Trickdiebe!!!

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Kuh-Treiber

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Folgenden offene Mail fand ich gerade in einem anderem Forum:

Motorrad Klau - ein Rundbrief

Info zur Masche die in einem KTM Forum gepostet wurde

"Wie im schlechten Film! Habe gerade meine KTM 990S Adventure (mit Akras und Kofferträger) zur kurzen Probefahrt an einen Interessenten gegeben. Und zack weg war er mit dem Motorrad. Die Polizei hat den Fall aufgenommen.

Kennzeichen: SG-D 96, Fahrgestellnummer: VBKVA44097M938326

Der Typ war ca. 1,80cm, 85kg, ca. 30 Jahre, spricht einwandfrei deutsch, hat einen auf Kumpel gemacht und kannte sich mit KTM aus. Falls irgendjemand einen Hinweis hat wäre ich super dankbar. Blödheitsbekundungen brauche ich keine. Ich hoffe es passiert keinem von euch...............
...............Danke für die Anteilnahme. Die Polizei sagte mir gerade, dass es in letzter Zeit mehrere ähnliche Fälle in NRW gegeben hat. Immer die gleiche Masche, voll organisierte Bande. Deshalb hier nochmal etwas detaillierter der Tathergang, damit keiner von euch so wie ich auf diese Penner hereinfällt.

Der Typ hatte am Nachmittag auf meinem Handy angerufen (Nummer unterdrückt! hätte mich schon stutzig machen sollen), ob er spontan zur Besichtigung vorbeikommen kann. Gegen 20h kamm er dann ohne eigenes Fahrzeug, was bei mir nichts ungewöhnliches ist, da es kaum Parkplätze in der näheren Umgebung gibt. Wir kamen schnell ins Gespräch. Er sagte, dass er sich nach längerer Pause wieder eine KTM zulegen wollte. Er wäre früher Motocross und LC4 gefahren. Die große geviel ihm wohl ganz gut, aber wüßte nicht ob ein SuperDuke nicht doch besser für ihn wäre. Probefahrt wäre auch nicht nötig, da er erstmal nur schauen wollte, um es dann mit seiner Familie abzuklären. Nach ca. 10 min weiterem Benzingespräch, fragte er ob er nicht dochmal kurz die Straße rauf und runter fahren könnte, um die Leistungsentfaltung zu fühlen. Er hatte mich richtig schön eingelullt und einen Helm hatte er auch nicht mit. Deshalb war ich so unvorsichtig. Obwohl ich mir sonst immer den Ausweis aushändigen lasse, habe ich es diesmal nicht getan. SSSUUUPPPPERR Naiv von mir. Ihr könnt mir glauben, ich dachte immer so etwas passiert sonst nur alten hilflosen Omi´s an der Haustür.

Sein Komplize hat wahrscheinlich irgendwo in einer Nebenstraße gewartet. Mopped rein, Klappe zu und weg. Die Polizei hat mir keine Hoffnungen gemacht. Bislang wäre von den vielen Diebstählen erst eins durch Zufall im Ausland wieder aufgetaucht. Die Telefonnummer herauszubekommen wäre technisch zwar möglich, aber rechtlich nicht zulässig (Stichwort: großer Lauschangriff). Von der Versicherung werde ich auch wohl nichts bekommen.

Also lasst euch alle Papiere zeigen. Notiert euch Telefonnummer und Anschrift. Macht ein Foto. Vor Betrug schützt es nicht, aber bei der Versicherung habt ihr deutlich bessere Karten.

Bitte streut diese Info´s möglichst weit in eurem Bekanntenkreis oder anderen Foren, es sind nicht nur KTM`s betroffen.

Euch allen weiterhin eine gute und sichere Fahrt."

Wäre vielleicht nicht unschlau, die mail kursieren zu lassen....
 
assindia

assindia

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Au Backe - Dumme Sache . .

soweit ich weiß, ist dieser Fall nicht durch die Diebstahlversicherung abgedeckt, da es sich um eine Unterschlagung handelt - doppeltes Pech.

Gruß
Holger
 
W

Wogenwolf

Gast
Da ist wirklich alles schief gelaufen, was nur schief laufen kann.
Habe auch immer ein schlechtes Gefühl, wenn jemand eine Probefahrt macht. Auch wenn ich den Ausweis habe. :cool:
Bisher toitoitoi ist immer alles gut gegangen.
 
AmperTiger

AmperTiger

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Tja nicht nur dumm gelaufen sondern richtig Sch....e die Versicherung zahlt im übrigen garnichts, da man Schlüssel und Fahrzeug freiwillig ausgehändigt hat.:eek: (wie oben schon geschrieben)
Im übrigen ist diese Masche so alt, die darf schon bald in Rente gehen....:o
Tiger
 
scubafat

scubafat

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Da ich auch immer an das Gute im Menschen glaube, hätte es mir auch passieren können. Bis jetzt ist auch immer alles gut gegangen.
Habe halt immer die "Guten" bis jetzt als Geschäftspartner gehabt ;)
 
GStatten

GStatten

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Yep,

das kann ich so unterschreiben.
Wenn mein Bauchgefühl mir mitgeteilt hätte, der Typ ist o.k., wäre mir das vielleicht auch passiert.
 
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Gast 7673

Gast
soweit ich weiß, ist dieser Fall nicht durch die Diebstahlversicherung abgedeckt, da es sich um eine Unterschlagung handelt - doppeltes Pech.

Gruß
Holger

Leider ist das richtig !!:o Und ich denke auch dass Du Dein Moppett nicht wiedersehen wirst. Drücke trotzdem die Daumen..

Auch bei Autos gibts nen neuen Trick !!

Kaufinteressenten kommen und schauen sich das Auto an. Dabei wird der Motor angemacht. Schlüssel wird dem Eigentümer zurückgegeben.

Dabei wird darauf hingewiesen das Auto noch nicht zu ist. Besitzer drückt auf Schlüssel, Auto blinkt und ist zu.

Was er nicht bemerkt hat und was durch den Hinweis auf Abschließen auch nicht realisiert wird : Schlüssel wurde beim Motor starten ausgetauscht gegen Fremdschlüssel und der Dieb drückt in der Hosentasche auf den richtigen Schlüssel.

Nächster Morgen AUTO WECH !!:eek::eek:

Also IMMER DIE SCHLÜSSEL IN DER EIGENEN HAND HALTEN !!! :cool::cool:

In diesem Fall zahlt die Versicherung allerdings, da Schlüssel entwendet !!
 
W

Wogenwolf

Gast
....Was er nicht bemerkt hat und was durch den Hinweis auf Abschließen auch nicht realisiert wird : Schlüssel wurde beim Motor starten ausgetauscht gegen Fremdschlüssel und der Dieb drückt in der Hosentasche auf den richtigen Schlüssel.!!

Sachen gibts..... :eek:
 
Torsten77

Torsten77

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und was ist jetzt wenn der fahrer einen chrash macht, wie sieht das die versicherung??? aber wie will ich denn ein fahrzeug ohne probefahrt verkaufen???
 
G

Gast 7673

Gast
und was ist jetzt wenn der fahrer einen chrash macht, wie sieht das die versicherung??? aber wie will ich denn ein fahrzeug ohne probefahrt verkaufen???
Crash ist versicherungstechnisch abgedeckt (die Schäden beim Gegner jedenfalls bei Verschulden des Probefahrers).. Die Schäden am eigenen Krad zahlt der Probefahrer (wenn er kann :o) ebenso wie die Heraufstufung im SFR.

Bei Beschränkung der Fahrberechtigung (Nur Eigentümer darf fahren) gibts - je nach Vertragsgestaltung - evtl Regress-/Eigenbeteiligungsprobleme.

Ohne Probefahrt wirds schwierig, aber wenn Du Führerschein, Personalausweis und Pfand ( Autoschlüssel oder mitgebrachtes Fahrzeug oder so) behälst, dann bist Du schon mal abgesichert. Auch das kann natürlich gefälscht, gestohlen oder sonstwie nicht im Eigentum des Probefahrers stehen.
Ein Restrisiko hast da immer.
 
zonko

zonko

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Nochwas vom ADAC

....

Zitat:

Diebstahl bei Probefahrt
Wird einem Kaufinteressenten ein Motorrad für eine Probefahrt überlassen, ohne dass die Fahrzeugpapiere übergeben werden, und entwendet dieser das Motorrad, liegt hierin ein von der Teilkaskoversicherung umfasster Diebstahl.

(Aus den Gründen: ...Durch die Überlassung zur Probefahrt war nur eine Gewahrsamslockerung eingetreten. Dies gilt auch dann, wenn keine ausdrücklichen Abreden über Details der Probefahrt getroffen wurden, denn schon aus dem Umstand, dass dem Kaufinteressenten das Motorrad ohne den Kraftfahrzeugschein ausgehändigt wurde, ergab sich, dass der Kläger nur mit einer zeitlich und räumlich begrenzten Probefahrt einverstanden war und nur für solche seinen Gewahrsam lockern wollte. Der Interessent sollte sich danach ersichtlich etwa im Gebiet der kleinen Ortschaft bewegen, in der der Kläger wohnt. Auch wenn der Interessent sich bei der Probefahrt zwangsläufig aus dem Sichtkreis des Klägers entfernte, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer Gewahrsamsaufgabe...).


siehe: http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Motorrad/urteile/default.asp?ComponentID=239591&SourcePageID=9942
 
B

Baumbart

Gast
Gut sowas mal gelesen zu haben als Warnung (scheise natürlich für den Betroffenen)
Mein Fazit: nicht nur Perso, auch Handy vom Probefahrer als Pfand behalten, damit kann man ihn im Zweifel einfacher wiederfinden bzw. mehr schaden als mit einem evtl gefälschen Perso - weil er ggf. damit nicht rechnet.
Probefahrt verweigern ist imho schierig, ICH würde von privat auch keine Katze im Sack kaufen.
 
zonko

zonko

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noch mehr Info:

Frage ist also nicht so einfach zu beantworten:

http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1248431320.75&chorid=00560203






Fahrzeugdiebstahl bei Probefahrt – wie sieht der Versicherungsschutz aus?

1 Bewertung





27.07.2009 | Wirtschaftsrecht
Immer wieder gibt es Fälle, in denen Privatpersonen ihre Fahrzeuge verkaufen wollen, die angeblichen Kaufinteressenten auf Probefahrt schicken und ihr Fahrzeug nie wieder sehen. Wenn Kaskoversicherte ihren Schaden dann gegenüber dem Versicherer geltend machen, beruft sich dieser in der Regel auf einen Haftungsausschluss.



Der Ausschluss wird damit begründet, dass

  • das Fahrzeug nicht aufgrund Diebstahls, sondern wegen nicht versicherten Betrugs verloren gegangen sei
  • oder sich der Versicherungsnehmer grob fahrlässig verhalten habe.
Diebstahl oder Betrug?
Die Kaskoversicherung für Fahrzeuge umfasst u.a. die Entwendung des Fahrzeugs, insbesondere den Diebstahl (§ 12 Abs.1 I b) AKB).
Nicht versichert ist der Verlust durch Betrug. Bleibt offen, ob der Verlust des versicherten Fahrzeugs durch eine widerrechtliche Sachentziehung oder durch einen Betrug eingetreten ist, so besteht keine Leistungspflicht des Kaskoversicherers.
Die Abgrenzung zwischen (Trick-)Diebstahl und Betrug ist im Einzelfall oft schwierig.

BEISPIEL: Als Betrug wurde die Konstellation gewertet, in der ein Pkw an den Kaufinteressenten für eine Probefahrt überlassen wurde, wobei sich in einem Koffer in dem Fahrzeug sämtliche Unterlagen, darunter Fahrzeugbrief und Reserveschlüssel befanden. Der Verkäufer sollte dem Interessenten in dem Pkw, mit dem dieser angereist war und der sich hinterher als gestohlen herausstellte, hinterher fahren. Der angebliche Interessent fuhr davon, ohne dass der Verkäufer ihm folgen konnte (LG Coburg, Urteil v. 29.5.2007, 11 O 70/07).
Für den Tatbestand des Diebstahls muss das Merkmal der Wegnahme erfüllt sein (§ 242 StGB). Ist der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber mit dem vom Täter erstrebten und erlangten Gewahrsam einverstanden, schließt dies die Wegnahme aus . Dabei ist egal, ob das Einverständnis durch Täuschung erzielt worden ist, in diesem Fall spricht man von Trickdiebstahl.
WICHTIG:
Das durch Täuschung erlangte Einverständnis muss sich auf die erstrebte Gewahrsamsänderung in ihrem vollen Umfang erstrecken. Willigt der Getäuschte nur in eine Gewahrsamslockerung ein und muss der Täter daher noch durch eine weitere, eigenmächtige Handlung den vorbehaltenen „Gewahrsamsrest“ brechen, so liegt hierin eine Wegnahme der Sache.
BEISPIEL: Ein Motorradfahrer wollte seine BMW verkaufen. Er traf sich mit einem Kaufinteressenten, der sich unter falschem Namen ausgab und mit einer älteren Yamaha vorfuhr, die sich später als nicht umgemeldetes Bastlerfahrzeug im Wert von 600 Euro herausstellte. Der Verkäufer überließ dem Interessenten seine BMW für eine Probefahrt mit der Bitte, sich nur in der näheren Umgebung zu bewegen. Die Fahrzeugpapiere behielt er bei sich. Die Richter des OLG Köln werteten den Sachverhalt als Gewahrsamslockerung, noch nicht als vollständige Gewahrsamsaufgabe (OLG Köln, Urteil v. 22.7.2008, 9 U 188/07).

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei, wird der Versicherer leistungsfrei (§ 61 VVG)
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten objektiv in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht lässt oder m.a.W.

  • wer das nicht beachtet,
  • was in der konkreten Situation jedem hätte einleuchten müssen.
Die Entscheidungen der Gerichte und deren Anforderungen an die Sorgfaltspflicht sind recht unterschiedlich, was sich anhand nachfolgender Beispiele zeigt.
BEISPIEL: keine grobe Fahrlässigkeit:
Der Verkäufer einer gebrauchten Harley Davidson traf sich mit einem angeblichen Kaufinteressenten, von dem er nur den Vornamen kannte. Er ließ das Motorrad im Stand warmlaufen und fachsimpelte während dessen mit dem Interessenten. Da letzterer sich nicht ausweisen konnte, der Verkäufer ihn allein keine Probefahrt machen lassen wollte, zog er den Zündschlüssel bei weiter laufendem Motor ab und holte seinen Helm, der einige Meter weiter deponiert war. In diesen Sekunden setzte sich der Interessent auf die Harley und fuhr davon. Dieses Verhalten befand das OLG Frankfurt a.M. für derart dreist, dass der Verkäufer nicht mit ihm zu rechnen brauchte (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 8.6.2001, 24 U 175/99).

BEISPIELE: grobe Fahrlässigkeit

  • Eine Verkäuferin überließ ihr fast neues Motorrad einem ihr unbekannten angeblichen Kaufinteressenten zur Probefahrt auf einem Tankstellengelände, der damit davon fuhr. Die Fahrzeugpapiere hatte sie weiter bei sich. Das OLG München warf der Verkäuferin vor, keine geeigneten Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben wie z.B. eine Anzahlung des Kaufpreises oder die Übergabe eines anderen Wertgegenstandes.
  • Einem anderen Versicherungsnehmer wurde die Herbeiführung des Versicherungsfalls durch grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, weil er den Pkw während einer Probefahrt bei einem beabsichtigten Fahrerwechsel mit laufendem Motor verlassen hatte und dem angeblichen Kaufinteressenten so die Flucht mit dem Fahrzeug ermöglicht hatte. Er hätte durch Abziehen des Zündschlüssels Vorsorge gegen den Diebstahl treffen können, so die Frankfurter Richter. Außerdem hatte er es unterlassen, die Identität des Interessenten festzustellen.

(Haufe Online-Redaktion)
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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09.06.2008
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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Gut sowas mal gelesen zu haben als Warnung (scheise natürlich für den Betroffenen)
Mein Fazit: nicht nur Perso, auch Handy vom Probefahrer als Pfand behalten, damit kann man ihn im Zweifel einfacher wiederfinden bzw. mehr schaden als mit einem evtl gefälschen Perso - weil er ggf. damit nicht rechnet.
Probefahrt verweigern ist imho schierig, ICH würde von privat auch keine Katze im Sack kaufen.
morgen hole ich mir so ein Prepaid Handy für 19,95 Euro mit 25 Euro Startguthaben und wenn Du Deinen Bock mal verkaufen magst, sag bescheid. Ich lasse dann nur zu gern mein Handy als Pfand bei Dir ;)

Das sicherste wird wohl sein ausnahmsweise als Sozius mitfahren oder den Kaufpreis vorab als Sicherungsmittel fordern...
 
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