völlig OT- reines Bauchgefühl

Diskutiere völlig OT- reines Bauchgefühl im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Nur zur Klärung, ich war es nicht - ich habe gar keinen Hund. Der Hund war wie geschrieben ein paar Meter weg, mit Schnuppern beschäftigt und hat...
Dikki

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Nur zur Klärung, ich war es nicht - ich habe gar keinen Hund.
Der Hund war wie geschrieben ein paar Meter weg, mit Schnuppern beschäftigt und hat nicht unbedingt die Größe,
dass man Angst bekommen muss (geschätzte Schulterhöhe 40cm). Anleinpflicht besteht auf der ausgeweisenen Hundewiese nicht.

Ich wollte hier auch keine juristische Abhandlung "anzetteln",
sondern einfach nur die "rein gefühlsmäßige Meinung",
ob sich jemand der grundlos verbal von 2 Personen angeriffen wird, sich köperlich wehren darf.

Danke für eure Meinung.

Gruß: Dirk
 
Peter GS

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- nur ein persönlicher Besuch mit anschließend dicker Lippe und blutender Nase regelte das auf einfache Weise !! Manchmal gehts eben nicht anders !!!.
Du Held :rolleyes:


Ernsthaft, das ist und bleibt Schwach..

Wir sind hier nicht im wilden Westen. Bei den Jungs war es vll. noch Akzeptabel. Nicht angemessen und auch nicht das mildeste Mittel, doch es war eine alt-deutsche pädagogische Maßnahme ;)

Doch wenn man übervorteilt wird..naja, ich sach dazu ma nichts wa ;)
 
HaJü

HaJü

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.....ausgewiesene Hundewiese. Der Hund lief frei und schnüffelte hier und da friedlich an irgendwelchen Stellen - einige Meter entfernt wird mein Bekannter von zwei ca. 20 jährigen Leuten angepöpelt. "Hau ab mit deinem scheiß Hund, was willst du hier mit deiner „Dreckstöhle“. Antwort meines Bekannten. „Bitte?!“.
Antwort: „Hau ab mit dem Köter, du Arsch“ Wie gesagt, eine ausgewiesene Hundewiese!
.....
Es gibt einige liebenswerte Mitbürger, die zeitlebens keine Erziehung genießen durften und die Nachholung nun schmerzlich erarbeiten müssen:

RICHTIG


.....
Mein Bekannter hat nicht noch mal mündlich gefragt, sondern mit einem Kinnhacken geantwortet und der „Anpöpler“ ging zu Boden. Nachdem sich der Anpöpler wieder aufgerappelt hat, mosert er weiter und fängt sich den 2. Hieb. Wieder geht er zu Boden und folgt anschließend seinem weg gelaufenem Kumpel.
.....
Juristisch gesehen sind erzieherische Maßnahmen mit körperlichem Einsatz nicht in Ordnung.

FALSCH


Persönliche Meinung:
Von diesen großmäuligen, machomäßigen Typen, die mit Gewalt ihr selbsgestricktes Recht einfordern, gibt es leider viel zu viele. Würden diese durch schmerzliche Erfahrung und Erziehungsmaßnahmen durch die Gesellschaft am eigenen Leib die gesellschaftlichen Grenzen erfahren, würden sich m.E. so Fälle wie Dominique Brunner, München, dezimieren.

Leider wird bei uns aber eher weggesehen als geholfen.

Kann man nur hoffen, daß es für Dikkis Bekannten kein juristischer Bumerang wird.
 
Charles50

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Mich näme es noch wunder, was der Hund gemacht hat.
Ich hatte einen Dobermannrüden mit 73 cm Stockmass und 38 kg.
Eines weiss ich - ich wäre gar nicht dazu gekommen zu fragen, wäre mein Kumpel schon bei mir gestanden.
Wetten die hätten keinen Ton rausgebracht, obwohl mein Hund nie etwas ohne Befehl gemacht hätte (beissen).
Er hätte vielleicht etwas geknurrt, wenn er die Gefahr "gewittert" hätte und das hätte bestimmt gereicht.

Das mit dem Kinnhaken hätte auch ins Auge gehen können.
Wenn er an den "Richtigen" gekommen wäre, würde dein Kumpel jetzt im besten Fall im Spital liegen.
Vorsicht mit solchen Aktionen :cool:
Hallo!
Mein Kumpel ist ein Riesenschnautzer.Solche Probleme mit pöbelnden,meist Kaputzenpulli Hansels,lösen wir auf die gleiche Weise.Ein Pfiff,Hund kommt,sagt ein leichtes Knurren und die Typen suchen das Weite.
Karl
 
Peter GS

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Mein Lieblingshund ist und bleibt der Riesenschnauzer :D
So ein feines Tier
 
AmperTiger

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die "Aktion" von Confi hat mal schon überhaupt nichts mit dem geschilderten Fall von Dikki zu tun. mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Juristisch gesehen sind erzieherische Maßnahmen mit körperlichem Einsatz nicht in Ordnung.

FALSCH.
das ist mitnichten eine erzieherische Maßnahme, wie gesagt, wenn es sich so zugetragen hat, sind wir der Notwehr ziemlich nahe.


Kann man nur hoffen, daß es für Dikkis Bekannten kein juristischer Bumerang wird.
dem würde ich mal gelassen entgegen sehen.
 
Peter GS

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das ist mitnichten eine erzieherische Maßnahme, wie gesagt, wenn es sich so zugetragen hat, sind wir der Notwehr ziemlich nahe.
.
Nahe trifft es sehr gut. Aber das mildeste ihm zur Verfügung stehende Mittel ist es eigentlich nicht. DENN er reagierte sehr zeitnah mit einer körperlichen Attacke, ohne vorherige verbale "Reaktion" und genau hier würde das Problem liegen. Angemessen? Meiner Meinung nach nicht...
Notwehr? Nach einer verbalen Attacke mit einer rein körperlichen Attacke zu antworten entspricht nicht der Notwehr, vorallem nicht wenn der sich "wehrende" so körperlich überlegen ist und auch noch den Hund dabei hat..
 
AmperTiger

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Peter über angemessen und verhältnismäßig streiten sich Juristen seit es das StGB gibt, das brauchen wir hier nicht auswalzen.
Bei einer Notwehr ist nicht angemessen oder verhältnismäßigkeit der Mittel entscheidend (wenn dann wäre es eine Eskalation)
Der Wehrende war doch nicht "überlegen" wo steht dass denn, dass ein 50jähriger zwei 20 jährigen überlegen ist. Und den Hund hatte er nicht dabei um diese Auseinandersetzung zu überstehen.
Es ist doch auch bei einer Notwehr absolut nicht entscheidend, dass der Angreifer zuerst zuhauen muß!
 
Charles50

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Hallo!
Mir drängt sich da eine Frage auf!
Was soll man da noch machen?Ich wohne ja quasi bei Dikki nebenan.
Hier werden ständig am hellichtem Tag den Omas im Stadtpark die Handtaschen geklaut.Unter Jugendlichen sich das Handy zu klauen ist normal.Wo kommen wir hin?
Ich gehe morgens um 6 mit meinem Hund die große Runde.
Da sind Leute,die sich mir anschließen,weil sie allein im dunkeln Angst haben.
Einmal mußte ich auch zuschlagen.Um 17 Uhr kam ein ca.12jähriger durch den Park und wurde von 5 Jugendlichen angegriffen.Ins Gebüsch geworfen,getreten und seinen Rucksack abgenommen.Wertsachen wie Handy usw steckten die sich ein.Ich kam dazu,sagte was und wurde sofort angepöbelt.Mir blieb nichts anderes als den Wortführer niederzuschlagen.Meinen Hund habe ich nicht eingesetzt.Das wär böse ausgegangen und als Waffe gewertet worden.
Schön war!Der Junge hat es seinem Vater erzählt und hat sich am nächsten Tag für meine Hilfe bedankt.
Karl
 
philofax

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die eingangs gestellte frage ohne juristischen blickwinkel zu beantworten, ist
eigentlich nicht moeglich. denn die grundlage des handelns muss immer auf
basis geltenden rechts basieren, dies wird uns so anerzogen und in den meisten
faellen auch gehandhabt.

demnach verhielt sich der bekannte vermutlich falsch, was die wahl des geringsten
mittels zur abwehr einer gefahr betrifft, koennte aber argumentieren, dass so
ein praeventivschlag als fuer ihn einziges mittel gegen die wesentlich juengeren
und evtl. kraeftigeren burschen, in frage kam.

das reine bauchgefuehl wuerde sagen: "wegen ein bisschen rumpoebeln gleich
rumpruegeln, das geht zu weit". jedoch spreche ich mich nicht frei davon, in
der ein oder anderen situation ueberreagiert zu haben und felsenfest von der
richtigkeit meines tuns ueberzeugt gewesen zu sein.

die gefahr, in die man sich begibt, sollte jedoch nciht unterschaetzt werden,
wie man juengst am beispiel des sollner bahnhofs gesehen hat. ein 50 jaehriger
mit platzendem kragen attackiert jugendliche, die ihn vorher NICHT angriffen
um diese zur raison zu bringen und erliegt dann einem herzversagen weil er
sich a) in rage brachte und b) mit unverhoffter gegenwehr kofrontiert war.

haetten nun die beiden, nachdem dein bekannter mit hund an der seite auf
sie eingeschlagen hat, ohne vorherigen angriff derer, ihrerseits auf den mann
eingeschlagen und der waere schwerverletzt worden oder der dann beissende
hund haette erschlagen werden muessen, was waere dass fuer ein geschrei?
 
B

Baumbart

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Prima !!
Wenn Verantwortung für das eigene Handeln viel öfters in dieser direkten Form eingefordert würde ,hätten unsere Gerichte weniger zu tun und diese Leute würden vorsichtiger ! Das gilt allerdings nicht nur für solche Flegel - vor allem im Wirtschaftsleben verstecken sich die beanzugten Ganoven allzugern hinter ihrer Vorzimmerdame und ihren Rechtsanwälten . Mich wollte ein Bauträger in einer unglaublich dreisten Form übervorteilen - Gesprächstermin war nicht zu bekommen ,weil nicht erwünscht ,und ich wurde ganz dreist an einen Rechtsanwalt verwiesen - nur ein persönlicher Besuch mit anschließend dicker Lippe und blutender Nase regelte das auf einfache Weise !! Manchmal gehts eben nicht anders !!!.
Ah, das hohe Lied der Selbstjustiz. In Berlin haben gestern grad wieder ein paar dieser Juristen ihr Recht verteidigt, in den Häusern anderer Leute wohnen zu können, egal ob die das wollen oder nicht. Die ganzen Faschorichter hatten ihnen das Recht vorher schon verweigert, also haben sie konsequenter Weise ihr Recht selbst verteidigt (bzw. dies versucht, die üblen Faschobullen haben sie mal wieder daran gehindert). Zum Glück zahlen das Chaos das die Selbstjuristen hinterlassen ja die ganzen Faschosteuerzahler.
 
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Christian RA40XT

Christian RA40XT

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Nicht so einfach zu beantworten.

Wenn man merkt das der andere nur auf eine Schlägerei aus ist kann man sich das Argumentieren von vornherein sparen und dem direkt eins auf die Gurke geben, find ich....

Wenns nur ein Bubi ist der mal große Fresse hat....Dann sollte man drüber stehen....
 
Hans BHV

Hans BHV

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Moin,

eigentlich ist es ja nur "Gleiches mit Gleichem" vergelten

körperliche Gewalt gegen verbale Gewalt ... der Schlagende begibt sich in meinen Augen auf die gleiche Ebene wie die Halbstarken ... :rolleyes:

Gut, dass das noch nicht üblich in unserer Gesellschaft ist. :(
 
S

Schlonz

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Moin,

eigentlich ist es ja nur "Gleiches mit Gleichem" vergelten

körperliche Gewalt gegen verbale Gewalt ... der Schlagende begibt sich in meinen Augen auf die gleiche Ebene wie die Halbstarken ... :rolleyes:
nein, er begibt sich sogar gleich mal einige Etagen tiefer
 
A

ArmerIrrer

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Du Held :rolleyes:


Ernsthaft, das ist und bleibt Schwach..

Wir sind hier nicht im wilden Westen. Bei den Jungs war es vll. noch Akzeptabel. Nicht angemessen und auch nicht das mildeste Mittel, doch es war eine alt-deutsche pädagogische Maßnahme ;)

Doch wenn man übervorteilt wird..naja, ich sach dazu ma nichts wa ;)

wehre Dich nicht gegen seine Meinung, sonst fängt er wieder mit den Wölfen an, weil wir ja nicht mehr im Mittelalter wohnen...

Er hat wieder eindrucksvoll bewiesen dass er nur in Extremen lebt, und würde im Ausgangspost stehen dass der Gute ihm keine gescheuert hat (was durchaus heute noch viel öfter praktiziert werden sollte um den Nachwuchs zu erziehen), sondern mit Anwalt gedroht oder was weiß ich, dann hätte er genau in dieses Extrem gesteurt.
Aber eine Aussage ob richtig oder falsch, und welche Konsequenzen das haben könnte, wie schon angesprochen, das kann er wieder nicht weil er nicht argumentieren kann.
Aber nen Kommentar, das reicht es immer, aber sinnvoll ist dieser immer NICHT...!!!
 
HaJü

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.....

das ist mitnichten eine erzieherische Maßnahme, wie gesagt, wenn es sich so zugetragen hat, sind wir der Notwehr ziemlich nahe.

dem würde ich mal gelassen entgegen sehen.
Tja Tiger, das ist so ne Sache.

Der Notwehr ziemlich nahe, aber noch nicht dran. Wie willst Du die Notwehr erklären??? Der hat mir mächtig Verben, Substantiven etc. um die Ohren gehauen, das tat fürchterlich weh. Ich glaub nicht, daß das zählt nicht.

Es gibt Leute, denen würde ich prinzipiell am liebsten aufs Maul hauen, bevor die es überhaupt aufmachen. Von denen haben wir hier auch mehr als genug. Überhaupt wenn so ein A...., der ganz weit hinner Roßdorf von hinnerm Bosporus herkommt, in einer 30er Zone auf meiner Seite entgegenkommt, mich nicht weiterfahren läßt, behauptet, ich sei mit 70 entgegengekommen und mir Prügel androht, wenn ich nicht auf den Bürgersteig fahre und ihn durchlasse.

Für diese Mitbürger gibt es außer ihren eigenen keine weiteren Spielregeln :mad:

Wenn das auf der Hundewiese auch so einer war, hab ich absolutes Verständnis für Dikkis Bekannten ;):D

Mein Bekannter hat so einem jugendlichen Typ eine ordentliche gelangt. Hat ihn 250 € gekostet. Hat gemeint, das war ihm der Spaß auf jeden Fall wert und würde es unter gleichen Bedingungen gerne nochmal bezahlen :p:D
 
AmperTiger

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Tja Tiger, das ist so ne Sache.
Der Notwehr ziemlich nahe, aber noch nicht dran. Wie willst Du die Notwehr erklären??? Der hat mir mächtig Verben, Substantiven etc. um die Ohren gehauen, das tat fürchterlich weh. Ich glaub nicht, daß das zählt.
Da irrt der Glaube.
Die Erklärung der Notwehr haben schon Generationen von Juristen versucht, da könnt ich dir jetzt einen dreiseitigen Aufsatz schreiben. :o
Da wir alle nicht dabei waren, ist es eh schwierig die Situation einzuschätzen, aber mit einer guten Begründung ("ich dachte der haut jetzt gleich zu") ist das Notwehr, besonders bei den vorausgehenden Verbalattacken und dem aggressiven Auftreten.
wenn dann noch die beiden Burschen einschlägig vorbelastet sind, ist es eh klar......
 
HaJü

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.....
Da wir alle nicht dabei waren, ist es eh schwierig die Situation einzuschätzen.....
Ja, da stimm ich Dir zu. Es wird eh schwer sein, hier auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

Bin aber der festen Überzeugung, daß man weder solche Situationen noch solche Typen braucht und je weiter weg desto besser :rolleyes:
 
AmperTiger

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Dahoam
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Um die Notwehr zu verstehen, ist der Link von Nobbe schonmal garnicht schlecht (wenn auch stark verkürzt)
lest euch bitte die Absätze "Notwehrlage" und "Notwehrhandlung" durch, die in ihren Ausführungen deutlich weiter gehen, als ich es vorhin getan hab.
Die geschilderte Hundeszene ist zwar kein typischer Fall von Notwehr, aber durchaus sehr gut dort aufgehoben.
 
Thema:

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