Überholverbot

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unimogler

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Hallo Kollegen,

unser Überholverbot, (in der BRD mit Zeichen 276) verbietet das überholen Mehrspuriger Fahrzeuge.

OK, wie ist das in der Schweiz? Kennzeichen sind analog, BRD - CH

Darf mann in der Schweiz mit einem Einspurigem Fahrzeug ein Mehrspuriges in dieser ausgeschilderten Zone überholen?

Ich frage nur deshalb weil die allermeisten Schweizer dieses an deutschen Pässen ignorieren.

Täte mir echt leichter wenn für mich, als Mopedfahrer, dieses Gebot in der schönen Schweiz nicht gilt.

Ciao Armin
 
beiker

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Das wäre unlogisch - auch in der Schweiz dürfte man wohl nur einspurige Fahrzeuge überholen;)

Gruß
Berthold
 
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unimogler

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Das wäre unlogisch - auch in der Schweiz dürfte man wohl nur einspurige Fahrzeuge überholen;)

Gruß
Berthold
Hi Berthold,

in der BRD dürfen bei diesem Gebot Mehrspurige, Einspurige Fahrzeuge überholen!
Mit anderen Worten, KRAD, PKW, LKW, Traktoren usw. dürfen KRAD´s überholen!!
KRAD´s , aber keine PKW, LKW, Traktoren. Bei Traktoren gibt es Gnädigerweise eine Ausnahme wenn beschildert. :D

Alsoooo, darf ich als Mopedfahrer bei diesem Gebot Mehrspurige Fahrzeuge in der Schweiz überholen oder nicht?
 
beiker

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Das ist ja klar;)

Der Gesetzgeber macht es sich in der Schweiz bestimmt genau so einfach wie in D.

Man denke an die Mofas und Roller (kleines Nummernschild und Rechtsfahrgebot) da wird dann das Überholen erlaubt;)

Alles andere zu regeln wird wohl komplizierter....

Für komplizierte Regelungen haben wir die EU....und die Schweiz ist da nicht drin:coo8ol:
 
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Die Antwort wurde doch schon genannt....:unsure:
 
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unimogler

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Hi Topas,

Das wäre unlogisch -
Logik?? Ok, was sagt die Schweizer Gesetzgebung?

dürfte man wohl nur einspurige Fahrzeuge überholen
Na das hilft mir ja auch nicht wirklich, habe keine Böcke mit den Schweizern über dürfte oder dürfte nicht zu diskutieren. Und schon gar nicht über Schweizer - EU Recht.
 
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Art. 26 Überholverbote

Art. 26 Überholverbote

1 Das Signal «Überholen verboten» (2.44) untersagt den Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen.

2 Das Signal «Überholen für Lastwagen verboten» (2.45) untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen; vom Verbot ausgenommen sind Gesellschaftswagen.

3 Bei beiden Signalen dürfen die Führer, sofern gefahrlos möglich, Motorfahrzeuge überholen, die nicht schneller als 30 km/h fahren können (Motoreinachser, Motorhandwagen, Motorkarren, Arbeitskarren, landwirtschaftliche Motorfahrzeuge; Art. 11 Abs. 2 Bst. g, 13 Abs. 3 Bst. b, 17 und 161–166 VTS1).2 An fahrenden Strassenbahnen darf rechts vorbeigefahren werden.

4 Die signalisierten Überholverbote werden mit den Signalen «Ende des Überholverbotes» (2.55) und «Ende des Überholverbotes für Lastwagen» (2.56) aufgehoben.
 
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