unfall-schadenregelung nach gutachten

Diskutiere unfall-schadenregelung nach gutachten im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; hat jemand mit sowas erfahrung? der fall: mein geparktes auto wurde von einem schulbus geschrammt. da es sich nur um einen geringfügigen...
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atreju

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hat jemand mit sowas erfahrung?

der fall: mein geparktes auto wurde von einem schulbus geschrammt. da es sich nur um einen geringfügigen blechschaden handelt, wollte ich das von meinem kfz-meister-nachbarn machen lassen und nicht von vw. habe also ein gutachten machen lassen von einem unabhängigen büro (ca 1250,-- netto). die gegnerische versicherung hat nun gerade mal 880,-- überwiesen mit der begründung dies und das aus dem gutachten sei nicht unbedingt nötig. wenn es sich bei der reparatur doch als nötig erweise, solle sich die werkstatt mit ihnen in verbindung setzen.

muss ich das hinnehmen? ich meine, wofür ein gutachten, wenn die versicherung es dann nicht ernst nimmt und den betrag mal locker um 1/3 unterschreitet?

ich hatte so einen fall (unverschuldeter unfall) vor jahren schon mal, da hat die gegnerische versicherung ohne gezicke den gutachten-betrag überwiesen.

danke schon mal für eure sachdienlichen auskünfte!
lg
Jutta

sorry jetzt steht es zweimal drin, falschen knopf erwischt...

EDIT-Mod: Jetzt nicht mehr! ;-)
 
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twice

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Die müssen das vom Gutachter errechnete überweisen . Soweit ich weiß musst du deinen Wagen noch nicht mal reparieren lassen.
 
Hermann (aus E)

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RA einschalten!

Hi Jutta,
wenn dein Nachbar das ohne Rechnung gemacht hat, ist es glaube ich rechtens.
@ twice: Das war früher mal, aber es wurde zuviel Schindluder damit getrieben. Soweit ich weiß muss man nachweisen das der Schaden in einer Werkstatt repariert wurde, sonst bekommt man Abzüge (nur Ersatzteile bezahlt, glaube ich!)

... und das ist wahrscheinlich auch die Begründung für dich Jutta.

Gruß Hermann
 
palmstrollo

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Ist ganz einfach:
die gegnerische Versicherung muss den vom vereidigten Gutachter ermittelten Schaden bezahlen. Vom errechneten Schaden wird jedoch die Mehrwertsteuer abgezogen und nicht überwiesen, da sie nicht angefallen ist. Wenn du nachträglich den Schaden privat reparierst und dafür Ersatzteile kaufst, kannst du die dabei gezahlte MWSt noch nachträglich anfordern.
Außerdem gibt's einen pauschalen Betrag als Aufwandsentschädigung.
Sollte die Versicherung weiter rumzicken, so wäre für mich der Punkt erreicht, einen RA einzuschalten.
 
meister6575

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und der RA wird ebenfalls von der gegnerischen versicherung getragen (wenn ich mich nicht täusche)
 
philofax

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hat jemand mit sowas erfahrung?

der fall: mein geparktes auto wurde von einem schulbus geschrammt. da es sich nur um einen geringfügigen blechschaden handelt, wollte ich das von meinem kfz-meister-nachbarn machen lassen und nicht von vw. habe also ein gutachten machen lassen von einem unabhängigen büro (ca 1250,-- netto). die gegnerische versicherung hat nun gerade mal 880,-- überwiesen mit der begründung dies und das aus dem gutachten sei nicht unbedingt nötig. wenn es sich bei der reparatur doch als nötig erweise, solle sich die werkstatt mit ihnen in verbindung setzen.

muss ich das hinnehmen? ich meine, wofür ein gutachten, wenn die versicherung es dann nicht ernst nimmt und den betrag mal locker um 1/3 unterschreitet?
1. geh zum anwalt.

2. wenn dein gutachten von einem sachverstaendigen, zugelassenen gutachter erstellt wurde, so ist das geschriebene (und damit der betrag) fuer die reparatur anfallend und nicht was der sachbearbeiter der vers. sich ausdenkt.

3. geh zum anwalt

4. bestehe auf die abrechnung nach gutachten zuzueglich des ausfalls des pkw nach tabelle (musst du mal suchen, ich hab meine grad nicht da) und zwar vom schadentag bis zur erfolgten ueberweisung (klappt manchmal), im schlimmsten falls gibts nur fuer die angesetzten tage der reparatur laut gutachten die kohle....

5. geh zum anwalt

6. ein gegengutachten der versicherung kann deine situation nicht wesentlich verschlechtern wenn das gutachten nicht getuerkt ist.

7. geh zum anwalt. kein witz, wenn du keinen plan hast, mach es nicht selber, du bleibst nur auf ner menge kohle sitzen. die kosten fuer die anwaltliche vertretung traegt in der regel der schaediger. oft (nicht immer) reicht ein anruf bei der versicherung, das du die faxen jetzt dick hast und jede weitere kommunikation laeuft ueber kanzlei <wasweissich>. in vielen faellen zuckt der SB dann weil die kosten pluetzlich um 100% gestiegen sind fuer den fall.

8. ziehst du dir auch selber zaehne mit der wasserpumpenzange? nein, dann geh zum anwalt.
 
GS-Jojo

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Hallo Jutta,

wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann mal zum Anwalt.
Aussicht auf Erfolg, allerdings sehr gering.

Denn solange du keine originale Rechnung einer (Fach)-Werkstatt bei der gegnerischen Versicherung einreichst, bekommst du maximal den Betrag nach Gutachten oder Kostenvoranschlag, jedoch ohne MwSt. erstattet.
Abzüge sind auch hierbei möglich und leider auch zulässig.
Generell wird das Gutachten bei der gegnerischen noch mal durch die Revision gehen und das bedeutet zu 99%, das Abzüge vorgenommen werden.

Wird die Instandsetzung von einer Werkstatt durchgeführt und vor Ort festgestellt, das die Rep.-Kosten höher sind als der Gutachtenbetrag, so wird die Versicherung informiert und eventuell kommt es zu einer Nachbesichtigung.

Wenn du möglichst wenig Ärger haben möchtest, dann verbringe das Fz in die Werkstatt und unterschreibe eine "Abtrittserklärung".

Gruß
Jochen
 
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atreju

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hallo Jochen,

ja so ist es wohl. hab nochmal mit meinem gutachter gesprochen, der hat es mir genau so erklärt. wenn man zum anwalt ginge, könne man glück oder pech haben, die rechtsprechung sei da völlig uneinheitlich. und rechtsschutz hab ich nicht.

jedenfalls danke an alle, die sich gedanken gemacht haben!
 
philofax

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hallo Jochen,

ja so ist es wohl. hab nochmal mit meinem gutachter gesprochen, der hat es mir genau so erklärt. wenn man zum anwalt ginge, könne man glück oder pech haben, die rechtsprechung sei da völlig uneinheitlich. und rechtsschutz hab ich nicht.

jedenfalls danke an alle, die sich gedanken gemacht haben!
auf die gefahr hin, an eine wand zu reden ...

um einen anwalt zu nehmen, benoetigt man keine rechtschutzversicherung,
es ist kein privileg von reichen, sich anwaltlich unterstuetzen zu lassen.

in einem fall, bei dem die haftungsfrage anscheinend geklaert ist, laeuft man
nciht einmal gefahr auf den anwaltskosten sitzen zu bleiben.

wenn das gutachten ok ist, 1250.- NETTO ausweist, so ist dieser betrag,
wenn da nicht noch die arbeitsstunden eingeflossen sind, dein anspruch an
den gegner, dir wird der betrag erstattet, der notwendig ist, den zustand
wiederherzustellen, der ohne den unfall bestanden haette und kein anderer.

dem gutachter geht es gepflegt am arsch vorbei ob du 1250.- oder 800.-
bekommst, sein geld fuers gutachten erhaelt er so oder so, da besteht fuer
ihn ja keine gefahr.

nochmal, entweder du latscht zum anwalt oder du lebst damit, das du dich
hast schlicht ueber den tisch ziehen lassen. ich machte den krampf ein paar
mal zu oft mit, das die versicherungen mit lustigen angeboten ankamen und
darauf hofften, das ich einknicke und keinen anwalt nehme.

mit der zeit weckt das wahrlich sportlichen ehrgeiz in mir, da versucht man
auch mal was alles geht.

falls es moeglich ist, schreib doch mal was in dem gutachten steht und was
die versicherung da rausrechnet.
 
S

Schlonz

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ich habe bislang auch die Erfahrung gemacht, dass Gespräche mit dem Sachbearbeiter etwas brachten, den die V hat ja nichts davon, wenn sie obendrein noch einen Anwalt zahlen müssen und wegen 400 Euro werden sie die Geafhr evtl. umschiffen und nachlegen.

Aber meine eigentliche Erfahrung ist, und das aus leider vielen Fällen, wo Leute mir einen Schaden verursachten, dass die Gutachten, nach denen ich immer abrechnete, 1:1 bezahlt wurden, wobei der letzte Fall sicher 10 Jahre oder mehr her ist und die Sitten bestimmt rauer geworden sind.

Einen Versuch ist es sicher wert. Auch in 3 Fällen, in denen meine eigene V löhnen musste und einem, in dem meine Unfall V zu zahlen hatte, habe ich Gespräche geführt und deutliche Ergebnisse erzielt. Einen Anwalt habe ich noch nie bemüht. Es gab immer einen zweiten Scheck nd ich war zufrieden
 
GS Bär

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Es ist mittlerweile gängige Praxis bei fast allen Versicherern, daß sie ein Gutachten eines Sachverständigen überprüfen lassen und dann entgegen der eindeutigen Rechtsprechung vor allem bei den Lohnkosten teils erhebliche Abzüge machen. Welche absurden Auswirkungen dies haben kann, wenn die Schadensachbearbeiter des Versicherers nach diesem Schema vorgehen, habe ich unlängst erlebt. Zunächst sollte der Schaden auf der Basis eines Kostenvoranschlages abgerechnet werden. Der Versicherer bestand auf einem Gutachten und schickte seinen eigenen Sachverständigen zwecks Erstellung des Gutachtens. Dann landete dieses Gutachten des Haussachverständigen des Versicherers auf dem Tisch des Sachbearbeiters, welcher (treu seinem vorgegebenen Schema folgend) dieses Gutachten prüfen lies mit dem Ergebnis (wen wundert es), daß der Schaden nochmals nach unten "korrigiert" wurde.

Der hier schon mehrfach angeklungene Rat, einen Anwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen ist gar nicht so verkehrt, muß man sich doch immer vor Augen halten, daß die Sachbearbeiter bei den Versicherern in aller erster Linie die Interessen des Versicherers und nicht etwa des Geschädigten vertreten.
 
S

Stobbi

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und der dickste Hammer ist der, das die Versicherungen den Werkstätten den Stundensatz mehr oder weniger vorschreiben.
Als Selbständiger nicht mal mehr kostendeckend zu arbeiten weil der errechnete Stundenlohn von den Versicherungen gedrückt wird, halte ich für eine Unverschämtheit sondersgleichen.
Woher ich das weiss, ein guter Freund von mir ist selbständiger Karosseriebauer und er hat mir die Zahlen schwarz auf weiss vorgelegt!

Dann kommt noch das die Versicherungen selbst Werkstätten unter Vertrag haben, dann müssen zusätzlich noch auf Firmenkosten ein oder zwei Mietwagen zur Verfügung stehen, mit der Werkstattausrüstung geht es dann grad so weiter. Erfüllt die Werkstatt diese Auflagen nicht, bekommt sie von der Versicherung keinen Vertrag und somit keine Arbeit!

Ein Teufelskreis!
 
GS-Pusher

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hat jemand mit sowas erfahrung?

der fall: mein geparktes auto wurde von einem schulbus geschrammt. da es sich nur um einen geringfügigen blechschaden handelt, wollte ich das von meinem kfz-meister-nachbarn machen lassen und nicht von vw.
Und welchen Vorteil soll das für dich haben? :confused:

Lass das Auto in der Fachwerkstatt fachgerecht reparieren und du hast keinerlei Kosten zu erwarten. Ausserdem erhältst du noch Nutzungsausfall für die Zeit, in der dein Fahrzeug dir nicht zur Verfügung steht.

Mir scheint es aber eher so zu sein, dass du ein zusätzliches "Geschäft" machen möchtest, also mehr kassieren als die Reparatur tatsächlich kostet...:cool:

Gruß
Manfred
 
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atreju

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@manfred: ja und? zum beispiel wurde die vordere schürze (plastik) geschrammt. ich habe anspruch auf eine neue, weil sie ja vorher in ordnung war (auto ist 2,5 jahre alt). wenn ich nun sage, ich will zwar den blechschaden beseitigen lassen, kann aber mit ein paar schrammen im plastik leben, weil ich mit den geld dringenderes anzufangen weiß, ist das ja wohl ganz allein MEINE sache und hat nichts mit der zahlungspflicht der versicherung zu tun. das ist auch kein verwerfliches "geschäft" - ich hatte keinerlei einfluss auf den unfall, ich saß nämlich zuhause am küchentisch, als er passierte, und jetzt ist MEIN auto kaputt.

dass sich diese "kleine" lösung nun offenbar nicht rechnet, steht auf einem anderen blatt.

@phil: natürlich bleibe ich auf den anwaltskosten sitzen, wenn das vorgehen der versicherung rechtens ist (und das war meine ausgangsfrage) - wer soll die denn sonst zahlen? von dem geld mach ich dann lieber einen schönen mopped-urlaub.

@all: ich werde das auto jetzt hochoffiziell mit allem schnipp und schnapp von vw reparieren lassen, und damit ist für mich die diskussion hier zu ende.
 
philofax

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@phil: natürlich bleibe ich auf den anwaltskosten sitzen, wenn das vorgehen der versicherung rechtens ist (und das war meine ausgangsfrage) - wer soll die denn sonst zahlen? von dem geld mach ich dann lieber einen schönen mopped-urlaub.
wuzz? ob das vorgehen der versicherung rechtens ist oder nicht, steht nicht
zur diskussion. dir wurde ein schaden zugefuegt, diesen muss der versicherer
nun aus der welt schaffen, du hast ein gutachten eingereicht, das streichen
die nun zusammen, spaetestens!!! jetzt ist der anwalt deine anlaufstelle.

es ist dein gutes recht nach gutachten abzurechnen und soviel du reparieren
willst auch zu reparieren, den rest schieb in die tasche, das ist dein recht und
so macht man es im allgemeinen auch.

da dir ein schaden zugefuegt wurde, hast du zu jeder zeit das recht dich
anwaltlich vertreten zu lassen und zwar zu lasten des schaedigers repsektive
dessen versicherung.

aber geh zu vw, lass da reparieren ... die versicherung wird anstandslos der
werkstatt bis zu 130% des gutachtens ueberweisen. ist so.
 
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hotzenplotz

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Abrechnung nach Gutachten

Hallo,

willst du nach Gutachten abrechnen kannst du das natürlich machen. Die Abrechnung erfolgt ohne Mehrwertsteuer (Abzuf 19 Prozent), ohne die meistens enthaltene Lackverbringung (Fahrt zwischen Werkstatt und Lackiererei)´und eventuell enthaltene Materialaufschlägen (Aufschlag einer Werkstatt für die Lagerhaltung auf den vom Hersteller oder Importeur angegebenen empfohlenen Verkaufspreis). Alle von der Versicherung vorgenommenen Abzüge müssen transparent und nachvollziehbar sein. Der Abzug der Mehrwertsteuer begründet sich von selbst. Der ABzug der Lackverbringung begründet sich aus der Verfügbarkeit von Werkstätten mit eigener Lackiererei, aus diesem Grund muss die Lackverbringung zur Regulierung tatsächlich anfallen. Der Abzug der Materialaufschläge begründet sich auf der Verfügbarkeit von Werkstätten ohne Aufschäge auf die Verkaufspreise.

Dann kann die Versicherung dir noch andere Reparaturwerkstätten mit günstigeren VR-Sätzen nennen und hiernach abrechnen.

Pauschal gehaltene Abzüge ohne inhaltlichen Grund sind nicht hinnehmbar und eigentlich auch nicht gängige Praxis.

Gruß
Hotzenplotz
 
GS Bär

GS Bär

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Hallo,

willst du nach Gutachten abrechnen kannst du das natürlich machen. Die Abrechnung erfolgt ohne Mehrwertsteuer (Abzuf 19 Prozent), ohne die meistens enthaltene Lackverbringung (Fahrt zwischen Werkstatt und Lackiererei)´und eventuell enthaltene Materialaufschlägen (Aufschlag einer Werkstatt für die Lagerhaltung auf den vom Hersteller oder Importeur angegebenen empfohlenen Verkaufspreis). Alle von der Versicherung vorgenommenen Abzüge müssen transparent und nachvollziehbar sein. Der Abzug der Mehrwertsteuer begründet sich von selbst. Der ABzug der Lackverbringung begründet sich aus der Verfügbarkeit von Werkstätten mit eigener Lackiererei, aus diesem Grund muss die Lackverbringung zur Regulierung tatsächlich anfallen. Der Abzug der Materialaufschläge begründet sich auf der Verfügbarkeit von Werkstätten ohne Aufschäge auf die Verkaufspreise.

Dann kann die Versicherung dir noch andere Reparaturwerkstätten mit günstigeren VR-Sätzen nennen und hiernach abrechnen.

Pauschal gehaltene Abzüge ohne inhaltlichen Grund sind nicht hinnehmbar und eigentlich auch nicht gängige Praxis.

Gruß
Hotzenplotz
Bei welchem Versicherer arbeitest Du ?? Den gleichen Unsinn habe ich tagtäglich auf dem Schreibtisch mit dem Briefkopf verschiedener Versicherer. Es gibt zahlreiche Urteile diverser Gerichte, die bestätigen, daß auch bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten sowohl die Verbringungskosten, als auch die UPE-Aufschläge zu zahlen sind. Im übrigen muß sich der Geschädigte nicht auf die Preise freier Werkstätten verweisen lassen, zumal diese "Referenzwerkstätten" meistens noch vertraglich mit dem Versicherer verbunden sind und von daher verpflichtet, besonders "günstig" zu kalkulieren. Einzig mit dem Abzug der Mehrwertsteuer hast Du recht, den dies ergibt sich aus dem Gesetz ( § 249 Bürgerliches Gesetzbuch).

Nicht daß ich hier mißverstanden werde: Bin bestimmt nicht auf Mandantenfang, habe glücklicherweise sehr gut zu tun. Aber wenn hier im Forum solche "Weisheiten" verbreitet werden, platzt mir echt der Kragen, denn Unwissenheit über die eigenen Rechte im Schadenfall macht den Versicheren das Spiel sehr leicht. Deswegen nochmals mein Rat: Geht im Schadenfall zum Anwalt, zumal beim unverschuldeten Unfall die Kosten des Anwalts vom gegnerischen Versicherer zu tragen sind. Im übrigen empfehle ich den Abschluß einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die meistens schon für wenig Geld zu haben ist, sich aber im Streitfall mehr als bezahlt macht.
 
palmstrollo

palmstrollo

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@Hotzenplotz
Du schreibst
...
Alle von der Versicherung vorgenommenen Abzüge müssen transparent und nachvollziehbar sein.
Das erwarte ich auch. Aber dann schreibst du
...
Der ABzug der Lackverbringung begründet sich aus der Verfügbarkeit von Werkstätten mit eigener Lackiererei, aus diesem Grund muss die Lackverbringung zur Regulierung tatsächlich anfallen. Der Abzug der Materialaufschläge begründet sich auf der Verfügbarkeit von Werkstätten ohne Aufschäge auf die Verkaufspreise.
...
und das ist für mich als "Normalintelligenter" leider unverständlich und somit nicht nachvollziehbar.
Mist: hatte mein Zwillingsbruder doch Recht. Der sagte immer "Du bist ja blöd" :o
 
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