Strafzettel aus Italien H I L F E !

Diskutiere Strafzettel aus Italien H I L F E ! im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hi Eigentlich ganz easy. Die italiensche Behörde hat sich mit dem Ansinnen an die deutschen Behörden zu wenden die diese Strafe dann im Auftrag...
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.173
Hi
Eigentlich ganz easy.
Die italiensche Behörde hat sich mit dem Ansinnen an die deutschen Behörden zu wenden die diese Strafe dann im Auftrag vollstrecken.
Sie dürfen es auch selbst versuchen.

Wesentlicher Unterschied:
Meines Wissens ist der Selbstversuch zwar gestattet und deshalb bekommen die auch Auskunft über den Halter, aber man muss freiwillig ein Einsehen haben und zahlen.

Der Umweg über deutsche Behörden hat für die Auslandsbehörde einen grosse Nachteile:
Als allererstes: Die Kohle bleibt in DE! (deswegen geht man diesen Weg erst mal nicht :rolleyes:)
Als Zweites: Das Vergehen muss nach deutschen Regeln beweisbar sein. Nachdem in vielen Ländern die Halterhaftung gilt, reicht dort ein Heckfoto mit dem Kennzeichen.
Bei uns haftet der Fahrer und deshalb wird von vorne geblitzt.
ABER: Die deutsche Behörde entscheidet das nicht. Auf diese Idee muss der Betroffene selber kommen und dem, von den deutschen Behörden zugestellten, Bescheid widersprechen.

Bei näherungsweisen 1000 EUR empfehle ich einen Verkehrsrechtler zu konsultieren und im Zweifel auch 50EUR für eine Beratung zu investieren.
gerd
 
G

Gast 7673

Gast
Sach

Hi
Eigentlich ganz easy.
Die italiensche Behörde hat sich mit dem Ansinnen an die deutschen Behörden zu wenden die diese Strafe dann im Auftrag vollstrecken.
Sie dürfen es auch selbst versuchen.

Wesentlicher Unterschied:
Meines Wissens ist der Selbstversuch zwar gestattet und deshalb bekommen die auch Auskunft über den Halter, aber man muss freiwillig ein Einsehen haben und zahlen.

Der Umweg über deutsche Behörden hat für die Auslandsbehörde einen grosse Nachteile:
Als allererstes: Die Kohle bleibt in DE! (deswegen geht man diesen Weg erst mal nicht :rolleyes:)
Als Zweites: Das Vergehen muss nach deutschen Regeln beweisbar sein. Nachdem in vielen Ländern die Halterhaftung gilt, reicht dort ein Heckfoto mit dem Kennzeichen.
Bei uns haftet der Fahrer und deshalb wird von vorne geblitzt.
ABER: Die deutsche Behörde entscheidet das nicht. Auf diese Idee muss der Betroffene selber kommen und dem, von den deutschen Behörden zugestellten, Bescheid widersprechen.

Bei näherungsweisen 1000 EUR empfehle ich einen Verkehrsrechtler zu konsultieren und im Zweifel auch 50EUR für eine Beratung zu investieren.
gerd
Ich doch !:cool:
 
*Topas*

*Topas*

. . . . .🙈 - Moderator . . . . . 🍲🍲🍲🍲🍲🍲
Dabei seit
04.01.2009
Beiträge
31.610
Ort
Schweiz/Berlin/Europa
Modell
GSA 1200 / 2011
ich verstehe dieses Rumgeflenne garnicht ;)

Fehler gemacht???
... erwischt worden???

...zahlen und gut ist :)




"nicht gefackelt wird auch bei größeren Vergehen: Coladosen, Papiertaschentücher,
Plastiktüten, die nicht in der Tonne landen, sind den Autoritäten 2000 Singdollar
(1251 Euro) wert. Mit der Geldstrafe allein ist es nicht getan; vielmehr kommt der
Delinquent darüber hinaus in den zweifelhaften Genuss eines Umerziehungsprogramms.
Zum Beispiel Geschäftsmann S. Singh, der nach einem Umweltvergehen seinen eleganten
Zweireiher mit der schreiend gelben Weste eines Straßenkehrers vertauschen musste.
Singh hatte es gewagt, ein Papiertaschentuch aus dem Autofenster zu schnippen.
Angeklagt als "litter criminal" (Abfall-Krimineller), gestand er sogleich sein Vergehen,
zückte das Scheckbuch und schlüpfte klaglos für zwanzig Stunden in
die gelbe Weste der "CWO"Straßenkehrer."


man stelle sich vor was dort bei "Rasern" gemacht wird :D
 
Bikerscout

Bikerscout

Dabei seit
23.05.2008
Beiträge
890
Modell
R1200GS LC K50
Im neuen Tourenfahrer wird vor Slowenien gewarnt.

Die Dame ist mit 35Km/h zu schnell durch Jesenice.
Ergebnis:
Nach einem halben Jahr kam der Gerichtsbescheid die
Strafe von.
1000€
9 Strafpunkte
1 Monat Fahrverbot
und nachdem sie die Strafe bezahlt hat kamen noch 150€ Gerichtskosten dazu.
Warum jammerst Du.
 
ratzfatz

ratzfatz

Dabei seit
16.07.2009
Beiträge
989
Ort
Seesen/Harz
Modell
Karotte 1290 Superadventure R , R 1150 GS Adventure
ist klar das ihr Schweizer da sehr schmerzbefreit seit, ihr dürft ja nicht mal auf der Straße furzen ohne gleich ein 1000 Franken Ticket am Arsch kleben zu haben :rolleyes::rolleyes: :D
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
ich verstehe dieses Rumgeflenne garnicht ;)

Fehler gemacht???
... erwischt worden???

...zahlen und gut ist :)



"nicht gefackelt wird auch bei größeren Vergehen: Coladosen, Papiertaschentücher,
Plastiktüten, die nicht in der Tonne landen, sind den Autoritäten 2000 Singdollar
(1251 Euro) wert. Mit der Geldstrafe allein ist es nicht getan; vielmehr kommt der
Delinquent darüber hinaus in den zweifelhaften Genuss eines Umerziehungsprogramms.
Zum Beispiel Geschäftsmann S. Singh, der nach einem Umweltvergehen seinen eleganten
Zweireiher mit der schreiend gelben Weste eines Straßenkehrers vertauschen musste.
Singh hatte es gewagt, ein Papiertaschentuch aus dem Autofenster zu schnippen.
Angeklagt als "litter criminal" (Abfall-Krimineller), gestand er sogleich sein Vergehen,
zückte das Scheckbuch und schlüpfte klaglos für zwanzig Stunden in
die gelbe Weste der "CWO"Straßenkehrer."


man stelle sich vor was dort bei "Rasern" gemacht wird :D

Hallo,

das liest sich ja fast so als ob du das auch noch gut findest, mann mann mann.

Allgemein findet sich hier auch etwas. Ich denke, man sollte das alles etwas entspannter sehen:
http://www.autobild.de/artikel/knoellchen-aus-dem-ausland-1792623.html

Ich denke mal, dass der durchschnittliche Grieche oder Italiener nur müde lächelt, wenn er so ein Schreiben aus Deutschland bekäme.

Über die in Foren mitgeteilte Obrigkeitshörigkeit (Nicht fragen, zahlen fertig, denn sonst bis du kein Mann, steh zu deinen Taten), kann ich nur lachen. Dies beginnt schon damit, dass diese Leute in dem Glauben sind, alle Meßverfahren seien technisch garantiert einwandfrei und immer fehlerfrei. Aber das führt hier zu weit.

Jeder der zahlen mag mag zahlen, aber diejenigen als http://de.wikipedia.org/wiki/Korinthenkacker oder Drückeberger hinzustellen, die mal hinterfragen, ob das überhaupt berechtigt ist, geht zu weit.

Wer auf Halterhaftung auch in Deutschland steht, dem steht es frei, das zu leben, immer alles schön zugeben, fertig.

Ich finde es richtig, nur dann bestraft zu werden, wenn feststeht, dass man das Delikt auch begangen hat. Merkwürdig, wie man da anderer Meinung sein kann.
 
sampleman

sampleman

Dabei seit
13.08.2010
Beiträge
10.140
Ort
Augsburg
Modell
Honda CRF1100L Africa Twin
Ich finde es richtig, nur dann bestraft zu werden, wenn feststeht, dass man das Delikt auch begangen hat. Merkwürdig, wie man da anderer Meinung sein kann.
Ich finde es vor allem auch nur dann richtig, eine Strafe zu bezahlen, wenn ihre Höhe sich in einem vernünftigen Verhältnis zum Delikt bewegt. Solange man sich im Zugriffsbereich der strafenden Behörde befindet, mag man dort ja nicht viele Möglichkeiten haben, aber mir persönlich sitzt die Kohle nicht so locker, dass ich mal eben 500 Euro für eine Lappalie zahlen werde, wenn ich das nicht irgendwie verhindern kann.

Mag ja sein, dass der italienische Staat glaubt, es sei angemessen, deutsche Gäste auszuräubern, aber diese Meinung muss man ja nicht teilen, sonst würden vermutlich nach jedem Oktoberfest drei Dutzend italienische Wohnmobile versteigert, die während Falschparkens rund um die Theresienwiese beschlagnahmt wurden;-)
 
S

Schlonz

Dabei seit
31.07.2006
Beiträge
10.942
Ort
Main-Taunus-Kreis
Modell
Ducati Hypermotard 1100 EVO SP
Ich finde es vor allem auch nur dann richtig, eine Strafe zu bezahlen, wenn ihre Höhe sich in einem vernünftigen Verhältnis zum Delikt bewegt. Solange man sich im Zugriffsbereich der strafenden Behörde befindet, mag man dort ja nicht viele Möglichkeiten haben, aber mir persönlich sitzt die Kohle nicht so locker, dass ich mal eben 500 Euro für eine Lappalie zahlen werde, wenn ich das nicht irgendwie verhindern kann.

Mag ja sein, dass der italienische Staat glaubt, es sei angemessen, deutsche Gäste auszuräubern, aber diese Meinung muss man ja nicht teilen, sonst würden vermutlich nach jedem Oktoberfest drei Dutzend italienische Wohnmobile versteigert, die während Falschparkens rund um die Theresienwiese beschlagnahmt wurden;-)
Ihr seid alle so tolle Fernsehsessel-Anarchisten.

Und ist eh klar, dass Du beurteilst, welche Sanktion für welches Vergehen opportun ist. Wenn man die Kohle für hohe Strafen nicht locker hat, sollte mal lieber etwas dafür tun, sie zu vermeiden, bevor sie verhängt werden und nicht hinterher und dann in Foren rumheulen
 
G

GSATraveler

Gast
ist klar das ihr Schweizer da sehr schmerzbefreit seit, ihr dürft ja nicht mal auf der Straße furzen ohne gleich ein 1000 Franken Ticket am Arsch kleben zu haben :rolleyes::rolleyes: :D
:DSelbstgewähltes Elend ist halbes Elend. Bei uns hätte es CHF 400.- + 80.- Bearbeitungsgebühr gekostet (EUR 400.-)

Ich bin alles andere als ein Freund von Strafe, erst Recht nicht von staatlicher Seite, und wünsche gutes Gelingen bei der Gegenwehr. Aber:
Ich war letztes Jahr Aug. mit dem Wohnwagen in Italien. (...)
So: Man wirft mir vor in einer 50km/h Zone mit 68 km/h unterwegs gewesen zu sein.
Mit PW+Wohnwagen wahrscheinlich innerorts netto 18km/h zu schnell, das hätte einen ordentlichen Anhalteweg gegeben. Welches Tempo hätte man da als Motorradfahrer oder PW ohne Hänger herbrennen müssen, um einen solchen Bremsweg zu erreichen? Die Strafen für Geschw.überschreitungen innerorts können sie von mir aus ruhig noch höher ansetzen.
Rolf.
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hi Christian,

was die Verhältnismäßigkeit der Strafen angeht, bin ich bei Dir,
aber als Staat käme für mich auch nur die Halterhaftung in Frage.
Schließlich sollte ich bei einem zu ahnenden Vergehen wissen,
wem ich mein Fahrzeug geliehen habe.
Andernfalls hätte ich es ja als gestohlen melden können.
Hallo Achim,

also, das ist ein Thema, in dass ich gerne tiefer einsteigen möchte. So wie du das beschreibst wird das letztlich in Italien gehandhabt.

Nur, was hast du davon, wenn Verkehrssünder nach der Haltereigenschaft abgeurteilt werden? Damit du bei einem Unfall als Geschädigter zu deinem Geld kommst, braucht es das nicht.

In der Regel wird als potentieller Fahrer des Fahrzeuges ein naher Familienangehöriger in Frage kommen. Damit du nun nicht selbst bestraft wirst, sollst du deine Frau ranhängen müssen? Oder deinen Sohn?

In Deutschland gilt, dass es ein Aussageverweigerungsrecht gibt, wenn du einen nahen Angehörigen belasten müßtest, § 52 StPO:

§ 52 StPO

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1.der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
2.der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a.der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3.wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

(2) Haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderjährige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht.
(3) Die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen, in den Fällen des Absatzes 2 auch deren zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts befugte Vertreter, sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zu belehren. Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung widerrufen.

Das sollte in jedem rechtsstaat so sein

Da man natürlich nie weiß, ob du als Halter eines Fahrzeuges nichts sagst, weil du einen Verwandten decken willst oder weil du nur einen Kumpel decken willst, wird es seitens der Behörden meist hingenommen, wenn du als Halter keine Angaben machst. Sollte herauskommen, dass du gelogen hast, um einen Kumpel zu decken, könnte der Straftatbestand der Strafvereitelung im Raum stehen, § 258 StPO, aber nur, wenn es um eine Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht ging, nicht bei Ordnungswidrigkeiten.

Was bleibt: Du kannst von der Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrtenbuchauflage bekommen, weil du keinen Fahrer angegeben hast, § 31 a StVZO. Führst du dann das Fahrtenbuch nicht richtig, ist das eine neue Ordnungswidrigkeit, § 69 a StVZO.

Es sollte ein Grundsatz in jedem funktionierenden Rechtsstaat sein, Denunziantentum nicht zu fördern. Zwingt man dich aber über den Umweg, dass wenn du keine Angaben machst, du selbst abgeurteilt wirst, ist genau die der Fall.

Beispiel: Dein Auto, du brauchst das für den Job. Dein Sohn ist gefahren, er braucht es auch für den Job, hat gerade gebaut und die Frau bekommt Zwillinge... Im Raum steht mit der Bestrafung ein Fahrverbot, welches 2 - 3 Monate betragen würde. Bei euch beiden wäre der Job dann jeweils weg. ich weiß, ein extremes Beispiel, aber da lebe ich doch lieber in Deutschland.
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Im neuen Tourenfahrer wird vor Slowenien gewarnt.

Die Dame ist mit 35Km/h zu schnell durch Jesenice.
Ergebnis:
Nach einem halben Jahr kam der Gerichtsbescheid die
Strafe von.
1000€
9 Strafpunkte
1 Monat Fahrverbot
und nachdem sie die Strafe bezahlt hat kamen noch 150€ Gerichtskosten dazu.
Warum jammerst Du.
Hallo,

das finde ich auch zuviel, aber 35 km/h innerorts ist doch ein deutlicher Batzen mehr als die 18 km/h (wenn auch mit einem Wohnwagengespann).

Das Problem ist doch, dass oft nicht absichtlich so viel zu schnell gefahren wird. wem ist das noch nicht passiert? Das Schild mit dem Ortsende war vermeintlich schon da, Straße ist breit keine Häuser mehr, man fährt 80 oder 90 (oder mehr)... und dann kommt das Ortsendeschild. :eek::eek:

Mist hoffentlich war da kein Blitzer. Das ist einfach keine 1000.- € wert.

Und es ist überall das selbe, kontrolliert wird nicht da wo es besonders gefährlich ist, sondern da wo man am meisten abkassieren kann
 
AmperTiger

AmperTiger

Dabei seit
17.05.2007
Beiträge
36.589
Ort
Dahoam
Modell
XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
interessant in dem Zusammenhang ist auch sicherlich die Tatsache, dass es Italien zwar gestattet ist, hier horrende Summen für Pippiverstöße einzutreiben, aber wenn ein Deutscher in I von einem Italiener bei einem klaren Verkehrsverstoß vom Bock geholt wird, braucht es einen guten (italienisch sprechenden) Anwalt und es dauert mitunter 2 Jahre bis es Kohle gibt.
Hab ich hier im Forum 2 "schöne" Beispiele, bei einem war ich persönlich dabei.

Soviel also zur Harmonisierung.......

ich bleibe dabei, horrende Strafen führen nicht zur Einsicht, sondern nur zu "unterwürfigem" angepaßtem Verhalten da, wo man befürchtet, dass es einen erwischt. Einsicht Nullkommanull

wobei ich in D, bei Kleckerbeträgen, absolut der Meinung bin: Zahlen und Maul halten. Ginge es an meinen Lappen, bekäme eben Di@k nen Mandanten :D
 
P

Pouakai

Gast
Das Problem ist doch, dass oft nicht absichtlich so viel zu schnell gefahren wird. wem ist das noch nicht passiert? Das Schild mit dem Ortsende war vermeintlich schon da, Straße ist breit keine Häuser mehr, man fährt 80 oder 90 (oder mehr)... und dann kommt das Ortsendeschild.
Also bei 99% aller meiner Geschwindigkeitsüberschreitungen weiß ich, dass ich zu schnell bin und das letzte 1% ist eben Pech wenn es mich erwischt. :rolleyes: Ich muss laut StVO so fahren, dass meiner Aufmerksamkeit nix entgeht und wenn ich irgendwo fremd bin dann erst recht.
Wem es ständig oder häufig passiert, dass er unaufmerksam ist sollte mal überdenken ob er ans Steuer gehört. :rolleyes:
Was die 1000,- EUR betrifft, klar sind die hoch, aber man sollte eben nicht alles mit Deutschland vergleichen. Den in der Preispolitik ist nämlich hier Deutschland die Ausnahme. Ich mach halt im Ausland das was ich von einem Ausländer hier in Deutschland erwarte. Ich halte mich als GAST an die dortigen Regeln oder muss die Konsequenzen tragen (was nicht heißt, ich würde alles einfach akzeptieren, ich würde meine Rechtsmittel auch ausnutzen;) )
 
B

Baumbart

Gast
Wenn du dich in Italien (oder Frankreich) immer an alle Regeln hältst behinderst du die Einheimer extrem. Anders in der Schweiz.
 
P

Pouakai

Gast
Wenn du dich in Italien (oder Frankreich) immer an alle Regeln hältst behinderst du die Einheimer extrem.
Mir egal, deren Problem, mein Problem wäre ein Strafzettel von 500,- EUR oder mehr. Von den Franzosen und Italiener ist sicherlich keiner bereit meine Strafe zu bezahlen. Ich auch nicht.
 
*Topas*

*Topas*

. . . . .🙈 - Moderator . . . . . 🍲🍲🍲🍲🍲🍲
Dabei seit
04.01.2009
Beiträge
31.610
Ort
Schweiz/Berlin/Europa
Modell
GSA 1200 / 2011
Hallo,

...das liest sich ja fast so als ob du das auch noch gut findest, mann mann mann.

Wer auf Halterhaftung auch in Deutschland steht, dem steht es frei, das zu leben, immer alles schön zugeben, fertig.

Ich finde es richtig, nur dann bestraft zu werden, wenn feststeht, dass man das Delikt auch begangen hat. Merkwürdig, wie man da anderer Meinung sein kann.
- wenn ich mich recht erinnere, gibt der TE zu, dass er gefahren ist

Eigentum verpflichtet, wenn bei uns (CH) der Halter, den Verursacher (Fahrer) benennt, muss er nicht haften....


pro 1km/h innerorts kosten momentan 20 CHF / 16€
18 km/h zu schnell also in diesem Fa lle etwa 288€, evtl. Gebühren für Halterfeststellung etc. nicht eingerechnet.

Autobahn , 25 km/h zu schnell kommen auf etwa 500 CHF / 416 € + 4 Wochen Fahrverbot

aber wohl nur für Einheimische :rolleyes:

Ich fahre gerne einen flotten Schuh, weiss wo unsere Burschen sich in der Regel aufhalten und nehm`s sportlich :D

Im Ausland halt ich mich in der Regel an die Beschränkungen, wenn ich es mir nicht leisten kann :rolleyes:

Deutschland ist mein Liebling,
so gut wie keine Kontrollen,
nur von hinten,
keine Halterhaftung,
ein Eldorado für Desperados,
wenn`s dann doch mal blinkt, zahlen wir`s aus der Portokasse :cool:

und jetzt?

Ich mache die Vorschriften nicht,
ich kann sie nicht ändern,
ich kann die Behörden an der Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht hindern,
ich will/ kann mir die Bussgelder nicht leisten...

aufhören rumzuheulen und mich an die Vorschriften halten...

ansonsten weiter rumzicken und Vorurteile pflegen...

Italiener zocken ab, mieser Sprit, kein einarmiges Fahren erlaubt,
doofe Warnweste für Moppedfahrer,
Franzosen mit ihren 150 qzm Leutschildern an der Kleidung, Promilleröhrchen dabei haben.....


alles Argumente meiner Moppedkumpels aus der "D" Heimat ;)

die Vorurteile gegen die Schweiz lass ich mal aussen vor, solange der Franken immer teurer wird :eek:

es gibt viele Ansichten.....

dies sind meine :)


 
Canario

Canario

Dabei seit
21.05.2009
Beiträge
1.293
Ort
Taunus
Modell
CRF 1100 SD08
[...]Ich bin 2009 einmal für 2 Stunden mit einer Gruppe Motorradfahrer in Italien gewesen (gezwungener Maßen)und war froh als wir wieder raus waren.

[...]

In deiner Stelle würde ich erstmal die Rechtslage klären und wenn möglich, nicht zahlen. In dem Scheißland würde ich mich dann auch nicht mehr sehen lassen. Die wollen es ja so. [...]
Ich fahre da wohl auch nicht mehr hin:


  1. Ich bekomm schnell Sonnenbrand und ewig scheint da die Sonne. :cool:
  2. Bin mit der F800GS-Originalbank unterwegs, d.h. der Popo tut nach spätestens 2 Stunden extrem aua... Die vielen Kurven und hügeligen Landschaften signalisieren jedoch permanent: Weiterfahren!
  3. Es heißt immer, daß man dahin fährt wo man hinschaut...in jeder etwas größeren italienischen Stadt bin ich also permanent damit beschäftigt nicht irgendeine rassige Italienerin umzumähen... :eek:
  4. Permanent wird man von 50 ccm-Rollern überholt, speziell wenn gerade wieder eine Vollbremsung angesagt ist wegen Punkt 3
  5. Viel zu warm dort...man kühlt sich ständig mit ital. Eiskugeln ab und wird dabei selbst immer mehr zur Kugel...
  6. Ich liebe Cappuccino und Latte Macchiato...bei jedem Café würde ich zu gern Zwischenstop einlegen, was wegen Punkt 2 nicht geht.
  7. Wasser in Form von Seen und Meeren gibt es auch zu Hauf, reinspringen geht aber auch wieder nicht wegen P1 und P2.
  8. Abends dann Bruschetta, Pizza, Pasta, Meeresfrüchte und Wein...siehe P5 :rolleyes:
Ich fahre dann lieber in die Vogesen...scharfe und steile Kurven, zwei wohlgeformte, riesige Ballons und die Damen können alle französisch... :)

Canario
 
Canario

Canario

Dabei seit
21.05.2009
Beiträge
1.293
Ort
Taunus
Modell
CRF 1100 SD08
Wenn du dich in Italien (oder Frankreich) immer an alle Regeln hältst behinderst du die Einheimer extrem. Anders in der Schweiz.
Mir egal, deren Problem, mein Problem wäre ein Strafzettel von 500,- EUR oder mehr. Von den Franzosen und Italiener ist sicherlich keiner bereit meine Strafe zu bezahlen. Ich auch nicht.
Ich muß da dem @Baumbart zustimmen. Mit nem alten Auto (W124 aufwärts) spiel ich da auch gern mal den Bremsklotz. Mit dem Moped ist es allerdings in I und F lebensgefährlich, wenn man nicht "mitschwimmt" bzw. sich nicht an die fahrweise der Einheimischen anpasst.

Canario
 
G

GSATraveler

Gast

Eigentum verpflichtet, wenn bei uns (CH) der Halter, den Verursacher (Fahrer) benennt, muss er nicht haften....

18 km/h zu schnell also in diesem Fa lle etwa 288€, evtl. Gebühren für Halterfeststellung etc. nicht eingerechnet.

Autobahn , 25 km/h zu schnell kommen auf etwa 500 CHF / 416 € + 4 Wochen Fahrverbot
Keine Halterhaftung bei uns, Schuldstrafrecht. Regelmässig wird die Weigerung des Halters, Aussagen zum Fahrer zu machen, vom Richter jedoch als Indiz für Identität von Halter und Fahrer gewertet. Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten von Verwandten ist besser, hilft aber lange nicht immer.

Wie bereits gesagt kosten 18km/h drüber innerorts hier CHF 400.- + 80.- Gebühr (da keine Ordnungsbusse mehr), sprich EUR 400.-

25km/h zu schnell auf der Autobahn kosten CHF 260.-/EUR 220.- (ohne Gebühr wenn sofort bezahlt werden kann, weil Ordnungsbusse), ab 26 - 30km/h drüber dann CHF 400.- + Verfahrenskosten.

Alle Angaben netto nach Abzug der Toleranzen. Ebenso alles ohne jegliche Gewähr.

Keine Sorge, ist alles halb so wild. Ich zahle selten mehr als 1x pro Saison und fahre viel und ausserorts schnell, sobald's geht.

Viel Spass in den Alpen, Rolf.
 
apfelrudi

apfelrudi

Dabei seit
09.01.2010
Beiträge
25.219
Ort
mal hier, mal dort
Ich fahre da wohl auch nicht mehr hin:


  1. Ich bekomm schnell Sonnenbrand und ewig scheint da die Sonne. :cool:
  2. Bin mit der F800GS-Originalbank unterwegs, d.h. der Popo tut nach spätestens 2 Stunden extrem aua... Die vielen Kurven und hügeligen Landschaften signalisieren jedoch permanent: Weiterfahren!
  3. Es heißt immer, daß man dahin fährt wo man hinschaut...in jeder etwas größeren italienischen Stadt bin ich also permanent damit beschäftigt nicht irgendeine rassige Italienerin umzumähen... :eek:
  4. Permanent wird man von 50 ccm-Rollern überholt, speziell wenn gerade wieder eine Vollbremsung angesagt ist wegen Punkt 3
  5. Viel zu warm dort...man kühlt sich ständig mit ital. Eiskugeln ab und wird dabei selbst immer mehr zur Kugel...
  6. Ich liebe Cappuccino und Latte Macchiato...bei jedem Café würde ich zu gern Zwischenstop einlegen, was wegen Punkt 2 nicht geht.
  7. Wasser in Form von Seen und Meeren gibt es auch zu Hauf, reinspringen geht aber auch wieder nicht wegen P1 und P2.
  8. Abends dann Bruschetta, Pizza, Pasta, Meeresfrüchte und Wein...siehe P5 :rolleyes:
Ich fahre dann lieber in die Vogesen...scharfe und steile Kurven, zwei wohlgeformte, riesige Ballons und die Damen können alle französisch... :)

Canario
kannst Du bitte zu Punkt 3 Fotobeweise bringen?

ist wirklich wichtig!!

:D:D:D:D:D:D

leider gibts nicht wirklich das passende Smiley dafür.....
 
Thema:

Strafzettel aus Italien H I L F E !

Strafzettel aus Italien H I L F E ! - Ähnliche Themen

  • Italien Strafzettel - wie bezahlen?

    Italien Strafzettel - wie bezahlen?: Hallo zusammen, nach 4 Monaten wünscht Italien das ich das Land unterstütze und meine Ordnungswidrigkeit bezahle. “Paga„ - ok, will bezahlen, aber...
  • Strafzettel aus Italien

    Strafzettel aus Italien: Ich bekomme gestern einen Brief per Einschreiben. Was war drin? Ein Ticket aus Italien vom 23.9.2013.:mad: In der Nähe von Alleghe San Tomaso 66...
  • Strafzettel aus Italien

    Strafzettel aus Italien: Hallo Allerseits, nur mal so als Info, wie die Tarife anderswo sind, hier mal wieder Italien, ganz aktuell, das Anschreiben liegt mir im Büro...
  • Strafzettel aus Italien in Egna Neumarkt

    Strafzettel aus Italien in Egna Neumarkt: Gibt es denn so was - vor einem Jahr (16.05.2010) waren wir mit dem Motorrad unterwegs in Italien. Auf der Rückfahrt wurden wir auf der S.S. 12...
  • Strafzettel in Italien

    Strafzettel in Italien: Wer kennt sich aus? War letzte Woche mit meiner Family in Bella Italia.Als ich zum Auto zurückkam war ein Strafzettel über 38 euro wegen...
  • Strafzettel in Italien - Ähnliche Themen

  • Italien Strafzettel - wie bezahlen?

    Italien Strafzettel - wie bezahlen?: Hallo zusammen, nach 4 Monaten wünscht Italien das ich das Land unterstütze und meine Ordnungswidrigkeit bezahle. “Paga„ - ok, will bezahlen, aber...
  • Strafzettel aus Italien

    Strafzettel aus Italien: Ich bekomme gestern einen Brief per Einschreiben. Was war drin? Ein Ticket aus Italien vom 23.9.2013.:mad: In der Nähe von Alleghe San Tomaso 66...
  • Strafzettel aus Italien

    Strafzettel aus Italien: Hallo Allerseits, nur mal so als Info, wie die Tarife anderswo sind, hier mal wieder Italien, ganz aktuell, das Anschreiben liegt mir im Büro...
  • Strafzettel aus Italien in Egna Neumarkt

    Strafzettel aus Italien in Egna Neumarkt: Gibt es denn so was - vor einem Jahr (16.05.2010) waren wir mit dem Motorrad unterwegs in Italien. Auf der Rückfahrt wurden wir auf der S.S. 12...
  • Strafzettel in Italien

    Strafzettel in Italien: Wer kennt sich aus? War letzte Woche mit meiner Family in Bella Italia.Als ich zum Auto zurückkam war ein Strafzettel über 38 euro wegen...
  • Oben