Ich spiel mal "Devil's Advocate": Grundsätzlich ist dieser Teil der Aussage doch absolut richtig. Das Geschwindigkeitslimit gilt ja nicht nur vor einer Radarfalle, Schule, Kurve, etc ... sondern überall gemäss Beschilderung. Man hat sich also (mal ganz logisch gesehen) immer an das Limit zu halten und kann potenziell auch überall kontrolliert werden. Wer Angst davor hat, mal aus Versehen kurzfristig über das Limit zu geraten, kann auch einfach grundsätzlich langsamer fahren. Schliesslich sind z.B. 100km/h Geschwindigkeitsbegrenzung das obere Limit, keine Mindestgeschwindigkeit.
Dass uns (mir auch!) das - gerade als Motorradfahrer - nicht passt und wir das Limit eher als eine freundliche Empfehlung sehen, ist ne andere Geschichte
Genau. Da ja Geschwindigkeitslimits auch regelmäßig auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden und dann auch sofort wieder auufgehoben werden, wenn sinnlos, hast Du natürlich völlig recht.
Ich frage mich dann nur, warum sie nicht hier in der Tempo30-Zone auf der Lauer liegen und rasende Muttis und Behindertenfahrdienst abfischen, sondern auf der A113 kurz vor der Stadtgrenze, auf einer 6-spurigen Autiobahen Tempo 80 überwachen. Kurz vor der Stadtgrenze, weil es dann noch innerorts ist.
Wenn es denn nicht um Geld machen, sondern um Gefarhenprävention und Verkehrserzeihung geht.
Brandenburg ist gepflastert mit schwachsinnigen Tempolimits, nur weil sich da irgendwann mal einer um den Baum gewickelt hat, weil er halt schneller als 100 unterwegs war.
Bringt dann wirklich was, das Tempo generell auf 80 oder 70 zu beschränken, Hier gibt es ne Kurvenkombination mitten im Wald, da sind sie inzwischen bei 40 angekommen. Wenn es da den nächsten Spritkopf mit 120 raus haut, kommt wahrscheinlich nen 20-Schild hin und danach darfst Du dann schieben.
Ich vergaß, für die 20Grad Schräglage, die Herr Spiegel selbst ungeübten Fahren zugesteht, mußt Du in der Kurvenkombination schon jenseits der 80 unterwegs sein, nicht mit der GS, sondern mit dem Cruiser.
So mein lieber Advocatus Diaboli
Tempolimits und deren Überwachung sollten die Ausnahme, nicht die Regel sein. Sie sollten ausschließlich durch die Polizei überwacht werden und grundsätzlich angekündigt werden und zwar nur wenn aktiv überwacht wird.