Strafzettel aus Italien H I L F E !

Diskutiere Strafzettel aus Italien H I L F E ! im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Rolf, ich denke, an meisten stört die Leute (zurecht), dass insbesondere aus Italien die Strafen sehr spät kommen, mehr als ein Jahr danach...
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Christian S

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Hallo Rolf,

ich denke, an meisten stört die Leute (zurecht), dass insbesondere aus Italien die Strafen sehr spät kommen, mehr als ein Jahr danach ist auch schon vorgekommen sowie dass man halt gar nichts mehr nachvollziehen kann. Bei meinem Ticket soll ich 76 gefahren sein bei 50 km/h. Ob da wirklich 50 war? Es war außerorts, geblitzt wurde ich ca. 200 Meter vor einem Tunnel auf einer breiten Straße. Warum da das Tempo auf 50 km/h beschränkt ist weiß niemand. Ich bin vor 2 Wochen im Nordwesten Italiens in den Bergen unterwegs gewesen. 400 Meter vor einer Kurve wird das Tempo uf 40 km/h beschränkt, dann 150 Meter davor auf 20!!!. Die Kurve konnte man mit 60 km/h nehmen, ohne sich zu gefährden. Oder es wird 30 km/h wegen einer Baustelle angeordnet, und dann wird neben der Straße irgendwas rumgewerkelt, um 19:00 Uhr am Abend ist da natürlich niemand mehr. Das Schild wird nie aufgehoben...
Die Liste liese sich beliebig fortsetzen, so sachen nerven halt.

Der Hauptgrund scheint zu sein: Wir sind in Deutschland eher verwöhnt. Wenig KOntrollen, im großen und ganzen vernünftige Tempolimits usw.

Gerade wenn du sehr viel fährst, große Strecken an einem Tag ( ich fahre auch mal 750 km Landstraße) und dabei dir auch noch ein wenig sie Gegend anschaust ist es für mich Stress pur, auch noch andauernd auf saudoofe Schilder zu achten. Auf die Straße achtet ja man ja immer. Sonst könnte man ja nicht sicher fahren. Ich denke ich bin kein Raser (höchstens mal im Stau etwas ungeduldig), auf der Landstraße fahre ich nie schneller als 110 km, oft auch unter 100. wenn man dann gemütlich unterwegs ist, sagen wir mal mit 90, und dann nach einer Weile, wo ganz sicher kein Schild stand, ein Schild sieht, wo die Beschränkung auf 60 km/h aufgehoben wird, dann erschrickt man? Häh, wo war da 60? Wie lange fahre ich schon zu schnell? In Deutschland passiert mir das fast nie, in der Schweiz übrigens auch nicht. Mal abgesehen von den 80 km/h auf Landstraßen als Obergrenze wird dort nur begrenzt, wo es auch nachvollziehbar ist. In Österreich ist das übrigens meist auch so. Im Gegenteil, ich denke mir da manchmal außerorts, wau, hier 100 km/h, rechts und linke uneinsehbare Ausfahrten aus Häusern, die 100 km/h möchte ich dann gar nicht fahren.
 
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GSATraveler

Gast
yep, Überwachung und Strafen sind Scheisse, aber Letztere gehören nun Mal zu den Nebenkosten, wie Du es sehr treffend beeits sagtest. Von Landesfremden ausgesprochen, werden sie manchmal erst Recht mit einer gehörigen Portion Misstrauen aufgenommen. Fremde Richter halt, aber ich bin ja auch auf fremdem Territorium.

Wenn ich nach I/F/E fahre, weiss ich zwar nicht ganz genau wie der Hase läuft, doch ich erwarte nicht, dass die Regeln dieselben sind wie bei mir zuhause - im Positiven ebenso, wie zuweilen halt auch im Negativen. Hatte schon viel Glück/Verständnis bei den Italienern und Franzmännern, wie ich es bei unseren Obergermanen nie erleben würde; bezahlt habe ich logisch auch schon und nicht zuwenig sowie auf Arten, wie es hier keinem in den Sinn käme. Mir geht dann manchmal durch den Kopf, dass es vor einigen Jahrzehnten (oder Jahrhunderten erst recht) noch viel unwägbarer gewesen sein muss, die Alpen zu queren. Und unsere Problemchen dabei doch verhältnismässig berechenbar erscheinen - wenn auch manches Mal ärgerlich, so doch letztlich irgendwie tragbar. Was sollen also die Beklagungen (nicht von Dir...), freuen wir uns doch ob den sich nach wie vor sich bietenden Freiheiten. Die selbstredend weder früher noch heute ganz gratis sind.
Gruss!
 
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Christian S

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Hallo,

noch ein kleiner Nachtrag aus Südtirol, geschehen im August 2012

Ein Motorradfahrer (nicht ich) überholt in einer leichten, übersichtlichen Rechtskurve einen anderen Motorradfahrer (Niederländer, der fuhr ziemlich langsam und sehr weit rechts) ohne Gegenverkehr mit ausreichendem Abstand.

Das wird von der Polizei beobachtet. Der Biker (nicht der Niederländer) wird angehalten, kostete 154.- € zahlbar vor Ort. Ferner haben die seinen deutschen Führerschein weggenommen, das dauerte dann 4 Wochen bis der in Deutschland zurück war.

So lautete zumindest die Schilderung des Vorfalles durch den Biker, das sei ein ganz normales ungefährliches Überholmanöver gewesen.

Solche Bewertungen durch Polizisten mögen überall vorkommen, aber irgendwie passt diese Geschichte gerade ins Bild.
 
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Christian S

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Was gehen die deutsche Papiere an?
Hallo,

das sehe ich auch so, aber in diesem Fall war es einfach so, dass die Herrn Carabinieri den Führerschein einkassiert haben mit dem Hinweis, dass der dann zugeschickt wird. Ich denke, dass das nicht erlaubt ist, ABER in Italien scheint es so zu sein (sicher bin ich nicht), dass vor Ort Sanktionen verhängt werden können. In Deutschland geht das nur sehr eingeschränkt, z.B. bei Alkoholisierung oder wenn offensichtlich ist, dass ein Raser jetzt noch mehr rasen wird, um die durch die Polizeikontrolle verlorene Zeit wieder reinzuholen.

Wenn ich z.B. vor der Alternative stehe, dass ich in Italien kein Fahrzeug mehr steuern darf und man mein Fahrzeug nun ab sofort für 60 Tage als Teil der Strafe beschlagnahmt, dann fahre ich wohl auch lieber ohne Führerschein mit dem eigenen fahrzeug nach Hause...:mad:.

Das Netz ist voll von offiziellen Berichten z.B. des ADAC sowie in Fachzeitschriften zu den Möglichkeiten, die Carabinieri in Italien haben. Da wird es einem Angst und Bange. Besonders schlimm sind Berufskraftfahrer dran:
http://www.joerges-kanzlei.de/pdf/FERNFAHRER_ENDVERSION.pdf

Sehr kompliziert sind auch die Innenstadtfahrverbote:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Italien-Innenstadtfahrverbote_58460.pdf

Oder allgemein:
Außenministerium Österreich -> Botschaft -> Rom -> Straßenverkehrsordnung in Italien

oder

Drakonische Bestrafungen für Verkehrssünder in Italien » Autoportal

Natürlich passiert meist nichts, aber die Zahl derer, die in den letzten Jahren in Italien kräftig zur Kasse gebeten wurden, ist doch deutlich gestiegen
 
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GSATraveler

Gast
So kann's wohl auch gehen. Ich schieb's jetzt mal auf die überfahrene Sicherheitslinie, in der krampfhaften Hoffnung auf die Rationalität der europäischen Polizeien (ich weiss ich weiss, ein Widerspruch in sich selber). Ich hatte bisher wohl einfach viel Glück mit den strammen, frisch gegelten und gebügelten Poliziottos udn Flics.

@GSMän: Der ausländische Polizist (oder Richter oder Verwaltungsstelle) nimmt Dir Deinen Führerschein sur place ab (oder spricht im Nachhinein ein Fahrverbot aus), was dann für das betreffende Staatsgebiet gilt, d.h. zuhause und in den übrigen Staaten darfst noch fahren. Nimmt Dir Deine Heimatbehörde d.h. die ausstellende Behörde den Führerschein weg, darfst nirgends mehr fahren.
Gruss Rolf.
 
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Christian S

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Nimmt Dir Deine Heimatbehörde d.h. die ausstellende Behörde den Führerschein weg, darfst nirgends mehr fahren.
Gruss Rolf.
Hallo Rolf,
das ist falsch, läßt sich aber in ein paar Sätzen auch nicht richtig stellen. In Kürze:

Wird dir in Deutschland der Führerschein entzogen, z.B. bei einer Trunkenheitsfahrt, hast du keinen Lappen mehr und kannst logischerweise nirgends fahren wo du einen Führerschein brauchst.

Bekommst du in Deutschland ein Fahrverbot (z.B. bei Tempoverstoß, zu wenig Abstand usw.) darfst du zunächst nur in Deutschland kein Fahrzeug führen. Inhaber einer Fahrerlaubnis bist du aber immer noch. Ob du dann in einem anderen Land trotzdem noch fahren darfst, hängt von den jeweiligen nationalen Regelungen ab. In manchen EU-Ländern darfst noch fahren, in deren nicht, ist von Land zu Land verschieden.

Umgekehrt ist in der deutschen Fahrerlaubnisverordnung geregelt, dass du in Deutschland nur in dem Umfang berechtigt bist, ein Fahrzeug zu führen, wie du in dem Moment im Heimatland fahren dürftest, d.h. ein österreichisches Fahrverbot schlägt voll durch.
 
EifelQ

EifelQ

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Was war denn an Rolfs Beitrag falsch? Einfach nur richtig lesen!
Ich mache jetzt auch mal den Besserwisser!
Trotzdem viele Grüsse,
Helmut
 
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Christian S

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Was war denn an Rolfs Beitrag falsch? Einfach nur richtig lesen!
Ich mache jetzt auch mal den Besserwisser!
Trotzdem viele Grüsse,
Helmut
Hallo,

ich habe den Beitrag so verstanden, dass die Folge (darfst nirgends mehr fahren) sich bei allen "Wegnahmen" ergibt.

Wenn man sich auf die Auswirkungen einer Wegnahme durch die ausstellende Behörde beschränkt, hat Rolf Recht. Ich denke aber nicht, dass der Beitrag so gemeint war, da in den allerwengisten Fällen die Fahrerlaubnisbehörde den Lappen weg nimmt, sondern in fast allen Fälle dies ein Gericht anordnet.

Rolf kann ja aufklären wie er es gemeint hat. Gerne rudere ich zurück, nur bringt dann sein Beitrag für das Gesamtthema hier nicht so arg viel, denn um die wenigen Fälle der Wegnahme des Führerscheines durch die ausstellende Behörde ging es in der Beitragsrunde hier an keiner Stelle.
 
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GSATraveler

Gast
@GSMän: Der ausländische Polizist (oder Richter oder Verwaltungsstelle) nimmt Dir Deinen Führerschein sur place ab (oder spricht im Nachhinein ein Fahrverbot aus), was dann für das betreffende Staatsgebiet gilt, d.h. zuhause und in den übrigen Staaten darfst noch fahren. Nimmt Dir Deine Heimatbehörde d.h. die ausstellende Behörde den Führerschein weg, darfst nirgends mehr fahren.
Gruss Rolf.
Hi Christian, das Rudern überlassen wir anderen, habe schon gemerkt, dass wir wohl das selbe meinen und Du mich falsch vestanden hattest.

Die Polizei nimmt je nachdem wie happig der Regelverstoss war, den Führerschein gleich auf Platz ab, was zumindest für die Franzosen und uns gilt. Der Entscheid, für wie lange das Fahrverbot dann dauert, erfolgt von der Gerichts- oder Verwaltungsbehörde.
Dann fahrt mal alle schön anständig, Gruss Rolf.
 
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Gast 5187

Gast
Ist das wirklich so?

Wir sind uns - denke ich - sehr schnell einig, dass die Polizei vor Ort ein Fahrverbot für den entsprechen Hoheitsbereich aussprechen kann. Meine Zweifel gehen aber in die Richtung, dass die ausländische Polizei befugt ist, ein deutsches Dokument einzubehalten. Nach meinem Kenntnisstand wird das auch in Deutschland nicht so gehandhabt. Ich wäre für einen Hinweis auf eine anders lautende Regelung insofern dankbar. Bin aktuell - glücklicherweise - in Sachen Verkehrsrecht nur recht grob orientiert. ;)
 
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