Urteil erwartet: Lassen sich Dash-Cams mit dem Datenschutz vereinbaren?

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Das betrifft ja einige von uns -mich eingeschlossen- die eine GoPro oder ein anderes Fabrikat während der Fahrt mitlaufen lassen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach muss am Dienstag in einem womöglich wegweisenden Fall entscheiden. Dabei geht es um den Einsatz einer sogenannten Dashcam. Diese zeichnet den Verkehr durch die Windschutzscheibe auf und kann so bei Unfällen entscheidende Beweise liefern.
Beweismittel oder Videoüberwachung: Urteil erwartet: Lassen sich Dash-Cams mit dem Datenschutz vereinbaren? | Motor | EXPRESS
 
AmperTiger

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Das betrifft ja einige von uns -mich eingeschlossen- die eine GoPro oder ein anderes Fabrikat während der Fahrt mitlaufen lassen.
tut mir leid, dass ich dir da schon wieder widersprechen muß ;)
unser Filmen während der Fahrt, schöne Landschaft, Schräglage oder sonstwas betrifft dieses Urteil garnicht. Das unterliegt, wie auch schon das fotografieren am Urlaubsort nicht dem Datenschutzgesetz. Du mußt es z.b. dulden dass dich vor dem Eiffelturm oder dem le cage aux folles andere Touris mit aufs Foto bannen, wenn du dort unterwegs bist.

Das Urteil betrifft aussschließlich Kameras, die den Verkehr (Fahrweise, Kennzeichen, Fahrfehler) und Verkehrsteilnehmer filmen und das ununterbrochen. dabei ist es unerheblich, ob diese Aufnahmen alle Std oder so überschrieben werden.
 
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Das betrifft ja einige von uns -mich eingeschlossen- die eine GoPro oder ein anderes Fabrikat während der Fahrt mitlaufen lassen.



Beweismittel oder Videoüberwachung: Urteil erwartet: Lassen sich Dash-Cams mit dem Datenschutz vereinbaren? | Motor.| EXPRESS
Das Verwaltungsgericht Ansbach ist in einem solchen Fall eher belanglos, könnte sich aber als Aufhänger eignen.

Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf diesen einen Fall und entfaltet aussserhalb des Gerichtsbezirks/Regierungsbezirk keinerlei Wirkung. Da bauscht die Presse mal wieder was auf. Interessant wird es ab der nächsten Instanz besser der übernächsten.
 
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Das Urteil betrifft aussschließlich Kameras, die den Verkehr (Fahrweise, Kennzeichen, Fahrfehler) und Verkehrsteilnehmer filmen und das ununterbrochen. dabei ist es unerheblich, ob diese Aufnahmen alle Std oder so überschrieben werden.
... und das machen die GoPros und wie sie alle heißen nicht????
 
AmperTiger

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... und das machen die GoPros und wie sie alle heißen nicht????
klare Antwort, nein. die sog. genannten Dashcams dienen einem ganz anderen Zweck: Beobachten des Verkehrs um im Falle eines Unfalls das Geschehene zu dokumentieren.
Gopros und dergl. sind rein private Spaßfotoapparate
 
1100gs

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Warten wir es ab. Denke, daß das Kind nur einen anderen Namen hat.
 
Schwupps

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Der Richter hat im Namen des Volkes gesprochen:

In seinem Urteil erklärte das Verwaltungsgericht Ansbach am Nachmittag den Einsatz von Dashcams unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf Youtube und Facebook hochzuladen oder Dritten – etwa der Polizei – zu übermitteln. Im konkreten Fall hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung zugelassen. (Quelle: Heise.de Streit um Dashcams: Teilerfolg für Datenschützer | heise online)
 
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Warten wir es ab. Denke, daß das Kind nur einen anderen Namen hat.
Nein, eine permanent mitlaufende Kamera, hat einen grundsätzlich anderen Zweck, als wenn Du Deine Lieblingsstrecke in der Eifel mit der GoPro aufnimmst.
Es ist wie mit dem Fotografieren, läufst Du jemandem hinterher und machst Fotos von ihm, ist das nicht rechtens, steht er zufällig im Bild, während Du den Kölner Dom fotografierst ist das völlig okay.

Ich bin mir sicher, die Sache landet vor dem OVG.
 
Silverrider

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...
Ich bin mir sicher, die Sache landet vor dem OVG.
Das sehe ich auch so. Wobei das Gericht ja eigentlich alles richtig gemacht hat.
Denunziatentum (so wie der Kläger) wird unterbunden. Egal ob auf FB, Twitter oder Polizei. wenn es zum Unfall kommt, dann kann die Polizei sehr wohl die Daten auf der DashCam benutzen um die Unfallursache bze. den Unfallhergang zu ermitteln. Das Gericht kann, in Falle eines Unfalls, diese Daten auch benutzen um den Unfallschuldigen zu benennen.

Die GoPros oder ActionCams sind hier komplett raus, da es nur um Privatvergnügen geht. Sobald ich aber meinen Privaten Film ins Netz stelle muß ich entweder anonymisieren oder die Gefilmten um erlaubnis fragen. Hier greift dann wieder der Datenschutz. Wenn einer mal kurz durch das Bild läuft ist das natürlich egal solange der Sinn des Films oder des Filmabschnitts, offensichtlich(!), nicht diese Person ist bzw. es z. B. um das Panorama geht oder um die Straße bei uns Bikern.

Im großen und ganzen deckt sich dieses Urteil mit meinem Rechtsverständnis und ich hoffe dass, wenn es vor die nächste Instanz geht, diese Richter das genaus so sehen...

Grüße aus IN
 
MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Im besagten Fall ging es ja noch nicht mal um die Verwertbarkeit der Aufnahmen im Falle eines Unfalls, sondern um die Anzeigen die ein Anwalt auf Grund seiner Filmerei gemacht hat, in Zahl 22!

Weltverbesserer, Denunzianten und Oberlehrer haben wir genug. Dem darf auf diesem Weg nicht noch Tür und Tor geöffnet werden. Deswegen ist es schade, daß das Urteil auch noch zur Revision zugelassen ist.
 
Abti

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Wird bestimmt auch einiges zu tun geben für die Gerichte wenn erst mal die Googlebrille für eine größe Gruppe an Menschen interessant und kaufbar wird.
 
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Wird bestimmt auch einiges zu tun geben für die Gerichte wenn erst mal die Googlebrille für eine größe Gruppe an Menschen interessant und kaufbar wird.
dann entwickele ich für mich einen Störsender, der all diese Nasenfahrräder in 20 Meter Umkreis lahmlegt bis sie aus meinem Dunstkreis verschwunden sind. Kranke neue Welt. Ich glaube es war gestern, oder vorgestern, als ein Paar in Portugal beim Selfie machen von einer 80 Meter Klippe stürzte. Es sind bereits tödliche Autounfälle wegen Selfies am Steuer passiert. Die haben doch alle den Schuss nicht gehört
 
Zörnie

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Wird bestimmt auch einiges zu tun geben für die Gerichte wenn erst mal die Googlebrille für eine größe Gruppe an Menschen interessant und kaufbar wird.
Ja, viele Schadensersatz- und Körperverletzungsfälle für runtergeschlagene Brillen und kaputte Nasen :eekek:
 
Uli G.

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Für sowas braucht's gar nicht erst die Brille, "normale" Handys/Smartphones reichen völlig aus. In H sind dieses Jahr bereits drei Personen tödlich verunglückt, weil sie mit Stöpseln im Ohr, gebannt auf ihr Smartphone starrend, die sich nähernden Straßenbahnen völlig übersehen haben.
Eine neue Art der natürlichen Auslese :banghead:.


Grüße
Uli
 
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