juekl
Themenstarter
- Dabei seit
- 01.09.2007
- Beiträge
- 11.877
- Ort
- Essen NRW
- Modell
- R100GSPD, R1100GS, R1150GS, R1150GSA, R1200GS TB, R1200GS LC TB und wieder R1200GS TÜ
Kostenpflichtig:
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt kostet 30 Euro
- mit Sachbeschädigung kostet 35 Euro
wie passt das zusammen, damit:
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Wie ist es definiert, vorbeifahren und überholen.
Gruß
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt kostet 30 Euro
- mit Sachbeschädigung kostet 35 Euro
wie passt das zusammen, damit:
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Wie ist es definiert, vorbeifahren und überholen.
Gruß
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