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bike-didi
- Dabei seit
- 05.12.2009
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Hallo Rick,
eine Überführungsfahrt ist etwas anderes, dafür benötigst Du das sog. Überführungskennzeichen. Wie man es bekommt, wurde ja schon beschrieben.
Zur Zulassung darfst Du sogar mit dem nicht zugelassenen Mopped fahren. Voraussetzung dafür ist aber ein abgeschlossener Versicherungsvertrag (aber den hast Du ja eh, wenn Du zur Zulassung fährst) und das angebrachte letzte Kennzeichen (ungesiegelt). Dieses gilt jedoch nur für Fahrten im Zulassungsbezirk, akzepiert werden aber noch Fahrten aus dem Nachbarkreis.
Darüber hinaus mache ich das wie die meisten hier: anzahlen, Brief aushändigen lassen, zulassen und mit dem zugeteilten Kennzeichen abholen. Dann mußt Du anschließend auch nicht mehr zur Zulassungsstelle.
eine Überführungsfahrt ist etwas anderes, dafür benötigst Du das sog. Überführungskennzeichen. Wie man es bekommt, wurde ja schon beschrieben.
Zur Zulassung darfst Du sogar mit dem nicht zugelassenen Mopped fahren. Voraussetzung dafür ist aber ein abgeschlossener Versicherungsvertrag (aber den hast Du ja eh, wenn Du zur Zulassung fährst) und das angebrachte letzte Kennzeichen (ungesiegelt). Dieses gilt jedoch nur für Fahrten im Zulassungsbezirk, akzepiert werden aber noch Fahrten aus dem Nachbarkreis.
Darüber hinaus mache ich das wie die meisten hier: anzahlen, Brief aushändigen lassen, zulassen und mit dem zugeteilten Kennzeichen abholen. Dann mußt Du anschließend auch nicht mehr zur Zulassungsstelle.