Versicherung als "Selbstbedienungsladen" ???

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ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand helfen, es geht um einen Kaskoschaden, der uns als "Verursacher" zugeordnet wird, ohne daß es eindeutige Spuren oder Zeugen gibt.

also jemand bezichtigt jemand anderen, daß er einen Schaden an seinem Fahrzeug verursacht hat, und die Versicherung zahlt, ohne das der Nachweis erbracht ist, daß der Beschuldigte auch Verursacher ist !! und die Versicherung zahlt.

Folgendes ist passiert:
Meine Tocher hat ihren PKW in der Nähe von einem Cafe in einer Parkbucht geparkt, neben anderen Fahrzeugen (also wie beim Supermarkt nebeneinander, nicht hintereinander), sie ist dabei in einem Rechtsbogen eingefahren, das "geschädigte" Fahrzeug stand dann rechts von ihr (also wie soll das schon mal gehen)

Als Sie um ca. 21:30 (im Sommer) zum Fahrzeug zurückkommt, wir Sie von der Fahrerin des Fahrzeugs neben ihrem (Beifahrerseite) beschuldig, daß sie eine Delle in deren Fahrertür gefahren hat.
Die Fahrerin und ihr Freund haben angeblich diese Delle gesehen, als sie von hinten (also von Der Straße) zum Fahrzeug gingen (also in den Freiraum zwischen den Fahrzeugen sehend, das obwohl es schon deutlich in der Dämmerung war, und die Delle im unteren Teil der Tür liegt.) Die Delle ist dermassen klein, das sie auf Handy-Fotos nicht wirklich zu erkennen ist.
Ausserdem ist es kein Neufahrzeug sondern ein gebr. Fahrzeug gewesen, wenngleich erst 2 Tage bei der neuen Besitzerin.
nach den Spuren ist es kein Streifschaden durch eine Stoßstange - also kein waagrechter "Kratzer" sondern eine "senkrechte Delle", die könnte dann nur von einem Reifen verursacht worden sein, und damit kommen eigentlich alle Fahrzeug mit gleichgroßen (oder ähnlichgroßen Reifen) in Frage, da ja auch keine Reifenspuren oder -muster feststellbar waren.

Die hinzugerufene Polizei hat zuerst auf "Fahrerflucht" untersucht, aber dann fallen gelassen, weil eben nicht zuordenbar, und schon gar nicht eindeutig.

was mich jetzt überrascht / wundert und auch stört:
das gegnerische Fahrzeug wurde begutachtet und dann ohne Rücksprache mit dem Versicherungsnehmer (uns) die Reparatur incl. Ersatzfahrzeug freigegeben. Und natürlich wird dann die Versicherungsprämie für uns höher.

geht das wirklich so einfach, daß man wirkliche Feststellung, wer schuld ist einfach den den "Verdächtigten" oder "Beschuldigten" einfach (bzw dessen Versicherung) Belangen kann?

natürlich ist die letzendliche Frage:
was kann man dagegen tun?

herzlichen Dank schon mal im Voraus
 
P

Polly

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Grundsätzlich ist das kein Kaskoschaden, sondern ein Haftplichtschaden.

Urteil von 2010:
Das Gericht (Az.: 32 S 15/09) urteilte im Sinne des Versicherungsunternehmens: Die Gesellschaft müsse Schadensersatzansprüche von Unfallgegnern befriedigen und unbegründete abwehren. Dies erfolgt in der Regel nach sorgfältiger rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes. Dabei hat sie allerdings einen gewissen Ermessensspielraum. Solange die Regulierung weder unsachgemäß noch willkürlich sei, könne die Versicherungsnehmerin daran nichts ändern. Ihre Annahme, sie sei am Unfall nicht schuldig, kann letztendlich eine Regulierung nicht verhindern.

Also, es ist eine Aufgabe deiner Versicherung, unbegründete Forderungen abzuwehren. Regulieren darf sie erst nach sorgfältiger , rechtlicher Würdigung. Die Details des Falls kennst nur du bzw. deine Tochter.

Ob der Schaden von deiner Tochter verursacht worden sein kann, sollte sich nach der Schadenschilderung durch eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge klären lassen.
 
R

Rapid

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Hatte ich vor Jahren mal mit sehr ähnlichem Sachverhalt. Nach bereits erfolgter Regulierung der Versicherung, hab ich auf eigene Kosten einen Sachverständigen beauftragt, dessen Gutachten bestätigte, dass mein Fahrzeug mit dem geschilderten Schaden nichts zu tun haben konnte. Das Gutachten bei der Versicherung eingereicht und auf Weiterführung meines bestehenden Schadensfreiheitsrabattes bestanden. Die Kosten für das GA hat die Versicherung dann nach einigem Hin und Her auch bezahlt.
 
ChiemgauQtreiber

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Hallo Polly,
Danke für den Hinweis, hatte ich verwechselt

Hallo Rapid,

bin jetzt auch einen Schritt weiter:
Nach Auskunft der Versicherung steht in dem Polizeiprotokoll/Ermittlungsakte, daß meine Tocher angeblich den Sachverhalt zugegen hat!
Klar, daß dann die Versicherung bei dem Schaden von ca. 1000,- € nicht noch ein riesen Fass aufmacht!

Meine Tochter hat aber nur gesagt, daß sie sich nicht vorstellen kann, daß sie mit ihrem Fahrzeug an dem Schaden schuldig ist, und das dann eben über die Versicherung klären lassen will.

lt. Versicherung bekomme ich den Polizeibereicht nur über einen Anwalt, hat es den
einen Sinn, dagegen vorzugehen oder kann man das anders regeln?

ich denke, daß eigentlich ein Foto mit beiden Fahrzeugtypen nebeneinandergestellt - für den vernünftig Denkenden Menschen - klarheit bringen soll, was meint ihr?
gibt es vielleicht ein Portal/Forum, daß zu diesen Themen mehr und bessere Infos geben kann als es natürlich ein motorradforum kann?
welches?

Danke schon mal im Voraus
 
mr.blues

mr.blues

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Einen ähnlichen Vorfall hatte ich mal vor einigen Jahren abzuwehren.
Jemand beschuldigte mich einen Auffahrunfall verursacht zu haben; die Schadensmeldung des
angeblichen Unfallgegners ging einige Wochen nach dem angeblichen Vorfall bei den Versicherungen ein.

Nur meiner Vehemenz war es zu verdanken, dass meine Versicherung nicht sofort zahlte, sondern
ein Gutachter bestellt wurde, der beide Fahrzeuge gegenüber stellte - danach wurde dann wegen versuchten
Betrugs gegen den anderen ermittelt.

Für die meisten Versicherungen scheint das ein durchlaufender Posten zu sein - hart bleiben und Gutachten
verlangen - notfalls Anwalt einschalten.

Grüße
Stefan
 
coreboat

coreboat

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Dein Postfach hier ist voll - falls jemand im Stillen helfen möchte :o
 
E

enduro_drive

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derzeit Border Collie ausbilden vorher viele tolle GS
Der vom Themenstarter geschilderte Fall ist sozusagen "der Klassiker" des Versicherungsbetruges warum:

Fahrerin x stellt ihr Fahrzeug ab. Sie ist alleine. Bei der Rückkehr wird sie von Frau A und Herrn B vehement und emotional angesprochen, sie habe beim einparken ihr Fahrzeug beschädigt. "Das habe man gesehen...."

Die nun herbeigeholte Polizei muss natürlich "von Amts wegen" zunächst den Sachverhalt der Fahrerflucht untersuchen oder anders das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Frau X weiss aber von nichts, sie hat ja nichts beschädigt.

Die Versicherung von Frau A. und Herrn B nimmt nun Kontakt, wegen Schadensregulierung auf.

Der angebliche Schaden wird sich in einem relativ geringen Rahmen bewegen, genauso so hoch oder so niedrig, dass es für die Versicherung "billiger" ist, den Schaden zu bezahlen, als diesen zu untersuchen.

Dies bedeutet für die Versicherung von Frau X nämlich immer eine Abwägung der wirtschaftlichen Güter:

- was kostet ein Gutachten?
- Kosten eines Gegengutachtens?
- Kosten des streitigen Verfahrens?

Frau X hätte sofort nach Eintritt des angeblichen Schadensfalles ihre Versicherung kontaktieren müssen, mit der Bitte den Schaden NICHT zu regulieren und ihren Verdacht, dass hier offenbar Versicherungsbetrüger am Werk sind.
 
coreboat

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...
Frau X hätte sofort nach Eintritt des angeblichen Schadensfalles ihre Versicherung kontaktieren müssen, mit der Bitte den Schaden NICHT zu regulieren und ihren Verdacht, dass hier offenbar Versicherungsbetrüger am Werk sind.
Das von dir geschriebene ist imho genau zutreffend. Für die Versicherung ist es ohnehin eine Win - Win Situation, denn der Versicherungsnehmer wird zurückgestuft und zahlt seinen Schaden letztlich auf Raten selber.

Was allerdings noch zu beachten ist (s. Zitat oben): Die Verjährung für den Versicherungsbetrug ist noch nicht eingetreten. Bis auf die aufwändigere Beweisführung hat sich gegenüber unmittelbar nach dem Unfall diesbezüglich nix geändert. Die Ermittlung und Beweisführung ist aber nicht Sache des Geschädigten, sondern Sache der Polizei.
 
camasoGS

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Versicherungsbetrug muss es ja nun auch nicht unbedingt sein:


  • Die Leute haben halt was gesehen an ihrem neu erstandenen Autochen, was ihnen beim Kauf nicht aufgefallen war (Lichteinfall?) und als Laien geschlussfolgert, dass das danebenstehende Fahrzeug den Schaden verursachte.
  • Der beigezogene Polizist war ev. unsorgfältig und voreilig.
  • Stellt man die beiden Fahrzeuge nebeneinander, ist das schnell herauszufinden und die Sache geht zurück an die "Geschädigten".
  • Da sie die Reparatur bereits ausführen liessen, bleiben die Kosten an ihnen hängen, falls sie die Verantwortung nicht der Polizei anhängen können.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Hallo Polly,
Danke für den Hinweis, hatte ich verwechselt

Hallo Rapid,

bin jetzt auch einen Schritt weiter:
Nach Auskunft der Versicherung steht in dem Polizeiprotokoll/Ermittlungsakte, daß meine Tocher angeblich den Sachverhalt zugegen hat!
wechsel deine Tochter :-)

Es sieht so aus - solche Menschen gibt es leider - die im Nachhinein für einen bestehenden Schaden einen Schuldigen suchen, um den Schaden kostenlos repariert zu bekommen. Sei es, dass sie den Schaden selbst verursacht haben oder dass er ihnen zugefügt worden ist und der Verursacher nicht bekannt ist.

Dazu fährt man dann z.B. auf große Parkplätze in einem EKZ und pickt sich dann einen raus, der passen könnte. Als Beschuldigter ist man natürlich zuerst mit dieser Situation vollkommen überfordert, weil das Pack ja schon einen Plan ausgeheckt hat.

Am besten den Fall der Rechtsschutzversicherung (so man eine hat) übergeben. Im Nachhinein ist es natürlich immer leicht zu beurteilen, was man hätte machen sollen, aber das hilft jetzt im konkreten Fall nicht.

Für zukünftige Fälle: Wenn man sich absolut sicher ist, dass man es nicht war, sofort mit der Polizei und Anzeige drohen, dass man falsch beschuldigt wird, nichts zugeben. Sollte von der Beschuldigung wieder abgelassen warden, trotzdem den Vorfall sofort schriftlich der Versicherung melden ! Es gibt genügend Leute, die dann hintenrum Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten und zufällig noch das Kennzeichen notieren konnten. Nach Möglichkeit einen Zeugen beiziehen ! Sollte dann dennoch eine Anzeige kommen, sofort die Rechtsschutzversicherung einschalten und Gegenanzeige erstatten.

Aber wie gesagt: hintennach last sich´s immer leicht reden ...
 
M

Mitglied 15676

Gast
......
lt. Versicherung bekomme ich den Polizeibereicht nur über einen Anwalt,.....

Hallo, bei meinem VU bekam ich eine Durchschrift der Unfallmitteilung vor Ort, bzw. da ja verletzt im KH nach der Befragung zum Hergang dort.
Alles weitere wie Zeugenbefragung, Strafantrag gegen Verursacher pih pah poh kam von der Polizei erstmal an meine Adresse.

Welcher Bericht geht da von der Polizei direkt an eine Versicherung, ohne Freigabe?
Gruß, Gaby
 
ChiemgauQtreiber

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Hallo Gaby

War wohl ein später geschriebenes Unfallprotokoll oder Unfallbericht - ohne gegenlesrn und Unterschrift
 
M

Mitglied 15676

Gast
Nachträgliche Unfallberichte??? Seltsam, die Geschichte. Kann ich bei schwerstverletzten Unfallbeteiligten nachvollziehen, aber nicht bei einem Rempler. Aber dein Fall ist schon echt suspekt. Da würde ich auch nachhaken.
 
D

der niederrheiner

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Bin gespannt wie das ausgeht.

Einer ex-Freundin wollte eine NAchbarin sowas an's Bein binden. Diese hätte ihr, der Nachbarin (Blond, Studentin), eine Beule in die Heckklappe(!) gefahren. Eigentlich hätte man die Studentin wg. Verleumdung anzeigen müssen. Der SKODA FABIA meiner EX ist ja nun 'n bisken niedriger als 'n LKW. Aber in der Höhe war die kleine Beule in der Heckklappe des PKW, vonne Nachbarin. So 'ne Beule wie sie auch in einer Tiefgarage reingedrückt werden kann, wenn frau irgendwelche Vorsprünge nicht beachtet. Oder eben ein LKW doch zu dicht auffährt. So beim Rangieren.

Irgendwann wurde halt mal mit der Polizei und so gedroht. Aber da kam niGS nach. . .
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Hier war wohl die Polizei mit Grund des Problems als Hilfe oder gar Lösung !!

ob die Polizei das so darf und auch das ohne Info / Gegenlesen / genehmigung o.ä. an die Versicherung als "Besicherte Erkenntnis" oder als "Sachverständigengutachen" (weil die Polizei hat ja - Angeblich - Sachverstand - was leider immer wieder eindrucksvoll von der Polizei als NICHT Vorhanden bewiesen wird) vorgelegt wird, würde mich schon mal interessieren.

Interessant ist jetzt natürlich, wie dagegen vorgehen?
- reicht ein Schreiben an die Versicherung, um das Überprüfen zu veranlassen?
- oder muß man gar gegen die Polizei / diesen Sachverständigen Polizisten vorgehen ? und wie?

gibts vielleicht auch so ein "Verkehrsrechtsforum" - und wenn ja wo??

vielleicht hat da jemand noch einen Tip für mich
Danke im Voraus
 
Snoppy14

Snoppy14

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Wenn solch ein Fall eintritt , schriftlich , nachweisbar gegenüber der Versicherung sofort bei Meldung , ein sogenanntes Zahlungsverbot erteilen.
Eine gute Versicherung reguliert dann erst nach Rücksprache mit dem Versicherungsnehmer.
Dies ist meine praktische Erfahrung der letzten 25 Jahre ,ohne juristisches Hintergrundwissen.

Letzter Fall aus der Praxis:
Ein Motorradanhänger soll in Berlin beim Vorbeifahren an einem geparkten Auto einen mehrere tausend Euro teuren Schaden verursacht haben.
Problem , Anhänger war seit August nicht in Benutzung und stand verschlossen in einer Halle.
Also , Zahlungsverbot erteilt. Versicherungsgutachter begutachtete den Anhänger , nahm Maße und abgelehnt .
Ruhe ist !

Gruß
Torsten
 
N

nordmann1

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Dein Ärger geht irgendwann vorbei, deshalb würde ich den Fall zähneknirschend zu den Akten legen. Weder die Versicherung noch die Polizei haben ein Interesse, diesen aus ihrer Sicht Bagatellfall weiter zu behandeln.

Ist nur eine Vermutung, du wirst viel Ärger und Kosten haben und am Ende bleibt alles so wie es ist. Unbefriedigend, aber gegen manchen Betrüger ist man einfach machtlos. Ein Positives kannst du aus dieser Geschichte ziehen, beim nächsten Vorfall sofort zu einem Anwalt gehen und keine Einlassung zum Vorfall und schon gar nicht der Polizei gegenüber. Ich wars nicht und basta, alles andere klärt der Anwalt. Wenn du allerdings keinen Rechtsschutz hast, dann musst du eine finanzielle Abwägung treffen, einfache Kosten- Nutzenrechnung.
 
Snoppy14

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Hallo Nordmann1,
vom Grundsatz hast Du Recht , nur wenn man dadurch z.B. Von der Schadensfreiheitsklasse 33 in die 15 gestuft wirst , hört der Spaß echt auf .
Da heist es , sich mit allen zur Verfügung stehenden Mittel zu wehren .
P.S. Ja , ich weis , der Schlaue hat einen sogenannten Rabattretter und wird nicht gestuft .
Gruß
Torsten
 
N

nordmann1

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Du hast ja nicht unrecht (15 - 33), da aber von der Versicherung keine Hilfe zu erwarten sein wird, im Gegenteil, bleibt doch wieder nur die schnöde Kosten- Nutzenrechnung. Da muss man kein Prophet sein um zu erkennen, wer zweiter Sieger wird. Das würde ich ihm gerne ersparen.
 
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