Unfall-Bekleidung-Versicherung

Diskutiere Unfall-Bekleidung-Versicherung im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Servus! Vor einiger Zeit ist hier mal über Versicherungen gesprochen worden, die bei Unfällen die beschädigte Bekleidung, Helm ect. nur mit einem...
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saeger

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Servus!

Vor einiger Zeit ist hier mal über Versicherungen gesprochen worden, die bei Unfällen die beschädigte Bekleidung, Helm ect. nur mit einem Abschlag für gebraucht begleichen wollen.

Hier wurden dann einige Urteile mit Link zitiert bei denen der Richter die Versicherungen verurteilte den Neupreis zu bezahlen.

Da ich nun vor dem selben Problem stehe wäre ich dankbar wenn mir da jemand sowas zur Verfügung stellen könnte. Besonders schön wäre es wenn die Urteile noch dazu aus Bayern wären.

Habe leider die Beiträge nicht in meinen Lesezeichen und beim Suchen auch nix gefunden.

Für Hilfe sehr dankbar

Gruß Karl
es kann nur Einen geben - Boxer
 
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norbert

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Würde mich auch interresieren da ich beim Helmklau auch nur den Zeitwert bekommen habe.
 
philofax

philofax

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Bei der beschädigten Motorradkleidung des Klägers, dessen Ersatz er im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend macht, handelt es sich um Schutzkleidung (Jacke, Hose und Handschuh rechts), welche nach einem Sturz zu ersetzen sind, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Abzüge Neu für Alt braucht sich der Kläger insoweit nicht anrechnen lassen (vgl. Landgericht Darmstadt, 13. Zivilkammer, Urteil vom 28.8.2007, Aktenzeichen: 13 0 602/05).

-->

wenn sich die versicherung komplett quer stellt beim Ersatz der Kleidung,
dann gibt es lustige Mittel, die Sache zu beschleunigen. Mein Favourit ist
die "Naturalrestitution". Das funktioniert so:

Du bist ja Geschaedigter, der Schaediger, repsektive dessen Versicherer
hat erst mal dem Grunde nach die Schuld am Schaden anzuerkennen, am
besten zu 100%, vorher wird von Dir ja am besten gar nichts geltend
gemacht, es geht ja erst nicht um Hoehe sondern um das "Wer?".

So, nun hast Du bspweise eine Kaputte Jacke und einen zerdepperten Helm.
Davon biedert die gegnerische Versicherung dir 150.- fuer den Helm, weil der
wahlweise alt oder ohne Rechnung eingereicht wurde und fuer die jacke
auch so 100.-.

Das sind aber nun 300.- zu wenig bei Helm und 200.- zu wenig bei Jacke.
Alles rumtelefonieren und schreiben fruchtet nicht, man will Belege oder
lamentiert rum, die Sachen seien ja schon gebraucht.

Nun erstmal den Trumpf ziehen: Schutzkleidung unterliegt keiner Abnutzung.
Es gibt nur schuetzt oder schuetzt nicht, nciht so wie "bisschen schwanger".

Jetzt mein Lieblingspart: Biete an Deine alte Kleidung einzusenden und setze
eine 7 Taegige Frist Dir genau diese Kleidung in NEU zurueckzusenden. Du
hattest vor dem Schadensereignis nicht 100.- EUR auf dem Kopf sondern
einen Helm, daher forderst Du auf dem Wege der Naturalrestitution einen
Ersatz.

Kein Witz, den Weg gaebe es wirklich, die versicherungen koennen aber
nicht in die Stadt latschen und den halben tag fuer die gegner einkaufen,
daher ist ueblich einen Schaden durch Zahlung von Geld zu entschaedigen.

Ich habe den Scheiss jetzt 2 x in Folge gehabt. Beim zweiten Mal habe ich
es mir geschenkt Dutzende Telefonate zu fuehren und zu erklaeren und habe
gleich angekuendigt, wenn sie meinen irgendwelchen Abzug von meiner
Aufstellung zu machen schicke ich ihnen den kompletten Scheiss und jeden
Splitter in einzelnen Kartons zur Naturalrestitution. Dauerte dann nur noch
1 Woche.

--> meine laienhafte Auslegung komplexer juristischer Sachverhalte stellt keine Rechtsberatung dar und ich versichere das ich von dem ganzen Scheiss ueberhaupt keine Ahnung habe und ich hab' auch nieeee behauptet das ich verstehe was ich tippe, eigentlich ist meine Katze auf der Tatstatur gesessen waehrend ich beim scheissen war <--
 
G

Gast 7673

Gast
Bei der beschädigten Motorradkleidung des Klägers, dessen Ersatz er im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend macht, handelt es sich um Schutzkleidung (Jacke, Hose und Handschuh rechts), welche nach einem Sturz zu ersetzen sind, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Abzüge Neu für Alt braucht sich der Kläger insoweit nicht anrechnen lassen (vgl. Landgericht Darmstadt, 13. Zivilkammer, Urteil vom 28.8.2007, Aktenzeichen: 13 0 602/05).

-->

wenn sich die versicherung komplett quer stellt beim Ersatz der Kleidung,
dann gibt es lustige Mittel, die Sache zu beschleunigen. Mein Favourit ist
die "Naturalrestitution". Das funktioniert so:

Du bist ja Geschaedigter, der Schaediger, repsektive dessen Versicherer
hat erst mal dem Grunde nach die Schuld am Schaden anzuerkennen, am
besten zu 100%, vorher wird von Dir ja am besten gar nichts geltend
gemacht, es geht ja erst nicht um Hoehe sondern um das "Wer?".

So, nun hast Du bspweise eine Kaputte Jacke und einen zerdepperten Helm.
Davon biedert die gegnerische Versicherung dir 150.- fuer den Helm, weil der
wahlweise alt oder ohne Rechnung eingereicht wurde und fuer die jacke
auch so 100.-.

Das sind aber nun 300.- zu wenig bei Helm und 200.- zu wenig bei Jacke.
Alles rumtelefonieren und schreiben fruchtet nicht, man will Belege oder
lamentiert rum, die Sachen seien ja schon gebraucht.

Nun erstmal den Trumpf ziehen: Schutzkleidung unterliegt keiner Abnutzung.
Es gibt nur schuetzt oder schuetzt nicht, nciht so wie "bisschen schwanger".

Jetzt mein Lieblingspart: Biete an Deine alte Kleidung einzusenden und setze
eine 7 Taegige Frist Dir genau diese Kleidung in NEU zurueckzusenden. Du
hattest vor dem Schadensereignis nicht 100.- EUR auf dem Kopf sondern
einen Helm, daher forderst Du auf dem Wege der Naturalrestitution einen
Ersatz.

Kein Witz, den Weg gaebe es wirklich, die versicherungen koennen aber
nicht in die Stadt latschen und den halben tag fuer die gegner einkaufen,
daher ist ueblich einen Schaden durch Zahlung von Geld zu entschaedigen.

Ich habe den Scheiss jetzt 2 x in Folge gehabt. Beim zweiten Mal habe ich
es mir geschenkt Dutzende Telefonate zu fuehren und zu erklaeren und habe
gleich angekuendigt, wenn sie meinen irgendwelchen Abzug von meiner
Aufstellung zu machen schicke ich ihnen den kompletten Scheiss und jeden
Splitter in einzelnen Kartons zur Naturalrestitution. Dauerte dann nur noch
1 Woche.

--> meine laienhafte Auslegung komplexer juristischer Sachverhalte stellt keine Rechtsberatung dar und ich versichere das ich von dem ganzen Scheiss ueberhaupt keine Ahnung habe und ich hab' auch nieeee behauptet das ich verstehe was ich tippe, eigentlich ist meine Katze auf der Tatstatur gesessen waehrend ich beim scheissen war <--
Echt gut !!! Chapeau ...
Das mach ich demnächst auch mal so !!!:)
 
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gator

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Erstattung Bekleidung

Hallo,

Sorry, dass ich Dir erst jetzt antworten kann!

Bei meinem Unfall zitierte ich folgende Urteile und bekam die Anschafungspreise ohne Abzug ersetzt:

AG Bad Schwartau 3 C 321/99
AG Lahnstein 2 C 44/98
OLG Hamm 9U 218/95
LG Oldenburg 2O 514/00

Ich hoffe, dass meone Info nicht zu spät kommt. Viel Glück!

Gruß Gator
 
CyberWill

CyberWill

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Mein Favourit ist
die "Naturalrestitution".
Hi philofax,


klasse, danke für die Info. Ich ärgere mich noch heute schwarz, dass meine Anwältin damals keinen Gedanken auf die beschädigte Schutzkleidung verschwendet hat ....

Viele Grüße ... Will
 
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Gast 7673

Gast
Hi philofax,


klasse, danke für die Info. Ich ärgere mich noch heute schwarz, dass meine Anwältin damals keinen Gedanken auf die beschädigte Schutzkleidung verschwendet hat ....

Viele Grüße ... Will
Wenn datt noch keine 3 Jahre her is kannze noch watt machen !!;)
 
philofax

philofax

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Hi philofax,


klasse, danke für die Info. Ich ärgere mich noch heute schwarz, dass meine Anwältin damals keinen Gedanken auf die beschädigte Schutzkleidung verschwendet hat ....

Viele Grüße ... Will
je nachdem "wie" ihr verblieben seid ... abschliessende regulierung oder eben
vorbehalt der nachregulierung (z.b. wegen folgeschaeden).

es muss aber eine frist eingehalten werden glaube ich ... da frag aber lieber
jemanden der sich da was besser auskennt.
 
CyberWill

CyberWill

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Wenn datt noch keine 3 Jahre her is kannze noch watt machen !!;)
Ne, leider ist - oder besser gesag:, gut, dass es schon länger her ist. Sind etwa 10 Jahre her. Das ist also gelaufen. Außerdem hatte ich damals auf alle weitergehenden Ansprüche verzichtet. Ich war jung und brauchte das Geld :)
 
CyberWill

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je nachdem "wie" ihr verblieben seid ... abschliessende regulierung oder eben
vorbehalt der nachregulierung (z.b. wegen folgeschaeden).

es muss aber eine frist eingehalten werden glaube ich ... da frag aber lieber
jemanden der sich da was besser auskennt.
Hi, Philofax
ich danke dir. Die Schose ist durch. Ich hoffe aber, dass ich das Wissen in Zukunft nicht mehr anzuwenden brauche! :)

Viele Grüße ... Will
 
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