Unsere Rechtspflege einmal plastisch erklärt...

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dan2511

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noch keins
Ich brachte die Moral ins Spiel.

Prof. Dr. Eric Hilgendorf schrieb eine nette Abhandlung zum Thema Recht + Moral vor dem Hintergrund der Grundsätze von Gustav Radbruch.

Kann mir schwer vorstellen , dass dies Gegenstand der Polizeiausbildung ist / war / sein wird.
Da bedarf / bedürfte es Eigeninitiative.

Respekt:
Respekt impliziert nicht notwendigerweise Achtung, aber eine respektvolle Haltung schließt bedenkenloses egoistisches Verhalten aus. Die Respektvorstellung ist etwas Vorausgehendes und leitet sich nicht aus einer Rechtsvorstellung ab.

Im Bezug auf Respekt handelt jeder Rechtsfrei. In puncto Moral vermischen sich die Begriffe.

Das heißt , wer Respekt fordert muss diesen auch zollen.
 
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Also meine Rechtsdozenten waren da anderer Meinung! Was sie mir sogar schriftlich gaben und was mir bis heute ein doch recht gutes Auskommen gewährleistet.
Toll, Deine Rechts-Dozenten haben Dir das erklärt. :D Hmm, was haben die dann nicht verstanden. Vielleicht hast Du aber auch Deine Dozenten nicht verstanden?:)

Welchen Artikel verstehst Du nicht?

Art 1. Abs3 oder Art 20?

Art. 20 Abs. 3 zweiter Halbsatz i.V Art.20 Abs. 2 bedeutet?

Alle Gewallt geht vom Volke aus und wird durch Organe der Legislative, der Judikative und der Exekutive ausgeübt. Die Legislative ist an die Verfassung gebunden, die Judikative und die Exekutive an die Gesetze, die die Legeslative erlässt,

Was wählst Du? Legislative, Judikative oder Exekutive? Mal als Preisfrage für Bonuspunkte.

"Bindung an" heißt Beschränkung des Handelns und der Entscheidung. Die Verpflichtung (Loyalität) gilt aber dem deutschen Volk. Lies die Amtseide, vielleicht verstehst Du es dann.

Was sie Dir schriftlich gaben, sichert also Dein Auskommen? Lass mich raten, Rechtsanwalt mit Zulassung am BVerfG? Richter am Verwaltungsgericht?

Nein, ich denke, es reicht noch nicht ein Mal zum Rechtspfleger am Amtsgericht, eher Polizist im mittleren Dienst.:)
 
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@C-Treiber: du hast nach der Moral gefragt, eine Kategorie, die rechtlich nicht zu fassen ist. Ich weiß nicht, ob es nur Geheule der GdP ist, aber man hört immer wieder davon, dass immer weniger Menschen Respekt vor der Polizei haben. Für mich ist "kein Respekt vor der Polizei" auch ein gutes Stück weit "kein Respekt vor dem Rechtsstaat". Für mich bedeutet, wenn mich die Polizei anspricht, dass jetzt Schluss mit lustig ist. Das bedeutet nicht, dass ich alle meine Rechte und mein Selbstbewusstsein fahren lasse. Aber für mich bedeutet das "Auszeit", "Füße ruhig halten" und "Aufpassen, was ich sage und tue". Es scheint immer mehr Menschen zu geben, die das nicht so sehen - wobei es durchaus sein kann, dass da die mediale Rezeption trügt.

Und wenn jemand zu erkennen gibt, es sei ihm völlig sch...egal, was die Polizei sagt oder von ihm will, dann habe ich durchaus Verständnis dafür, wenn die Polizisten ihm deutlich machen, dass die Staatsmacht vor ihm steht und nicht irgendwelche Kasper.

Das ist jetzt kein Freifahrtschein für Prügelattacken, aber eigentlich darf es ja auch nicht ohne Konsequenzen bleiben, wenn ein Bürger Anordnungen der Staatsmacht einfach ignoriert, oder?

Also, jetzt mal rein vom moralischen Standpunkt aus betrachtet....


Sampleman
Ich sehe das etwas anders. Ein Hampelmann in Uniform ist weiterhin ein Hampelmann. Respekt verdient sich die Person. Die Verfassung, zumindest die Art. 1 - 18 existieren damit ich, Du und jeder andere vor der Staatsmacht geschützt werden.

Ich will es mal so erklären, ich kann den Koch gut verstehen.:)

Mir ist das passiert, was hier von einigen als probates Mittel propagiert wird. Mir ist nach einer anderthalbstündigen Beleidigungs- und Anschreiungsorgie meiner ersten Frau die Hand ausgerutscht und es hat eine Ohrfeige gegeben. Bei mir hatte das einen Platzverweis in meiner Wohnung und einen Strafbefehl über 400€ zur Konsequenz. Ursache war meine Mitteilung an meine Frau, das unsere Beziehung beendet ist. Einer der beiden Polizisten klärte mich darüber auf, dass der Platzverweis völlig unabhängig davon ist, ob ich wirklich zugeschlagen habe.

Ich habe meine "Heldentat" auch nie bestritten oder versucht klein zu reden. Aber das Gefühlslage des Kochs kann ich gut nachvollziehen und je nach intelektueller.Ausstattung reagieren die Leute halt anders. Ich habe das wichtigste Zeug gepackt und bin gegangen. Einer der beiden Sheriffs durfte dann noch eine Stellungnahme schreiben, weil er nicht einsehen wollte, dass das Packen etwas dauert.

Ich bin nach wie vor der Meinung, eine Ohrfeige ist nicht das geeignete Mittel irgendetwas durchzusetzen. Schon gar nicht eine Anordnung, die erst noch durch ein Gericht überprüft werden muss.

Ich bin mir ziemlich sicher (alleine die nicht erfolgte Anzeige des Kochs als Indiz), mit etwas Geduld und Zureden hättes auch so geklappt und wegen der Beleidigungen, hätte es immer noch die zuständigen Gerichte gegeben.
 
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C-Treiber,
ein Quentchen mehr als die bloße Behauptung des vermeintlichen (nicht: des potentiellen) Opfers muss es schon sein,
um einen Platzverweis zu bewirken,
zB eine offensichtliche Verletzung, andere Spuren einer Auseinandersetzung, zB eine eingetretene Tür, oder die -ungeschickte- Einlassung des Mannes,"... klar, habe er zugeschlagen, aber nur abwehrend, um den Angriff der Frau zu parieren ...." , :-(, die Aussagen der Nachbarn, die polizeibekannte Vorgeschichte, usw

Aber ansonsten hast Du recht, der Verweis ist leicht auszusprechen. Das beruht auf der Verschiebung der Beweislast zum Schutze
der reglmäßig körperlich unterlegenen Frau. Nach den allgemeinen Beweislastregeln müsste die Frau den Beweis der er angetanen
Gewalt führen. Man verlässt sich da letztlich auf die Erfahrung der Polizisten, die das dann ja "vor Ort" entscheiden. Perfekt ist die Regelung nicht, aber praktikabel. Von daher ist sie ein großer Fortschritt zur vorherigen Rechtslage.
Nun ja, meine persönliche Erfahrung ist eine andere.:) Ich hatte weder Türen eingetreten, noch gab es offensichtlich Verletzungsspuren, noch war ich wegen Körperverletzung vorbestraft. Auch die Nachbarn konnten sicherlich nichts dazu sagen. Ich habe das ja mitgekriegt und wußte auch, wem meine Ex-Frau die Tür öffnet.

Ja, eine Präventivmaßnahme, ist ein Präventivmaßnahme, die Verhältnismäßigkeit muß ein Gericht klären, für den Betroffenen ist es aber Streß pur. Eine Ohrfeige gegen den Betroffenen der Maßnahme trägt in der Regel sicher nicht zur Deeskalation bei.

Ob es ein großer Fortschritt ist, kann ich nicht sagen, dafür müsste es eine aussagekräftige Erfassung der Fälle geben, in denen die die Maßnahme unangemessen war. Von der theoretischen Abwägung der Rechtsgüter her, hast Du sicher recht.

Die "Erfahrung" der Beamten vor Ort ist halt der Knackpunkt. Die bescherrt einem langhaarigen, unbescholtenem, mercedes-fahrendem Bürger halt regelmäßig völlig sinnfreie Aufenthalte auf bayerischen (und nur dort) Autobahnen.
 
Theo.Turnschuh

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Toll, Deine Rechts-Dozenten haben Dir das erklärt. :D Hmm, was haben die dann nicht verstanden. Vielleicht hast Du aber auch Deine Dozenten nicht verstanden?:)

Welchen Artikel verstehst Du nicht?

Art 1. Abs3 oder Art 20?

Art. 20 Abs. 3 zweiter Halbsatz i.V Art.20 Abs. 2 bedeutet?

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Was wählst Du? Legislative, Judikative oder Exekutive? Mal als Preisfrage für Bonuspunkte.

"Bindung an" heißt Beschränkung des Handelns und der Entscheidung. Die Verpflichtung (Loyalität) gilt aber dem deutschen Volk. Lies die Amtseide, vielleicht verstehst Du es dann.

Was sie Dir schriftlich gaben, sichert also Dein Auskommen? Lass mich raten, Rechtsanwalt mit Zulassung am BVerfG? Richter am Verwaltungsgericht?

Nein, ich denke, es reicht noch nicht ein Mal zum Rechtspfleger am Amtsgericht, eher Polizist im mittleren Dienst.:)

... erinnert mich irgendwie an Oli Pocher, wenn nichts mehr geht, tief schlagen :daumen-hoch:
 
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... erinnert mich irgendwie an Oli Pocher, wenn nichts mehr geht, tief schlagen :daumen-hoch:
Wer ist Oli Pocher?

Wieso geht nichts mehr?

Wo habe ich tief geschlagen?

Du behauptest hier im Brustton der Überzeugung falsche Dinge und wunderst Dich, dass ich Dich neben der mehrfachen Erklärung des tatsächlichen Sachverhaltes ein wenig aufziehe?

Ausser der nicht überprüfbaren Behauptung, das wäre Dir so beigebracht worden (was ziemlich unwahrscheinlich ist), hast Du keinen Beweis beibringen können, dass das was Du behauptet hast, tatsächlich im Grundgesetz steht. Und das war nun mal Deine Behauptung.

Das Du das abstrakte Juristendeutsch unter Umständen falsch interpretierst ist nicht das Problem, das Problem ist, dass Du die Deutungshoheit haben möchtest, selbst wenn Deine Deutung offenkundig falsch ist, was schon alleine der wörtliche Text des GG beweist.

Wenn Du und ich hier alleine wären, wäre das Thema für mich längst gegessen.:D

Bring handfeste Beweis dafür, dass Deine Interpretation richtig ist und wir können über die Interpretationen diskutieren, alles andere ist sinnfrei.
Bis Du nicht mit wirklichen Argumenten und Beweisen kommst, halte ich mich an meine Erkenntnisse aus meiner Semesterarbeit im Fach Wirtschaftpolitik, bewertet mit 15 von 15 möglichen Punkten.:)

Ist zwar schon 25 Jahre her, aber das GG hat sich in dem Bereich in der Zeit nicht geändert und von grundsätzlich geänderten Lehrmeinungen habe ich auch noch nichts gehört. Aber nur zu.
 
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