Vorfahrtregelung

Diskutiere Vorfahrtregelung im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage bzgl. der "Vorfahrtsregelung" bei Linienbussen, wenn sie den Blinker setzen um aus der Haltebucht zu...
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Freelander

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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bzgl. der "Vorfahrtsregelung" bei Linienbussen, wenn sie den Blinker setzen um aus der Haltebucht zu fahren.

Haben sie Vorfahrtsrecht oder ist es eher eine "Grauzone", wie die Autofahrer oder die anderen Verkehrsteilnehmer sich verhalten müssen. :confused:

Ich hatte heute morgen solch eine Situation, wo ein Linienbus den Blinker setzte um aus der Haltebucht herauszufahren und die Fahrerin vor mir direkt "den Anker warf", um ihn herauszulassen.

Danach war ich zumindest hellwach und heiser

Die linke Hand zum Gruße
Claus
 
nypdcollector

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§20 Abs. 5 StVO: Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Trotzdem haben Busfahrer auch den §10 der StVO zu berücksichtigen: Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.


Soll also heissen: Linienbusse haben zwar prinzipiell Vorrang, wenn sie links blinken und wieder von der Haltestelle abfahren wollen, sie dürfen sich das aber nicht erzwingen.
Eine Vollbremsung des nachfolgenden Verkehrs, nur um einen Bus einfahren zu lassen, ist in jedem Fall nicht zulässig und sogar mit einem Bußgeld bewehrt.
 
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GS-Pusher

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Haben sie Vorfahrtsrecht oder ist es eher eine "Grauzone", wie die Autofahrer oder die anderen Verkehrsteilnehmer sich verhalten müssen. :confused:
Hallo Claus,

das Ganze ist im §20 StVO geregelt:
§ 20 StVO Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindet werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern, und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

Im Klartext: JA, der Bus hat Vorfahrt!!!

Gruß
Manfred
 
nypdcollector

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Im Klartext: JA, der Bus hat Vorfahrt!!!
[klugscheißmodus an]Der Bus hat keine Vorfahrt, er hat maximal Vorrang[klugscheißmodus aus]
Nochmal: Er muss dabei aber den §10 StVO mit beachten, d.h. er darf sich nicht einfach seinen Vorrang erzwingen.
 
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Freelander

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Ok, gut zu wissen!

Danke für die schnellen Info´s von Euch beiden

Grüße Claus
 
A

Anonym3

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Eine Vollbremsung des nachfolgenden Verkehrs, nur um einen Bus einfahren zu lassen, ist in jedem Fall nicht zulässig und sogar mit einem Bußgeld bewehrt.
...:pja du bist ja der aller höchste:)...wenn du hinter mir auf meine Karre darauf knallst:eek:...und dann der Rennleitung berichtest ich hätte unnötig gebremst:eek:...dann gebe ich zur Antwort...:cool:H. Wachtmeister kurz nachdem der Bus aus der Haltebucht gestartet war versuchte noch urplötzlich ein Kind hinter dem Bus die Strassenseite zu wechseln!!!

...und ich glaube ich bin der Einzige:cool::cool::cool:der in geschloßenen Ortschaften bei eingeschalteter Warnblinkanlage des Busses in Schrittgeschwindigkeit daran vorbei fährt!!!

Gruß vom Pfadfinder...;)
 
dergraf

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...und ich glaube ich bin der Einzige:cool::cool::cool:der in geschloßenen Ortschaften bei eingeschalteter Warnblinkanlage des Busses in Schrittgeschwindigkeit daran vorbei fährt!!!

.............nöö.. biste nich...:D

mathias
 
Fischkopf

Fischkopf

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Mein Kumpel ist Busfahrer, kann aber kein schlechter Mensch sein er fährt auch Mopped ;) (K100RS). Zum dem Thema sagt er wenn sie nicht mit etwas Nachdruck aus der Haltebucht fahren, würden sie da den ganzen Tag stehen bleiben müssen, weil sonst keiner dem Bus Vorrang gewährt. Er ist damit auch nicht glücklich denn eigentlich befinden sich so die Busfahrer in einer Grauzone. Aber die Zeiten wo Verspätungen ohne große Folgen bleiben sind vorbei und immer mit nervigen Fahrgästen und dem Zeitdruck im Nacken kommt evtl. die ein oder andere kritische Situation zustande.
Jedenfalls möchte ich mit denen nicht tauschen wollen, ein anstrengender Job mit mäßiger Bezahlung und besch**** Arbeitszeiten:(. Aber wie überall gibt es auch bei den Busfahrern Deppen, die einfach nur blöd sind und fahren wie der Henker...

Wenn ich nen Bus irgendwo stehen sehe, bin ich sowieso hellwach!!!
 
nypdcollector

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H. Wachtmeister kurz nachdem der Bus aus der Haltebucht gestartet war versuchte noch urplötzlich ein Kind hinter dem Bus die Strassenseite zu wechseln!!!
Das beweise mal. :p

...und ich glaube ich bin der Einzige:cool::cool::cool:der in geschloßenen Ortschaften bei eingeschalteter Warnblinkanlage des Busses in Schrittgeschwindigkeit daran vorbei fährt!!!
Ganz sicher nicht. Macht im Normalfall jede Fahrschule. ;)
 
nypdcollector

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Zum dem Thema sagt er wenn sie nicht mit etwas Nachdruck aus der Haltebucht fahren, würden sie da den ganzen Tag stehen bleiben müssen, weil sonst keiner dem Bus Vorrang gewährt.
Verstehe ich absolut.
Was ich aber absolut nicht verstehe ist folgendes: Da fährt man mit seinem Fahrschüler in der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbei, der mit Warnblinker an der Haltestelle steht, und als man direkt neben dem Bus ist, fährt dieser aus der Haltebucht los, ohne sich um das neben ihm fahrende Fahrzeug auch nur im geringsten zu kümmern. :mad:
 
Q

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Verstehe ich absolut.
Was ich aber absolut nicht verstehe ist folgendes: Da fährt man mit seinem Fahrschüler in der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbei, der mit Warnblinker an der Haltestelle steht, und als man direkt neben dem Bus ist, fährt dieser aus der Haltebucht los, ohne sich um das neben ihm fahrende Fahrzeug auch nur im geringsten zu kümmern. :mad:
Jau, oder das viele Busfahrer ihren Vorrang auch gerne auf Spurwechsel innerhalb der Städte ausdehnen und ohne Rücksicht auf Verluste einfach rüberziehen..... :eek:
 
G

GS-Neuling

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...und ich glaube ich bin der Einzige:cool::cool::cool:der in geschloßenen Ortschaften bei eingeschalteter Warnblinkanlage des Busses in Schrittgeschwindigkeit daran vorbei fährt!!!
Gruß vom Pfadfinder...;)
Darf ich einen Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage überhaupt Überholen, in geschloßenen Ortschaften ?

War da nich mal was :confused:
 
LausbubNRW63

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Zitat von Hertzi

...und ich glaube ich bin der Einzige:cool::cool::cool:der in geschloßenen Ortschaften bei eingeschalteter Warnblinkanlage des Busses in Schrittgeschwindigkeit daran vorbei fährt!!!

Darf ich einen Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage überhaupt Überholen, in geschloßenen Ortschaften ?
nöööööööööö ...

@hertzi
mache ich genauso also sind wir schon zu zweit und minigruppenfähig ...

@holger

hat das nicht damit zu tun ob eine haltebucht vorhanden ist oder nicht ...
überholen sowieso nicht aber in schrittgeschwindigkeit passieren ...
und wenn keine haltebucht vorhanden nicht mal das sondern warten ...
ist der grund warum hier auf den dörfern vielfach die haltebucht ...
wegfällt und auf der strasse mittels verkehrsinsel eingeschränkt wird ...
liebe grüsse manfred
 
GS-Pusher

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und wenn keine haltebucht vorhanden nicht mal das sondern warten ...
Hallo Namensvetter,

wo steht das denn???

Ich finde im §20 StVO nur folgenden Text:
...
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern, und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

Von Haltebuchten steht da nix, sondern nur vom Zeichen 224...:confused:

Gruß
Manfred
 
LausbubNRW63

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Von Haltebuchten steht da nix, sondern nur vom Zeichen 224...:confused:
hallo manfred ...

dann denke ich mal dass du recht hast ...
das mit den kleinen verkehrsinseln auf unseren dörfern ...
kann auch dadurch begründet sein dass kaum einer schritt fährt ...
liebe grüsse manfred
 
Klaus (Pfalz)

Klaus (Pfalz)

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....ich oute mich mal....

JA, ich lass Busse aus der Bucht!:D

....es geht sogar noch weiter....


Ich lass sogar öfter mal Lkw´s auf die Überholspur wenn ich mit meiner Dose (einige 10TKM/jährlich) auf der BAB unterwegs bin und die Verkehrssituation passt. Kurzes Aufblenden und später Blinker rechts-links hat mir schon manche nette Begegnung beschert.

Im Ernst - ich finde Brummi- und Busfahrer haben keinen einfachen Job - ....sollten manche öfter berücksichtigen. Ist wie mit dem Moppedführerschein - erst wenn man damit unterwegs ist bekommt man mehr Verständnis für manche Situationen.

findet Klaus
mit A-B-C-Lizenz (1er-2er-3er "alte Sprachreglung)
 
G

GS-Neuling

Gast
....ich oute mich mal....

JA, ich lass Busse aus der Bucht!:D

....es geht sogar noch weiter....


Ich lass sogar öfter mal Lkw´s auf die Überholspur wenn ich mit meiner Dose (einige 10TKM/jährlich) auf der BAB unterwegs bin und die Verkehrssituation passt. Kurzes Aufblenden und später Blinker rechts-links hat mir schon manche nette Begegnung beschert.

Im Ernst - ich finde Brummi- und Busfahrer haben keinen einfachen Job - ....sollten manche öfter berücksichtigen. Ist wie mit dem Moppedführerschein - erst wenn man damit unterwegs ist bekommt man mehr Verständnis für manche Situationen.

findet Klaus
mit A-B-C-Lizenz (1er-2er-3er "alte Sprachreglung)
dito, als 1,2,3 Fahrer gebe ich Dir jetzt auchmal ein Blinker, rechts - links
 
nypdcollector

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Darf ich einen Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage überhaupt Überholen, in geschloßenen Ortschaften ?
Nö, überholen darfst du ihn nicht - überholen kannst du ja nur etwas, was ebenfalls zum fliessenden Verkehr gehört.
Ein Bus, der sich der Haltestelle mir eingeschaltetem Warnblinker nähert, der darf auch nicht überholt werden.

Ein Bus, der aber an der Haltestelle steht, um Fahrgäste ein- bzw. aussteigen zu lassen, der gehört zum ruhenden Verkehr und kann somit p.D. nicht überholt werden. An dem Bus kann nur noch vorbeigefahren werden. Wenn dieser Bus jetzt auch noch den Warnblinker an hat, dann darf nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.

In beiden Fällen ist es aber völlig egal, ob das innerhalb oder ausserhalb geschlossener Ortschaften passiert.
 
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horst-dino

horst-dino

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Wenn dieser Bus jetzt auch noch den Warnblinker an hat, dann darf nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.

In beiden Fällen ist es aber völlig egal, ob das innerhalb oder ausserhalb geschlossener Ortschaften passiert.
Sorry , muss noch was ergänzen.


Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr.

Klugscheißermodus aus:rolleyes:

:D Ich kenn persönlich einen Busfahrer der macht Jagd auf Fahrlehrer die an der Haltestelle auf den Fahrschüler wartet. Macht man auch nicht, oder:cool::cool::cool::cool::cool::cool:
 
Wolfgang

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Eine Vollbremsung des nachfolgenden Verkehrs, nur um einen Bus einfahren zu lassen, ist in jedem Fall nicht zulässig und sogar mit einem Bußgeld bewehrt.
Sorry , muss noch was ergänzen.


Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr.
Also ich halte mich auch daran und fahre mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbei. Das der eine oder andere Busfahrer dann gerade rauszieht, wenn ich neben ihm bin, liegt wahrscheinlich daran, daß es ausgesprochen selten passiert, daß sich jemand an diese Regel hält. Ich habe auf alle Fälle das Gefühl, außer mir kennt diese Regel niemand. :eek:

Wenn sich jeder daran halten würde, wäre der Begriff Vollbremsung wohl etwas falsch gewählt.
 
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