Versicherungen, Bagatellschäden und Gutachter

Diskutiere Versicherungen, Bagatellschäden und Gutachter im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ein wenig OT, deshalb hier: Meiner Lebensgefährtin haben sie letztes Jahr ihren recht neuen Kugel-Smart bei einem Parkplatzunfall ein wenig durch...
Karima

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Ein wenig OT, deshalb hier:

Meiner Lebensgefährtin haben sie letztes Jahr ihren recht neuen Kugel-Smart bei einem Parkplatzunfall ein wenig durch die Gegend geschoben. Die Plastikbeplankung des Hecks ist aus den Kunstoffdübeln gerutscht und die Panele waren optisch und mechanisch in Mitleidenschaft gezogen. Letztendlich ist ein Schaden von unter 1000 Euro etstanden und reguliert worden, die Versicherung weigert sich aber die Gutachterkosten bei diesem "Bagatellschäden" zu bezahlen ...

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Die Autohäuser holen bei so etwas eh immer einen Gutachter, weil sich der Umfang nicht einfach abschätzen läßt. Gerade bei Schäden im Bereich um 1000 Euro ist man dann etweder dran mit den Kosten oder weil man keinen Gutachter geholt hat. Da wirt wohl die Schadensminderungspflicht des Geschädigten mißbraucht :mad:

Beste Grüße
Hannes

PS: Der Versicherer des Gegners ist die HUK ...
 
Karima

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Ja, das BGH-Urteil kenne ich auch, da gibt es sogar eines von 2014 in dem das Recht auf einen Gutachter noch einmal bestätigt wird. Ich werde jetzt erst mal mit dem Gutachter und der Werkstatt sprechen, damit sie mir bestätigen, dass ein Gutachten Zitat: "erforderlich und zweckmäßig" war.

Vielleicht kommend da ja noch ein paar weitere Praxistipps!

Mit besten Grüßen
Hannes
 
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Gast39385

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Hallo,

interessant wäre die örtliche Rechtsprechung, sofern es dazu schon Urteile gibt. Dazu müsste man zumindest wissen, wo sich der Unfall ereignet hat.

Gruss
Klaus
 
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enduro_drive

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Einen Gutachter zieht man nur hinzu, wenn über die tatsächliche Schadenshöhe Uneinigkeit herrscht oder die tatsächliche Schadenshöhe aufwändig untersucht werden muß.

Bei dem beschriebenen Schadensfall dürfte einer Versicherung ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt eigentlich ausreichen.

Ansonsten gilt, wie bei vielen anderen auch, das "Bestellerprinzip", wer beauftragt, hat die Kosten erstmal an der Backe.

Bei meinen bisherigen Blechschäden an PKW"s fand die Schadensregulierung und Entscheidung ob Gutachter ja oder nein immer über die Werkstatt statt.

Insofern hatte dann die Versicherung die Option ein Gutachten zu beauftragen oder auch nicht.

Ich selber würde ein Gutachten erst dann beauftragen, wenn über die Schadensregulierung mit der Versicherung heftige Uneinigkeit herrschen sollte.
 
Karima

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Der Unfall war im Kreis Ansbach und des beschädigte Fahrzeug ein normaler Kugel-Smart der mit seiner Tridion-Zelle gerade hinten mit dem Ausleger recht empfindlich ist. Die Werkstatt hat wegen des nicht ganz geklärtem Umfangs den Gutachter haben wollen, weil alle hinteren Panele betroffen waren.

Mit besten Grüßen
Hannes

PS: Mir hat die ganze Geschichte gezeigt, dass man keinen Unfall unter 1000 Euro Reparaturkosten kommen lassen darf, dann sind die Gutachten eh immer unangefochten mit drinnen!

PPS: Werkstatt und Gutachter bescheinigen beide, dass ein Gutachten wegen des nicht geklärten Umfanges nötig war!
 
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enduro_drive

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Der Unfall war im Kreis Ansbach und des beschädigte Fahrzeug ein normaler Kugel-Smart der mit seiner Tridion-Zelle gerade hinten mit dem Ausleger recht empfindlich ist. Die Werkstatt hat wegen des nicht ganz geklärtem Umfangs den Gutachter haben wollen, weil alle hinteren Panele betroffen waren.

Mit besten Grüßen
Hannes

PS: Mir hat die ganze Geschichte gezeigt, dass man keinen Unfall unter 1000 Euro Reparaturkosten kommen lassen darf, dann sind die Gutachten eh immer unangefochten mit drinnen!

PPS: Werkstatt und Gutachter bescheinigen beide, dass ein Gutachten wegen des nicht geklärten Umfanges nötig war!
Was ist denn bei Dir "unter 1000 Euro"? Liegt er bei 800 ist das ja bei der Fahrzeugkategorie bei weitem kein Bagatellschaden mehr und dann greift das BGH Urteil auch nicht.

Da würde ich mich dann schon auf die Hinterbeine stellen.
 
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Gast39385

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Hallo,

für Ansbach habe ich jetzt nichts gefunden.

Falls eine Rechtschutzversicherung besteht kann man das ja ggf. gerichtlich klären.

Daß der SV und die Werkstatt die Notwendigkeit bestätigen kann ich mir schon denken. Man verdient ja schließlich daran.

Gruss
Klaus
 
Werner-R80

Werner-R80

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Wer hat einen Gutachter nun beauftragt? Anscheinend die Werkstatt und diese hat das auch begründet wie es oben zu lesen ist. Also sollte die Versicherung den Gutachter bezahlen. Wenn nicht ist der Auftraggeber dran ..... also die Werkstatt.
 
Jonni

Jonni

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Nach herrschender Rechtsprechung liegt die Grenze immer noch bei EUR 700,--. Ab diesem Betrag ist das Einholen eines Gutachtens angezeigt und Gutachterkosten sind grds. von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Die Versicherungen versuchen - bisher vergeblich - diese Grenze nach oben zu verschieben. Es soll sogar einmal ein Vorstandsmitglied einer Versicherung geäußert haben, Sachverständige und Rechtsanwälte wären Wegelagerer der Verkehrsunfälle. Wer so denkt, der versucht unverhohlen, sich auf Kosten der Unfallgeschädigten zu bereichern. Passt in die heutige Zeit.

CU
Jonni
 
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der niederrheiner

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Naja, wenn ich mir aber die Praxis anschaue. Sobald die Werkstätten merken, das es ein Versicheruungsschaden ist, wurden die Leihwagen dann teurer, als wenn ich mir ganz normal einen Leihwagen genommen hätte. . .
 
Karima

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Es soll sogar einmal ein Vorstandsmitglied einer Versicherung geäußert haben, Sachverständige und Rechtsanwälte wären Wegelagerer der Verkehrsunfälle. Wer so denkt, der versucht unverhohlen, sich auf Kosten der Unfallgeschädigten zu bereichern.
Wir haben, nachdem sich der Unfallgegner erst ziemlich unkooperativ gezeigt hat (der wollte das in einer von ihm benannten Werkstatt auf seine Kosten reparieren lassen - wir wollten zu unserer normalen Smart-Werkstatt und die Kostenübernahme der Versicherung), einen Anwalt eingeschaltet, der dann auch für uns die Abwicklung übernommen hat.

Interessanterweise wurde uns in der ersten Kostenübernahme der HUK mitgeteilt, dass die Reparatur nur dann bezahlt wird, wenn wir den Wagen in einer der im Schreiben gelisteten Werkstätten reparieren lassen und sie die Leihwagenkosten auch nur dann übernehmen, wenn wir diese Werkstätten nutzen. Das haben wir dem Anwalt mitgeteilt und kurz danach kam dann eine Kostenübernahme ohne Einschränkungen von der HUK. Alleine dafür war der Anwalt schon notwendig ...

Ich habe gestern mit der Schadensabwicklung von der HUK in Nürnberg telefoniert und mir hat ein Herr Thiem (er hat mir das Zitieren und die Nennung des Namens in einschlägigen Foren mit der Redewendung "machen sie doch was sie wollen" erlaubt) bestätigt, dass die HUK die Zahlung der Gutachterkosten ablehnt, weil wir uns einen Anwalt genommen haben ...

Die Reparaturkosten lagen bei knapp 800 Euro ... die des Sachverständigen bei 380 Euro!

Wenn ich meine Erfahrungen vor Gericht trotz sehr guter Anwälte und guter Faktenaufbereitung durch uns anschaue, werden wir wohl die Kosten schlucken, das Prozessrisiko in erster Instanz ist wegen der unfähigen Gerichte ziemlich hoch, ein Fall bei der Rechtsschutzversicherung ist schnell verbraucht und mit 250 Euro Selbstbeteiligung ist die Höhe der Rechnung fast schon erreicht.

Meine Bereitschaft zur Kooperation mit Unfallgegnern und deren Versicherungen ist damit aber auf den absoluten Nullpunkt gesunken. Ich habe mich immer über die vielen Leute mit HWS nach unverschuldeten Unfällen lustig gemacht - mittlerweile verstehe ich, dass das Schmerzensgeld und die anderen "Zuwendungen" der Versicherung einfach benötigt werden um den real entstandenen Schaden abzudecken.

Wir versuchen es jetzt noch mal in Form einer Beschwerde - wenn das nicht hilft werden wir alle Versicherungen die wir in der Familie bei der HUK oder HUK24 haben auf andere Versicherungen übertragen. Wenn das ein freier Versicherungsmakler aus dem Forum liest, der sich mit der Problematik "Sonder-KFZ Pferdetransporter", "Traktor mit schwarzem Kennzeichen", "alte Autos" und "alte Motorräder" die noch keine Oldtimer sind auskennt, darf er mich explizit über PN Zwecks das Versicherungsumbaus anschreiben.

Beste Grüße
Hannes
 
D

der niederrheiner

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Nur weil du befürchtest, daß das Gericht nicht in deinem Sinne urteilt, direkt Unfähigkeit zu unterstellen. . .
 
Karima

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Unfähig ist jemand, der nicht in der Lage ist seinen Job korrekt zu machen ...

Schau Dir mal die Arbeitsbelastung und die Krankheitszeiten von Richtern an und überlege, ob da in jedem Fall alle Fakten aufgenommen und abgewogen werden können und ein belastbares Urteil gefällt werden kann. Und wenn Du dann noch siehst, dass die Gerichte immer wieder zu "gütlichen Einigungen" im Vergleich drängen, damit sie kein Urteil sprechen müssen, für das sie sich eventuell rechtfertigen sollen ...

Ich habe krasse Ignoranz der Gerichte Fakten gegenüber erleben müssen,. weil der Richter einfach nicht vorbereitet war!

Beste Grüße
Hannes
 
Henryt

Henryt

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"Die Werkstatt hat wegen des nicht ganz geklärtem Umfangs den Gutachter haben wollen, weil alle hinteren Panele betroffen waren."
Was kann ein Gutachter besser beurteilen als eine Fachwerkstatt, ich würde Werkstatt wechseln.
Kann natürlich auch eine fruchtbare Zusammenarbeit Werkstatt u. Gutachter sein, dann würde ich auch wechseln. Insofern kann man auch die Position der Versicherung verstehen.
 
Karima

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Ich habe noch etwas nettes erfahren: Der Schaden am 3 Jahre alten Auto schließt eine Wertminderung mit ein - die kann nur ein Gutachter ermitteln. Mit freier Gutachterwahl in Deutschland schaut es immer schlechter für die HUK aus. Meine Fresse, das Leben ist einfach zu kompliziert geworden, für alles braucht man Spezialwissen und jeder versucht einen zu behumpsen ... bisher hatte ich nur unter Motorradfahrern und Schützen keinerlei Probleme!

Beste Grüße
Hannes
 
C

Chefcook

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Das mit der Wertminderung, die nur ein Gutachter rechtssicher ermitteln kann, wollte ich auch schon schreiben.
Zur Ehrenrettung der HUK muss ich sagen, dass ich auch schon gegenteilige Erfahrungen mit der HUK gemacht habe. Mir war im Januar jemand aufgefahren, als ich wegen einem Ausparker halten musste. Die Schadenabwicklung mit der HUK war völlig unkompliziert, auch mit Gutachter (Auto erst 1,5 Jahre alt, Schaden ca. 3,5k Euro). Meine Werkstatt hat allerdings vor Beauftragung des Gutachters der HUK dargelegt, warum sie einen Gutachter brauchen und sich die Kostenübernahmezusage geben lassen. Wertminderung und Ausfallentschädigung waren keine zwei Wochen nach der Reparatur auf meinem Konto und völlig korrekt.
Bei anderen Versicherern bin ich schon zum Schluss gekommen, dass es am Ende doch People-Business ist. Mal hat man Glück, mal gerät man an jemanden, der seine Machtfantasien in der Schadensregulierung ausleben will...
 
Karima

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Wie die HUK damit umgeht ist lächerlich, ich habe das mal bei denen in Facebook an die Firmenseite gepostet und die "Nadine" dort macht so halbwegs jeden Fehler, den man in der Öffentlichkeitsarbeit machen kann ...

Beste Grüße
Hannes
 
Thema:

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