super reaktionsschneller Fahrer geboren. Und hat von Anfang an einen Ruhepuls unter 50. . .
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Was mir an dieser Diskussion nicht gefällt, das ist das Urteilen über das Verhalten der Fallbeteiligten ohne jegliches Wissen darüber, was sich tatsächlich zugetragen hat.
wenn wir nur über das reden und schreiben würden, über das wir GENAU Bescheid wissen - dann wärs hier sehr langweilig
und in der Justiz sollte man vielleicht vorher einen Sachverhalt - schon eben wg. der Tragweite (4500,- € sind für einen Doc eher zu verschmerzen als die "Immobilität" im Rettungsfall ) - bevor man zu einem - wie es jetzt scheint - unhaltbaren Urteil zu kommen.

und die Idee mit den Unfalldatenschreibern - gabs dass nicht auch mal für den "Mündigen, verantwortungsbewusten Verkehrsteilnehmer" (die wir ja alle sind) und wurde das nicht von diesen "Mündigen, Verantwortungsbewussten" abgelehnt ????

Wenn sich die (bayerische) Justiz schon um Vorfälle rund um den Rettungsdienst kümmern will, soll einfach mal an einer der bekannten BAB mit regelmässigen Unfällen mitfahren und mal kontrollieren und ggf. Sanktionieren, was da so - wie ich oben schon schrieb - teils absolut gedankenlos, teils aber schon dreist-frech gemacht wird .... die, die sich hinter dem RTW nach vorne Mogeln schlagen hier ja dem Fass absolut den Boden aus!!

da gäbs viel zu tun und selbst bei 10€ pro Verwarnung kommt da sicher schnell mehr als jene 4500,- € zusammen (OK, betriebswirtschaftlich nicht ganz richtig, weil höherer Personaleinsatz, Volkswirtschaftlich aber absolut richtig!!)
 
Thema:

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